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Beschlusstext (Präsentation Vortrag TOP 2)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
5,4 MB
Datum
29.06.2016
Erstellt
30.06.16, 18:30
Aktualisiert
30.06.16, 18:30

Inhalt der Datei

Projekt: 140816 Lärmaktionsplanung, Stufe 2 Pulheim Holger Grasy + Alexander Zanolli GbR Köln 29. Juni 2016 Bocholt Böblingen Bau- und Raumakustik Schallimmissionsschutz Wärme- und Kondensatfeuchteschutz Schwingungs- und Erschütterungsschutz Auf dem Pützacker 14 D-51067 Köln T. +49 (0)221. 96 87-552 F. +49 (0)221. 96 87-553 info@gz-engineering.de www.gz-engineering.de Sparkasse KölnBonn BLZ 37050198 Kto. 40842163 USt-IdNr. DE239983669 Gesellschafter Holger Grasy, Dipl.-Ing.(FH) Alexander Zanolli, Dipl.-Ing.(FH) - 160629 BSI za 140816 Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) A. Zanolli Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Unabh. Energieberater (IKBau NRW) Energiepass – Aussteller dena # 511207 Was ist ein Lärmaktionsplan? • Plan zur Minderung von belästigendem (Verkehrs-)Lärm • Rechtsgrundlage: EU-Umgebungslärmrichtlinie und BImSchG (§47 a-f  Lärmminderungsplanung) • Erstmalige Aufstellung 2008, Fortschreibung alle 5 Jahre • 2008 Stufe 1: Auswahl der lautesten Verkehrswege • 2013 Stufe 2: Auswahl der Verkehrswege mit halbierter Verkehrsstärke • kein Rechtsanspruch für betroffene Bürger Lärmaktionsplanung, Stufe 2 Grundlage: EU-Umgebungslärmrichtlinie („Richtlinie 2002 / 49 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“) Deutsches Recht: Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) Verordnung über die Lärmkartierung: 34. BImSchV (Details für die Erstellung der Lärmkarten in Deutschland) Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm VBUS (Straße) VBUSch (Schiene) VBUF (Flugverkehr) VBUI (Industrieanlagen und Häfen) VBEB (Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm) Was wird kartiert? Stufe 1: Ballungsräume > 250.000 Einwohner Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio. Kfz/a  16. 16.438 Kfz/d Haupteisenbahnstrecken > 60.000 Züge/a Großflughäfen > 50.000 Bewegungen/a Stufe 2: Ballungsräume > 100.000 Einwohner Hauptverkehrsstraßen > 3 Mio. Kfz/a  8.219 Kfz/d Haupteisenbahnstrecken > 30.000 Züge/a Auslösewerte für Lärmaktionsplanung: Erlass 2008: LDEN / Lnight 70 / 60 dB(A) Entwurf Erlass 2013: LDEN / Lnight 65 / 55 dB(A) Kenngrößen: LDEN (day, evening, night) Gemittelter Schalldruckpegel über 24 Stunden mit Gewichtungsfaktoren (+ 5 dB(A) für die 4 Abendstunden 18-22 Uhr und + 10 dB(A) für die 8 Nachstunden) LDEN Lday Levening + 5 Lnight +10   1  10 10 10  = 10 * LOG * 12 * 10 + 4 *10 + 8 * 10  24   LNight Gemittelter Schalldruckpegel über die 8 Nachtstunden (22 -06 Uhr) Achtung: Keine Übereinstimmung mit deutschen Kenngrößen LrT und LrN nach RLS90 (Straße) oder SCHALL03 (Schiene) Ziele der EU-Umgebungslärmrichtlinie • Gemeinschaftspolitik im Gesundheits- und Lärmschutz • einheitliches Handeln in der Lärmbekämpfung (Lärmminderung) • Daten in Ländern einheitlich erfassen, zusammenstellen und melden • Berichte der Kommission zur Lagebewertung • einheitliche Rechtsvorschriften zur Lärmminderung in der EU Zuständigkeiten in Deutschland: Straßen: Lärmkartierung: Landesamt für Natur, Umwelt u. Verbraucherschutz (LANUV) Lärmaktionsplan: Gemeinden Bahnstrecken: Lärmkartierung: Eisenbahn-Bundesamt (EBA) Lärmaktionsplan: (noch) Gemeinden Flughäfen: Lärmkartierung: Landesamt für Natur, Umwelt u. Verbraucherschutz (LANUV) Lärmaktionsplan: Gemeinden Kartierte Straßen (gesamt) in Pulheim Basis: Kartierung des LANUV, Überprüfung und Weiterentwicklung durch die Stadt Pulheim Straßenbezeichnung A1 A 57 B 59 L 93 L 183 L 213 K 24 DTV 90.252 68.592 10.649 10.000 7.336 – 20.833 6.872 – 10.316 8.100 – 9.200 Abbildung des Hauptverkehrsnetzes inkl. Lückenschluss Ergebnisse der Lärmkartierung Auslösewerte Erlass 2008: Auslösewerte Entwurf 2013 LDEN > 70 dB(A) LNight > 60 dB(A) LDEN > 65 dB(A) LNight > 55 dB(A) Betroffenheit Straßenverkehrslärm Intervalle Einwohner LDEN Einwohner LNight 50-55 dB(A) 4787 745 55-60 dB(A) 1180 411 60-65 dB(A) 759 83 65-70 dB(A) 506 --- 70-75 dB(A) 110 --- >75 dB(A) 1 --- Werte sollen auf ganze 100 gerundet werden, keine Rundung zur genaueren Darstellung. Hotspots LDEN / LN: Stommeln Sinnersdorf Pulheim Brauweiler Maßnahmen zur Lärmminderung 3 prinzipielle Möglichkeiten der Lärmminderung: 1. 