Daten
Kommune
Kerpen
Größe
91 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
31.01.18, 09:40
Aktualisiert
31.01.18, 09:40
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 30. Sitzung des Stadtrates
vom 19.12.2017
Drucksachen-Nummer: 355.17
TOP 6.7
7. Änderung der Satzung der Kolpingstadt Kerpen über die Erhebung von
Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und
Tagespflege, die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft
der Kolpingstadt Kerpen und die Förderung der Kindertagespflege in der
Kolpingstadt Kerpen.
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt die beigefügte 7. Änderung der Satzung der
Kolpingstadt Kerpen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen und Tagespflege, die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der
Trägerschaft der Kolpingstadt Kerpen und die Förderung der Kindertagespflege in der
Kolpingstadt Kerpen hinsichtlich der nachfolgenden Punkte:
1. Erweiterung der bisherigen Beitragsstufen um zwei weitere Beitragsstufen zur Refinanzierung
zusätzlicher Personalkosten ab 01. Januar 2018 (Vertreterpool Anlage 1 der Vorlage).
2. Redaktionelle Änderung im Hinblick auf die Zusatzbezeichnung „Kolpingstadt“ (Anlage 2 der
Vorlage)
3. Bezugnehmend auf die Vorlage Drs.-Nr.:569.17 „Veränderung der Rahmenbedingungen in
der
Kindertagespflege“ JHA 23. November 2017 wird die Verwaltung beauftragt, zur Refinanzierung der zusätzlichen Ausgaben (Anlage 3 der Vorlage), die Elternbeiträge entsprechend
zu erhöhen und eine Satzungsänderung mit Wirkung zum 01. August 2018 vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich mit einer Gegenstimme des Stadtverordneten Scharping ohne Enthaltungen
angenommen