Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Einzelabstimmung Rat 04.04.2017)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
205 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
06.04.17, 18:31
Aktualisiert
25.04.17, 18:30

Inhalt der Datei

Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB Stellungnahmen zur Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB (Auslegung) Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 27.05.2016 bis 17.06.2016 T 1 fBÖ Rhein-Erft-Kreis, Schreiben vom 15.06.2016 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag RAT Naturschutz und Landschaftspflege Zwischenzeitlich wurde ein Keine grundsätzlichen Bedenken; ausführlicher Umweltbericht durch das nicht erforderlich endgültige Stellungnahme erst nach Büro Planung und Landschaft erstellt Vorlage des Umweltberichtes. und im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB offengelegt, in dem nach der Anlage 1 zu dem Gesetzbuch die auf Grund der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes dargelegt wurden. Bodenschutz Der Nachweis, dass die vorrangige Inanspruchnahme von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen nicht möglich ist, ist zu erbringen. Die geforderte Alternativenprüfung zur nicht erforderlich Erstversiegelung der überplanten Flächen erfolgte bereits im Rahmen der Durchführung der FNPTeiländerung 17.9, welche den gesamten Bereich der B-Pläne Nr. 113, 114 und 115 umfasst und die entsprechenden Flächen nunmehr als Wohnbauflächen darstellt. Das Erfordernis der Erstversiegelung weiterer Flächen zwecks Wohnbaulandschaffung wurde dort ausführlich dargelegt. Diese FNPÄnderung wurde genehmigt und ist rechtswirksam. Straßenverkehrsamt Hinsichtlich der Ausbauplanung der öffentlichen Verkehrsflächen wird empfohlen, zwecks Geschwindigkeitsreduzierung die öffentlichen Stellplätze alternierend anzulegen. Ferner wird angeregt, im Knotenpunktbereich Am Lindenkreuz, Londoner Straße, Verlängerung Elchweg richtlinienkonforme Sichtdreiecke darzustellen. Die Planzeichnung des Rechtsplanes nicht erforderlich enthält lediglich die Festsetzung der öffentlichen Verkehrsflächen in der notwendigen Breite und mit den notwendigen Radien. Details wie die empfohlene alternierende Anlage der öffentlichen Stellplätze und die Beachtung der notwendigen Sichtdreiecke werden bei der Ausbauplanung entsprechend berücksichtigt werden. T 2 fBÖ Bezirksregierung Köln, Schreiben vom 03.06.2016 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag RAT Es wird eine Überprüfung angeregt, Die Erreichbarkeit der südwestlich an nicht erforderlich ob durch den Wegfall bzw. das den BP 115 angrenzenden, noch Zerschneiden eines landwirtschaftlich genutzten Flächen ist landwirtschaftlichen Weges die problemlos über die dort noch Schaffung einer Wendemöglichkeit vorhandenen Wirtschaftswege und für den landwirtschaftlichen Verkehr unter Nutzung der angrenzenden erforderlich sein könne. öffentlichen Verkehrsflächen möglich. Die Schaffung einer Wendemöglichkeit erscheint daher nicht erforderlich, zumal auch diese angrenzenden Flächen mittelfristig ebenfalls einer Wohnnutzung zugeführt werden. B1, B3, B4, B5, B6 fBÖ Inhalt der Äußerung Grundsätzlich wird die Überplanung der Fläche des BP 115 zu Wohnbaufläche mit dem Hinweis der ursprünglichen Darstellung als „Grünfläche/Parkanlage“ im Flächennutzungsplan und dem damit verbundenen