Daten
Kommune
Kerpen
Größe
27 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
25.01.18, 17:11
Aktualisiert
25.01.18, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
AUSZUG
aus der 13. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
vom 14.12.2017
TOP 3. Mitteilungen
Herr Klinkhammer teilt mit, dass der Bericht über die überörtliche Prüfung durch die
Gemeindeprü-fungsanstalt Nordrhein-Westfalen zwischenzeitlich vorliege. Dieser ist nach den
Vorschriften der GO NRW durch den Bürgermeister unmittelbar dem
Rechnungsprüfungsausschuss der Kolping-stadt Kerpen zur Beratung vorzulegen, da er neben
der örtlichen Rechnungsprüfung ein der Teil der örtlichen Prüfung ist und dem
Rechnungsprüfungsausschuss die Unterrichtungspflicht an den Stadtrat bezüglich
Berichtsinhalte und Beratungsergebnisse obliegt.
Die Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss ist somit zwingend erforderlich. Eine direkte
Behandlung im Rat, ohne vorherige Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss, ist nicht
zulässig.
Da die nächste Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses für den 14.06.2018 terminiert ist,
be-schließt der Ausschuss einstimmig, für die Beratung des überörtlichen Prüfberichtes eine
weitere Sitzung bis Ende Februar festzulegen, damit dieses Projekt seitens der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW zügig abgeschlossen werden kann.