Daten
Kommune
Pulheim
Größe
205 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
06.04.17, 18:31
Aktualisiert
25.04.17, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Stellungnahmen zur Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB (Auslegung)
Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 27.05.2016 bis 17.06.2016
T 1 fBÖ Rhein-Erft-Kreis, Schreiben vom 15.06.2016
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag RAT
Naturschutz und Landschaftspflege
Zwischenzeitlich
wurde
ein
Keine grundsätzlichen Bedenken; ausführlicher Umweltbericht durch das nicht erforderlich
endgültige Stellungnahme erst nach Büro Planung und Landschaft erstellt
Vorlage des Umweltberichtes.
und im Rahmen der Beteiligung nach
§ 4 (2) BauGB offengelegt, in dem
nach der Anlage 1 zu dem
Gesetzbuch die auf Grund der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
ermittelten und bewerteten Belange
des
Umweltschutzes
dargelegt
wurden.
Bodenschutz
Der Nachweis, dass die vorrangige
Inanspruchnahme
von
bereits
versiegelten,
sanierten,
baulich
veränderten oder bebauten Flächen
nicht möglich ist, ist zu erbringen.
Die geforderte Alternativenprüfung zur nicht erforderlich
Erstversiegelung der überplanten
Flächen erfolgte bereits im Rahmen
der
Durchführung
der
FNPTeiländerung 17.9, welche den
gesamten Bereich der B-Pläne Nr.
113, 114 und 115 umfasst und die
entsprechenden Flächen nunmehr als
Wohnbauflächen
darstellt.
Das
Erfordernis der Erstversiegelung
weiterer
Flächen
zwecks
Wohnbaulandschaffung wurde dort
ausführlich dargelegt. Diese FNPÄnderung wurde genehmigt und ist
rechtswirksam.
Straßenverkehrsamt
Hinsichtlich der Ausbauplanung der
öffentlichen Verkehrsflächen wird
empfohlen,
zwecks
Geschwindigkeitsreduzierung
die
öffentlichen Stellplätze alternierend
anzulegen. Ferner wird angeregt, im
Knotenpunktbereich Am Lindenkreuz,
Londoner
Straße,
Verlängerung
Elchweg
richtlinienkonforme
Sichtdreiecke darzustellen.
Die Planzeichnung des Rechtsplanes nicht erforderlich
enthält lediglich die Festsetzung der
öffentlichen Verkehrsflächen in der
notwendigen Breite und mit den
notwendigen Radien. Details wie die
empfohlene alternierende Anlage der
öffentlichen Stellplätze und die
Beachtung
der
notwendigen
Sichtdreiecke werden bei der
Ausbauplanung
entsprechend
berücksichtigt werden.
T 2 fBÖ Bezirksregierung Köln, Schreiben vom 03.06.2016
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag RAT
Es wird eine Überprüfung angeregt, Die Erreichbarkeit der südwestlich an nicht erforderlich
ob durch den Wegfall bzw. das den BP 115 angrenzenden, noch
Zerschneiden
eines landwirtschaftlich genutzten Flächen ist
landwirtschaftlichen Weges die problemlos über die dort noch
Schaffung einer Wendemöglichkeit vorhandenen Wirtschaftswege und
für den landwirtschaftlichen Verkehr unter Nutzung der angrenzenden
erforderlich sein könne.
öffentlichen Verkehrsflächen möglich.
Die Schaffung einer Wendemöglichkeit
erscheint daher nicht erforderlich, zumal
auch diese angrenzenden Flächen
mittelfristig
ebenfalls
einer
Wohnnutzung zugeführt werden.
B1, B3, B4, B5, B6 fBÖ
Inhalt der Äußerung
Grundsätzlich wird die Überplanung
der Fläche des BP 115 zu
Wohnbaufläche mit dem Hinweis
der ursprünglichen Darstellung als
„Grünfläche/Parkanlage“ im
Flächennutzungsplan und dem
damit verbundenen
Vertrauensschutz abgelehnt.
