Daten
Kommune
Titz
Größe
80 kB
Datum
01.03.2018
Erstellt
07.02.18, 18:01
Aktualisiert
07.02.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Sitzungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
22/2018
02.02.2018
Bürgerservice und soziale Leistungen
Zur Beratung in
öffentlicher Sitzung
Sachbearbeitung:
Guido Pungg
02463-659-24
Fachbereichsleitung:
Michael Müller
Steuerungsverantwortung:
Stephan Muckel
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt
20.02.2018
Rat
01.03.2018
Betreff
Einziehung einer Verkehrsfläche in der Gemarkung Rödingen, Flur 25,
Flurstück 33
Beschlussvorschlag
Der Rat ermächtigt die Verwaltung, das Einziehungsverfahren für die außerhalb der Ortslage
Rödingen gelegene Verkehrsfläche, Gemarkung Rödingen, Flur 25, Flurstück 33, gemäß § 7
Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) einzuleiten.
Begründung/Sachverhalt
siehe nächste Seite
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Kosten:
nein
jährl. Einnahmen:
ja
nein (s. Beschlussentwurf)
ja
nein (Begründung: s. Anlage)
bei Produkt:
Der Kämmerer ist einverstanden:
Begründung/Sachverhalt:
Die Verkehrsfläche befindet sich trotz mehrfach durchgeführter Ausbesserungsarbeiten in einen
desolaten Zustand. Eine grundlegende Verbesserung der Situation wäre lediglich über einen
Vollausbau zu erzielen, der jedoch wirtschaftlich nicht zu vertreten ist, zumal über die unmittelbar in der Nähe liegende K 37 eine leistungsfähige und zudem intakte Verbindungsstraße
von Rödingen in Richtung Kalrath bzw. Kirchtroisdorf existiert.
Die beabsichtigte Einziehung ist gemäß § 7 Abs. 4 StrWG NRW drei Monate vorher ortsüblich
bekannt zu machen, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.
Ein Lageplan ist als Anlage beigefügt.
Jürgen Frantzen
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