Vertrauensschutz abgelehnt. Abwägungsvorschlag Nach wie vor besteht eine sehr hohe Nachfrage nach Baugrundstücken gerade auch im Zentralort Pulheim. In Verbindung mit der Tatsache, dass der gesamte Bereich der Rahmenplanung Pulheim Süd (BP 113, 114 und 115) derzeit das einzige substantielle Siedlungserweiterungspotential für den Zentralort darstellt, welches kurzfristig zumindest eine teilweise Bedarfsdeckung der erheblichen Wohnraumnachfrage decken kann, wird die Planung weiter verfolgt. Beschlussvorschlag RAT Der Rat beschließt, die Anregung nicht zu berücksichtigen. Beratungsergebnis: Einstimmig Die Fraktion des Bürgervereins sowie die Ratsmitglieder Brix (SPD), Engel (FDP), Dr. Nawrath (Bündnis 90/Die Grünen) und Michatz (beide CDU) haben an der Abstimmung nicht teilgenommen. B1, B9 fBÖ Inhalt der Äußerung Die Möglichkeit, im Plangebiet des BP 115 Pulheim auch Geschosswohnungsbau zu realisieren, wird grundsätzlich abgelehnt. Beratungsergebnis: Abwägungsvorschlag Da sich die hohe Nachfrage nach Wohnraum nicht nur auf Baugrundstücke für Ein- und Zweifamilienhäuser beschränkt, sondern auch auf Miet- bzw. Eigentumswohnungen gerade auch im Zentralort Pulheim erstreckt, wird die Anregung auf Entfall der Bauflächen für Geschosswohnungsbau nicht aufgegriffen. Beschlussvorschlag RAT Der Rat beschließt, die Anregung nicht zu berücksichtigen. Einstimmig dafür Die Fraktion des Bürgervereins sowie die Ratsmitglieder Brix (SPD), Engel (FDP), Dr. Nawrath (Bündnis 90/Die Grünen) und Michatz (CDU) haben an der Abstimmung nicht teilgenommen. B1, B2, B3, B5, B6, B7, B9 fBÖ Inhalt der Äußerung Die Eingabesteller wenden sich gegen die vorgesehene 2,5 geschossige Bebauung in unmittelbarem Anschluss an die bestehende Bebauung und verweisen auf Verschattung sowie Einsichtnahmemöglichkeiten. Zudem wird im Bereich des Lindenkreuzes auch ein Abrücken der Neubebauung und somit ein größerer Abstand zwischen Bestandsbebauung und der Neubebauung gefordert. B3, B4, B5 fBÖ Inhalt der Äußerung Die Eingabesteller lehnen den Standort für die Wertstoff-Container ab. B3, B4, B6, B7, B10 fBÖ Inhalt der Äußerung Mit dem Hinweis auf die bereits jetzt schon vorhandene und durch die neuen Baugebiete zu erwartende weitere hohe Verkehrsbelastung der Straße „Am Lindenkreuz“ regen einige Eingabesteller verkehrslenkende bzw. –beruhigende Maßnahmen wie Abkoppelung der Londoner Straße von der Straße „Am Lindenkreuz“ oder alternativ eine Einbahnstraßenregelung für die Straße „Am Lindenkreuz“ von der Einmündung Londoner Straße bis Abwägungsvorschlag Die Anregungen der Eingabesteller wurden insoweit aufgegriffen, als dass die zulässige Gesamthöhe für die unmittelbar an die Bestandsbebauung angrenzenden neuen Baugrundstücke auf maximal 8.0 m über angrenzender Verkehrsfläche festgesetzt wurde. Dieser Wert entspricht exakt der für die Bestandsbebauung in den dort geltenden B-Plänen festgesetzten maximal zulässigen Firsthöhe. Zwar kann mit der ebenfalls im BP 115 festgesetzten maximal zulässigen Wandhöhe von 6.5 m in diesen Bereichen eine zweigeschossige Bebauung entstehen; durch das ebenfalls berücksichtigte Abrücken der Bauflächen im Bereich des Lindenkreuzes und den so gewährleisteten größeren Abständen sind dennoch keine Probleme hinsichtlich Verschattung bzw. Einsichtnahme zu erwarten. Beschlussvorschlag RAT Die Anregungen wurden berücksichtigt, daher ist kein Beschluss