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Beschlüsse (Anlage)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
352 kB
Datum
21.04.2016
Erstellt
28.06.16, 18:07
Aktualisiert
28.06.16, 18:07
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A�LAGE ?:.U -ror- ::1 Gesamtschule Langerwehe: "' Die Europaschule Langerwehe ist eine 5 zugige Gesamtschule mit insgesamt 120 1 Schülern, hiervon stammen 474 Schüler und Schülerinnen aus dem Gemeindegebiet Langerwehe. Das Einzugsgebiet der Gesamtschule Langerwehe erstreckt sich über Eschweiler, Stolberg, Inden, Düren, Kreuzau, Jülich. Kostenbeteiligung der anderen Kommunen: Eine Kostenbeteiligung anderer Kommunen an einer öffentlichen Schule ist gesetzlich nicht vorgesehen. Der Schulträger ist gern.. § 79 SchulG NRW verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten. Gern. § 92 SchulG NRW ist der Schulträger Kostenträger für die Schulkosten, dies sind Sach- und Personalkosten. Personalkosten für Lehrerinnen und Lehrer sowie das pädagogische und sozialpädagogische Personal gern. § 58 an öffentlichen Schulen deren Träger eine Gemeinde ist, trägt das Land. Nach § 92 Abs. 4 ist die Erhebung von Schulgeld nicht vorgesehen. Gründung eines Schulzweckverbandes: Sinkende Schülerzahlen und die hieraus folgenden unausweichlichen schulorganisatorischen Maßnahmen machen immer öfters die Zusammenarbeit von zwei oder mehreren Schulträgern erforderlich. Im Falle der Gesamtschule Langerwehe ist eine sinkende Schülerzahl, welche einen Schulzweckverband notwendig machen könnte, nicht zu verzeichnen. Die durchschnittliche Anmeldezahl liegt bei 190 Anmeldungen pro Schuljahr. Die Gesamtschule Langerwehe hat eine Aufnahmekapazität von 150 Schülern und Schülerinnen, so dass hier keinesfalls von einer sinkenden Schülerzahl ausgegangen werden kann. Auch der im Schulentwicklungsplan des Kreises Düren dargestellte minimale Rückgang an Schüler und Schülerinnen kann seitens des Schulamtes der Gemeinde Langerwehe nicht bestätigt werden. Verminderung der Zügigkeit: Gern. §82 Abs. 1 SchulG ist die Klassengröße bei einer Gesamtschule auf 29-30 Schüler festgelegt. Es müssen gern. § 82 Abs. 7 SchulG bis zur Klasse 10 mindestens vier Parallelklassen pro Jahrgang geben. Bei einer Abweichung von der Zügigkeit kann eine Gesamtschule nur dann fortgeführt werden, wenn sich aus dem Schulentwicklungsplanung ergibt, dass dies im Planungszeitraum nur vorrübergehend der Fall ist und Schülern und Schülerinnen der Weg zu einer anderen Gesamtschule nicht zugemutet werden kann. Die Gesamtschule bietet den Schülern der Sekundarstufe I I ein breit gefächertes Angebot an Leistungskursen, welches seitens der Schüler- und Elternschaft sehr geschätzt wird. Ab dem Schuljahr 2016/2017 wird zusätzlich ein Sportleistungskurs angeboten, welcher die Attraktivität der Schule über die Kreisgrenzen hinaus noch mehr steigert. Dieses vielfältige Angebot hat nur dann Bestand, wenn die Schülerzahl in der Sekundarstufe I I gehalten wird, hierfür ist eine 5 Zügigkeit Grundvoraussetzung. Zusammenlegung der Schulsekretariate: Zum jetzigen Zeitpunkt sind im Sekretariat der Europaschule 2 Sekretärinnen angestellt, im Schulsekretariat der Wehebachschule eine Sekretärin. Die Stellen der Schulsekretärinnen richten sich nach der Schülerzahl und ist bezogen auf die beiden Schulen im unteren Bereich angesiedelt, um die Personalkosten angemessen zu halten. Eine Zusammenlegung der Sekretariate wäre nur im Bereich der Gesamtschule möglich, da die Räumlichkeiten in der Wehebachschule für ein solches Sekretariat nicht geeignet sind. Durch eine Zusammenlegung der· Sekretariate könnten ggfs. minimale Kosten eingespart werden, Kosten für Bürobedarf, Kopien etc. würden sich jedoch nicht