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Infotext (BezReg Arnsberg Ergebnisprotokoll Scopingtermin 03.02.2016)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
5,2 MB
Datum
09.03.2016
Erstellt
11.03.16, 18:30
Aktualisiert
11.03.16, 18:30

Inhalt der Datei

Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Bezirksregierung Arnsberg • Postfach • 44025 Dortmund Datum: 4. März 2016 Seite 1 von 10 Verteiler Aktenzeichen: 61.h 2-7-2015-1 bei Antwort bitte angeben Auskunft erteilt: Sven Günther sven.guenther@bra.nrw.de Telefon: 02931/82-3921 Fax: 02931/82-40055 Goebenstraße 25 44135 Dortmund Tagebau Hambach Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die „Sümpfung Tagebau Hambach“ für den Zeitraum 2020 – 2030 Ergebnisprotokoll Scopingtermin am 03.02.2016; 9:40 Uhr – 12:10 Uhr Erftverband, Bergheim Anlagen: Teilnehmerliste, Präsentation RWE Power AG (51 Seiten) Die Anwesenden sind in der Teilnehmerliste nach Institution aufgeführt. Vorsitzender: André Küster Protokollführung: Sven Günther Hauptsitz: Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg Telefon: 02931 82-0 TOP 1 – Begrüßung Herr Küster eröffnete die Besprechung um 9:40 Uhr, indem er die Anwesenden begrüßt. Im Anschluss daran stellte Herr Küster kurz die von der Bezirksregierung Arnsberg – Abt. 6 – anwesenden Personen vor, erläuterte das Vorhaben sowie die bisherige Genehmigungssituation. Der vorgesehene Ablauf des Scopingtermins wurde anhand der Tagesordnung vorgestellt. Ergänzungen oder Änderungen zur Tagesordnung wurden von den Anwesenden nicht vorgebracht, so dass die Tagesordnung als beschlossen anzusehen war. poststelle@bra.nrw.de www.bra.nrw.de Servicezeiten: Mo-Do 08.30 – 12.00 Uhr 13.30 – 16.00 Uhr Fr 08:30 – 14.00 Uhr Landeskasse Düsseldorf bei der Helaba: IBAN: DE27 3005 0000 0004 0080 17 BIC: WELADEDD Umsatzsteuer ID: DE123878675 Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Herr Küster wies darauf hin, dass eine Tonaufzeichnung des Termins erstellt wird, die umgehend nach Erstellung des Ergebnisprotokolls wieder gelöscht wird. Von den Anwesenden wurden dazu keine Bedenken geäußert. TOP 2 – Vorstellung des Vorhabens, Nach Aufforderung durch Herrn Küster stellte Herr Metzger (RWE Power AG) das Vorhaben und den beabsichtigten Untersuchungsrahmen sowie die vorgesehenen Antragsunterlagen mit einer Präsentation vor. Die Präsentation ist der Anlage zu entnehmen. Nach dem vorgenannten Vortrag von Herrn Metzger gab Herr Küster den Anwesenden die Möglichkeit Verständnisfragen zu stellen. Herr Patzlaff (Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V.) stellte eine Verständnisfrage zu Entschädigungsleistungen der RWE Power AG unter Bezugnahme auf den gewählten Zeitpunkt für die Darstellung der Ausgangssituation für Umweltauswirkungen durch das Vorhaben. Herr Patzlaff ging davon aus, dass nach Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis nur noch Entschädigungen durch die RWE Power AG für Nachteile, die aus der Betrachtung der Entwicklung zwischen 10/2015 und 2030 entstehen geleistet werden und nachteilige Auswirkungen, die auf Maßnahmen aus früheren Zeiträumen zurückzuführen sind, dann nicht mehr entschädigt werden müssen. Herr Forkel (RWE Power AG) antwortete, dass Entschädigungen für nachteilige Auswirkungen, die auf bergbauliche Tätigkeiten zurückzuführen sind, unabhängig vom gewählten Zeitpunkt zur Darstellung der Ist-Situation, entsprechend den rechtlichen Regelungen zu erfolgen haben. Der gewählte Zeitpunkt der Unterlagen dient ausschließlich der Betrachtung der Umweltauswirkungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens. Frau Meuvissen (Rhein-Kreis Neuss) fragte, warum der Bezugszeitraum für die Entnahmerechte Dritter zum Zeitpunkt 2000 festgesetzt worden ist und