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Beschlusstext (Erweiterte Nutzung der "Auslagerungsstellen" im Bereich der Kindertageseinrichtungen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
85 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
31.01.18, 09:40
Aktualisiert
31.01.18, 09:40
Beschlusstext (Erweiterte Nutzung der "Auslagerungsstellen" im Bereich der Kindertageseinrichtungen)

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Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 30. Sitzung des Stadtrates vom 19.12.2017 Drucksachen-Nummer: 688.17 TOP 3.3 Erweiterte Nutzung der "Auslagerungsstellen" im Bereich der Kindertageseinrichtungen Der Stadtrat beschließt, zur Sicherstellung einer dauerhaften Personalausstattung in den Kindertageseinrichtungen die sog. „Auslagerungsstellen“ auch für die Nachbesetzung von Stellen zu nutzen, deren Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber längerfristig erkrankt sind. Diese Regelung gilt nur für die Stellen von Erzieherinnen und Erziehern, die von der Personalbedarfsberechnung nach dem Kinderbildungsgesetz (Kibiz) erfasst werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig ohne Enthaltungen