2. 3. an der Quelle auf dem Ausbreitungsweg am Empfänger Lärm sollte nach Möglichkeit vermieden bzw. bereits an der Quelle bekämpft werden.  „Nicht vorhandener Lärm braucht nicht bekämpft zu werden!“ Lärmminderungsmaßnahmen Straßenverkehrslärm 1. an der Quelle: • Geschwindigkeitsbeschränkungen: - Minderung abhängig von der Einhaltung der Begrenzung - Überprüfung der Auswirkungen auf den Verkehrsfluss notwendig • Änderung Oberbelag („Flüsterasphalt“)  Innerorts? Außerorts? - außerorts bis zu -5 dB(A), innerorts nicht in VBUS verankert - kostenintensiv • Verkehrslenkung, Verkehrsreduzierung, Verkehrsvermeidung - Minderung nur auf Basis einer Verkehrsprognose abschätzbar - Bündelung des LKW-Verkehrs / Sperrungen für LKW - Förderung / Ausbau öffentlicher Nahverkehr  „Park and ride“ - Schaffung von Einkaufsmöglichkeiten außerhalb des Zentrums • besserer Verkehrsfluss (grüne Welle etc.) - rechnerisch (VBUS) keinen Einfluss, subjektiv jedoch positiv wahrnehmbar 2. auf dem Ausbreitungsweg: • Lärmschutzwände / Lärmschutzwälle - innerorts in der Regel nicht umsetzbar, außerorts wirksam wenn Abstand zwischen LSW und Immissionsort gering • Vergrößerung des Abstands zwischen Quelle und Empfänger - bei Neuplanungen relevant, im Bestand nicht möglich 3. am Empfänger • Lärmschutzfenster zur Verbesserung der Situation in Gebäuden - Schalldämmlüfter als Ergänzung bei Schlafräumen - kostenintensiv Lärmsanierung als Teilaspekt der Lärmaktionsplanung: • „Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes“ (VLärmSchR-97) • Berechnung erfolgt nach RLS90 • Sanierungswerte (Grundvoraussetzung) unterschiedlich: Überschreitung von … dB(A) Überschreitung von … dB(A) an Bundesfernstraßen an Landesstraßen Wohngebiete 67 tags / 57 nachts 70 tags / 60 nachts Kern-, Dorf- und Mischgebiete 69 tags / 59 nachts 72 tags / 62 nachts Weitere, wesentliche Kriterien zur Bewertung (Quelle: Straßen NRW): Stärke der Lärmbelastung Die Anzahl der Betroffenen Die Art des Gebietes Die Nutzung der betroffenen Flächen Ausschluss- / Minderungsgründe • freiwillige Leistung des Straßenbaulastträgers • Finanzierung durch öffentliche Mittel • Kein Rechtsanspruch der betroffenen Bürger • formloser Antrag auf Überprüfung der Lärmsituation Weiteres Vorgehen: • Veröffentlichung der Ergebnisse im Internet inkl. grundsätzlicher Informationen zur Lärmaktionsplanung • Kontaktformular für Bürger für Anregungen, Vorschläge, Kritik • öffentliche Auslegung der Ergebnisse im Rathaus inkl. Kontaktformular • Sichtung der Vorschläge, etc. und ggf. Einarbeitung in den Lärmaktionsplan • Zusammenfassung der Ergebnisse und Aufstellung Lärmaktionsplan • Ratsbeschluss • Weiterleitung des Lärmaktionsplans an die EU-Kommission Ausblick / Hinweise • Straßen zum (Groß-)Teil in der Baulast des Bundes / Landes • Umsetzung einiger Maßnahmen nimmt (viel) Zeit in Anspruch (z.B. Straßenoberbelag, Lärmschutzwände, Ortsumgehungsstraße); • Bei der Dimensionierung von Lärmschutzwänden ist darauf zu achten, dass die Berechnungshöhe in 4m über dem Grund (etwa 1. Obergeschoss) liegt, Gebäude meist aber mehr Etagen besitzen; • Bei der Ausweisung von neuen Baugebieten unbedingt die Ergebnisse der Lärmkartierung beachten. Ergebnisse nicht auf DIN 18005 übertragbar, dennoch werden durch die Lärmkartierung Hinweise auf laute und leise Gebiete gegeben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.