ändern. Die Sekretariate erledigen ein hohes Maß an Arbeiten für die Lehrer und die Schulleitung, demnach erachtet die Verwaltung es nicht für sinnvoll, die Schulleitungen von der direkten Anbindung an die Sekretariate und Lehrerzimmer zu trennen, hierdurch entsteht ein Mehraufwand, welcher wiederum ein höheres Arbeitspensum mit sich bringt. Gebäudetechnik: Die Gesamtschule Langerwehe besteht aus einem Komplex mehrerer Gebäude mit unterschiedlichen Baujahren. Gebäude 1 (Elektroheizung) Das Gebäude wurde 1976 gebaut und mit einer Elektrospeicherheizung ausgestattet. Die Klassenräume werden mit Einzelspeicherheizgeräten beheizt und die Flure und Sanitärräume über Luftkanäle mit einem Elektro-Feststoffspeicher mit Wärme versorgt. Der Feststoffspeicher wird nur sporadisch an sehr kalten Tagen oder bei Veranstaltungen in Betrieb genommen. Die Energieaufladung der Einzelspeicherheizgeräte wird bereichsweise über mehrere witterungsgeführte Aufladeautomatiken mit Restwärmeerfassung Uedes zweite Gerät) und einigen Gruppensteuergeräten geregelt. Die Entladung der Heizgeräte erfolgt über vorgeschaltete Gruppen-Zeitschaltuhren mit Raumthermostaten. Die Elektrospeichergeräte sind von verschiedenen Herstellern und asbestfrei. Gebäude 2 u. 3 (Gasheizung) Im Jahr 1989 wurden zur Beheizung der Gebäude 2 u. 3 zwei redundante Rendamax Heizkessel einschl. Steuerung mit Bussystem verbaut. Ein Kessel bereits wurde vor Jahren stillgelegt wurde. Der zweite Kessel ist im Jahre 2014 durchkorrodiert und wurde durch einen VIESSMANN-Brennwertkessel ersetzt. Um von der maroden Steuerung einschl. Bussystem Abstand zu nehmen, wurde der neue Kessel witterungsgeführt angesteuert. Errichtung eines BHKW Die Errichtung eines B HKW wurde geprüft. Die Wirtschaftlichkeit des B HKW ist sehr fraglich, da mehrere Monate im Jahr keine Wärmeabnahme zur Beheizung des Schulkomplexes vorgenommen wird. Das wesentliche Kriterium ist aber die fehlende Möglichkeit der Überschusseinspeisung ins öffentliche Stromnetz. Das gesamte Schul- und Sportzentrum verfügt nur über einen Stromzähler. Bedingt durch die Photovoltaik-Anlage ist keine differenzierte Messung der Überschusseinspeisung aus B HKW und PV-Anlage mehr möglich. Trotz intensiver Beratungen mit dem Netzbetreiber RWE über ein Messkonzept ist derzeit keine weitere Überschusseinspeisung möglich. Anschluss des Schul- und Sportzentrums an mögliche Fernwärmeversorgung des Gewerbegebietes „Am Steinchen" Eine detaillierte Kostenbetrachtung kann nicht vorgenommen werden, da weder der Standort noch der Höhenunterschied sowie die Oberflächenbeschaffenheit bekannt sind. Basierend auf Annahme- und Richtwerte von Netzbetreibern kann jedoch bei befestigter Oberfläche, einem Produktrohr O N 100 aus Stahl außen incl. Isolierung 200 mm, Vor- und Rücklauf, Überdeckung des Rohrscheitels mind. 80 cm, entsprechender Druckstufe zuzüglich Pumpendruck von 1 bar, eine Kostenkalkulation von rd. 700,00 € pro laufendem Meter in Ansatz gebracht werden. Neben der Europaschule sollen gemäß Vorgabe nachfolgende Gebäude im Schulkomplex mit dem aufgeführtem Heizsystem angeschlossen werden. Hier ist ebenfalls zu prüfen, ob der Anschluss einer Fernwärmeversorgung für die Gr�ndschule und Sporthalle 1 nicht förderschädlich ist. Grundschule Langerwehe Im Rahmen einer energetischen Fördermaßnahme wurde zur Deckung der Grundlast ein Pellet-Kessel eingebaut. Die vorhandene aus dem Jahr 1991 stammende Gasheizung wird als Spitzlastkessel sowie bei Ausfall des Pelletkessels in Anspruch genommen. Sporthalle I Im Rahmen einer energetischen Fördermaßnahme wurde zur Deckung der Grundlast ein Pellet-Kessel eingebaut. Die vorhandene aus dem Jahr 1994 stammende Gasheizung wird als Spitzlastkessel sowie bei