Abwägungsvorschlag
Nach wie vor besteht eine sehr hohe
Nachfrage nach Baugrundstücken
gerade auch im Zentralort Pulheim. In
Verbindung mit der Tatsache, dass der
gesamte Bereich der Rahmenplanung
Pulheim Süd (BP 113, 114 und 115)
derzeit das einzige substantielle
Siedlungserweiterungspotential für den
Zentralort darstellt, welches kurzfristig
zumindest eine teilweise
Bedarfsdeckung der erheblichen
Wohnraumnachfrage decken kann, wird
die Planung weiter verfolgt.
Beschlussvorschlag RAT
Der Rat beschließt, die
Anregung nicht zu
berücksichtigen.
Beratungsergebnis: Einstimmig
Die Fraktion des Bürgervereins sowie die Ratsmitglieder Brix (SPD), Engel (FDP), Dr. Nawrath (Bündnis 90/Die
Grünen) und Michatz (beide CDU) haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.
B1, B9 fBÖ
Inhalt der Äußerung
Die Möglichkeit, im Plangebiet des
BP 115 Pulheim auch
Geschosswohnungsbau zu
realisieren, wird grundsätzlich
abgelehnt.
Beratungsergebnis:
Abwägungsvorschlag
Da sich die hohe Nachfrage nach
Wohnraum nicht nur auf
Baugrundstücke für Ein- und
Zweifamilienhäuser beschränkt,
sondern auch auf Miet- bzw.
Eigentumswohnungen gerade auch im
Zentralort Pulheim erstreckt, wird die
Anregung auf Entfall der Bauflächen für
Geschosswohnungsbau nicht
aufgegriffen.
Beschlussvorschlag RAT
Der Rat beschließt, die
Anregung nicht zu
berücksichtigen.
Einstimmig dafür
Die Fraktion des Bürgervereins sowie die Ratsmitglieder Brix (SPD), Engel (FDP), Dr. Nawrath (Bündnis 90/Die
Grünen) und Michatz (CDU) haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.
B1, B2, B3, B5, B6, B7, B9 fBÖ
Inhalt der Äußerung
Die Eingabesteller wenden sich
gegen die vorgesehene 2,5
geschossige Bebauung in
unmittelbarem Anschluss an die
bestehende Bebauung und
verweisen auf Verschattung sowie
Einsichtnahmemöglichkeiten.
Zudem wird im Bereich des
Lindenkreuzes auch ein Abrücken
der Neubebauung und somit ein
größerer Abstand zwischen
Bestandsbebauung und der
Neubebauung gefordert.
B3, B4, B5 fBÖ
Inhalt der Äußerung
Die Eingabesteller lehnen den
Standort für die Wertstoff-Container
ab.
B3, B4, B6, B7, B10 fBÖ
Inhalt der Äußerung
Mit dem Hinweis auf die bereits
jetzt schon vorhandene und durch
die neuen Baugebiete zu
erwartende weitere hohe
Verkehrsbelastung der Straße „Am
Lindenkreuz“ regen einige
Eingabesteller verkehrslenkende
bzw. –beruhigende Maßnahmen
wie Abkoppelung der Londoner
Straße von der Straße „Am
Lindenkreuz“ oder alternativ eine
Einbahnstraßenregelung für die
Straße „Am Lindenkreuz“ von der
Einmündung Londoner Straße bis
Abwägungsvorschlag
Die Anregungen der Eingabesteller
wurden insoweit aufgegriffen, als dass
die zulässige Gesamthöhe für die
unmittelbar an die Bestandsbebauung
angrenzenden neuen Baugrundstücke
auf maximal 8.0 m über angrenzender
Verkehrsfläche festgesetzt wurde.
Dieser Wert entspricht exakt der für die
Bestandsbebauung in den dort
geltenden B-Plänen festgesetzten
maximal zulässigen Firsthöhe. Zwar
kann mit der ebenfalls im BP 115
festgesetzten maximal zulässigen
Wandhöhe von 6.5 m in diesen
Bereichen eine zweigeschossige
Bebauung entstehen; durch das
ebenfalls berücksichtigte Abrücken der
Bauflächen im Bereich des
Lindenkreuzes und den so
gewährleisteten größeren Abständen
sind dennoch keine Probleme
hinsichtlich Verschattung bzw.
Einsichtnahme zu erwarten.
Beschlussvorschlag RAT
Die Anregungen wurden
berücksichtigt, daher ist kein
Beschluss erforderlich.
