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Beschlusstext (Entgeltordnung für die Bäder der Kolpingstadt Kerpen hier: 1. Nutzungsentgelte Vereine Hallenbad 2. Familieneintrittskarte Freibad Türnich (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen))

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
97 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
31.01.18, 09:40
Aktualisiert
31.01.18, 09:40
Beschlusstext (Entgeltordnung für die Bäder der Kolpingstadt Kerpen
hier:	1.	Nutzungsentgelte Vereine Hallenbad
2.	Familieneintrittskarte Freibad Türnich (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die 			Grünen)) Beschlusstext (Entgeltordnung für die Bäder der Kolpingstadt Kerpen
hier:	1.	Nutzungsentgelte Vereine Hallenbad
2.	Familieneintrittskarte Freibad Türnich (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die 			Grünen))

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AUSZUG aus der 30. Sitzung des Stadtrates vom 19.12.2017 Drucksachen-Nummer: 392.17 TOP 6.8 Entgeltordnung für die Bäder der Kolpingstadt Kerpen hier: 1. Nutzungsentgelte Vereine Hallenbad 2. Familieneintrittskarte Freibad Türnich (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) Herr Krings bittet um die redaktionelle Änderung, dass auch in der Erftlagune die Familienkarte ohne Begrenzung der Kinderzahl eingeführt wird. Weiter bittet Herr Krings darum, dass die im Juli beschlossene Erhöhung der Eintrittspreise für Kinder im Freibad Türnich um 40 % noch einmal überdacht und auf 20 % gesenkt wird. Herr Ripp stellt hierzu fest, dass dies heute nicht Beratungsgegenstand sei. Herr Dobbelstein bittet die Verwaltung um Mitteilung, wie die Gemeinnützigkeit eines Vereins geprüft wird. Die Beantwortung erfolgt schriftlich. Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur sowie des Haupt- und Finanzausschusses die als Anlage beigefügte Änderung der Entgeltordnung für die Bäder der Kolpingstadt Kerpen mit Wirkung zum 01.01.2018 mit folgenden Maßgaben: 1. Bei den Nutzungsentgelten für die Nutzung durch gemeinnützige Vereine oder sonst. Institutionen (Ziffer 4 der Entgeltordnung) werden für Kinder und Jugendliche keine Entgelte erhoben, 2. Bei Ziffer 4.1 wird die Gebühr für die Nutzung pro Bahn von 4,- € auf 4,50 € angehoben, 3. Die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) wird für die Durchführung von Maßnahmen zur Sicherstellung des Gesellschaftszweckes (z.B. Schulungen und Training) von der Zahlung von Nutzungsentgelten befreit, 4. Bei den Familienkarten für die Nutzung des Freibades Türnich (Ziffern 2.4 und 2.9 der Entgeltordnung) wird die Kinderzahl nicht begrenzt. 5. Die Verwaltung wird beauftragt zu ermitteln, inwieweit bei der Belegung von Bahnen durch Vereine für die Durchführung von Kursen mit Sondergebühren eine Beteiligung der Kolpingstadt Kerpen an den Einnahmen aus diesen Sondergebühren in Höhe von 25 % realisiert werden kann. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich mit einer Gegenstimme des Stadtverordneten Scharping ohne Enthaltungen angenommen (die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen stimmt wegen der ihrer Ansicht nach zu hohen Eintrittspreise für Kinder unter Protest zu) Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 19.12.2017 Seite 2