Daten
Kommune
Pulheim
Größe
5,4 MB
Datum
29.06.2016
Erstellt
30.06.16, 18:30
Aktualisiert
30.06.16, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Projekt:
140816
Lärmaktionsplanung, Stufe 2
Pulheim
Holger Grasy +
Alexander Zanolli GbR
Köln
29. Juni 2016
Bocholt
Böblingen
Bau- und Raumakustik
Schallimmissionsschutz
Wärme- und
Kondensatfeuchteschutz
Schwingungs- und
Erschütterungsschutz
Auf dem Pützacker 14
D-51067 Köln
T. +49 (0)221. 96 87-552
F. +49 (0)221. 96 87-553
info@gz-engineering.de
www.gz-engineering.de
Sparkasse KölnBonn
BLZ 37050198
Kto. 40842163
USt-IdNr. DE239983669
Gesellschafter
Holger Grasy,
Dipl.-Ing.(FH)
Alexander Zanolli,
Dipl.-Ing.(FH)
- 160629 BSI za 140816 Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) A. Zanolli
Staatlich anerkannter
Sachverständiger für
Schall- und Wärmeschutz
Unabh. Energieberater
(IKBau NRW)
Energiepass – Aussteller
dena # 511207
Was ist ein Lärmaktionsplan?
•
Plan zur Minderung von belästigendem (Verkehrs-)Lärm
•
Rechtsgrundlage:
EU-Umgebungslärmrichtlinie und BImSchG (§47 a-f Lärmminderungsplanung)
•
Erstmalige Aufstellung 2008, Fortschreibung alle 5 Jahre
•
2008 Stufe 1: Auswahl der lautesten Verkehrswege
•
2013 Stufe 2: Auswahl der Verkehrswege mit halbierter Verkehrsstärke
•
kein Rechtsanspruch für betroffene Bürger
Lärmaktionsplanung, Stufe 2
Grundlage:
EU-Umgebungslärmrichtlinie
(„Richtlinie 2002 / 49 / EG des Europäischen Parlaments und
des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“)
Deutsches Recht:
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
Verordnung über die Lärmkartierung: 34. BImSchV
(Details für die Erstellung der Lärmkarten in Deutschland)
Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm
VBUS (Straße)
VBUSch (Schiene)
VBUF (Flugverkehr)
VBUI (Industrieanlagen und Häfen)
VBEB (Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm)
Was wird kartiert?
Stufe 1:
Ballungsräume > 250.000 Einwohner
Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. Kfz/a 16.
16.438 Kfz/d
Haupteisenbahnstrecken > 60.000 Züge/a
Großflughäfen > 50.000 Bewegungen/a
Stufe 2:
Ballungsräume > 100.000 Einwohner
Hauptverkehrsstraßen > 3 Mio. Kfz/a 8.219 Kfz/d
Haupteisenbahnstrecken > 30.000 Züge/a
Auslösewerte für Lärmaktionsplanung:
Erlass 2008:
LDEN / Lnight
70 / 60 dB(A)
Entwurf Erlass 2013:
LDEN / Lnight
65 / 55 dB(A)
Kenngrößen:
LDEN (day, evening, night)
Gemittelter Schalldruckpegel über 24 Stunden mit Gewichtungsfaktoren
(+ 5 dB(A) für die 4 Abendstunden 18-22 Uhr und + 10 dB(A) für die 8 Nachstunden)
LDEN
Lday
Levening + 5
Lnight +10
1
10
10
10
= 10 * LOG * 12 * 10
+ 4 *10
+ 8 * 10
24
LNight
Gemittelter Schalldruckpegel über die 8 Nachtstunden (22 -06 Uhr)
Achtung:
Keine Übereinstimmung mit deutschen Kenngrößen LrT und LrN nach
RLS90 (Straße) oder SCHALL03 (Schiene)
Ziele der EU-Umgebungslärmrichtlinie
•
Gemeinschaftspolitik im Gesundheits- und Lärmschutz
•
einheitliches Handeln in der Lärmbekämpfung (Lärmminderung)
•
Daten in Ländern einheitlich erfassen, zusammenstellen und melden
•
Berichte der Kommission zur Lagebewertung
•
einheitliche Rechtsvorschriften zur Lärmminderung in der EU
Zuständigkeiten in Deutschland:
Straßen:
Lärmkartierung: Landesamt für Natur, Umwelt u. Verbraucherschutz
(LANUV)
Lärmaktionsplan: Gemeinden
Bahnstrecken:
Lärmkartierung: Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
Lärmaktionsplan: (noch) Gemeinden
Flughäfen:
Lärmkartierung: Landesamt für Natur, Umwelt u. Verbraucherschutz
(LANUV)
Lärmaktionsplan: Gemeinden
Kartierte Straßen (gesamt) in Pulheim
Basis: Kartierung des LANUV,
Überprüfung und Weiterentwicklung durch die Stadt Pulheim
Straßenbezeichnung
A1
A 57
B 59
L 93
L 183
L 213
K 24
DTV
90.252
68.592
10.649
10.000
7.336 – 20.833
6.872 – 10.316
8.100 – 9.200
Abbildung des Hauptverkehrsnetzes inkl. Lückenschluss
Ergebnisse der Lärmkartierung
Auslösewerte Erlass 2008:
Auslösewerte Entwurf 2013
LDEN > 70 dB(A) LNight > 60 dB(A)
LDEN > 65 dB(A) LNight > 55 dB(A)
Betroffenheit Straßenverkehrslärm
Intervalle
Einwohner LDEN
Einwohner LNight
50-55 dB(A)
4787
745
55-60 dB(A)
1180
411
60-65 dB(A)
759
83
65-70 dB(A)
506
---
70-75 dB(A)
110
---
>75 dB(A)
1
---
Werte sollen auf ganze 100 gerundet werden, keine Rundung zur genaueren Darstellung.