Abwägungsvorschlag
Aufgrund der Tatsache, dass im
unmittelbar angrenzenden Wohngebiet am
Hirschweg eine Wertstoff-Sammelstelle
vorhanden ist und im südlich
anschließenden neuen Baugebiet des BP
114 mittelfristig ein weiterer Standort
vorgesehen werden wird, erübrigt sich die
Anlage einer solchen Sammelstelle im
Plangebiet des BP 115.
Abwägungsvorschlag
Für die von den Eingabestellern
unterbreiteten Vorschläge zu
verkehrslenkenden Maßnahmen liefert
das Bauplanungsrecht keine Grundlage,
entsprechende Festsetzungen im BPlan zu treffen. Zwischenzeitlich haben
sich der TVA und der HFA jedoch mit
dem Thema beschäftigt (inhaltlich
gleichlautender Antrag der
Eingabesteller nach § 24 GO NRW;
siehe Vorlage 317/2016) mit dem
Ergebnis, dass der HFA den Antrag
ablehnend beschieden hat.
Beschlussvorschlag RAT
Die Anregung wurde
berücksichtigt,
daher ist kein
Beschluss
erforderlich.
Beschlussvorschlag RAT
nicht erforderlich
zur Einmündung der Straße „Am
Wiesenhang“ vor. Zudem wird
angeregt, das Plangebiet des BP
115 auch für den motorisierten
Fahrverkehr über den Hirschweg
zu erschließen. Als grundsätzliche
Voraussetzung sei ferner der
Ausbau des Knotenpunktes
Rathausstraße / Steinstraße
zwingend erforderlich.
Beratungsergebnis:
Der Anregung, das Plangebiet auch für
den motorisierten Verkehr über den
Hirschweg anzubinden, wird nach einer
Prüfung vor Ort nicht entsprochen, da
es sich beim Hirschweg um eine relativ
schmale Fläche und einen Fußweg
handelt, welcher für eine Aufnahme
auch des motorisierten Fahrverkehrs
nicht
ausreichend
ist.
Im
Zusammenhang mit dem Umbau der
„kleinen“ Unterführung „Am Kleekamp“
speziell für Fußgänger und Radfahrer
wird durch die vorliegende Planung eine
attraktive Möglichkeit geschaffen, als
Fußgänger und Radfahrer über den
Hirschweg in einer guten Qualität in die
Innenstadt zu gelangen.
Zum notwendigen Ausbau des
Knotenpunktes wird darauf verwiesen,
dass bereits eine Vorentwurfs bzw.
Entwurfsplanung zwecks Ertüchtigung
des Knotenpunktes Rathausstraße /
Steinstraße vorliegt, welche z. Zt. mit
den beteiligten Behörden abgestimmt
wird. Mittel für die Umbaumaßnahme
stehen im Haushalt 2017 zur Verfügung.
Der Rat beschließt, die
Anregung nicht zu
berücksichtigen.
nicht erforderlich
Einstimmig dafür
Die Fraktion des Bürgervereins sowie die Ratsmitglieder Brix (SPD), Engel (FDP), Dr. Nawrath (Bündnis 90/Die
Grünen) und Michatz (CDU) haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.
B 4 fBÖ
Inhalt der Äußerung
Die Eingabesteller bitten darum,
den Baustellenverkehr für den BP
115 nicht über die Straße Am
Lindenkreuz und die Londoner
Straße zu führen.
Abwägungsvorschlag
Die entsprechenden Planungen des
Fachamtes sehen vor, die
Baustellenzufahrt zum BP 115 sowohl
für die Erschließungsarbeiten als auch
für den späteren Hochbau
ausschließlich über den neuen
Kreisverkehr Am Bendacker und über
die im BP 113 befindliche Baustraße zu
führen. Für den Anschluss an den BP
115 wird der vorhandene
Wirtschaftsweg (Verlängerung der
Straße „Am Lindenkreuz“) zu einer
Baustraße ausgebaut, welche noch vor
der Einmündung in die befestigte
Straßenoberfläche der Straße „Am
Lindenkreuz“ in Richtung BP 115
abknicken wird, so dass hier keinerlei
Fahrzeuge aus dem Baubetrieb in die
bestehenden Straßen biegen werden.
