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Sitzungsvorlage (16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz für die Ortslage Titz; hier: Beschluss über die Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB Beschluss über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Titz
Größe
90 kB
Datum
01.03.2018
Erstellt
07.02.18, 18:01
Aktualisiert
07.02.18, 18:01
Sitzungsvorlage (16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz für die Ortslage Titz; hier:
Beschluss über die Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB
Beschluss über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB) Sitzungsvorlage (16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz für die Ortslage Titz; hier:
Beschluss über die Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB
Beschluss über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB) Sitzungsvorlage (16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz für die Ortslage Titz; hier:
Beschluss über die Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB
Beschluss über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Der Bürgermeister Sitzungsvorlage Nr.: 9/2018 16.01.2018 Planen, Bauen und Umwelt Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Sachbearbeitung: Michael Biermanns 02463-659-30 Fachbereichsleitung: Michael Biermanns Steuerungsverantwortung: Stephan Muckel Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt 20.02.2018 Rat 01.03.2018 Betreff 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz für die Ortslage Titz; hier: a) Beschluss über die Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB b) Beschluss über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschlag Der Rat der Gemeinde Titz fasst folgende Beschlüsse: a) Auf die als Anlage beigefügten Anregungen mit Stellungnahmen der Verwaltung und Beschlussempfehlungen (Abwägungsprotokolle) im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz wird verwiesen. b) Der Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Weiterhin beschließt der Rat, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Begründung/Sachverhalt siehe nächste Seite Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten Haushaltsmittel stehen bereit: ja nein jährl. Kosten: jährl. Einnahmen: ja nein (s. Beschlussentwurf) ja nein (Begründung: s. Anlage) bei Produkt: Der Kämmerer ist einverstanden: -2- Begründung/Sachverhalt: Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Sitzungsvorlagen Nr. 33/2016 und 130/2016 verwiesen. Im Rahmen der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz soll die Flächenrücknahme, die im Rahmen der 18. Änderung des Regionalplanes für das Projekt „Brainergy Park“ (ehemals Campus Merscher Höhe) auf Regionalplanebene bereits erfolgt ist, auch auf der Ebene des Flächennutzungsplans umgesetzt werden. Des Weiteren soll im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes die Ausweisung der perspektivischen Fläche für einen neuen Bauhof- und Feuerwehrstandort an der Landstraße, die sich durch den durchgeführten Architektenwettbewerb nunmehr konkretisiert hat, sowie eines kleinen Gewerbegebietes für Handwerke erfolgen. Als dritte Änderung soll eine Erweiterung einer nordöstlich angrenzenden Fläche im hinteren Bereich der Linnicher Straße erfolgen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz erfolgte in der Zeit vom 31. Dezember 2016 bis einschließlich 31. Januar 2017. Auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange konnten gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ihre Stellungnahme zur beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplanes bis zu diesem Termin abgeben. Hierzu wird auf die als Anlage beigefügten Anregungen und Stellungnahmen der Verwaltung und Beschlussempfehlungen (Abwägungsprotokoll) verwiesen. Nach den Vorschriften des § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz mit Begründung für die Dauer eines Monats nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich auszulegen. Ebenso sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Tröger öffentlicher Belange zum Planentwurf und der Begründung einzuholen. Jürgen Frantzen -3-