erforderlich. Abwägungsvorschlag Aufgrund der Tatsache, dass im unmittelbar angrenzenden Wohngebiet am Hirschweg eine Wertstoff-Sammelstelle vorhanden ist und im südlich anschließenden neuen Baugebiet des BP 114 mittelfristig ein weiterer Standort vorgesehen werden wird, erübrigt sich die Anlage einer solchen Sammelstelle im Plangebiet des BP 115. Abwägungsvorschlag Für die von den Eingabestellern unterbreiteten Vorschläge zu verkehrslenkenden Maßnahmen liefert das Bauplanungsrecht keine Grundlage, entsprechende Festsetzungen im BPlan zu treffen. Zwischenzeitlich haben sich der TVA und der HFA jedoch mit dem Thema beschäftigt (inhaltlich gleichlautender Antrag der Eingabesteller nach § 24 GO NRW; siehe Vorlage 317/2016) mit dem Ergebnis, dass der HFA den Antrag ablehnend beschieden hat. Beschlussvorschlag RAT Die Anregung wurde berücksichtigt, daher ist kein Beschluss erforderlich. Beschlussvorschlag RAT nicht erforderlich zur Einmündung der Straße „Am Wiesenhang“ vor. Zudem wird angeregt, das Plangebiet des BP 115 auch für den motorisierten Fahrverkehr über den Hirschweg zu erschließen. Als grundsätzliche Voraussetzung sei ferner der Ausbau des Knotenpunktes Rathausstraße / Steinstraße zwingend erforderlich. Beratungsergebnis: Der Anregung, das Plangebiet auch für den motorisierten Verkehr über den Hirschweg anzubinden, wird nach einer Prüfung vor Ort nicht entsprochen, da es sich beim Hirschweg um eine relativ schmale Fläche und einen Fußweg handelt, welcher für eine Aufnahme auch des motorisierten Fahrverkehrs nicht ausreichend ist. Im Zusammenhang mit dem Umbau der „kleinen“ Unterführung „Am Kleekamp“ speziell für Fußgänger und Radfahrer wird durch die vorliegende Planung eine attraktive Möglichkeit geschaffen, als Fußgänger und Radfahrer über den Hirschweg in einer guten Qualität in die Innenstadt zu gelangen. Zum notwendigen Ausbau des Knotenpunktes wird darauf verwiesen, dass bereits eine Vorentwurfs bzw. Entwurfsplanung zwecks Ertüchtigung des Knotenpunktes Rathausstraße / Steinstraße vorliegt, welche z. Zt. mit den beteiligten Behörden abgestimmt wird. Mittel für die Umbaumaßnahme stehen im Haushalt 2017 zur Verfügung. Der Rat beschließt, die Anregung nicht zu berücksichtigen. nicht erforderlich Einstimmig dafür Die Fraktion des Bürgervereins sowie die Ratsmitglieder Brix (SPD), Engel (FDP), Dr. Nawrath (Bündnis 90/Die Grünen) und Michatz (CDU) haben an der Abstimmung nicht teilgenommen. B 4 fBÖ Inhalt der Äußerung Die Eingabesteller bitten darum, den Baustellenverkehr für den BP 115 nicht über die Straße Am Lindenkreuz und die Londoner Straße zu führen. Abwägungsvorschlag Die entsprechenden Planungen des Fachamtes sehen vor, die Baustellenzufahrt zum BP 115 sowohl für die Erschließungsarbeiten als auch für den späteren Hochbau ausschließlich über den neuen Kreisverkehr Am Bendacker und über die im BP 113 befindliche Baustraße zu führen. Für den Anschluss an den BP 115 wird der vorhandene Wirtschaftsweg (Verlängerung der Straße „Am Lindenkreuz“) zu einer Baustraße ausgebaut, welche noch vor der Einmündung in die befestigte Straßenoberfläche der Straße „Am Lindenkreuz“ in Richtung BP 115 abknicken wird, so dass hier keinerlei Fahrzeuge aus dem Baubetrieb in die bestehenden Straßen biegen werden. Beschlussvorschlag RAT nicht erforderlich, da für die unmittelbaren Planinhalte nicht relevant B 8 fBÖ Inhalt der Äußerung Der Eingabesteller