Daten
Kommune
Kerpen
Größe
97 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
25.01.18, 17:11
Aktualisiert
25.01.18, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 13. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
vom 14.12.2017
Drucksachen-Nummer: 527.17
TOP 1.
Feststellung des Jahresabschlusses auf den 31.12.2015 einschließlich
Lagebericht und Beteiligungsbericht zum 31.12.2015
Kämmerer Schaaf erläutert die Abweichung von den Planzahlen und den Ergebnissen im
Jahresabschluss 2015. Dies wird im Wesentlichen durch erhebliche Mehrerträge bei der
Gewerbesteuer sowie Minderaufwendungen im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes und
der Unterbringung von Flüchtlingen (Prognoseunsicherheit nach dem enormen Zustrom im
Vorfeld der Haushaltsplanung 2015) erklärt.
Weiterhin verweist Herr Schaaf auf die entsprechenden Ausführungen im Lagebericht (S.291 f.)
und stellt folgenden Zeitplan für die nachfolgenden Jahresabschlüsse vor:
2018 wird angestrebt, zwei Jahresabschlüsse (2016 und 2017) vorzulegen. Herr
Wirtschaftsprüfer Ganss geht für den Jahresabschluss 2016 davon aus, dass seine
Prüfungstätigkeit im April 2018 beginnen kann.
Ein Sachstandsbericht wird im nächsten Rechnungsprüfungsausschuss im Juni 2018 erfolgen.
Herr Ganss lobt die sehr gute Prüfungsvorbereitung sowie die zur Verfügung stehenden
Unterlagen und Programme.
Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt das im Prüfungsbericht des beauftragten
Wirtschaftsprüfers Eric Ganss dokumentierte Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der
Kolpingstadt Kerpen auf dem 31. Dezember 2015 einschließlich des Bestätigungsvermerks.
Dem vom Wirtschaftsprüfer Eric Ganss erstellten Prüfbericht wird im vollen Umfang zugestimmt.
Bestätigungsvermerk und Prüfbericht werden an den Rat abgegeben. Dem Bürgermeister ist
nach § 101 Abs. 2. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vorher
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss ermächtigt den Ausschussvorsitzenden, Herrn Weingarten,
den Prüfungsbericht mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk sich zu Eigen zu machen. Der
Rechnungsprüfungsausschuss fasst folgende Beschlussempfehlung an den Rat:
1.
Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung,
Teilrechnungen, dem Anhang sowie dem Lagebericht und dem Beteiligungsbericht aufgrund
des durch den Rechnungsprüfungsausschuss erteilten Bestätigungsvermerk, wird gemäß §
96 Abs. 1 S. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 536.711.764,80 € sowie einem in der
Ergebnisrechnung ausgewiesenen Jahresergebnis 2015 in Höhe von 4.377.978,76 €
festgestellt.
2.
Den Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des
Jahresabschlusses einschließlich des Lageberichtes zum 31. Dezember 2015 der
Kolpingstadt Kerpen, der sich auf die von dem Wirtschaftsprüfer Eric Ganss vorgenommene
Prüfung bezieht, wird zur Kenntnis genommen.
3.
Herrn Dieter Spürck und Frau Marlies Sieburg (als im Rechnungsjahr amtierenden
Bürgermeister bzw. amtierender Bürgermeisterin) wird die Entlastung erteilt.
(Hinweis: Beim Beschluss über die Entlastung hat der Bürgermeister kein Stimmrecht)
4.
4. Das positive Jahresergebnis wird vollständig der Ausgleichsrücklage zugeführt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 14.12.2017
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