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Beschlusstext (Einwohner/innen - Fragestunde)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
29 kB
Datum
23.01.2018
Erstellt
31.01.18, 09:40
Aktualisiert
31.01.18, 09:40
Beschlusstext (Einwohner/innen - Fragestunde)

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Inhalt der Datei

AUSZUG aus der 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.01.2018 TOP 1. Einwohner/innen - Fragestunde Herr Zingraf erläutert, dass das kreisweite Gewerbeentwicklungskonzept künftige Gewerbeflächen aufzeigen soll, die letztlich nicht unbedingt realisiert werden müssen. Da nach der Stellungnahme des Anwaltsbüros Lenz & Johlen 5 landwirtschaftliche Betriebe betroffen wären stellt Herr Zingraf die Frage, ob der Bürgermeister nicht bereits zum jetzigen Zeitpunkt gegensteuern will. Herr Schwister antwortet, dass sich hier um einen Regionalplan, somit um eine Angebotsplanung, handelt. D.h. betroffene Kommunen müssen die dortigen Vorschläge nicht annehmen. Im Suchverfahren können daher alle Flächen verbleiben, da diese später noch genauer betrachtet und ggf. unter Berücksichtigung aller Argumente auch verworfen werden können. Herr Zingraf fragt außerdem an, wer die Kolpingstadt Kerpen bei dem Thema des Verkaufs der Kartbahn vertritt, um die vertraglich geregelte Beteiligung der Kolpingstadt Kerpen an einem möglichen Mehrwert sicherzustellen. Herr Schwister erläutert, dass die Kolpingstadt Kerpen im Rahmen des Vorkaufsrechts alle Vertragsdaten zur Verfügung hätte, um dann die Ansprüche der Kolpingstadt Kerpen aus dem damaligen Kaufvertrag geltend zu machen. Herr Spürck ergänzt, dass hier Verhandlungen zwischen Käufer und Verkäufer stattfinden, in die die Kolpingstadt Kerpen nicht unmittelbar eingebunden ist. Wenn im Rahmen des von Herrn Schwister geschilderten Verfahrens dann Informationen vorliegen, wird die Liegenschaftsabteilung die Ansprüche der Kolpingstadt Kerpen geltend machen. Herr Zingraf möchte außerdem wissen, ob der Bürgermeister bei der Beurteilung, inwieweit Mandatsträger zu Schadenersatz herangezogen werden können auch die Regelung des Artikels 34 des Grundgesetzes beachtet habe. Hintergrund ist die schriftliche Antwort des Bürgermeisters zu seiner Frage, welche Kosten für die ausgefallene Stadtratssitzung am 02.06.2017 entstanden sind. Er bittet um Antwort in der kommenden Ratssitzung. Herr Spürck antwortet, dass er nach wie vor keine Rechtsgrundlage für einen Amtshaftungsanspruch sieht.