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Beschlusstext (Prüfung der Energieverbräuche sowie Einbeziehung des Rechnungsprüfungsamtes in externe Erschließungsmaßnahmen; hier: Antrag der Fraktion Bündnis90/Grüne)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
89 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
25.01.18, 17:11
Aktualisiert
25.01.18, 17:11
Beschlusstext (Prüfung der Energieverbräuche sowie Einbeziehung des Rechnungsprüfungsamtes in externe Erschließungsmaßnahmen;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis90/Grüne)

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AUSZUG aus der 13. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 14.12.2017 Drucksachen-Nummer: 689.17 TOP 2. Prüfung der Energieverbräuche sowie Einbeziehung des Rechnungsprüfungsamtes in externe Erschließungsmaßnahmen; hier: Antrag der Fraktion Bündnis90/Grüne Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bittet um Prüfung und Mitteilung, warum die Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt der Fraktion bis heute nicht in Papierform vorlegen hat. Der Ausschussvorsitzende Weingarten teilt hierzu mit, dass diese Vorlage dem Nachtrag 1 nach der umfangreichen Vorlage zu Tagesordnungspunkt 1 beigefügt war. Stadtverordneter Klingele bittet darum, die Gesamtkosten der Energieverbräuche aller städtischen Sportlerheime zu ermitteln. Als interessant sieht Herr Klingele die Kosten des Sportlerheims in Horrem an und berichtet über die dort installierte, überdimensionierte alte Heizungsanlage des Freibades Türnich. Erster Beigeordneter Canzler wird die Frage nach den Energieverbräuchen zuständigkeitshalber an 24.2 – Gebäude- und Energiewirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen, Bäder mit der Bitte um detaillierte Aufstellung weiterleiten. Diese soll u. a. die Kilowattstunde sowie Angaben über vorhandene Messwandlerzähler und deren Umrechnungsfaktor beinhalten. Die Liste soll dem Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur zur Kenntnis gegeben werden. Des Weiteren wird nach kurzer Diskussion festgehalten, dass eine Aufstellung der Energieverbräuche aller städtischen Gebäude gewünscht wird, die dem Bau- und Feuerschutzausschuss zur Kenntnis vorgelegt werden soll. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.