Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
251 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
06.07.17, 13:00
Aktualisiert
06.07.17, 13:00
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geotechnik west
geotechnik west • Arnoldystraße 73 • 52156 Monschau
Ingenieurbüro Bernd Harth
Telefon 02472 / 8027396
Telefax 02472 / 8027397
info@geotechnikwest.de
www.geotechnikwest.de
Baugrund – Geotechnik
Erd- und Grundbau
Geotechnischer Bericht
zum Bauvorhaben
Bebauungsplan F7 Marmagen, „Die Acht Morgen“
(orientierendes Boden- und Versickerungsgutachten)
Aktenzeichen: AZ 17 05 001
Bauvorhaben: Bebauungsplan F7 Marmagen, „Die Acht Morgen“
orientierendes Boden- und Versickerungsgutachten
Auftraggeber:
Eifelgemeinde Nettersheim
Rathaus Zingsheim
Krausstraße 2
53947 Nettersheim
Auftrag vom:
27.04.2017
Bearbeitung:
Dipl.-Ing. Bernd Harth
Datum:
15.06.2017
geotechnik west
Ingenieurbüro Bernd Harth
Arnoldystraße 73
52156 Monschau
Tel.: +49 (0) 2472 8027396
Fax: +49 (0) 2472 8027397
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Bankverbindung:
Sparkasse Aachen
IBAN DE56 3905 0000 1072 4111 09
BIC AACSDE33
Geschäftsführer/Inhaber:
Dipl.-Ing. Bernd Harth
Bebauungsplan F7 Marmagen, „Die Acht Morgen“
AZ 17 05 001, Bericht vom 15.06.2017, Seite 2 von 26
geotechnik west
Inhaltsverzeichnis
1
Vorgang, örtliche Situation .............................................................................................. 4
2
Art und Umfang der Baugrunduntersuchung ................................................................... 4
2.1
Felduntersuchungen ....................................................................................................... 4
2.2
Laboruntersuchungen ..................................................................................................... 5
3
Geologische und hydrogeologische Verhältnisse ............................................................ 6
3.1
Erwartete Schichtenfolge ................................................................................................ 6
3.2
Grundwasserverhältnisse ............................................................................................... 6
3.3
Erbebenzuordnung ......................................................................................................... 7
4
Baugrundaufbau, Klassifizierung und bodenmechanische Beurteilung ........................... 7
4.1
Festgestellte Schichtenfolge ........................................................................................... 7
4.2
Beschreibung und bautechnische Beurteilung der Bodenschichten ................................ 8
4.3
Bodenkennwerte und Bodenklassifizierung................................................................... 12
4.4
Wasserdurchlässigkeit der Bodenschichten .................................................................. 14
4.5
Kontaminationen ........................................................................................................... 15
5
Versickerung ................................................................................................................. 15
5.1
Bohrlochversickerungsversuche nach USBR ................................................................ 15
5.2
Versickerungsfähigkeit nach DWA-A 138...................................................................... 16
5.3
Beurteilung der Versickerungsfähigkeit im Hinblick auf die Bauausführung .................. 17
6
Bodendenkmäler........................................................................................................... 18
7
Hinweise und Empfehlungen zur geplanten Erschließung ............................................ 19
7.1
Baugrundsituation ......................................................................................................... 19
7.2
Allgemeine Hinweise und Empfehlungen zum Kanalbau .............................................. 20
7.3
Allgemeine Hinweise und Empfehlungen zum Straßenbau ........................................... 24
8
Schlussbemerkung, Unterschrift ................................................................................... 26
Bebauungsplan F7 Marmagen, „Die Acht Morgen“
AZ 17 05 001, Bericht vom 15.06.2017, Seite 3 von 26
geotechnik west
Anlagenverzeichnis
1.1
Übersichtslageplan i.M. 1:25.000
1.2.1 Lageplan (Auszug DGK5) i.M. 1:2.000
1.2.2 Lageplan – Lage der Erkundungen, Originalmaßstab 1:1.500
1.3
Lageplan (Luftbild) i.M. 1:2.000
2
Fotodokumentation örtliche Situation und Felderkundungen am 17.05.2017
2.2
Fotodokumentation örtliche Situation und Schürfgruben am 06.02.2017
3
Bohrprofile/Schichtenverzeichnisse der Rammkernsondierungen RKS i.M. 1:100
4
Diagramme der Schweren Rammsondierungen DPH i.M. 1:100
5
Bestimmung der natürlichen Wassergehalte w
6
Auswertung der Bohrlochversickerungsversuche V1 – V3
7.1
Baugrundschnitt DPH 1 – RKS 2 – DPH 5, M.d.L. 1:500, M.d.H. = 1:100
7.2
Baugrundschnitt RKS 1 – DPH 3 – RKS 3, M.d.L. 1:500, M.d.H. = 1:100
8
Fotodokumentation der mit der Rammkernsondierung RKS 2 bereits oberflächennah
aufgeschlossenen und fossilienführenden Kalksteine
Verwendete Unterlagen und Literatur
[1]:
Planauskunft GeoPortal mit Darstellung des Geltungsbereichs Bebauungsplan F7
Marmagen, „Die Acht Morgen“, Maßstab 1:1.500, Kreis Euskirchen, erhalten von der
Gemeinde Nettersheim mit E-Mail vom 14.03.2017
[2]:
E-Mail des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Frau Dr. Ursula Francke,
bezüglich innerhalb des Bebauungsplangebiets F7 Marmagen zum erwartenden
archäologischen und paläontologischen Bodendenkmälern, erhalten von der Gemeinde
Nettersheim mit E-Mail vom 14.03.2017
[3]:
TIM Online NRW, Internetanwendung der Bezirksregierung Köln
[4]:
Hydrologische Karte von Nordrhein-Westfalen i.M. 1:25.000/5.000, Blatt 5505
Blankenheim, Grundriss- und Profilkarte, Landesamt für Wasser- und Abfall NordrheinWestfalen, Stand 1979
[5]:
Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen i.M. 1:50.000, Blatt L 5504 Schleiden,
Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen, Stand 1987
[6]:
Grundbau-Taschenbuch, Teile 1 – 3, 7. Auflage, Verlag Ernst & Sohn, 2009
[7]:
Ebady, S.B; Kowalewski, J.B.: In-Situ-Untersuchungsmethoden in Bohrlöchern zur
Ermittlung der Wasserdurchlässigkeit
Bebauungsplan F7 Marmagen, „Die Acht Morgen“
AZ 17 05 001, Bericht vom 15.06.2017, Seite 4 von 26
1
geotechnik west
Vorgang, örtliche Situation
Die Gemeinde Nettersheim beabsichtigt die Entwicklung des Bebauungsplangebiets F7
Marmagen, „Die Acht Morgen“, am Nordrand der Ortschaft Marmagen (siehe Unterlage [1]
sowie die Anlagen 1.1 – 1.3). Das Erschließungsgebiet soll voraussichtlich im Trennsystem
entwässern und das anfallende Oberflächen/Niederschlagswasser nach Möglichkeit vor Ort zu
versickern. Eine nähere Planung liegt allerdings noch nicht vor.
Im Rahmen der Vorplanung wurde die geotechnik west – Ingenieurbüro Bernd Harth –von der
Gemeinde Nettersheim mit Datum vom 27.04.2017 beauftragt, erste Feld-/
Baugrunduntersuchungen durchzuführen und die Erkundungsergebnisse in einem
orientierenden Baugrund- und Versickerungsgutachten zu dokumentieren, darzustellen, ausund zu bewerten. Eckpfeiler der orientierenden Untersuchungen waren daher neben der
Überprüfung/Feststellung der Bodenschichtung und Tragfähigkeit mittels kostengünstiger
kleinkalibriger Aufschlüsse insbesondere auch die Feststellung der Lage der Felsoberfläche
sowie erste Versickerungsuntersuchungen in den Bohrlöchern der Kleinerkundungen.
Die örtlichen Verhältnisse gehen aus dem Luftbild in Anlage 1.3 sowie der Fotodokumentation
in Anlage 2 hervor. Die im Westen an die Kölner Straße (L204) grenzende Erschließungsfläche
weist gem. Höhenliniendarstellung in Anlage 1.2.1 eine zwischen ca. 515 mNN und knapp
520 mNN variierende Geländehöhe mit einer im Westen zum Straßendamm der L204 hin
ausgebildeten Mulde auf. An den über die Erschließungsfläche verteilten Aufschlusspunkten
wurden Geländehöhen von -1,28 m unter bis +3,78 m über dem gewählten Höhenbezugspunkt
(OK KD / HP5, siehe Anlage 1.2.2 sowie Bild 3 in Anlage 2) ermittelt. Dies dürfte einem
NN-Niveau von rd. 514,4 – 519,5 mNN entsprechen (vgl. Anlagen 3 und 4). Die
Bebauungsplanfläche wird derzeit landwirtschaftlich (Wiese/Weide) genutzt und von einem
asphaltierten Wirtschaftsweg (= Steinfelder Weg) sowie einem geschotterten Weg (= Im
Wiesengrund) durchzogen. Im Norden und Osten wird die Fläche von ebenfalls asphaltierten
Wirtschaftswegen begrenzt, im Süden schließ sich die Wohnbebauung und der Sportplatz von
Marmagen an (siehe auch die Anlagen 1.2.1 und 1.2.2).
2
Art und Umfang der Baugrunduntersuchung
2.1
Felduntersuchungen
Zur Überprüfung der Baugrundschichtung und zur Feststellung der Lage der Felsoberfläche
sowie zur Durchführung von Versickerungsversuchen wurden am 17.05.2017 über die
Erschließungsfläche verteilt insgesamt 3 Rammkernsondierungen ∅ 60/50/40 mm (RKS 1 –
RKS 3, Bohrprofile siehe Anlagen 3.1 bis 3.3) nach DIN 4021 bzw. DIN EN ISO 22475 und
6 Sondierungen mit der Schweren Rammsonde (DPH 1 – DPL 6, Sondierdiagramme siehe
Anlagen 4.1 – 4.6) niedergebracht.
