Daten
Kommune
Kerpen
Größe
85 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
31.01.18, 09:40
Aktualisiert
31.01.18, 09:40
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 30. Sitzung des Stadtrates
vom 19.12.2017
Drucksachen-Nummer: 688.17
TOP 3.3
Erweiterte Nutzung der "Auslagerungsstellen" im Bereich der
Kindertageseinrichtungen
Der Stadtrat beschließt, zur Sicherstellung einer dauerhaften Personalausstattung in den
Kindertageseinrichtungen die sog. „Auslagerungsstellen“ auch für die Nachbesetzung von
Stellen zu nutzen, deren Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber längerfristig erkrankt sind.
Diese Regelung gilt nur für die Stellen von Erzieherinnen und Erziehern, die von der
Personalbedarfsberechnung nach dem Kinderbildungsgesetz (Kibiz) erfasst werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ohne Enthaltungen