Beschlussvorschlag RAT
nicht erforderlich, da für die
unmittelbaren Planinhalte nicht
relevant
B 8 fBÖ
Inhalt der Äußerung
Der Eingabesteller regt an, die
Festsetzung einer Baufläche mit
dem Ziel einer geringfügigen
Vergrößerung zu modifizieren, um
dort ein adäquates
Mehrfamilienhaus errichten zu
können.
Abwägungsvorschlag
Da auch mit einer größeren Baufläche
die im B-Plan festgesetzte
Grundflächenzahl von 0.4 nicht
überschritten wird und die dann
entstehende Grundfläche in etwa der
Größenordnung des unmittelbar
nordöstlich stehenden
Mehrfamilienhauses entspricht, konnte
der Anregung entsprochen werden.
Beschlussvorschlag RAT
Die Anregung wurde
berücksichtigt, daher ist kein
Beschluss erforderlich.
Stellungnahmen zur Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB – Auslegung in der Zeit vom 19.10.2016
bis 21.11.2016
T 1 Auslegung Schreiben Rhein-Erft-Kreis vom 23.11.2016
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag RAT
Naturschutz und
nicht erforderlich
Landschaftspflege
Keine Bedenken, wenn bei der Die Umsetzung der Maßnahmen wurde
Umsetzung die im Rahmen des eingeleitet; das erforderliche Monitoring
Artenschutzes
vereinbarten wird entsprechend der Abstimmung mit
vorgezogenen
der ULB erfolgen.
Ausgleichsmaßnahmen
umgesetzt werden und diese
erfolgreich sind.
Bodenschutz
Nachweis, dass die vorrangige
Inanspruchnahme von bereits
versiegelten, sanierten, baulich
veränderten oder bebauten
Flächen nicht möglich ist, ist zu
erbringen.
Die geforderte Alternativenprüfung zur
Erstversiegelung der überplanten Flächen
erfolgte bereits im Rahmen der
Durchführung der FNP-Teiländerung
17.9, welche den gesamten Bereich der
B-Pläne Nr. 113, 114 und 115 umfasst
und die entsprechenden Flächen
nunmehr als Wohnbauflächen darstellt.
Das Erfordernis der Erstversiegelung
weiterer
Flächen
zwecks
Wohnbaulandschaffung wurde dort
ausführlich dargelegt. Diese FNPÄnderung wurde genehmigt und ist
rechtsverbindlich.
nicht erforderlich
T 2 Auslegung Landesbetrieb Straßenbau NRW, Schreiben vom 28.10.2016
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag RAT
Verweis auf Stellungnahme vom Es liegt bereits eine Vorentwurfs bzw. nicht erforderlich
09.06.2016 zur frühzeitigen Entwurfsplanung zwecks Ertüchtigung
Beteiligung
des Knotenpunktes Steinstr. / Rathausstr.
vor,
welche z. Zt. mit den beteiligten
Behörden abgestimmt wird.
Mittel für die Umbaumaßnahme stehen
im Haushalt 2017 zur Verfügung.
T 3 Auslegung Bezirksregierung Köln, Schreiben vom 31.10.2016
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag RAT
Es
wird
nochmals
eine Die Erreichbarkeit der südwestlich an nicht erforderlich
Überprüfung angeregt, ob durch den BP 115 angrenzenden, noch
den
Wegfall
bzw.
das landwirtschaftlich genutzten Flächen ist
Zerschneiden
eines problemlos über die dort noch
landwirtschaftlichen Weges die vorhandenen Wirtschaftswege und unter
Schaffung
einer Nutzung der angrenzenden öffentlichen
Wendemöglichkeit
für
den Verkehrsflächen möglich. Die Schaffung
landwirtschaftlichen
Verkehr einer Wendemöglichkeit erscheint daher
erforderlich sein könne.
nicht erforderlich, zumal auch diese
angrenzenden
Flächen mittelfristig
ebenfalls einer Wohnnutzung zugeführt
werden.
T 4 Auslegung REVG mbH, Mail vom 21.10.2016
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag RAT
Bei
einer
beabsichtigten Die vor allem in den angrenzenden nicht erforderlich
Erschließung des Plangebietes Plangebieten des BP 113 und 114
mit dem ÖPNV sollte dies im geplanten Verkehrsflächen ermöglichen
weiteren Planungsverlauf durch auch eine Erschließung der zukünftigen
entsprechende
Breiten, Baugebiete mit dem ÖPNV.