Alle Kleinerkundungen wurden bis zum stagnierenden Bohr-/Sondierfortschritt in Tiefen von
1,0 (RKS 1) – 5,7 m (RKS 3) unter GOK niedergebracht und reichen damit bis in die
Verwitterungsrinde des Grundgebirges bzw. bis in den mehr oder weniger stark zersetzten Fels
hinein. Die Bohr-/Sondierarbeiten für die Kleinerkundungen wurden von der GEOSERVICE
Bebauungsplan F7 Marmagen, „Die Acht Morgen“
AZ 17 05 001, Bericht vom 15.06.2017, Seite 5 von 26
geotechnik west
Soltenborn GmbH, Aachen, ausgeführt und von unserem Büro fachtechnisch begleitet. Die
Erkundungsergebnisse liegen als Anlage 3 in Form der Bohrprofile/Schichtenverzeichnisse
(RKS) bzw. als Anlage 4 als Sondierdiagramme (DPH) bei.
In den Bohrlöchern der Rammkernsondierungen RKS 1 – 3 haben wir jeweils einen
Versickerungsversuch nach dem Prinzip der Bohrlochversickerung gem. USBR durchgeführt
(Messwertaufschrieb und Auswertung siehe Anlage 6).
Eine erste Ansprache der mit den Rammkernsondierungen aufgeschlossenen Böden sowie
eine Beurteilung der Konsistenz bzw. Lagerungsdichte der angetroffenen Lockergesteine
erfolgte vor Ort durch den Bohrmeister. Anschließend wurden sämtliche Bodenproben in unser
Ingenieurbüro gebracht und einer eingehenden organoleptischen und granulometrischen
Begutachtung unterzogen.
Die Lage der Kleinerkundungen geht aus der Anlage 1.2.2 hervor. Die angetroffenen
Baugrundverhältnisse sind u.a. in Form zweier von Westen nach Osten geführten
Baugrundschnitten in den Anlagen 7.1 und 7.2 dargestellt.
Anlage 2.1 zeigt neben der örtlichen Situation am 17.05.2017 die Ausführung der
Kleinerkundungen und Bohrlochversickerungsversuche. Da im vorliegenden Fall insbesondere
auch das Vorhandensein von Fossilien in den devonischen Gesteinen von Bedeutung ist (siehe
Unterlage [2]) haben wir die entsprechenden Bohrproben aus der Festgesteinsrinde im Rahmen
der organoleptischen Ansprache gesäubert und auf das Vorhandensein von Fossilien überprüft.
Dabei wurden im Bohrgut der RKS 2 ab t = 0,4 m entsprechende Versteinerungen (u.a.
Muscheln und Korallenreste) festgestellt (siehe auch Fotodokumentation in Anlage 8. Das
Bohrgut aus den Rammkernsondierungen RKS 1 (Kalksteinfels ab t = 4,2 m) und RKS 3
(Sandsteinfels ab t = 5,4 m) war dagegen ohne Befund.
2.2
Laboruntersuchungen
Bodenmechanische Laborversuche
Zur bodenmechanischen Beurteilung der angetroffenen Böden wurden im Rahmen der aktuellen
Untersuchungen folgende Laborversuche durchgeführt:
•
5 x Bestimmung der Wassergehalte (w) an Proben aus den Decklehmen und den
Verwitterungsbildungen nach DIN 18121 in unserem eigenen bodenmechanischen Labor
(siehe Anlage 5)
Chemische Laborversuche
Sowohl der Oberboden als auch die unterlagernden Decklehme und Verwitterungsbildungen
des Grundgebirges waren in der organoleptischen Ansprache der Bohrproben frei von visuellen
und geruchlichen Verunreinigungen. Auf die Durchführung chemischer Laborversuche wurde
daher im Rahmen der aktuellen Untersuchungen verzichtet.
Bebauungsplan F7 Marmagen, „Die Acht Morgen“
AZ 17 05 001, Bericht vom 15.06.2017, Seite 6 von 26
geotechnik west
Sofern chemische oder über den vg. Umfang hinausgehende Laboruntersuchungen gewünscht
werden, können diese aber jederzeit an den entnommenen und in unserem Probenlager für
mindestens 6 Monate eingelagerten Rückstellproben (Auflistung siehe Schichtenverzeichnisse
in Anlage 3) veranlasst werden.
3
Geologische und hydrogeologische Verhältnisse
3.1
Erwartete Schichtenfolge
Die Hydrologische Karte von NRW, Blatt 5505 Blankenheim (siehe Unterlage [4]), zeigt im
Projektgebiet Gesteine des Mitteldevons (Eifel-Givet Stufe) an. Hierbei dürfte es sich i.W. um
die sogenannten Junkerberg-Schichten (Wechsellagerung von geklüfteten Kalken,
Kalksandsteinen, feinsandigen Schiefern und Mergelsteinen mit wenig Lösungsfugen), am
Nordrand des Untersuchungsbereich auch um ungegliederte Schichten des Muldenkerns
(grobbankiger Dolomit, geklüftet, mit Lösungsfugen), sowie bereichsweise auch um Untere
Nohner Schichten (massige, gebankte und geklüftet Kalke mit einzelnen Mergel- und
Tonsteinbänken, mit Lösungsfugen) handeln. Insgesamt ist also mit wechselnden
Felsschichten/-horizonten zu rechnen.
Nach der Bodenkarte von NRW, Blatt L 5504 Schleiden (siehe Unterlage [5]), sind im
Erschließungsgebiet als Lockergesteinsdecke i.W. Böden der Gruppe B36 zu erwarten. Hierbei
handelt es sich um Hang-/Hochflächendecklehme in Mächtigkeiten von 8 – 20 dm über den für
die Eifelkalkmulden typischen Braunerden aus mehr oder weniger stark zersetztem Kalk-,
Dolomit-, Mergel oder Kalksandstein des Mitteldevons, z.T. mit lehmig steinigem
Solifluktionsschutt am Top. Die Bodenkarte weist in den Deckschichten auf eine mittlere
Wasserdurchlässigkeit hin. Untergeordnet können in Randbereichen (z.B. am Nordrand des
Erschließungsgebiets) oberflächennah auch Böden der Gruppen B22 und B23 (Braunerden aus
zersetztem Kalk-, Dolomit-, Mergel oder Kalksandstein des Mitteldevons, z.T. mit lehmigsteinigem Solifluktionsschutt und mit geringmächtiger lückenhafter Deckschicht aus
lösslehmhaltigem Hang-/Hochflächenlehm) in Mächtigkeiten von 6 – > 20 dm anstehen. Die
Bodenkarte weist in solchen Böden auf eine geringe Wasserdurchlässigkeit hin.
Das Grundgebirge dürfte in den baurelevanten Tiefen grundwasserfrei sein. Allenfalls ist in den
bindigen Deckschichten ggf. mit Staunässe/Schichtenwasser aus mehr oder weniger gut
versickerndem Niederschlagswasser zu rechnen. Ein Grundwasserspiegel ist erst in den
tieferen devonischen Kalksteinen zu erwarten (Karstgrundwasserleiter).
3.2
Grundwasserverhältnisse
In den bis zu 5,7 m tiefen Bohrungen und Sondierungen der aktuellen Kampagne wurde bei der
abschließenden Lichtlotmessung kein Grundwasser festgestellt. Die unter dem Oberboden
aufgeschlossenen Decklehme und Verwitterungsbildungen waren überwiegend „erdfeucht“
selten „feucht“. Der im Liegenden der Aufschlüsse erbohrte Verwitterungsfels war dagegen
trocken bzw. trocken bis erdfeucht.
Bebauungsplan F7 Marmagen, „Die Acht Morgen“
AZ 17 05 001, Bericht vom 15.06.2017, Seite 7 von 26
geotechnik west
In den Rammkernsondierungen zeigten sich keine Hinweise auf Staunässe/Schichtenwasser.
Dennoch ist in den anstehenden Lockergesteinen je nach Jahreszeit/Niederschlagsereignissen
erfahrungsgemäß im Rahmen von Erdarbeiten zumindest bereichsweise mit Stau-/
Schichtenwasserzutritten zu rechnen.
Eine Beeinträchtigung der Erschließungsarbeiten durch freies Grundwasser ist nach
derzeitigem Kenntnisstand allerdings unwahrscheinlich. Das Grundgebirge dürfte in den
baurelevanten Tiefen, wie zuvor bereits erwähnt, grundwasserfrei sein. Nähere Informationen
zu Grundwasservorkommen im (tieferen) Grundgebirge liegen uns allerdings nicht vor und
können auch nicht aus den ausgeführten Aufschlüssen abgeleitet werden.
3.3
Erbebenzuordnung
Entsprechend DIN 4149:2005 bzw. der Zugehörigkeit zur Gemarkung Marmagen ist das
Bebauungsplangebiet in die Erdbebenzone 1 und die Untergrundklasse R einzuordnen. Nach
den Untersuchungsergebnissen kann für eine Gründung in den Decklehmen und
Verwitterungsbildungen die Baugrundklasse C (feinkörnige Lockergesteine) und im darunter
folgenden weniger stark zersetzten Fels die Baugrundklasse A (feste bis mittelfeste Gesteine)
angenommen werden.
4
Baugrundaufbau, Klassifizierung und bodenmechanische Beurteilung
4.1
Festgestellte Schichtenfolge
Der baurelevante Untergrund lässt sich im Bebauungsplangebiet stratigraphisch wie folgt
untergliedern:
•
Oberboden
•
Decklehm (i.d.R. Hang-/Hochflächendecklehme)
•
Verwitterungslehm/zersetzter Fels (Lockergestein)
•
Fels (Mitteldevon)
Die angetroffenen Schichtglieder und Schichttiefen sind zusammen mit Angaben zur GOK in
den Tabellen 1 (RKS) und 2 (DPH) zusammengestellt. Die in der RKS 3 im Tiefenbereich von t
= 0,1 – 1,2 m erbohrten und vermutlich umgelagerten Decklehme werden dabei aufgrund der
vergleichbaren bodenmechanischen Eigenschaften den (gewachsenen) Decklehmen
zugerechnet.
Bebauungsplan F7 Marmagen, „Die Acht Morgen“
AZ 17 05 001, Bericht vom 15.06.2017, Seite 8 von 26
geotechnik west
Verwitterungslehm/
Fels
zersetzter Fels
(Mitteldevon)
[m u. GOK]
[m u. GOK]
Aufschluss
Nr.
ca. GOK
[mNN]
Oberboden
[m u. GOK]
Decklehm
[m u. GOK]
RKS 1
514,42
0,0 – 0,3
0,3 – 2,4
2,4 – 4,2
ab 4,2
RKS 2
518,17
0,0 – 0,4
n.a.
n.a.
ab 0,4
RKS 3
519,48
0,0 – 0,1
(0,1 – 1,2)
1,2 – 5,4
ab 5,4
n.a.