regt an, die Festsetzung einer Baufläche mit dem Ziel einer geringfügigen Vergrößerung zu modifizieren, um dort ein adäquates Mehrfamilienhaus errichten zu können. Abwägungsvorschlag Da auch mit einer größeren Baufläche die im B-Plan festgesetzte Grundflächenzahl von 0.4 nicht überschritten wird und die dann entstehende Grundfläche in etwa der Größenordnung des unmittelbar nordöstlich stehenden Mehrfamilienhauses entspricht, konnte der Anregung entsprochen werden. Beschlussvorschlag RAT Die Anregung wurde berücksichtigt, daher ist kein Beschluss erforderlich. Stellungnahmen zur Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB – Auslegung in der Zeit vom 19.10.2016 bis 21.11.2016 T 1 Auslegung Schreiben Rhein-Erft-Kreis vom 23.11.2016 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag RAT Naturschutz und nicht erforderlich Landschaftspflege Keine Bedenken, wenn bei der Die Umsetzung der Maßnahmen wurde Umsetzung die im Rahmen des eingeleitet; das erforderliche Monitoring Artenschutzes vereinbarten wird entsprechend der Abstimmung mit vorgezogenen der ULB erfolgen. Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden und diese erfolgreich sind. Bodenschutz Nachweis, dass die vorrangige Inanspruchnahme von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen nicht möglich ist, ist zu erbringen. Die geforderte Alternativenprüfung zur Erstversiegelung der überplanten Flächen erfolgte bereits im Rahmen der Durchführung der FNP-Teiländerung 17.9, welche den gesamten Bereich der B-Pläne Nr. 113, 114 und 115 umfasst und die entsprechenden Flächen nunmehr als Wohnbauflächen darstellt. Das Erfordernis der Erstversiegelung weiterer Flächen zwecks Wohnbaulandschaffung wurde dort ausführlich dargelegt. Diese FNPÄnderung wurde genehmigt und ist rechtsverbindlich. nicht erforderlich T 2 Auslegung Landesbetrieb Straßenbau NRW, Schreiben vom 28.10.2016 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag RAT Verweis auf Stellungnahme vom Es liegt bereits eine Vorentwurfs bzw. nicht erforderlich 09.06.2016 zur frühzeitigen Entwurfsplanung zwecks Ertüchtigung Beteiligung des Knotenpunktes Steinstr. / Rathausstr. vor, welche z. Zt. mit den beteiligten Behörden abgestimmt wird. Mittel für die Umbaumaßnahme stehen im Haushalt 2017 zur Verfügung. T 3 Auslegung Bezirksregierung Köln, Schreiben vom 31.10.2016 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag RAT Es wird nochmals eine Die Erreichbarkeit der südwestlich an nicht erforderlich Überprüfung angeregt, ob durch den BP 115 angrenzenden, noch den Wegfall bzw. das landwirtschaftlich genutzten Flächen ist Zerschneiden eines problemlos über die dort noch landwirtschaftlichen Weges die vorhandenen Wirtschaftswege und unter Schaffung einer Nutzung der angrenzenden öffentlichen Wendemöglichkeit für den Verkehrsflächen möglich. Die Schaffung landwirtschaftlichen Verkehr einer Wendemöglichkeit erscheint daher erforderlich sein könne. nicht erforderlich, zumal auch diese angrenzenden Flächen mittelfristig ebenfalls einer Wohnnutzung zugeführt werden. T 4 Auslegung REVG mbH, Mail vom 21.10.2016 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag RAT Bei einer beabsichtigten Die vor allem in den angrenzenden nicht erforderlich Erschließung des Plangebietes Plangebieten des BP 113 und 114 mit dem ÖPNV sollte dies im geplanten Verkehrsflächen ermöglichen weiteren Planungsverlauf