Hotspots LDEN / LN:
Stommeln
Sinnersdorf
Pulheim
Brauweiler
Maßnahmen zur Lärmminderung
3 prinzipielle Möglichkeiten der Lärmminderung:
1.
2.
3.
an der Quelle
auf dem Ausbreitungsweg
am Empfänger
Lärm sollte nach Möglichkeit vermieden bzw. bereits an der Quelle bekämpft
werden. „Nicht vorhandener Lärm braucht nicht bekämpft zu werden!“
Lärmminderungsmaßnahmen Straßenverkehrslärm
1.
an der Quelle:
• Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- Minderung abhängig von der Einhaltung der Begrenzung
- Überprüfung der Auswirkungen auf den Verkehrsfluss notwendig
• Änderung Oberbelag („Flüsterasphalt“) Innerorts? Außerorts?
- außerorts bis zu -5 dB(A), innerorts nicht in VBUS verankert
- kostenintensiv
• Verkehrslenkung, Verkehrsreduzierung, Verkehrsvermeidung
- Minderung nur auf Basis einer Verkehrsprognose abschätzbar
- Bündelung des LKW-Verkehrs / Sperrungen für LKW
- Förderung / Ausbau öffentlicher Nahverkehr „Park and ride“
- Schaffung von Einkaufsmöglichkeiten außerhalb des Zentrums
• besserer Verkehrsfluss (grüne Welle etc.)
- rechnerisch (VBUS) keinen Einfluss, subjektiv jedoch positiv wahrnehmbar
2.
auf dem Ausbreitungsweg:
• Lärmschutzwände / Lärmschutzwälle
- innerorts in der Regel nicht umsetzbar, außerorts wirksam wenn Abstand
zwischen LSW und Immissionsort gering
• Vergrößerung des Abstands zwischen Quelle und Empfänger
- bei Neuplanungen relevant, im Bestand nicht möglich
3.
am Empfänger
• Lärmschutzfenster zur Verbesserung der Situation in Gebäuden
- Schalldämmlüfter als Ergänzung bei Schlafräumen
- kostenintensiv
Lärmsanierung als Teilaspekt der Lärmaktionsplanung:
• „Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast
des Bundes“ (VLärmSchR-97)
• Berechnung erfolgt nach RLS90
• Sanierungswerte (Grundvoraussetzung) unterschiedlich:
Überschreitung von … dB(A) Überschreitung von … dB(A)
an Bundesfernstraßen
an Landesstraßen
Wohngebiete
67 tags / 57 nachts
70 tags / 60 nachts
Kern-, Dorf- und
Mischgebiete
69 tags / 59 nachts
72 tags / 62 nachts
Weitere, wesentliche Kriterien zur Bewertung (Quelle: Straßen NRW):
Stärke der Lärmbelastung
Die Anzahl der Betroffenen
Die Art des Gebietes
Die Nutzung der betroffenen Flächen
Ausschluss- / Minderungsgründe
• freiwillige Leistung des Straßenbaulastträgers
• Finanzierung durch öffentliche Mittel
• Kein Rechtsanspruch der betroffenen Bürger
• formloser Antrag auf Überprüfung der Lärmsituation
Weiteres Vorgehen:
•
Veröffentlichung der Ergebnisse im Internet inkl. grundsätzlicher Informationen zur Lärmaktionsplanung
•
Kontaktformular für Bürger für Anregungen, Vorschläge, Kritik
•
öffentliche Auslegung der Ergebnisse im Rathaus inkl. Kontaktformular
•
Sichtung der Vorschläge, etc. und ggf. Einarbeitung in den Lärmaktionsplan
•
Zusammenfassung der Ergebnisse und Aufstellung Lärmaktionsplan
•
Ratsbeschluss
•
Weiterleitung des Lärmaktionsplans an die EU-Kommission
Ausblick / Hinweise
• Straßen zum (Groß-)Teil in der Baulast des Bundes / Landes
• Umsetzung einiger Maßnahmen nimmt (viel) Zeit in Anspruch (z.B. Straßenoberbelag, Lärmschutzwände, Ortsumgehungsstraße);
• Bei der Dimensionierung von Lärmschutzwänden ist darauf zu achten, dass die
Berechnungshöhe in 4m über dem Grund (etwa 1. Obergeschoss) liegt, Gebäude meist aber mehr Etagen besitzen;
• Bei der Ausweisung von neuen Baugebieten unbedingt die Ergebnisse der
Lärmkartierung beachten. Ergebnisse nicht auf DIN 18005 übertragbar, dennoch
werden durch die Lärmkartierung Hinweise auf laute und leise Gebiete gegeben.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.