*
nicht aufgeschlossen
Endtiefe Bohrung
Tabelle 1: aufgeschlossene Schichtglieder und Schichttiefen (RKS)
Verwitterungslehm/
Fels
zersetzter Fels
(Mitteldevon)
[m u. GOK]
[m u. GOK]
Aufschluss
Nr.
ca. GOK
[mNN]
Oberboden
[m u. GOK]
Decklehm
[m u. GOK]
DPH 1**
514,99
0,0 – 0,1
0,1 – 0,9
0,9 – 2,7
ab 2,7
DPH 2**
516,71
0,0 – 0,2
0,2 – 0,9
0,9 – 2,7
ab 2,7
DPH 3**
516,73
0,0 – 0,2
0,2 – 1,5
1,5 – 2,7
ab 2,7
DPH 4**
517,84
0,0 – 0,1
0,1 – 2,0
2,0 – 4,2
ab 4,2
DPH 5**
519,18
0,0 – 0,2
0,2 – 0,7
0,7 – 3,6
ab 3,6
DPH 6**
518,17
0,0 – 0,4
n.a.
n.a.
ab 0,4
n.a.
*
**
nicht aufgeschlossen
Endtiefe Sondierung
Schichtgrenzen aus den Rammdiagrammen interpretiert!
Tabelle 2: aufgeschlossene Schichtglieder und Schichttiefen (DPH)
4.2
Beschreibung und bautechnische Beurteilung der Bodenschichten
Nachfolgend werden der Aufbau und die Zusammensetzung der angetroffenen Bodenschichten
kurz beschrieben und deren bautechnische Eignung beurteilt. Die Untergrundverhältnisse sind
in den Baugrundschnitten in den Anlagen 7.1 und 7.2 dargestellt. Zur detaillierten Beschreibung
der erbohrten Böden (u.a. Zusammensetzung, Farbe, Konsistenz, Feuchte, Bohrwiderstand)
wird auf die Bohrprofile/Schichtenverzeichnisse in der Anlage 3 verwiesen.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass zur Erkundung des Untergrundes und zur
Gewinnung von Bodenproben kleinkalibrige Rammkernsondierungen verwendet wurden. Diese
haben aufgrund ihres vergleichsweise kleinen Bohrdurchmessers den Nachteil, dass z.B. in
grobkörnigen Böden das Größtkorn nicht mitgefördert wird, d.h. die Kornverteilung wird ggf.
nicht genau wiedergegeben. Zudem ist eine nennenswerte Eindringung bzw. ein Kerngewinn im
lediglich schwach bis mäßig verwitterten Fels nicht möglich.
Bebauungsplan F7 Marmagen, „Die Acht Morgen“
AZ 17 05 001, Bericht vom 15.06.2017, Seite 9 von 26
geotechnik west
Oberboden
Das Plangebiet stellt sich im Bebauungsplanbereich F7 Marmagen derzeit als Wiesenland dar.
Erfahrungsgemäß ist die Abgrenzung zwischen dem Oberboden und den gewachsenen
Decklehmen aufgrund der engen Verzahnung oftmals nur unzureichend möglich. Die
Ramm(kern)sondierungen weisen eine Mächtigkeit des Oberbodens von 0,1 – 0,4 m.
Bodenmechanisch gesehen handelt es sich beim Oberboden um i.d.R. steife, hellbraune bis
braune, schwach humose Schluffe mit i.d.R. untergeordnetem Anteil an sandigen und kiesigen
Beimengungen in Form (mürber) Gesteinsreste.
Der Ober-/Ackerboden ist in den zu überbauenden Bereichen abzuschieben und einer
geeigneten Verwertung zuzuführen. Bautechnisch gesehen ist der Ober-/Ackerboden ohne
Relevanz.
Decklehm
Bei dem i.d.R. unter dem Oberboden in geringer Mächtigkeit folgenden Decklehmen handelt es
sich gem. Bodenkarte um Hang-/Hochflächendecklehme. Aktuell wurden gewachsene
Decklehme lediglich mit der Rammkernsondierung RKS 1 erbohrt. Hier zeigten sich bis
t = 2,4 m unter Flur steife, braune, lokal schwach humose, schwach tonige Schluffe mit
untergeordnetem Anteil an sandigen und kiesigen Beimengungen in Form (mürber)
Gesteinsreste.
Zumindest bereichsweise dürften die Decklehme im Projektgebiet fehlen. So folgt im Bereich
der Rammkernsondierung RKS 2 bereits unmittelbar unter dem Oberboden der im Hangenden
mürbe Kalksteinfels des devonischen Grundgebirges. Nach den Ergebnissen der
Rammsondierungen zu urteilen dürfte der Decklehm zumeist bis in Tiefen von 0,7 – 2,0 m unter
Flur (i.M. bis t = 1,2 m) reichen.
Die Decklehme waren „mittelschwer zu bohren“ und wiesen in der organoleptischen Ansprache
eine steife Konsistenz auf. Dies bestätigen auch die Ergebnisse der Rammsondierungen mit
N10 (DPH) = 2 – 7 Schläge je 10 cm Eindringtiefe nur zum Teil. Bereichsweise ist danach örtlich
auch eine lediglich weiche bis steife Konsistenz ausgebildet. Es sei allerdings angemerkt, dass
die Konsistenz bindiger Böden auf der Grundlage von Sondierungen mit der Schweren
Rammsonde DPH oftmals unterschätzt wird.
Zum Vergleich: Bei Sondierungen mit der Schweren Rammsonde DPH (Spitzenquerschnitt
15 cm², Fallgewicht 50 kg) gilt bei Lehmböden nach Placzek eine steife Konsistenz als
nachgewiesen, wenn Schlagzahlen N10 (DPH) = 5 – 9 Schläge je 10 cm Eindringtiefe erreicht
werden (siehe u.a. Placzek, D.: Vergleichende Untersuchungen beim Einsatz statischer und
dynamischer Sonden, Geotechnik, Nr. 2, Seite 68 – 75, 1985).
Zur Überprüfung der Konsistenzansprache haben wir in unserem bodenmechanischen Labor an
2 Proben aus den Decklehmen die natürlichen/vorhandenen Wassergehalte durch
Ofentrocknung nach DIN 18121 bestimmt (siehe Anlage 5). Festgestellte Wassergehalte von w
= 22,6 – 24,4 % (i.M. w = 23,5 %) deuten auf eine weiche bis steife Konsistenz hin, können bei
dennoch steifer Konsistenz aber auch ein Hinweis auf organische Bestandteile sein.
Bebauungsplan F7 Marmagen, „Die Acht Morgen“
AZ 17 05 001, Bericht vom 15.06.2017, Seite 10 von 26
geotechnik west
Die gewachsenen Decklehme sind bei mindestens steifer Konsistenz im ungestörten Zustand
als mäßig bzw. für übliche Bauaufgaben ausreichend gut tragfähiger Baugrund zu bewerten.
Zum Wiedereinbau (Rückverfüllung von Baugruben und Leitungsgräben etc.) sind sie aufgrund
ihrer unzureichenden Verdichtbarkeit ohne zusätzliche Maßnahmen u.E. nicht geeignet. Bei den
Lehmböden handelt es sich zudem um einen wasser- und strukturempfindlichen Baugrund, der
bei höherer Feuchte/Vernässung und gleichzeitiger dynamischer Beanspruchung schnell zum
Aufweichen neigt.
Verwitterungslehm/zersetzter Fels (Lockergestein)
Gewachsene Verwitterungslehme bzw. der feinkornreiche und vollständig zu Lockergestein
zersetze Fels des Grundgebirges wurden im Rahmen der aktuellen Baugrunderkundung abseits
der RKS 2 zumeist in Form von Ton-Schluff-Gemischen mit unterschiedlichen sandigen und
kiesigen Beimengungen in Form mehr oder weniger mürber Gesteinsreste (Kst + Sst)
angetroffen. Im Bereich der Rammkernsondierung RKS 2 (Doppelaufschluss mit der DPH 6)
folgt unter dem Oberboden bereits ab t = 0,4 m unter Flur der mehr oder weniger mürbe
Kalksteinfels des Grundgebirges. Im Bereich der RKS 3 wurden bis Verwitterungsbildungen des
Grundgebirges in Form zu Lockergestein zersetzter Sandsteine erbohrt. Neben den vg. TonSchluff-gemischen zeigten sich hier im Tiefenbereich von t = 1,2 – 4,6 m auch vergleichsweise
feinkornarme Feinsande mit Sandsteinresten und darunter auch Verwitterungslehme mit
dünnen Feinsandbändern. Die untere Schichtgrenze der Verwitterungsbildungen und damit der
Übergang zu den Felsschichten des devonischen Grundgebirges wurde in den aktuellen
Erkundungen (abseits der RKS 2/DPH 6) in Tiefen von 2,7 – 5,4 m (i.M. 3,6 m) angetroffen
(siehe Tabellen 1 und 2).
Die Verwitterungsbildungen waren „mittelschwer bis schwer zu bohren“ und wiesen in der
organoleptischen Ansprache der Bodenproben eine mindestens steife Konsistenz der bindigen
Bestandteile auf. Dies bestätigen auch die in den entsprechenden Horizonten ermittelten
Schlagzahlen der Schweren Rammsondierungen.
Zum Vergleich: Bei Sondierungen mit der Schweren Rammsonde DPH (Spitzenquerschnitt
15 cm², Fallgewicht 50 kg) gilt bei Lehmböden nach Placzek eine steife Konsistenz als
nachgewiesen, wenn Schlagzahlen N10 (DPH) = 5 – 9 Schläge je 10 cm Eindringtiefe erreicht
werden. Schlagzahlen N10 (DPH) = 9 – 17 Schläge je 10 cm Eindringtiefe deuten dagegen auf
eine i.d.R. halbfeste Zustandsform (oder wie im vorliegenden Fall wahrscheinlich einen
erhöhten Anteil an Gesteinsbruchstücken) hin (siehe u.a. Placzek, D.: Vergleichende
Untersuchungen beim Einsatz statischer und dynamischer Sonden, Geotechnik, Nr. 2, Seite 68
– 75, 1985).