durch auch eine Erschließung der zukünftigen entsprechende Breiten, Baugebiete mit dem ÖPNV. Kurvenradien u. ä. berücksichtigt werden. T 5 Auslegung Unterhaltungsverband Pulheimer Bach, Mail vom 24.11.2016 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag RAT Aus Sicht des Eingabestellers Aus Sicht des Tiefbauamtes ist die Der Rat beschließt, die reicht die Rückhaltekapazität des Einleitung des Niederschlagswassers Anregung nicht zu Pulheimer Baches, bezogen auf aus dem BP 115 möglich, da zum einen berücksichtigen. ein hundertjähriges das Niederschlagswasser nur sehr Regenereignis, bereits jetzt nicht gedrosselt in den Pulheimer Bach mehr aus, so dass jede weitere eingeleitet wird und der Einleitung von Gesamtdrosselabfluss (BP 113 und 115) Niederschlagswasser aus dem weit unter der im Plangebiet des BP 115 nicht mehr Niederschlagsabflussmodell angesetzten möglich sei. Abflussmenge liegt. Zum anderen wird noch vor der Erschließung des BP 115 ein weiteres Hochwasserrückhaltebecken im Gleisdreieck gebaut, in welches dann ebenfalls eingeleitet wird. Beratungsergebnis: Einstimmig dafür Die Fraktion des Bürgervereins sowie die Ratsmitglieder Brix, Rekewitz (beide SPD), Engel (FDP), Dr. Nawrath (Bündnis 90/Die Grünen) haben an der Abstimmung nicht teilgenommen. T 6 Auslegung LVR, Amt für Bodendenkmalpflege, Mail vom 24.11.2016 Inhalt der Äußerung Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag RAT Es wird mitgeteilt, dass die Unter Punkt C 4 der textlichen nicht erforderlich bodenarchäologischen Festsetzungen des BP 115 findet sich Untersuchungen im Plangebiet der Hinweis auf Bodendenkmäler und auf des BP 115 abgeschlossen sind die vom Eingabesteller erwähnten und die im Umweltbericht Rechtsvorschriften des formulierten Hinweise auf die §§ Denkmalschutzgesetzes. 15 und 16 des DSchG für Der Abschlussbericht zu den ausreichend erachtet werden. bodenarchäologischen Untersuchungen im Plangebiet des BP 115 ist der Vollständigkeit halber als Anlage beigefügt. B 1 Auslegung Inhalt der Äußerung Der Eingabesteller regt an, die unmittelbar neben dem im Geltungsbereich des BP 115 geplanten Regenrückhaltebecken liegenden Flächen nicht als bebaubare Flächen, sondern als Spielflächen festzusetzen, da im BP-Gebiet keine ausreichenden Spiel- bzw. Grünflächen für Kinder und Jugendliche vorgesehen seien. Abwägungsvorschlag Im Geltungsbereich des BP 115 ist sowohl entlang der Haupterschließungsstraße parallel zum Lindenkreuz als auch – und dort zudem in weit größerem Umfang – südlich des Elchwegs bzw. dessen Verlängerung in Richtung der Londoner Straße die Anlage von Grünflächen vorgesehen, welche auch als Spielflächen genutzt werden können. Insofern kann die Argumentation des Eingabestellers, Spielflächen seien nicht in ausreichendem Umfang geplant, Beschlussvorschlag RAT Der Rat beschließt, die Anregung nicht zu berücksichtigen. nicht nachvollzogen werden. Da zudem sowohl im benachbarten Wohngebiet am Hirschweg bereits ein Kinderspielplatz vorhanden ist und auch in den neuen Wohngebieten des BP 113 und 114 jeweils größere Spielareale angelegt werden, kann insgesamt von einer entsprechend ausreichenden Ausstattung ausgegangen werden. Beratungsergebnis: Einstimmig dafür Die Fraktion des Bürgervereins sowie die Ratsmitglieder Brix (SPD), Engel (FDP), Dr. Nawrath (Bündnis 90/Die Grünen) haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.