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Beschlusstext (Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen in der Kolpingstadt Kerpen V. Vertragsperiode vom 01.07.2018 bis 31.12.2022 auf der Grundlage des Freizeitstättenplanes der Kolpingstadt Kerpen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
88 kB
Datum
19.12.2017
Erstellt
31.01.18, 09:40
Aktualisiert
31.01.18, 09:40
Beschlusstext (Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen in der Kolpingstadt Kerpen
V. Vertragsperiode vom 01.07.2018 bis 31.12.2022 auf der Grundlage des
Freizeitstättenplanes der Kolpingstadt Kerpen)

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AUSZUG aus der 30. Sitzung des Stadtrates vom 19.12.2017 Drucksachen-Nummer: 621.17 TOP 13. Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen in der Kolpingstadt Kerpen V. Vertragsperiode vom 01.07.2018 bis 31.12.2022 auf der Grundlage des Freizeitstättenplanes der Kolpingstadt Kerpen Der Stadtrat beschließt die V. Vertragsperiode nach dem Freizeitstättenplan der Kolpingstadt Kerpen mit einer Laufzeit vom 01.07.2018 bis 31.12.2022 im Rahmen einer 2 % igen Budgeterhöhung unter Beibehaltung des 10 % igen Trägeranteils, der Dynamisierung der Teilbudgets ‚Personalkosten‘ durch Anpassung an die prozentualen Tariferhöhungen im Öffentlichen Dienst (TVöD) sowie unter Berücksichtigung der Fördermittel des Landes NRW. Abstimmungsergebnis: einstimmig ohne Enthaltungen