Zur Überprüfung der Konsistenzansprache haben wir in unserem bodenmechanischen Labor an
3 Proben aus den Verwitterungsböden die natürlichen/vorhandenen Wassergehalte durch
Ofentrocknung nach DIN 18121 bestimmt (siehe Anlage 5). Festgestellte Wassergehalte von
w = 11,8 – 26,4 % (i.M. w = 19,8 %) deuten unter Berücksichtigung des zumeist hohen
Tonanteils in Übereinstimmung mit der sensorischen Ansprache auf eine überwiegend steife
bzw. steife bis halbfeste Konsistenz hin.
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AZ 17 05 001, Bericht vom 15.06.2017, Seite 11 von 26
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Die Verwitterungsbildungen stellen bei mindestens steifer Konsistenz sowie erfahrungsgemäß
im ungestörten Zustand einen für die anstehenden Bauaufgaben (ausreichend) gut tragfähigen
Baugrund dar. Zum Wiedereinbau (Rückverfüllung von Baugruben und Leitungsgräben etc.)
sind sie i.d.R. aufgrund ihres hohen bindigen Anteils bzw. der dadurch bedingten
unzureichenden Verdichtbarkeit ohne zusätzliche Maßnahmen zumeist nicht geeignet. Lediglich
feinkornarme und überwiegend grobkörnig geprägte Verwitterungsbildungen sind für solche
Zwecke (bei Trockenwetter) ausreichend gut geeignet. Bei den Verwitterungslehmen handelt es
sich um einen wasser- und strukturempfindlichen Baugrund, der bei höherer
Feuchte/Vernässung und gleichzeitiger dynamischer Beanspruchung schnell zum Aufweichen
neigt.
(grobkörnig)zersetzter Fels/Fels
Unter den Verwitterungslehmen bzw. im Bereich RKS 2/DPH6 auch bereits unter dem
Oberboden folgt der mehr oder weniger stark verwitterte Fels des mitteldevonischen
Grundgebirges. Die Oberfläche der Verwitterungsrinde des Grundgebirges (= mehr oder
weniger kompakter oder ggf. bereits zu einem zusammenhängenden Steinskelett zersetzter
Fels) wurde in den Kleinerkundungen abseits der RKS 2/DPH 6 in Tiefen von 2,7 – 5,4 m (i.M.
3,6 m) festgestellt (siehe Tabellen 1 und 2). Im Bereich RKS 2/DPH 6 scheint eine
Kalksteinbank flurnah aufzuragen. Hier wurden (Fossilien führende!) mehr oder weniger mürbe
Kalksteine bereits unterhalb des Oberbodens bzw. ab einer Tiefe von 0,4 m unter Flur
angetroffen.
Boden-/felsmechanisch gesehen handelt es sich bei dem im Bebauungsplanbereich
anstehenden mehr oder weniger stark verwitterten Fels um unterschiedlich mürbe Kalk-,
Kalksand- und Sandsteine, die durch die mechanische Beanspruchung bzw. die Rammenergie
der Bohr-/Sondiergeräte auf den obersten Dezimetern zu Stein-Kies-Gemischen mit
untergeordneten sandigen und seltener schluffig Beimengungen zerstückelt wurden.
Näherungsweise kann der Übergang vom Verwitterungsfels zum mehr oder weniger kompakten
Fels aus dem stagnierenden Bohr-/Sondierfortschritt der Kleinerkundungen abgeleitet werden.
Daraus ergibt sich abseits der RKS 2/DPH 6 eine Lage der kompakten Felsoberfläche in Tiefen
von 2,8 – 5,7 m (i.M. 3,9 m) unter GOK. Im Bereich RKS 2/DPH 6 ist der
kompakte/gesteinsharte Kalkstein bereits in einer Tiefe von 1,0 – 1,5 m zu erwarten (siehe
Anlagen 3 und 4).
Der Verwitterungsfels war mit den Rammkernsondierungen durchweg „schwer zu bohren“. Die
Rammsondierungen zeigen nach dem Erreichen der Oberfläche des (zersetzten) Felses
deutlich ansteigende Schlagzahlen, die eine sehr gute Tragfähigkeit der Verwitterungsrinde des
Grundgebirges belegen. In den kompakten/bankigen Fels konnten die Kleinerkundungen
verfahrensbedingt (wie zuvor bereits erwähnt) nicht mehr eindringen.
Bautechnisch gesehen handelt es sich schon beim i.d.R. grobkörnig bzw. zu einem Steinskelett
zersetzten Fels um einen gut zur Aufnahme hoher Gründungslasten geeigneten Baugrund bei
gleichzeitig geringer Setzungsempfindlichkeit. Der kompakte Fels ist dagegen nahezu
unverformbar und stellt einen sehr gut tragfähigen Baugrund dar.
Im Rahmen der für die Kanalbaumaßnahmen erforderlichen Aushubgräben wird die
wechselnde Tiefenlage und Festigkeit des Grundgebirges einen deutlich kostenbeeinflussenden
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Faktor darstellen. Während der Deck-/Verwitterungslehm ohne größere Probleme und der
Verwitterungsfels mit geeignetem Lösegerät (Raupenbagger mit zahnbewehrtem Löffel) zumeist
auch noch ausreichend gut lösbar ist, dürften im kompakten Fels (= ca. ab der Endteufe der
Kleinerkundungen) erhebliche Mehraufwendungen (z.B. Stemmarbeiten o.dgl.) erforderlich
werden. Nach den vorliegenden Erkundungsergebnissen kann danach in weiten Bereichen bei
üblichen Grabentiefen eine gute Lösbarkeit angenommen werden. Zumindest bereichsweise
(so z.B. im Bereich RKS 2/DPH 6) muss allerdings auch mit erheblichem Mehraufwand
gerechnet werden.
Aufschlüsse zur Quantifizierung der Güte des Felshorizonts (z.B. in den Fels hineinreichende
Rotationskernbohrungen) bzw. zur Feststellung der felsmechanischen Parameter anhand
entsprechender Laborversuche sind vereinbarungsgemäß nicht Gegenstand der vorliegenden
orientierenden Baugrunduntersuchung. Aus diesem Grund muss an dieser Stelle auf eine
weitere Beschreibung des Felshorizonts verzichtet werden.
4.3
Bodenkennwerte und Bodenklassifizierung
Aus erd- und grundbautechnischer Sicht können für die im Untersuchungsgebiet
aufgeschlossenen Baugrundschichten folgende Boden-/Felskennwerte zugrunde gelegt
werden:
Charakteristische Werte der bodenmechanischen Kenngrößen
Bodenschichten
Wichte
γk
[kN/m3]
Wichte unter
Auftrieb γ’k
[kN/m3]
Reibungswinkel
ϕ’k
[°]
Kohäsion
c’k
[kN/m2]
Steifemodul
ES,k = f(σ)
[MN/m2]
Oberboden
17 – 19
8 – 10
Ersatzreibungswinkel
ϕ’’ = 22,5 – 27,5
-
nicht relevant
9 – 10
27,5
(im Mittel)
4 – 10
Decklehm
19 – 20
2–6
weich bis steif
10 – 15
steif bis halbfest
10 – 15
Verwitterungslehm
19 – 21
9 – 11
25 – 30
2 – 10
mind. steif
15 – 25
halbfest
zersetzter Fels
(Steinskelett)
19 – 22
9 – 12
32,5 – 37,5
0–2
50 – 100
20 – 25
Fels
(schwach bis
mäßig verwittert)
23 – 25
13 – 15
(auf den
Trennflächen)
ϕ’’ = 35
(für Verbauberechnungen)
0
(auf den
Trennflächen)
Tabelle 3: Charakteristische Boden-/Felskennwerte (Erfahrungswerte)
>> 100
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AZ 17 05 001, Bericht vom 15.06.2017, Seite 13 von 26
Die bodenmechanischen Kennwerte wurden auf der Grundlage der Feld- und
Laboruntersuchungen (soweit möglich) sowie unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten
festgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um feste Größen im Sinne
von Materialkonstanten handelt, sondern um bereichsweise variierende Werte, die auch von der
Art und Dauer der Beanspruchung abhängen. Die Angabe der felsmechanischen Parameter
erfolgte mangels geeigneter Aufschlüsse/Untersuchungen allein auf der Grundlage von
Erfahrungswerten bei vergleichbarer Geologie.
Die angetroffenen Boden-/Felsschichten sind wie folgt zu klassifizieren:
Klassifizierung
Bodenschichten
Bodengruppen Bodenklassen Bodenklassen
Frostempfindlich- Verdichtbarkeitsnach
nach
nach
keit nach
klassen nach
DIN 18196:
DIN 18300:
DIN 18301:
ZTVE-StB 09
ZTVA-StB 97
2011-05
2012-09
2012-09
-
1
BO 1
BB 2 – 3
F3
V3
Decklehm
UM, TL, TM
(GU*)
4
BB 2 – 3
F3
V3
(V2)
Verwitterungslehm
TL, TM, TA
GU*, GT*,
SU*, ST*
4, 5
BB 2 – 3
F3
V3, V2
zersetzter Fels
(Steinskelett)
GU, GT
(GW, GI, GE)
3, 5
(6)
BN 1
Zusatzklassen
BS 1 – 3
F1, F2
V1
Fels
(schwach bis
mäßig verwittert)
-
6, 7
FV 1 – 6
FD 2 – 4
(frostgefährdet)
-
Oberboden
Tabelle 4: Bautechnische Klassifizierung der Böden
Die in Tabelle 4 dargestellte Klassifikation der angetroffenen Baugrundschichten erfolgte wie
bislang üblich nach DIN 18196:2011-05, DIN 18300:2012-09 und DIN 18301:2012-09, sowie
nach ZTVE und ZTVA-StB.
Wir möchten allerdings darauf hinweisen, dass DIN 18300:2012-09 und DIN 18301:2012-09 mit
dem Erscheinen der Normen DIN 18300:2015-08 und DIN 18301:2015-08 im August 2015
zurückgezogen wurden, und Ausschreibungen nunmehr nach dem Konzept der
„Homogenbereiche“ erfolgen sollen.
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Die Homogenbereiche sind vom Baugrundgutachter auch im Hinblick auf geplante
Bauverfahren festzulegen und gem. VOB-C i.d.R. durch eine Vielzahl von entsprechenden
Laboruntersuchungen zu untermauern. Auf eine Berücksichtigung des Konzepts der
Homogenbereiche wird im Rahmen des vorliegenden orientierenden boden- und
Versickerungsgutachtens verzichtet. Sofern entsprechende Aussagen zum Konzept der
Homogenbereiche gewünscht werden, bitten wir um Nachricht.
