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Beschlusstext (Kinder- und Jugendförderplan der Kolpingstadt Kerpen, Teile III und IV hier: Gültigkeitsverlängerung bis zum 31.12.22)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
28 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
31.01.18, 09:40
Aktualisiert
31.01.18, 09:40
Beschlusstext (Kinder- und Jugendförderplan der Kolpingstadt Kerpen, Teile III und IV
hier: Gültigkeitsverlängerung bis zum 31.12.22)

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AUSZUG aus der 30. Sitzung des Stadtrates vom 19.12.2017 Drucksachen-Nummer: 622.17 TOP 12. Kinder- und Jugendförderplan der Kolpingstadt Kerpen, Teile III und IV hier: Gültigkeitsverlängerung bis zum 31.12.22 Herr Ripp nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil und nimmt im Gästebereich Platz. Der Stadtrat beschließt, die Gültigkeit der Teilfachpläne III - Jugendverbandsplan und IV Präventionsplan des Kinder- und Jugendförderplanes der Kolpingstadt Kerpen auf Basis der zurzeit gültigen Haushaltsansätze über den 30.06.18 hinaus bis zum 31.12.22 zu verlängern. Abstimmungsergebnis: einstimmig ohne Enthaltungen