Daten
Kommune
Kerpen
Größe
28 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
31.01.18, 09:40
Aktualisiert
31.01.18, 09:40
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 30. Sitzung des Stadtrates
vom 19.12.2017
Drucksachen-Nummer: 622.17
TOP 12.
Kinder- und Jugendförderplan der Kolpingstadt Kerpen, Teile III und IV
hier: Gültigkeitsverlängerung bis zum 31.12.22
Herr Ripp nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht
teil und nimmt im Gästebereich Platz.
Der Stadtrat beschließt, die Gültigkeit der Teilfachpläne III - Jugendverbandsplan und IV Präventionsplan des Kinder- und Jugendförderplanes der Kolpingstadt Kerpen auf Basis der
zurzeit gültigen Haushaltsansätze über den 30.06.18 hinaus bis zum 31.12.22 zu verlängern.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ohne Enthaltungen