4.4
Wasserdurchlässigkeit der Bodenschichten
Im Rahmen der Baugrunderkundungen wurden durch unser Büro in den Bohrlöchern der
Rammkernsondierungen
Versickerungsversuche
zur
direkten
Bestimmung
der
Wasserdurchlässig der anstehenden Bodenschichten durchgeführt (siehe Abschnitt 5). Die
nachfolgenden Angaben zum kf–Wert der Lockergesteinsdecke basieren dagegen
ausschließlich auf Erfahrungswerten bei vergleichbaren Böden und Hinweisen in der Literatur.
Oberboden und Auffüllungen
Die Durchlässigkeit von Auffüllungen im Allgemeinen ist abhängig vom Aufbau, der
Zusammensetzung und der Kornverteilung der Böden. Hier sind Bandbreiten von kf =
1 × 10-3 m/s (nichtbindige Füllböden) bis kf = 5 × 10-8 m/s (umgelagerte Lehmböden) möglich,
bei erheblichen Schwankungen in vertikaler und horizontaler Richtung. Oberboden weist i.d.R.
eine höhere Durchlässigkeit als gewachsene Deck-/Verwitterungslehme auf.
Deck-/Verwitterungslehm
Die Verwitterungslehme wirken bei schluffig-toniger Ausbildung wasserstauend/-hemmend. Hier
kann erfahrungsgemäß ein Wasserdurchlässigkeitsbeiwert von kf = 1 – 10 × 10-8 m/s oder
geringer angenommen werden. Lediglich in grobkornreicheren Partien im Liegenden bzw. am
Übergang zum (zu grobkörnigem Lockergestein) zersetzten Fels ist meist mit einer höheren
Durchlässigkeit zu rechnen. Die Bodenkarte von NRW, Blatt L 5504 Schleiden weist für die über
den Verwitterungsbildungen i.d.R. anstehenden Hang-/Hochflächendecklehme eine „mittlere“
Wasserdurchlässigkeit in einer Größenordnung von 10 – 40 cm/Tag aus
(ca. = 1 – 5 × 10-6 m/s).
zersetzter Fels
Die Durchlässigkeit des oberflächennahen verwitterten Festgesteinskörpers und der
präquartären Lockergesteinsüberlagerung (zu Lockergestein zersetzter Fels) ist als sehr
heterogen zu bezeichnen. Erfahrungsgemäß können hier Durchlässigkeitsbeiwerte zwischen
kf = 1 x 10-5 m/s und kf = 1 x 10-7 m/s angenommen werden, bei erheblicher Schwankung in
horizontaler sowie vertikaler Richtung. Zu den Ergebnissen der in-situ-Versickerungsversuche
siehe Abschnitt 5.
Fels
Der Festgesteinskörper besitzt aufgrund von Klüften und Störungen eine unterschiedliche
Durchlässigkeit. Die Hydrologische Karte (siehe Unterlage [4]) weist für die mitteldevonischen
Junkerberg-Schichten bzw. für die Wechsellagerung von geklüfteten Kalken, Kalksandsteinen,
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feinsandigen Schiefern und Mergelsteinen als Gebirgsdurchlässigkeit einen engeren Bereich
von kf = 1 – 10 x 10-4 m/s aus. Die zugehörige Bandbreite variiert allerdings (i.W. in Abhängigkeit
des Trennflächengefüges) zwischen kf = 1 x 10-1 m/s (u.E. im flurnahen Felsgefüge kaum
realistisch) und kf = 1 x 10-5 m/s (realistisch). Zu den Ergebnissen der in-situVersickerungsversuche siehe Abschnitt 5.
4.5
Kontaminationen
Sowohl der Oberboden als auch die unterlagernden Decklehme und Verwitterungsbildungen
des Grundgebirges waren in der organoleptischen Ansprache der Bohrproben frei von visuellen
und geruchlichen Verunreinigungen.
Da die vorliegenden Erkenntnisse und Erkundungsergebnisse keine Verdachtsmomente auf
Verunreinigungen im Baugrund ergaben, haben wir (vorerst) auf die Durchführung chemischer
Laborversuche/Deklarationsanalysen verzichtet.
Sofern solche Untersuchungen gewünscht werden, können diese aber jederzeit an den
entnommenen und in unserem Probenlager für mindestens 6 Monate eingelagerten
Rückstellproben (Auflistung siehe Schichtenverzeichnisse in Anlage 3) veranlasst werden.
5
Versickerung
5.1
Bohrlochversickerungsversuche nach USBR
Zur in-situ-Ermittlung der Wasserdurchlässigkeit der unter den Decklehmen folgenden
Verwitterungszone des Grundgebirges (= Verwitterungslehm/zersetzter Fels) haben wir in den
Bohrlöchern der Rammkernsondierungen RKS 1, RKS 2 und RKS 3 jeweils einen
Versickerungsversuch nach USBR ausgeführt. Hierzu wurden die (temporär mittels 1‘‘-Filterrohr
schutzverrohrten) Bohrlöcher mit Wasser befüllt. Anschließend wurde das Absinken der
Wassersäule im Bohrloch nach einer entsprechenden Vorwässerung nach bestimmten
Versuchszeiten mittels Lichtlot als Abstichmaß ermittelt und notiert (siehe auch die Bilder 14 –
16 in Anlage 2 sowie die Messwertaufschriebe in Anlage 6).
Es handelt sich um sogenannte Auffüllversuche nach dem Prinzip der Bohrlochversickerung
(= Wasseraufnahme über die Bohrlochsohle und die wasserbenetzte Bohrlochwandung im
durchlässigen Horizont mit veränderlicher Druckhöhe).
Anlage 6 zeigt neben den Messwertaufschrieben auch die Auswertung der instationären
Zustände gem. Taschenbuch für den Tunnelbau 1994, 18. Jahrgang (Abschnitt 4.2). Für die
wasserbenetzten
und
versickerungswirksamen
Testabschnitte
(=
wasserbenetzte
Bohrlochstrecke unterhalb der Decklehme) ergeben sich aus den ermittelten Absinkraten
Wasserdurchlässigkeitsbeiwerte von im Mittel kf = 1,1 x 10-5 m/s (Versickerungsversuch
V1/RKS 1) bis kf = 1,7 x 10-7 m/s (Versickerungsversuch V3/RKS 3, siehe Anlage 6).
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Nach DIN 18130 ist der überprüfte Horizont (= Verwitterungslehm/zersetzter Fels) damit als
„schwach durchlässig“ (kf = 1 x 10-6 m/s bis 1 x 10-8 m/s) bis „durchlässig“ (kf = 1 x 10-4 m/s bis
1 x 10-6 m/s) einzustufen. Allerdings ist, wie die vg. Prüfergebnisse zeigen, aufgrund der
variierenden Lage der Felsoberfläche, des unterschiedlichen Verwitterungsgrades sowie der
unterschiedlichen Fazies der Verwitterungsbildungen mit einer auch kleinräumig erheblichen
variierenden Durchlässigkeit zu rechnen.
Besonders auffällig war bei den Feldversuchen, dass im Bohrloch der RKS 1 bis ca. t = 4,2 m
unter GOK die höchsten Versickerungsraten ermittelt wurden, obwohl die sensorische
Ansprache/Beurteilung des entsprechenden Bohrguts (Verwitterungslehm in Form von
sandigen, schwach kiesigen bis kiesigen Ton-Schluff-Gemischen) dies nicht unbedingt hätten
vermuten lassen.
5.2
Versickerungsfähigkeit nach DWA-A 138
Die Versickerung von Niederschlagswasser setzt einen durchlässigen Untergrund und einen
ausreichenden Abstand zur Grundwasseroberfläche voraus. Der Untergrund muss die
anfallenden Sickerwassermengen aufnehmen können. Die Versickerung kann direkt erfolgen
oder das Wasser kann über ein ausreichend dimensioniertes Speichervolumen durch eine
Sickeranlage mit verzögerter Versickerung (in Trockenperioden) dem Untergrund zugeführt
werden.
Nach DWA-A 138 (April 2005) sollte der Durchlässigkeitsbeiwert des Bodens, in dem die
Versickerung stattfindet, zwischen kf = 1,0 x 10-3 m/s und kf = 1,0 x 10-6 m/s liegen. Die
Mächtigkeit des Sickerraumes sollte, bezogen auf den mittleren höchsten Grundwasserstand,
rd. 1,0 m betragen, um eine ausreichende Filterstrecke für eingeleitete Niederschlagsabflüsse
zu gewährleisten.
Bei Durchlässigkeitsbeiwerten von kf < 1,0 x 10-6 m/s ist eine Regenwasserbewirtschaftung über
eine Versickerung nicht mehr gewährleistet, so dass die anfallenden Wassermengen über eine
Retentionseinrichtung abgeleitet werden müssen.
Die Anforderung der DWA-A 138, welche eine Mindestmächtigkeit des Sickerraumes, bezogen
auf den mittleren höchsten Grundwasserstand von rd. 1,0 m fordert, wird im vorliegenden Fall
eingehalten, da der Grundwasserspiegel im Baubereich erst deutlich unter den baurelevanten
Tiefen im tieferen Festgesteinshorizont anstehend dürfte.
Bemessungswert der Wasserdurchlässigkeit
Nach DWA-A 138 Anhang B (Bestimmung der Wasserdurchlässigkeit), Tabelle B.1, sind bei der
Festlegung des Bemessungs-kf-Wertes je nach Bestimmungsmethode unterschiedliche
Korrekturfaktoren zu berücksichtigen. So ist bei einer Sieblinienauswertung (in
Verwitterungsbildungen nicht zielführend) ein Korrekturfaktor von 0,2 und beim Feldversuch (insitu-Versickerungsversuch) ein Korrekturfaktor von 2 zu berücksichtigen.
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Das Ergebnis der in-situ-Feldversuche sowie die daraus zur Bemessung einer
Versickerungsanlage resultierenden Bemessungswerte der Wasserdurchlässigkeit sind in
nachfolgender Tabelle dargestellt.
Eine ausreichend leistungsfähige Versickerungsfähigkeit des Untergrunds im Sinne der DWA-A
138 ist nach den vorliegenden Untersuchungsergebnissen lediglich im Bereich der Prüfstelle
RKS 1 im Horizont von t = 2,4 – 4,2 m (Verwitterungslehm/zersetzter Fels,
in-situ-kf ≥ i.M. 1,1 x 10-5 m/s, s.o.) gegeben. Es ist allerdings aufgrund des Widerspruchs zum
geförderten Bohrgut nicht auszuschließen, dass es sich hierbei um eine lokale Wasserwegigkeit
handelt.
