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Sitzungsvorlage (14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz für die Ortslage Jackerath; hier: Beschluss über die Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB Beschluss über den Flächennutzungsplan Beschluss über die Beantragung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGB)

Daten

Kommune
Titz
Größe
90 kB
Datum
01.03.2018
Erstellt
07.02.18, 18:01
Aktualisiert
07.02.18, 18:01
Sitzungsvorlage (14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz für die Ortslage Jackerath; hier:
Beschluss über die Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB
Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB
Beschluss über den Flächennutzungsplan
Beschluss über die Beantragung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGB) Sitzungsvorlage (14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz für die Ortslage Jackerath; hier:
Beschluss über die Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB
Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB
Beschluss über den Flächennutzungsplan
Beschluss über die Beantragung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGB) Sitzungsvorlage (14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz für die Ortslage Jackerath; hier:
Beschluss über die Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB
Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB
Beschluss über den Flächennutzungsplan
Beschluss über die Beantragung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Titz Der Bürgermeister Sitzungsvorlage Nr.: 10/2018 16.01.2018 Planen, Bauen und Umwelt Zur Beratung in öffentlicher Sitzung Sachbearbeitung: Michael Biermanns 02463-659-30 Fachbereichsleitung: Michael Biermanns Steuerungsverantwortung: Stephan Muckel Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt 20.02.2018 Rat 01.03.2018 Betreff 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz für die Ortslage Jackerath; hier: a) Beschluss über die Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB b) Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB c) Beschluss über den Flächennutzungsplan d) Beschluss über die Beantragung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGB Beschlussvorschlag Der Rat der Gemeinde Titz fasst folgende Beschlüsse: a) Auf die als Anlage beigefügten Anregungen mit Stellungnahmen der Verwaltung und Beschlussempfehlungen (Abwägungsprotokolle) im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird verwiesen. b) Auf die als Anlage beigefügten Anregungen mit Stellungnahmen der Verwaltung und Beschlussempfehlungen (Abwägungsprotokolle) im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird verwiesen. c) Die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz für die Ortslage Jackerath – Ausweisung von Wohnbau- und Mischgebietsflächen in der Ortslage Jackerath – wird beschlossen. d) Die Genehmigung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGB ist bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen. Begründung/Sachverhalt siehe nächste Seite Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten Haushaltsmittel stehen bereit: ja nein jährl. Kosten: jährl. Einnahmen: ja nein (s. Beschlussentwurf) ja nein (Begründung: s. Anlage) bei Produkt: Der Kämmerer ist einverstanden: -2- Begründung/Sachverhalt: Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Sitzungsvorlage Nrn. 135/2016 und 78/2017 verwiesen. Die Offenlage zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Titz (Ausweisung von Wohn- und Mischbauflächen in der Ortslage Jackerath) erfolgte in der Zeit vom 27. Oktober 2017 bis einschließlich 29. November 2017. Auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange konnten gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ihre Stellungnahme zur beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplanes bis zu diesem Termin abgeben. Hierzu wird auf die als Anlage beigefügten Anregungen und Stellungnahmen der Verwaltung und Beschlussempfehlungen (Abwägungsprotokoll) verwiesen. Gemäß § 6 BauGB bedarf die Flächennutzungsplanänderung der Genehmigung der Höheren Verwaltungsbehörde, also im Fall der Gemeinde Titz der Genehmigung der Bezirksregierung Köln. Auf die der Sitzungsvorlage beigefügten Unterlagen (Planentwurf, Begründung) wird verwiesen. Jürgen Frantzen -3-