Daten
Kommune
Titz
Größe
90 kB
Datum
01.03.2018
Erstellt
07.02.18, 18:01
Aktualisiert
07.02.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Der Bürgermeister
Sitzungsvorlage
Nr.:
10/2018
16.01.2018
Planen, Bauen und Umwelt
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Sachbearbeitung:
Michael Biermanns
02463-659-30
Fachbereichsleitung:
Michael Biermanns
Steuerungsverantwortung:
Stephan Muckel
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt
20.02.2018
Rat
01.03.2018
Betreff
14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz für die
Ortslage Jackerath; hier:
a) Beschluss über die Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB
b) Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB
c) Beschluss über den Flächennutzungsplan
d) Beschluss über die Beantragung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGB
Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde Titz fasst folgende Beschlüsse:
a) Auf die als Anlage beigefügten Anregungen mit Stellungnahmen der Verwaltung und Beschlussempfehlungen (Abwägungsprotokolle) im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird verwiesen.
b) Auf die als Anlage beigefügten Anregungen mit Stellungnahmen der Verwaltung und Beschlussempfehlungen (Abwägungsprotokolle) im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs.
2 BauGB und der Beteiligung Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs. 2 BauGB wird verwiesen.
c) Die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz für die Ortslage Jackerath
– Ausweisung von Wohnbau- und Mischgebietsflächen in der Ortslage Jackerath – wird beschlossen.
d) Die Genehmigung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGB ist bei
der Bezirksregierung Köln zu beantragen.
Begründung/Sachverhalt
siehe nächste Seite
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
nein
jährl. Kosten:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (s. Beschlussentwurf)
ja
nein (Begründung: s. Anlage)
bei Produkt:
Der Kämmerer ist einverstanden:
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Begründung/Sachverhalt:
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Sitzungsvorlage Nrn. 135/2016 und 78/2017
verwiesen.
Die Offenlage zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz (Ausweisung
von Wohn- und Mischbauflächen in der Ortslage Jackerath) erfolgte in der Zeit vom 27. Oktober 2017 bis einschließlich 29. November 2017. Auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange konnten gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ihre Stellungnahme zur beabsichtigten
Änderung des Flächennutzungsplanes bis zu diesem Termin abgeben. Hierzu wird auf die als
Anlage beigefügten Anregungen und Stellungnahmen der Verwaltung und Beschlussempfehlungen (Abwägungsprotokoll) verwiesen.
Gemäß § 6 BauGB bedarf die Flächennutzungsplanänderung der Genehmigung der Höheren
Verwaltungsbehörde, also im Fall der Gemeinde Titz der Genehmigung der Bezirksregierung
Köln.
Auf die der Sitzungsvorlage beigefügten Unterlagen (Planentwurf, Begründung) wird verwiesen.
Jürgen Frantzen
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