Daten
Kommune
Kerpen
Größe
101 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
31.01.18, 09:40
Aktualisiert
31.01.18, 09:40
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 30. Sitzung des Stadtrates
vom 19.12.2017
Drucksachen-Nummer: 569.17
TOP 6.6
Veränderung der Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege
Herr Scharping beantragt, dass den Tagespflegepersonen statt bisher drei Wochen fünf Wochen
bezahlter Urlaub gewährt wird und dass statt einer Woche dann zwei Wochen
krankheitsbedingte Ausfallzeit bezahlt wird.
Herr Scharping beantragt hierzu geheime Abstimmung.
Die Sitzung wird in der Zeit von 18.25 Uhr bis 18.35 Uhr unterbrochen.
Dieser Antrag auf geheime Abstimmung wird von 8 Mitgliedern (5 Fraktion Bündnis 90 / Die
Grünen, 2 Linksfraktion, StVO Scharping) unterstützt und findet damit nicht die erforderliche
Mehrheit.
Der Antrag von Herrn Scharping wird daher in öffentlicher Abstimmung bei 24 Gegenstimmen
(Bürgermeister, 18 CDU-Fraktion, 3 FDP-Fraktion, 2 BBK/Piraten) zu 20 Ja- Stimmen (12 SPDFraktion, 5 Bündnis 90 / Die Grünen, 2 Linksfraktion, 1 StVO Scharping) bei einer Enthaltung
(CDU) abgelehnt.
Der Stadtrat beschließt die nachfolgenden Anpassungen der Rahmenbedingungen in der
Kindertagespflege und die erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen:
Teil A:
1. Für die Erhöhung der laufenden Geldleistung in der Kindertagespflege auf 5,50 € pro
Betreuungsstunde und pro Kind in Gesamthöhe von jährlich 164.256,00 €.
Herr Ripp beantragt, dass bei heutiger Beschlussfassung die Verteilung der Mittel innerhalb des
Budgets noch geändert werden kann. Dies wird von Herrn Bürgermeister Spürck und Herrn
Canzler bestätigt.
2. Für die Anmietung von geeigneten Räumen und die Besetzung mit selbständig Tätigen oder
festangestellten Tagespflegepersonen in Gesamthöhe von jährlich 80.188,80 €, sowie
einmalig
15.000,- € für die Ausstattung eines Tagespflegestützpunktes zur Vertretung in der
Kindertagespflege.
Teil B
1. Für die Erhöhung der laufenden Geldleistung für Kinder mit besonderem Förderbedarf auf
12,50 € ohne Platzreduzierung und auf 17,50 € mit Platzreduzierung pro Betreuungsstunde
und pro Kind für maximal 5 Kinder in Gesamthöhe von 81.882,70 €.
2. Für die Einrichtung einer Freihaltepauschale zur Sicherung von geeigneten Plätzen für Kinder
mit besonderem Förderbedarf bei zertifizierten Tagespflegepersonen für maximal 5 Kinder in
Gesamthöhe von 16.380,00 €.
3. Bei nachgewiesener krankheitsbedingter Abwesenheit des Kindes über die in der Satzung
festgelegten vier Wochen hinaus, erfolgt eine weitere Förderung mit einfacher Förderung für
den belegten und den reduzierten Platz.
4. Förderung der Eingewöhnung für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf mit bis zu 40 Std.
5. Für Kinder mit Förderbedarf einen generellen Anspruch auf eine wöchentliche Betreuungszeit
von 35 Stunden in Gesamthöhe von 12.999,60 €.
6. Förderung einer zusätzlich nachgewiesenen, ganztägigen Fortbildung im Themenbereich
Inklusion für qualifizierte Tagespflegepersonen im laufenden Kalenderjahr durch Freistellung.
Die Verwaltung wird beauftragt zur Refinanzierung der Kosten eine Erhöhung der Elternbeiträge
zu prüfen und eine Satzungsänderung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich mit einer Gegenstimme des Stadtverordneten Scharping ohne Enthaltungen
angenommen
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 19.12.2017
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