Ausfall des Pelletkessels in Anspruch genommen. Sporthalle II Die Sporthalle 11 wird durch einen aus dem Errichterjahr 1991 stammenden Gaskessel beheizt. Töpfereimuseum: Änderung der Trägerschaft: Die Übertragung der Trägerschaft könnte erfolgen an den Förderkreis des Töpfereimuseums, den Museumsverein oder auch an den Landschaftsverband Rheinland. Ob die verschiedenen Institutionen an einer Übernahme der Trägerschaft interessiert sind gilt zu klären. Sollte ein Verein die Bereitschaft zur Übernahem der Trägerschaft erklären, ist hier die Zahlung eines Unterhaltungszuschusses notwendig, weiterhin werden Kosten für größere Reparaturen durch die Verwaltung zu tragen sein. Der Verkauf des Museums wäre zum Buchwert denkbar. Entgelterhöhung: Die Gemeinde Langerwehe erzielt Einnahmen aus dem Eintritt in das Museum sowie durch Vermietungen der Cafeteria an Vereine, Privatpersonen und Firmen. Die Eintrittspreise stellen sich zurzeit wie folgt zusammen: Erwachsenen 3,00€ 2,50€ Ermäßigt Kinder 1,50€ Die Kosten für die Anmietung der Cafeteria belaufen sich für Privatpersonen und Firmen auf 170,00€ pro Veranstaltungstag, Vereine erhalten einen reduziertes Nutzungsentgelt in Höhe von 100,00€ pro Veranstaltungstag. Weiterhin erzielt die Gemeinde Langerwehe durch die Ausrichtung des Töpfermarktes Einnahmen aus den Standgeldern sowie aus der Bewirtung in der Cafeteria. Der Förderverein und der Museumsverein organisieren und richten folgende Veranstaltungen aus: Kreativprogramm Div. Seminarreihen und Kurse Ferienprogramme Schulklassen/Gruppenführungen Kindergeburtstage Pädagogisches Angebot Eifelmarkt Verkäufe im Mittelalterladen Zurzeit wird das museumspädagogische Programm seitens des Förderkreises überarbeitet und erweitert. U.a. soll ein Workshop Museumsarbeit, ein neues Archäologiespiel, ein Verkleide- und Ratespiel, ein Töpferparcours sowie ein Museumskoffer, welcher die Besucher der Dauerausstellung eine erklärende Hilfe sein soll. Weiterhin soll ein Museumsshop im Bereich der Cafeteria eingerichtet werden, wo neben Rübenkraut und • • • • • • • • Safen auch Starter-Kits Töpfer, Filzen etc. erworben werden könne. Die Gemeinde erhält, außer bei Kindergeburtstagen und Behindertengruppen, Eintrittsgelder Da sich die Besucherzahlen des Museums und der Ausstellungen eher rückläufig entwickeln, ist es fraglich, ob eine Erhöhung der Eintrittspreise als sinnvoll erachtet werden kann. Veranstaltungen: Eine höhere Veranstaltungsauslastung in Form von Ausstellungen, Events etc. ist gleichzeitig mit einem höheren Personalaufwand verbunden sowie erhöhten Kosten für die Durchführung solcher Veranstaltungen. In wieweit solche Veranstaltung die Finanzierungslücke des Museums auffangen können bleibt fraglich. Es kann überlegt werden, inwieweit eine Vermietung der Räumlichkeiten (Ausstellungssaal und Cafeteria) ausgebaut werden kann, dies ist allerdings nur im Zeitrahmen möglich, wenn keine Ausstellungen im Museum stattfinden. Einnahmen über Drittmittel: Mittel aus der lokalen Kommunikation der Marke lndeland werden jährlich in Anspruch genommen. Kulturhalle: Die Übertragung der Trägerschaft ist denkbar. Hier wäre der Kreis der Interessenten zu ermitteln. Die Kosten für das Gebäude blieben jedoch bestehen, hinzu käme wahrscheinlich ein Unterhaltungszuschuss, den die Gemeinde leisten müsste. Zudem werden auch weiterhin größere Sanierungsaufwendungen von der Gemeinde als Eigentümer der Liegenschaft zu tragen sein. Eine Erhöhung der Gebühren ist durch einen entsprechenden Beschluss möglich. Die letzte Erhöhung erfolgte zum 0 1.01.2013. Seither ist eher ein leichter Rückgang der Veranstaltungen zu verzeichnen. Es steht zu befürchten, dass eine weitere Erhöhung zu noch weniger externen