Daten
Kommune
Kerpen
Größe
88 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
31.01.18, 09:40
Aktualisiert
31.01.18, 09:40
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 30. Sitzung des Stadtrates
vom 19.12.2017
Drucksachen-Nummer: 621.17
TOP 13.
Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen in der Kolpingstadt Kerpen
V. Vertragsperiode vom 01.07.2018 bis 31.12.2022 auf der Grundlage des
Freizeitstättenplanes der Kolpingstadt Kerpen
Der Stadtrat beschließt die V. Vertragsperiode nach dem Freizeitstättenplan der Kolpingstadt
Kerpen mit einer Laufzeit vom 01.07.2018 bis 31.12.2022 im Rahmen einer 2 % igen
Budgeterhöhung unter Beibehaltung des 10 % igen Trägeranteils, der Dynamisierung der
Teilbudgets ‚Personalkosten‘ durch Anpassung an die prozentualen Tariferhöhungen im
Öffentlichen Dienst (TVöD) sowie unter Berücksichtigung der Fördermittel des Landes NRW.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ohne Enthaltungen