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Beschlusstext (7. Änderung der Satzung der Kolpingstadt Kerpen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege, die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Kolpingstadt Kerpen und die Förderung der Kindertagespflege in der Kolpingstadt Kerpen.)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
91 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
31.01.18, 09:40
Aktualisiert
31.01.18, 09:40
Beschlusstext (7. Änderung der Satzung der Kolpingstadt Kerpen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege, die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Kolpingstadt Kerpen und die Förderung der Kindertagespflege in der Kolpingstadt Kerpen.)

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AUSZUG aus der 30. Sitzung des Stadtrates vom 19.12.2017 Drucksachen-Nummer: 355.17 TOP 6.7 7. Änderung der Satzung der Kolpingstadt Kerpen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege, die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Kolpingstadt Kerpen und die Förderung der Kindertagespflege in der Kolpingstadt Kerpen. Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt die beigefügte 7. Änderung der Satzung der Kolpingstadt Kerpen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege, die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Kolpingstadt Kerpen und die Förderung der Kindertagespflege in der Kolpingstadt Kerpen hinsichtlich der nachfolgenden Punkte: 1. Erweiterung der bisherigen Beitragsstufen um zwei weitere Beitragsstufen zur Refinanzierung zusätzlicher Personalkosten ab 01. Januar 2018 (Vertreterpool Anlage 1 der Vorlage). 2. Redaktionelle Änderung im Hinblick auf die Zusatzbezeichnung „Kolpingstadt“ (Anlage 2 der Vorlage) 3. Bezugnehmend auf die Vorlage Drs.-Nr.:569.17 „Veränderung der Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege“ JHA 23. November 2017 wird die Verwaltung beauftragt, zur Refinanzierung der zusätzlichen Ausgaben (Anlage 3 der Vorlage), die Elternbeiträge entsprechend zu erhöhen und eine Satzungsänderung mit Wirkung zum 01. August 2018 vorzulegen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich mit einer Gegenstimme des Stadtverordneten Scharping ohne Enthaltungen angenommen