Veranstaltungen führt. Außerdem mieten viele Interessenten, die nicht auf die Größe der Halle angewiesen sind - nach Vergleich - häufiger das Bürgerhaus Pier. Bürgerhaus Pier: Das Bürgerhaus in Pier bietet den Pierer Vereinen als auch anderen Vereinen aus Langerwehe die Möglichkeit ihrem Vereinsleben nachzugehen. Für die Nutzung des Bürgerhauses wird ein Nutzungsentgelt in Höhe von 2,00€/ Zeitstunde erhoben, Jugendgruppen sind frei. Das Bürgerhaus Pier wird an Samstagen und Sonntagen privaten Nutzer gegen Zahlung eines Entgeltes zur Verfügung gestellt. In den Sommermonaten (April- September) erfolgt eine regelmäßige Nutzung für Hochzeiten, Geburtstage und sonstige Festivitäten. Da es für das Bürgerhaus Pier keine gemeindeeigene Betreuungsperson gibt, welche das Objekt an den Wochenenden betreuen könnte ist eine Doppelbelegung für Veranstaltungen (z.B. freitags und samstags) schwer möglich. Eine Übertragung der Trägerschaft an Dritte (zum Beispiel die Vereine) wäre denkbar, hier ist die Bereitschaft der Vereine etc. zu prüfen. Bei Abgabe der Trägerschaft wäre für das Bürgerhaus Pier weiterhin ein Unterhaltungszuschuss sowie die Übernahme von größeren Reparaturen durch die Gemeindeverwaltung zu gewährleisten. Sollte ein Verkauf des Bürgerhauses angestrebt werden, dann ist dieses nur zum Buchwert des Bürgerhauses möglich. Alte Schule Heistern: Der obere Gebäudeteil wird durch verschiedene Vereine genutzt. Eine Prüfung hat ergeben, dass, obwohl das Gebäude mit dem Gebäude der Kindertagesstätte in Heistern eine Einheit bildet, grundsätzlich eine Trennung der beiden Gebäude in zwei Einheiten möglich und denkbar erscheint, da für Strom, Wasser, Gäsverbrauch eigene Zähler vorhanden sind. Die Modalitäten müssten in Gesprächen mit den Vereinen geklärt werden. Derzeit werden den Vereinen für die Nutzung der Räumlichkeiten 2,00 €/Std. in Rechnung gestellt. Bei Veranstaltungen durch Jugendgruppen unterbleibt die lnrechnungstellung. Einnahmeerhöhungen können sich hier durch Erhöhung des Satzes ergeben. Eine Senkung der Kosten der inneren Verrechnung sowie der erbrachten Leistungen durch den Bauhof und die Verwaltung ergeben sich nicht, da hier lediglich die tatsächlich angefallenen Kosten verrechnet werden. Gemeindebücherei: Die Gemeindebücherei wird zum jetzigen Zeitpunkt durch ein feste Kraft und verschiedene ehrenamtlichen Helfer geführt. Die weitere Akquise von ehrenamtlichen Helfern gestaltet sich als eher schwierig. Die Übergabe der Tätigkeit an die Gesamtschule, welche diese zum Beispiel durch einen Förderverein und die Schülerschaft als Schulbücherei führen könnte wäre mit der Schulleitung zu klären. Eine Erhöhung der Gebühren und somit eine Einnahmesteigerung erachtet die Verwaltung als nicht sinnvoll. Aufgrund der vielzähligen Möglichkeiten der Beschaffung von Medien, Literatur etc. über entsprechende Anbieter im Internet, könnte die Erhöhung der Gebühren dazu führen, dass Nutzer der Gemeindebücherei auf günstigere Angebote im Internet zurückgreifen könnten. Musikschule: Die Gemeindeverwaltung unterstützt die Musikschule Langerwehe in Trägerschaft der Bläservereinigung Langerwehe jährlich mit einem Betrag in Höhe von 3.580,00€ sowie mit der kostenfreien zur Verfügung Stellung von Räumlichkeiten um den entsprechenden Unterricht durchzuführen. Seniorennachmittag Langerwehe Die Gemeinde Langerwehe stellt für die Ausrichtung der Seniorennachmittage (Langerwehe, Wenau und D'horn) finanzielle Mittel zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um einen festen Betrag, der entsprechend der Anzahl der Senioren in den jeweiligen Bezirken aufgeteilt wird. Während die Seniorennachmittage in den Pfarren Wenau und D'horn durch ehrenamtlich Tätige ausgerichtet werden, erfolgt