Aufschluss/
Versuch Nr.
V1/RKS 1
V2/RKS 2
V3/RKS 3
Horizont
Verwitterungslehm/
zersetzter Fels
(t = 2,4 – 4,2 m)
zersetzter
Fels/Fels
(t = 0,4 – 1,0 m)
Verwitterungslehm/
zersetzter
Fels/Fels
(t = 1,2 – 5,7 m)
Tiefe
Prüfhorizont
[m u. GOK]
kf-Wert
Feldversuch
[m/s]
Korrektur- Bemessungsfaktor
kf-Wert
[-]
[m/s]
2,4 – 4,2
i.M. 1,08 x 10-5
2,0
2,2 x 10-5
0,4 – 1,0
i.M. 4,95 x 10-7
2,0
9,9 x 10-7
1,2 – 5,7
i.M. 1,67 x 10-7
2,0
3,3 x 10-7
Tabelle 6: Ergebnis der in-situ-kf-Wert Bestimmung / Bemessungswerte der
Wasserdurchlässigkeit
5.3
Beurteilung der Versickerungsfähigkeit im Hinblick auf die Bauausführung
Wie zuvor bereits erwähnt, belegen die Versickerungsversuche eine ausreichend
leistungsfähige Versickerungsfähigkeit des Untergrunds im Sinne der DWA-A 138 lediglich im
Bereich RKS 1 im Horizont t = 2,4 – 4,2 m. Nach dem Absinken der Wassersäule auf t = 4,2 m
unter GOK (= OK Fels) sank die Versickerungsrate im Feldversuch deutlich ab (siehe auch
Anlage 6), so dass anzunehmen ist, das die wesentliche Wasserbewegung im Liegenden des
Verwitterungslehms bzw. im „zersetzten Fels“ oberhalb der Felsoberfläche stattfindet.
Wie zuvor bereits erwähnt zeigen die Versickerungsuntersuchungen insbesondere auch die
Heterogenität der Versickerungsfähigkeit durch die stark variierenden Sickerraten. Dies ist
typisch für Verwitterungsbildungen des Grundgebirges. Schließlich steht (anders als z.B. bei
quartären Terrassensedimenten) kein vergleichsweise homogener Porengrundwasserleiter zur
Verfügung, in welchem die Versickerung kontrolliert und i.d.R. in vertikaler Richtung erfolgen
kann. Vielmehr ist die Sickerrate/Versickerung vom Ton-/Schuffanteil (Verwitterungslehm), dem
Zersetzungsgrad (Übergangshorizont Verwitterungslehm/zersetzter Fels), der Ausbildung des
Trennflächengefüges sowie des Verlehmungsgrades der Klüfte etc. (Felshorizont) am jeweiligen
Standort abhängig. Auch kann, anders als bei einem quartären Porengrundwasserleiter, nicht
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zwingend eine Versickerung in überwiegend vertikale Richtung angenommen werden. Vielmehr
werden die Sickerwege im vorliegenden Fall der Schichtgrenze zwischen Verwitterungslehm
und zersetztem Fels sowie dem Trennflächengefüge des Felses folgen. Dies ist insbesondere
bei geneigtem Gelände nicht unproblematisch.
Zum einen werden sich neben auf den ersten Blick zur Versickerung geeigneten Grundstücken
auch solche Grundstücke finden, welche die Mindestforderung nach DWA-A 138 unterschreiten,
zum anderen besteht die Gefahr einer unkontrollierbaren Ausbreitung des Sickerwassers im
Untergrund. Im ungünstigsten Fall wird das vom Oberlieger (hangseitig) eingeleitete Wasser im
Übergangshorizont Verwitterungslehm/zersetzter Fels schichtparallel hangabwärts abfließen
und ggf. den Unterlieger z.B. durch Staunässe/Schichtenwasser oder sogar Wasseraustritte an
der Geländeoberfläche bzw. an hangseitigen Einschnitten beeinflussen.
Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass sich die vg. Ausführungen lediglich auf die
bodenmechanische Eignung der Böden/Horizonte zur Versickerung beziehen. Rechtliche
Belange bleiben unberücksichtigt. Bevor Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser
geplant oder hergestellt werden, ist die Ausführbarkeit bzw. Genehmigungsfähigkeit solcher
Einrichtungen generell im Vorfeld mit den zuständigen Behörden zu klären.
Die vg. Untersuchungen stellen punktuelle Prüfergebnisse dar. Es kann daher insbesondere im
Hinblick auf die oberflächennah festgestellte wechselnde Beschaffenheit der Verwitterungsrinde
des Grundgebirges nicht ausgeschlossen werden, dass der anstehende Baugrund abseits der
Prüfstellen auch eine geringere oder höhere Wasserdurchlässigkeit als aktuell ermittelt
aufweist.
Es wird daher empfohlen, die Wasserdurchlässigkeit des Grundgebirges am geplanten Standort
von Versickerungsanlagen spätestens baubegleitend in der vorgesehenen Sickerebene auf
Übereinstimmung mit den Berechnungs-/Bemessungsangaben zu überprüfen.
6
Bodendenkmäler
Aussagen zum Vorhandensein von archäologischen Denkmälern können auf der Grundlage der
ausgeführten Kleinerkundungen nicht getroffen werden und sind vereinbarungsgemäß auch
nicht Bestandteil des vorliegenden Gutachtens. Hierzu wären (großflächige) Baggerschürfe
unter Begleitung eines sachkundigen Archäologen erforderlich.
Hinsichtlich der Frage nach Bodendenkmälern in Form von Fossilien im Mitteldevonischen Fels
ist für die geplante Erschließung bzw. die folgende Bebauung u.E. im Wesentlichen die Lage
der Felsoberfläche und die Art des anstehenden Felses maßgebend. In den kalkigen
Felsschichten des unteren Mitteldevons ist zumindest bereichsweise eine Fossilienführung zu
erwarten. So wurden Fossilien im Rahmen der aktuellen Untersuchungen im Bohrgut der RKS 2
vorgefunden (siehe auch Anlage 8). Der in der RKS 1 ab einer Tiefe von 4,2 m unter Flur
erbohrte Kalksteinfels war dagegen ohne Befund. Auch im mit der Rammkernsondierung RKS 3
ab t = 5,4 m unter Flur erbohrten devonischen Sandsteinfels zeigen sich keine Hinweise auf
Fossilien.
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geotechnik west
7
Hinweise und Empfehlungen zur geplanten Erschließung
7.1
Baugrundsituation
Innerhalb des Projektgebiets herrschen bezüglich der Lage der Felsoberfläche inhomogene
Baugrundverhältnisse. So muss gem. Erkundungsergebnis bereichsweise bereits wenige
Dezimeter unterhalb des Oberbodens (siehe RKS 1) an anderer Stelle aber auch erst in 5,4 m
Tiefe (RKS 3) mit weniger stark verwittertem bis bankigem Fels gerechnet werden (siehe u.a.
Tabellen 1 und 2). Hierbei wird es sich gem. Erkundungsergebnis sowohl um zumindest
bereichsweise fossilienführenden Kalksteinfels als auch um Sandsteinschichten handeln. Im
Rahmen der aktuellen Aufschlüsse wurde die Lockergesteinsdecke (Oberboden, Deck-/
Verwitterungslehm und vollständig zu Lockergestein zersetzter Fels) abseits der RKS 1/DPH 6
bis in Tiefen von 2,7 – 5,4 m (i.M. 3,6 m) festgestellt (siehe Tabellen 1 und 2). Im Bereich RKS
2/DPH 6 scheint eine Kalksteinbank flurnah aufzuragen. Hier wurden (Fossilien führende!) mehr
oder weniger mürbe Kalksteine bereits unterhalb des Oberbodens bzw. ab einer Tiefe von
0,4 m unter Flur angetroffen.
Sowohl die unter dem Oberboden angetroffenen Lockergesteine (Deck-/ Verwitterungslehm) als
auch der vollständig zu Lockergestein zersetzte Fels stellen einen für die vorliegende
Bauaufgabe erfahrungsgemäß ausreichend gut tragfähigen Baugrund dar.
Etwa bis zur Endteufe der aktuellen Aufschlüsse dürften die anstehenden Böden und der
Verwitterungsfels mit üblichen Erdbaugeräten (z.B. einer zahnbewehrten Baggerschaufel)
ausreichend gut zu lösen sein. Darunter ist im weniger stark verwitterten/zersetzten Fels mit
erheblichem Mehraufwand zu rechnen.
Mit Grundwasser ist nach derzeitigem Kenntnisstand erst unterhalb der baurelevanten Tiefen im
tieferen Fels zu rechnen. Allerdings kann ein Sicker-/Schichtenwasserzutritt insbesondere in
Nasszeiten im Übergangshorizont zwischen Verwitterungslehm und Verwitterungsfels oder
auf/in den Decklehmen nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden. Die zutretenden
Wassermengen dürften allerdings gering (= Ausbluten von Sicker-/ Schichtenwasser) und ohne
weiteres über eine offene Wasserhaltung abzuführen sein.
Aufgrund der Strukturempfindlichkeit der an der Geländeoberfläche i.d.R. anstehenden
Lehmböden wird empfohlen, zu Beginn der Baumaßnahme Baustraßen anzulegen, die ggf.
später zur Herstellung der Erschließungsstraßen ertüchtigt werden können.
Es sei darauf hingewiesen, dass es sich bei den im Projektgebiet i.d.R. oberhalb des Felses
anstehenden Deck-/Verwitterungslehmen um wasser- und strukturempfindliche Bodenarten
handelt, die bereits auf eine geringe Veränderung des Wassergehalts und gleichzeitige
dynamische Beanspruchung mit einer starken Änderung der Konsistenz („Aufweichen“)
reagieren.
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7.2
geotechnik west
Allgemeine Hinweise und Empfehlungen zum Kanalbau
Gründung
Der mehr oder weniger stark verwitterte/zersetzte Fels stellt einen sehr gut tragfähigen und
nahezu unnachgiebigen Baugrund dar. Aber auch die Deck-/Verwitterungslehme sind bei
mindestens steifer Konsistenz als Gründungsboden für die Rohre und Schachtbauwerke
geeignet. Falls örtlich aufgeweichte Lehmböden in der Gründungssohle angetroffen werden
(nach den vorliegenden Erkundungsergebnissen nicht zu erwarten) sind diese entweder bis auf
ausreichend standfeste Böden auszukoffern, oder dort in der Grabensohle bzw. unter dem
Rohrauflager eine mineralische Packlage in einer Dicke von ca. d = 30 cm vorzusehen.