Kurvenradien u. ä. berücksichtigt
werden.
T 5 Auslegung Unterhaltungsverband Pulheimer Bach, Mail vom 24.11.2016
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag RAT
Aus Sicht des Eingabestellers Aus Sicht des Tiefbauamtes ist die Der Rat beschließt, die
reicht die Rückhaltekapazität des Einleitung des Niederschlagswassers Anregung nicht zu
Pulheimer Baches, bezogen auf aus dem BP 115 möglich, da zum einen berücksichtigen.
ein
hundertjähriges das Niederschlagswasser nur sehr
Regenereignis, bereits jetzt nicht gedrosselt in den Pulheimer Bach
mehr aus, so dass jede weitere eingeleitet
wird
und
der
Einleitung
von Gesamtdrosselabfluss (BP 113 und 115)
Niederschlagswasser aus dem weit
unter
der
im
Plangebiet des BP 115 nicht mehr Niederschlagsabflussmodell angesetzten
möglich sei.
Abflussmenge liegt. Zum anderen wird
noch vor der Erschließung des BP 115
ein weiteres Hochwasserrückhaltebecken
im Gleisdreieck gebaut, in welches dann
ebenfalls eingeleitet wird.
Beratungsergebnis:
Einstimmig dafür
Die Fraktion des Bürgervereins sowie die Ratsmitglieder Brix, Rekewitz (beide SPD), Engel (FDP),
Dr. Nawrath (Bündnis 90/Die Grünen) haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.
T 6 Auslegung LVR, Amt für Bodendenkmalpflege, Mail vom 24.11.2016
Inhalt der Äußerung
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag RAT
Es wird mitgeteilt, dass die Unter Punkt C 4 der textlichen nicht erforderlich
bodenarchäologischen
Festsetzungen des BP 115 findet sich
Untersuchungen im Plangebiet der Hinweis auf Bodendenkmäler und auf
des BP 115 abgeschlossen sind die vom Eingabesteller erwähnten
und die im Umweltbericht Rechtsvorschriften
des
formulierten Hinweise auf die §§ Denkmalschutzgesetzes.
15 und 16 des DSchG für Der
Abschlussbericht
zu
den
ausreichend erachtet werden.
bodenarchäologischen Untersuchungen
im Plangebiet des BP 115 ist der
Vollständigkeit halber als Anlage
beigefügt.
B 1 Auslegung
Inhalt der Äußerung
Der Eingabesteller regt an, die
unmittelbar neben dem im
Geltungsbereich des BP 115
geplanten Regenrückhaltebecken
liegenden Flächen nicht als
bebaubare Flächen, sondern als
Spielflächen festzusetzen, da im
BP-Gebiet keine ausreichenden
Spiel- bzw. Grünflächen für
Kinder und Jugendliche
vorgesehen seien.
Abwägungsvorschlag
Im Geltungsbereich des BP 115 ist
sowohl
entlang
der
Haupterschließungsstraße parallel zum
Lindenkreuz als auch – und dort zudem in
weit größerem Umfang – südlich des
Elchwegs bzw. dessen Verlängerung in
Richtung der Londoner Straße die Anlage
von Grünflächen vorgesehen, welche
auch als Spielflächen genutzt werden
können. Insofern kann die Argumentation
des Eingabestellers, Spielflächen seien
nicht in ausreichendem Umfang geplant,
Beschlussvorschlag RAT
Der Rat beschließt, die
Anregung nicht zu
berücksichtigen.
nicht nachvollzogen werden. Da zudem
sowohl im benachbarten Wohngebiet am
Hirschweg bereits ein Kinderspielplatz
vorhanden ist und auch in den neuen
Wohngebieten des BP 113 und 114
jeweils größere Spielareale angelegt
werden, kann insgesamt von einer
entsprechend ausreichenden Ausstattung
ausgegangen werden.
Beratungsergebnis:
Einstimmig dafür
Die Fraktion des Bürgervereins sowie die Ratsmitglieder Brix (SPD), Engel (FDP), Dr. Nawrath (Bündnis 90/Die
Grünen) haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.