dies in Langerwehe durch Bedienstete der Gemeinde Langerwehe unter Beteiligung der ehrenamtlichen Helfer des DRK Langerwehe. Um die hierdurch zusätzlich entstehenden Kosten für den Einsatz der Bediensteten der Gemeinde vermeiden zu können, wird die Möglichkeit einer vollständigen ehrenamtlichen Ausrichtung mit der Pfarre Langerwehe erörtert. Weitere Einsparmöglichkeiten: Die Kredite der Gemeinde werden laufend überprüft. Bereits seit vielen Jahren werden alle möglichen Einsparmöglichkeiten im laufenden Geschäftsbetrieb wahrgenommen. Weitere Einsparmöglichkeiten werden derzeit nicht gesehen. Feuerwehr in der Gemeinde: Die Fertigstellung des Brandschutzbedarfsplanes wird voraussichtlich im Herbst 2016 dem RaJ der Gemeinde Langerwehe vorgelegt. Auflösung Sonderposten/Abschreibungen: Die Auflösung von Sonderposten ist gern. § 43 V GemHVO an die Nutzungsdauer des zugeordneten Anlageguts geknüpft. Die Nutzungsdauer richtet sich gern. § 35 III GemHVo nach der örtlichen Abschreibungstabelle, die mit der Rahmentabelle des Innenministeriums in Einklang stehen muss. Eine Änderung der Nutzungsdauer ist nach Absatz IV nur möglich bei umfassender Instandsetzung oder bei dauerhafter Wertminderung. Kindertagesstätten: Es ist festzustellen, dass alle gemeindlichen Kindergärten so ausgelastet sind, dass alle angemeldeten Kinder versucht werden unterzubringen. Hierbei ergibt sich ein Überhang von Kindern die nicht zu versorgen sind, so dass alle Plätze die nach dem Kibiz zur Verfügung stehen, belegt sind. Allgemeines: Zuschüsse Die Verantwortlichkeit hinsichtlich der Anforderung von Zuschüssen liegt in der Gemeinde Langerwehe bei allen einzelnen Abteilungen. Hierzu werden sämtliche Zuschussrichtlinien den Amtsleitern durch die Bekanntmachungen im Ministerialblatt, Bundesgesetzblatt etc. pp. bekannt gegeben. VBHG Verband bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer e. V. Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 08.12.2011 beschlossen, ab 2012 erneut dem Verband des VBHG e.V. beizutreten. Grundlage war ein Antrag von Grundstückseigentümern aus Luchem, die die Notwendigkeit eines erneuten Beitritts (Gemeinde war von 1987 - 1996 bereits Mitglied im V BHG) aufgrund von vermehrt auftretenden Schäden in Luchem an die Gemeinde herangetragen hatten. Im Zuge des in den kommenden Jahren immer näher rückenden Tagebaus Inden und evtl. dann noch verstärkt auftretender Gebäudeschäden hatte der Ausschuss zur besseren Vertretung der Interessen der betroffenen Grundstückseigentümer gegenüber dem Bergbautreibenden einen erneuten Beitritt befürwortet. Durch die gemeindliche Mitgliedschaft wird gewährleistet, dass die sog. Erstfeststellung eines Bergschadens für die Bürger der Gemeinde kostenfrei ist. Diese Vorprüfung wird durch eine schriftliche Stellungnahme abgeschlossen, die die Betroffenen in die Lage versetzt, zu entscheiden, ob eine Weiterverfolgung des Schadens als Bergschaden überhaupt Sinn macht. Für die Vertretung im Rahmen weiterer Schritte (Regulierung) muss der Betroffene dann selbst Mitglied des VBHG werden. Aufrüsten von Photovo/taikanlagen an öffentlichen Gebäuden und Gewerbebetrieben Im Arbeitskreis Energie wurden bereits unterschiedliche Finanzierungs- und Pachtmodelle beleuchtet. In einer Grobanalyse wurden aus den zur Verfügung stehenden Informationen aus Solarkataster, Verbrauchsdaten, Standardlastgängen und Erfahrungszeit aus ähnlichen Projekten für die Liegenschaften Rathaus, Töpfereimuseum, Kita Heistern, Kita Jüngersdorf, Europaschule, Luchemer Str. 30 - 32, Photovoltaikkonzepte erstellt. Zwischenzeitlich haben in Teilbereichen bauliche Prüfungen stattgefunden. Bäume, Dachaufbauten, Dachkonstruktionen relativieren angedachte Projekte auf ein Minimum.