Daten
Kommune
Kerpen
Größe
152 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
31.01.18, 09:40
Aktualisiert
31.01.18, 09:40
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 30. Sitzung des Stadtrates
vom 19.12.2017
Drucksachen-Nummer: 637.17
TOP 7.3
Bebauungsplan SI 254/1. Änderung „Nördlich Heppendorfer Straße“, Stadtteil
Sindorf
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
Herr Ortsvorsteher Bröcker appelliert an den Rat der Kolpingstadt Kerpen, den
Aufstellungsbeschluss nicht zu fassen und gegen die Vorlagen der Verwaltung zu den
Tagesordnungspunkten 7.3 und 7.4 zu stimmen.
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt:
1.
die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes SI 254 „Nördlich Heppendorfer
Straße“ gem. § 2 (1) BauGB zu beschließen.
2.
das Änderungsverfahren als vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB durchzuführen.
3.
den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB ortüblich bekannt zu machen
4.
die Unterrichtung der Bürger gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
5.
Die Verwaltung wird beauftragt, die freien Grundstücke im nördlichen Bereich des
sogenannten Seniorendorfes nach denselben Vergabekriterien für die individuellen
Bauvorhaben für Mehrgenerationen-Wohnen 55+ Wohnen wie im südlichen Bereich zu
vergeben.
Lage des Plangebietes
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes SI 254 liegt am nordwestlichen
Ortsrand des Stadtteiles Sindorf im Bereich des Veilchenweges und wird wie folgt begrenzt:
-
im Süden durch den Zentralen Grünzug
im Westen durch eine Grün- und Ausgleichsfläche
im Norden durch die Lärmschutzwall der K 39n
im Osten durch die vorhandene Bebauung am Kornblumenweg und das noch nicht
bebaute Baufenster B1 entlang des Veilchenweges.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem als Anlage 1 zur Vorlage beigefügten
Übersichtsplan zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes SI 254 ist es, die planungsrechtliche Zulässigkeit der
Wohnformen so einzuschränken, dass zukünftig nur noch die barrierefreie Wohnform des
Bautyps
3 (Bungalow) zur Ausführung kommen kann. Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird
die
Zielsetzung ein „Seniorendorf“ zu schaffen, planungsrechtlich gesichert.
Abstimmungsergebnis:
25 Ja-Stimmen: CDU (19), der FDP(3), der BBK/Piraten-Fraktion (2), Bürgermeister (1)
20 Gegenstimmen: SPD (12), Bündnis 90 / Die Grünen (5), Linksfraktion (2), StVO Scharping (1)
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 19.12.2017
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