Gleiches gilt für entsprechenden Schachtbauwerke. Mehraufwendungen/Zulagepositionen sind
u.E. hierfür in der Ausschreibung in geringem Umfang als Bedarfsposition vorzusehen.
Liegt die Grabensohle im mehr oder weniger stark verwitterten/zersetzten Fels, ist keine
Ertüchtigung erforderlich. Eine unmittelbare Auflagerung der Rohre auf die Aushubsohle im
(zersetzten) Fels ist aufgrund der Heterogenität bzw. des zu erwartenden Anteils an grobem
Gesteinsbruch nicht zulässig. Gleiches gilt für gesteinsbruchreiche Deck-/Verwitterungslehme.
Zudem muss für bis in den Fels reichende Aushubarbeiten mit geologisch bedingtem
Mehrausbruch gerechnet werden.
Es wird empfohlen entlang der gesamten Kanalverlegung zumindest eine untere
Bettungsschicht herzustellen (Bettung Typ 1 gemäß DIN EN 1610). Die Dicke der unteren
Bettungsschicht a richtet sich nach der Rohrstatik und der DIN EN 1610, die Dicke der oberen
Bettungsschicht b nach der Rohrstatik. Generell ist das Auflager unter Berücksichtigung der
Vorgaben der Rohrhersteller auszubilden. Zur Notwendigkeit eines Auflagers aus Beton z.B.
wegen wechselnden Gründungsverhältnissen sind Rohrhersteller und Rohrstatiker zu befragen.
Nach ATV-Merkblatt A 127 sind die in der Grabensohle und den Grabenwänden oberhalb des
Grundgebirges anstehenden Böden i.d.R. den Bodenarten G3 und G4 sowie im überwiegend
grobkörnig zersetzten Fels den Bodenarten G1 und G2 zuzuordnen.
Die bei der Grabenverfüllung auftretenden Erddruckverhältnisse, Wandreibungswinkel und
Verformungsmoduln können für die Überschüttungsbedingung A2 gemäß ATV-Merkblatt A 127
ermittelt werden.
Auftriebsnachweise sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erforderlich.
Die in den Deck-/Verwitterungslehmen liegenden Aushubsohlen sind nach dem Freilegen bzw.
bis zum Einbau des Rohrauflagers gegen Witterungseinflüsse und mechanische
Beanspruchungen zu schützen. Aufgrund der Wasserempfindlichkeit der Deck-/
Verwitterungslehme sowie möglicher Sicker-/Schichtenwasserzutritte wird empfohlen, den
Graben in den entsprechenden Bereichen jeweils nur auf einer begrenzten Länge (z.B.
Tagesverlegeleistung) auszuheben.
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AZ 17 05 001, Bericht vom 15.06.2017, Seite 21 von 26
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Bodenaushub
Zur bautechnischen Klassifizierung der auszuhebenden Böden nach den „alten“ Erdbaunormen
siehe Tabelle 4. Die angetroffenen Schichtgrenzen gehen aus den Baugrundschnitten in den
Anlagen 7.1 und 7.2 sowie den Bohrprofilen/Sondierdiagrammen in den Anlagen 3 und
4 hervor.
Mit bauschuttdurchsetzten oder anderweitig verunreinigten Aushubböden ist nach den
vorliegenden Erkundungsergebnissen (abseits der vorhandenen Wirtschaftswege) nicht zu
rechnen. Es kann allerdings generell nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass
abseits der Bohraufschlüsse bzw. entlang der Baustrecke aufgefüllten/umgelagerte (örtliche)
Böden mit Bauschuttresten oder anderen anthropogene Beimengungen angetroffen werden.
Dies dürfte insbesondere für die beiden querenden Wirtschafswege gelten.
Im LV sind daher u.E. (obwohl nicht erbohrt) als Bedarfsposition geringe Massenansätze für die
Aufnahme von bauschuttdurchsetzten oder anderweitig mit anthropogenem Material
durchmischten Böden vorzusehen.
Die Anteile der verschiedenen Böden am Gesamtaushub können anhand der Baugrundschnitte
in Anlage 7 abgeschätzt werden.
Während der Aushubarbeiten soll generell eine regelmäßige Sicht- und Geruchskontrolle des
Bodenmaterials bzw. eine sensorische Prüfung auf Übereinstimmung mit den
Aufschlussergebnissen erfolgen. Im Zweifelsfall ist der Bodengutachter hinzuzuziehen.
Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei den im Projektgebiet in variierender
Mächtigkeit oberhalb des Grundgebirges anstehenden Deck-/Verwitterungslehmen um wasserund strukturempfindliche Bodenarten handelt, die bereits auf eine geringe Veränderung des
Wassergehalts und gleichzeitige dynamische Beanspruchung mit einer starken
Konsistenzänderung reagieren.
Die Zuordnung der auszuhebenden Baugrundschichten zu den Bodenklassen nach den alten
Erdbaunormen soll vor Ort während des Lösens erfolgen. Bei Bedarf ist der Bodengutachter
hinzuzuziehen.
Verbau
Die Wände der Kanalgräben sind dort, wo sie senkrecht hergestellt werden sollen, ab einer
Tiefe von 1,25 m im Lockergestein zwingend zu verbauen. Als Verkleidungs- und
Aussteifungskonstruktionen kommen der waagerechte Grabenverbau, der senkrechte
Grabenverbau oder großflächige Verbauplatten in Frage. Im anstehenden Baugrund sind aus
unserer Sicht oberhalb der Felsoberfläche großflächige Verbauplatten ausreichend.
Der Plattenverbau muss dem Aushub folgend abgesenkt werden. D.h., er darf nicht erst dann
eingestellt werden, wenn die Endaushubtiefe erreicht ist. Ein längeres Offenstehen der
Grabenwandungen ist oberhalb der Felsoberfläche aufgrund der Nachbruchgefahr unbedingt zu
vermeiden.
Bebauungsplan F7 Marmagen, „Die Acht Morgen“
AZ 17 05 001, Bericht vom 15.06.2017, Seite 22 von 26
geotechnik west
Ein vorauseilender Verbau aus Kanaldielen oder Spundbohlen o.dgl. dürfte in den anstehenden
Verwitterungsbildungen bzw. aufgrund der nahen und insbesondere wechselnden
Felsoberfläche vermutlich nur sehr eingeschränkt möglich sein.
Da im vorliegenden Fall ausreichende Platzverhältnissen vorherrschen, können auch geböschte
Gräben ausgeführt werden, wobei der Böschungswinkel 45° in nichtbindigen oder weichen
bindigen Böden (ggf. aufgeweichte Deck-/Verwitterungslehme) bzw. 60° in mindestens steifen
bindigen Böden (Deck-/Verwitterungslehme) nicht überschreiten darf. Im Fels darf der
Böschungswinkel bei günstigem Trennflächengefüge bis zu 80° betragen. Diesbezüglich sein
auf die Vorgaben der DIN 4124 verwiesen.
Baugruben mit geringer Tiefe können, sofern die Platzverhältnisse es zulassen, ebenfalls mit
den o.g. Böschungswinkeln hergestellt werden. Sofern die Baugrubenwände senkrecht
ausgebildet werden sollen, sind diese ab einer Tiefe von 1,25 m zu verbauen. In diesem Fall
bieten sich ebenfalls die o. g. Verbauarten sowie ein Trägerbohlwandverbau mit
Holzausfachung an.
Es ist zu beachten, dass bei der Herstellung von Gräben bzw. Baugruben in geböschter
Bauweise ab 5,0 m Tiefe ein Standsicherheitsnachweis erforderlich ist.
Für alle Verbaumaßnahmen gelten die Forderungen der DIN 4124. Sofern sich in der Nähe
keine bewegungsempfindlichen Versorgungsleitungen befinden, ist eine Bemessung des
Verbaus auf den aktiven Erddruck ausreichend. Ansonsten soll eine Bemessung auf den
erhöhten aktiven Erddruck Eeh = (Eah + E0h) / 2 erfolgen und der Verbau dementsprechend steif
ausgebildet werden. Verkehrslasten sind gemäß den Empfehlungen des Arbeitskreises
„Baugruben“ anzusetzen.
Graben-/Bauwerkshinterfüllung
Aushubmengen aus dem grobkörnig zersetzten Fels dürften für die Verfüllung der
Leitungsgräben (oberhalb der Leitungszone) und die Hinterfüllung der Schachtbauwerke aus
bodenmechanischer Sicht ausreichend gut geeignet sein, sofern sie nicht zu viel Überkorn
enthalten. Andernfalls kann über eine Aufbereitung („Brechen“) nachgedacht werden.
Felsausbruch dürfte i.d.R. aufgrund des hohen Stein- und Blockanteils (ohne vorherige
Aufbereitung) und der damit verbundenen Einbau-/Verdichtungsunwilligkeit nicht geeignet sein.
Hier kann ebenfalls über den Einsatz einer mobilen Brecheranlage nachgedacht werden.
Die gewachsenen Deck-/Verwitterungslehme sollen u.E. für eine Grabenverfüllung bzw.
Bauwerkshinterfüllung aufgrund der i.d.R. unzureichenden Verdichtungswilligkeit nicht
verwendet werden und sind abzufahren. Sofern ein Wiedereinbau der Deck-/
Verwitterungslehme vorgesehen ist, sind die Lehmböden zu ertüchtigen bzw. entsprechend
aufzubereiten.
Es wird diesbezüglich auf die einschlägigen Vorschriften, hier besondere auf die ZTVE-StB, auf
das „Merkblatt für das Verfüllen von Leitungsgräben“, das „Merkblatt für die Hinterfüllung von
Bauwerken“ und die Vorgaben des Rohrherstellers verwiesen.
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AZ 17 05 001, Bericht vom 15.06.2017, Seite 23 von 26
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Beim Hinterfüllen sind die statischen Verhältnisse der Bauwerke zu beachten.
Auf der Oberkante der Verfüllung (= Planum für den Straßenkörper) ist ein Verformungsmodul
von EV2 = 45 MN/m² nachzuweisen.
Wasserhaltung
Im Rahmen der geplanten Baumaßnahme ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht mit dem
Auftreten von Grundwasser zu rechnen. In niederschlagsreichen Zeiten kann es jedoch ggf.
örtlich zu einem erhöhten Andrang von Staunässe bzw. Sicker-/Schichtenwasser kommen. Das
dem Aushubgraben ggf. zulaufende/zusickernde Wasser kann – sofern erforderlich – in offener
Wasserhaltung abgeführt werden. Hierzu sind bei Bedarf entsprechende Vorkehrungen zu
treffen (Dränagen und Pumpensümpfe).
In den Graben auftreffendes Niederschlagswasser versickert i.d.R. nur sehr langsam und ist
ebenfalls abzuführen. An der Geländeoberfläche ablaufendes Niederschlagswasser ist von dem
Rohrgraben fernzuhalten. Es ist dafür zu sorgen, dass das Oberflächenwasser nicht hinter den
Verbauwänden versickert.
In trockenen Jahreszeiten ist nach den vorliegenden Aufschlussergebnissen kaum mit dem
Andrang von Staunässe und Schichtenwasser zu rechnen, so dass die Baumaßnahme
bevorzugt in den Sommermonaten durchgeführt werden sollte.
Revisions-/Kontrollschächte
Entlang der Kanaltrassen werden vermutlich die üblichen kreisrunden Schächte kleiner
Dimension angeordnet. Die dabei abzutragenden Lasten werden voraussichtlich von geringer
Größe sein.
Bei Gründungen auf ungestörten Deck-/Verwitterungslehmen mit mindestens steifer Konsistenz
kann der aufnehmbare Sohldruck nach DIN 1054, Tabelle A.3 – A.5 ermittelt werden. Bei
Fundamentbreiten (Seitenlänge eines Rechtecks oder Kreisdurchmesser) bis 2 m und einer
Einbindetiefe von> 2 m kann zul σ = 180 kN/m² angenommen werden. Zur Beurteilung größerer
Flächengründungen sind je Meter zusätzlicher Seitenlänge bzw. zusätzlichen Durchmessers
(bis max. 5 m) 10 % von dem o.a. Wert abzuziehen. Die Vollausnutzung der in Anlehnung an
DIN 1054, Tabellen A.3 – A.5 abgeleiteten Werte für den aufnehmbaren Sohldruck kann bei
mittig belasteten Fundamenten zu Setzungen in einer Größenordnung von 2 – 4 cm führen.
Aufgrund der in der Regel sehr geringen Sohlnormalspannungen sowie der geringen
Restschichtdicke der Lehmböden unterhalb der Aufstandsflächen werden die Setzungen der
Schachtbauwerke voraussichtlich 2 cm kaum erreichen.
Falls die Schachtbauwerke nach einem Verfahren mit elastischer Bettung bemessen werden, ist
dafür im gewachsenen Deck-/Verwitterungslehm in erster Näherung ein rechnerischer
Bettungsmodul von ks = 3 – 5 MN/m³ anzusetzen. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf
hin, dass der Bettungsmodul (gem. Definition „eine Systemkenngröße der Baustatik“) weder ein
Bodenkennwert noch eine Konstante ist und daher seine endgültige Festlegung auch in den
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AZ 17 05 001, Bericht vom 15.06.2017, Seite 24 von 26
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Verantwortungsbereich des Tragwerkplaners fällt (siehe u. a. Ermittlung des Bettungsmoduls
nach Kögler-Scheidig in Abhängigkeit von der Bauwerksgeometrie).
Bei einer Gründung im gut tragfähigen Verwitterungsfels kann ein zulässiger Sohldruck von
zul σ ≥ 350 kN/m² angenommen werden. Die zu erwartenden Setzungen werden deutlich
kleiner als 1 cm sein. In erster Näherung kann ein rechnerischer Bettungsmodul von
ks = 30 MN/m³ angesetzt werden. Der vg. Hinweis gilt analog.
Liegt die Gründungebene gar im gering verwitterten und nahezu unnachgiebigen Fels, können
auf der sicheren Seite liegend die vg: Angaben zum Verwitterungsfels angesetzt werden. Hier
dürfte die Gründung setzungsfrei ausfallen.
Bei der Bemessung der Betonwände der Schachtbauwerke ist der Erdruhedruck zu
berücksichtigen. Auftriebssicherheitsnachweise sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht
erforderlich.
Betonbauwerke sollen grundsätzlich auf eine Sauberkeitsschicht aufgestellt werden.
7.3
Allgemeine Hinweise und Empfehlungen zum Straßenbau
Allgemeines
Nach den Ergebnissen der Felderkundungen stehen im für den Bau der Erschließungsstraßen
relevanten oberflächennahen Baugrund unterhalb des Oberbodens zumeist gewachsene
Deck-/ Verwitterungslehme sowie bereichsweise (siehe RKS 1/DPH 6) bereits der mehr oder
weniger stark zersetzte Fels an. Der Grundwasserspiegel befindet sich deutlich unterhalb des
Planums.
Für die neuen Erschließungsstraßen kann u.E. eine Belastungsklasse 1,0 nach RStO 2012
angenommen werden. Für den Endausbau kann z.B. folgender Aufbau zur Anwendung
gelangen:
- 4,0 cm Asphaltbeton AC 11 DN über
- 10,0 cm bituminöse Tragdeckschicht AC 22 TN über
- 15,0 cm Schottertragschicht 0/32 (EV2 = 150 MN/m) = über
- 31,0 cm Frostschutzschicht 0/45 gebr. Material (EV2 = 120 MN/m²)
auf einem Erdplanum mit EV2 = 45 MN/m²
Erdplanum
Zumindest die in Höhe des Planums bzw. unterhalb des Oberbodens i.d.R. anstehenden
Lehmböden sind als stark frostempfindlich einzustufen (Frostempfindlichkeitsklasse F3). Es ist
die Frosteinwirkungszone 2 anzusetzen.
Erfahrungsgemäß dürfte auf einem unbehandelten Planum aus Deck-/Verwitterungslehmen der
erforderliche Verformungsmodul EV2 ≥ 45 MN/m² in unverbessertem Zustand – auch durch
Nachverdichtung – voraussichtlich über weite Bereiche nicht erzielt werden können. Auf diesen
Bebauungsplan F7 Marmagen, „Die Acht Morgen“
AZ 17 05 001, Bericht vom 15.06.2017, Seite 25 von 26
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Flächen ist demnach ist entweder die Dicke der ungebundenen Tragschichten zu vergrößern
oder eine Bodenverbesserung/-verfestigung (z.B. mit Feinkalk) auszuführen.
Aufgrund der entlang der zu erwartenden wechselhaften Baugrundverhältnisse wird bei einem
in den Lehmböden liegenden Planum bzw. entsprechender Erfordernis eine Vergrößerung der
Dicke der ungebundenen Tragschichten empfohlen (Bodenaustausch).
Es wird empfohlen, in der Ausschreibung entsprechende Zulagepositionen für einen
Bodenaustausch in einer Dicke von 0,2 m auf der kompletten Baulänge vorzusehen. Der
tatsächliche Umfang erforderlicher Bodenaustauschmaßnahmen ist erfahrungsgemäß auch von
den Witterungsverhältnissen bzw. vom Zeitpunkt der Bauausführung abhängig.
Das Erdplanum ist nach Freilegung gegen Witterungseinflüsse zu schützen. Es bietet sich an,
die Packlage/Bodenaustauschschicht unmittelbar nach der Freilegung des Planums
aufzubringen. Es ist darauf zu achten, dass die Tragfähigkeit des Planums nicht durch
dynamische Beanspruchung (Befahren) verschlechtert wird.
Da keine zuverlässigen Informationen über das Verformungsmodul der in Höhe des Planums
anstehenden Böden vorliegen, wird empfohlen, zu Beginn der Erdarbeiten ein Probefeld für
Bodenaustausch
und
ungebundene
Tragschichten
anzulegen
und
mittels
Plattendruckversuchen zu überprüfen. So kann die erforderliche Mächtigkeit der ungebundenen
Tragschichten und des Bodenaustauschs der Tragfähigkeit der anstehenden Böden sowie der
Güte der zum Einbau vorgesehenen Baustoffe (Kiessand / RCL / Schotter) angepasst werden.
Zur Vorbemessung siehe die Abbildungen 1 und 2.
Abb. 1: erreichbarer Verformungsmodul EV2 auf ungebundenen Tragschichten in
Abhängigkeit von deren Dicke und vom Verformungsmodul auf dem Planum
(aus Floss, R.: ZTVE - StB 94, Fassung 1997 – Kommentar mit Kompendium
Erd- und Felsbau, Kirschbaum-Verlag, Berlin, 2006)
Bebauungsplan F7 Marmagen, „Die Acht Morgen“
AZ 17 05 001, Bericht vom 15.06.2017, Seite 26 von 26
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Abb. 2: Richtwerte des EV2-Moduls auf ungebundenen Tragschichten
über Unterlagen mit EV2 ≥ 45 MN/m²
(aus Floss, R.: ZTVE - StB 94, Fassung 1997 – Kommentar mit Kompendium
Erd- und Felsbau, Kirschbaum-Verlag, Berlin, 2006)
8
Schlussbemerkung, Unterschrift
Die im vorliegenden geotechnischen Bericht enthaltenen Angaben beziehen sich auf die
aktuellen Untersuchungsstellen. Da Baugrunderkundungen in Form von Bohrungen und
Sondierungen stichprobenartige Untersuchungen darstellen, können örtlich von der
beschriebenen Baugrundsituation abweichende Verhältnisse nicht mit letzter Sicherheit
ausgeschlossen werden. Auf die stark variierende Lage der Felsoberfläche sowie die
Erschwernisse bei in den Fels hineinreichenden Erdarbeiten wurde zuvor bereits hingewiesen.
Es ist eine sorgfältige Überwachung der Erdarbeiten und eine laufende Überprüfung der
angetroffenen Bodenverhältnisse im Vergleich zu den Untersuchungsergebnissen und
Folgerungen erforderlich. Bei maßgeblichen Abweichungen ist der Unterzeichner umgehend
zwecks Neubewertung zu benachrichtigen.
Im Rahmen der weiteren Planung und Bauausführung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur
geotechnischen Beratung und Baubegleitung zur Verfügung.
Monschau, den 15.06.2017
Dipl.-Ing. B. Harth
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