wie dieser zu verstehen ist. Herr Metzger (RWE Power AG) gab diesbezüglich an, dass für die Prognose (Prognosedatensatz mit fest-/konstant gesetzten Eingangswerten) im Modell ein Mittelwert der Entnehmer zu einem Seite 2 von 10 Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW bestimmten Bezugszeitpunkt benötigt wird und für den Mittelwert das Jahr 2000 gewählt und festgeschrieben wurde. Herr Scheffer (BUND Rhein-Erft) fragte an, ob die Präsentation dem Protokoll zu diesem Termin beigefügt wird und kündigt an, dass er sich möglicherweise im Nachgang zu diesem Termin nochmals schriftlich zu der Präsentation äußern möchte. Herr Küster (Bezirksregierung Arnsberg) äußerte darauf hin, dass die Präsentation dem Protokoll beigefügt wird. TOP 3 – Diskussion Scopingunterlagen Herr Söhle (Bezirksregierung Arnsberg) übernimmt die Moderation für den Top 3 und führte in das Thema ein. Teil A – Vorschlag Untersuchungsrahmen UVS Herr Franke (Bezirksregierung Köln) regte an, dass die grundsätzlichen Auswirkungen von geplanten Sümpfungsbrunnen und Leitungen, die auf Grundlage von späteren Sonderbetriebsplänen errichtet werden, in den Unterlagen erwähnt werden sollten. Herr Söhle (Bezirksregierung Arnsberg) verwies darauf, dass Details zur Eingriffsregelung in entsprechenden Sonderbetriebsplänen abgearbeitet werden. Herr Dr. Viertel (RWE Power AG) antwortete, dass soweit erforderlich Angaben zu Eingriffstatbeständen in die Antragsunterlagen aufgenommen werden. Dr. Wimmer (Bieske & Partner, stellvertretend für das Verbandswasserwerk Euskirchen) führte zur Gliederung der Antragsunterlagen das Folgende aus: Der Untersuchungsraum bezieht sich nur auf die Kölner Scholle und die Erftscholle, nicht aber auf die Rur-Scholle. Die RWE Power AG verfüge jedoch auch über ein schollenübergreifendes Modell, mit dem Randüberströmungen an den Schollengrenzen simuliert werden. Das Verbandswasserwerk betreibt zwei Wassergewinnungsanlagen Lommersum (Erftscholle) und Oberelvenich (Rurscholle). Für die Bilanzbetrachtung der Wassergewinnungsanlagen wären Aussagen zu den Randüberströmungen in den tieferen Horizonten hilfreich. Für den Bereich der tektonischen Schollengrenzen sind die bestehenden Unterlagen nicht ausreichend dargestellt. Insbesondere auch für die Seite 3 von 10 Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW tiefer liegenden Grundwasserhorizonte. Dafür sollte auch eine Bilanzbetrachtung für die jeweiligen Grundwasserhorizonte in den Unterlagen vorhanden sein. Herr Dr. Forkel (RWE Power AG) bot einen bilateralen Austausch zwischen den Verbandswasserwerken und der RWE Power AG zur Thematik der Randüberströmungen an und verwies auf den im Beteiligtenkreis 6-jährig veröffentlichen Modellbericht, der Aussagen zu den Randüberströmungen enthält. Herr von Reis (stellvertretend für die Stadt Linnich) äußerte sich wie folgt: Die Randüberströme an den tektonischen Schollengrenzen sowie deren Auswirkungen erscheinen größer als bisher dargestellt. Dies soll in den Unterlagen ausführlicher und klarer dargestellt werden, insbesondere für den Bereich der Stadt Linnich. Es sollten gegebenenfalls auch die Untersuchungsbereiche in den Gebieten, in denen es zu Randüberströmungen kommt, ausgeweitet werden und es sollte nicht an einem Untersuchungsraum, der an einer Schollengrenze endet, festgehalten werden. Herr Dr. Forkel (RWE Power AG) gab diesbezüglich folgendes an: Grundsätzlich werden Randüberströmungen in den Antragsunterlagen betrachtet und dargestellt. Anlass zur Erweiterung des Untersuchungsraumes über die Erftscholle und die Ville-Scholle hinaus sieht die RWE Power AG zu den Randüberströmungen nicht, da Randüberströmungen im revierweiten Modell erfasst sind. Weiterhin werden mit dem Monitoring Inden die Auswirkungen von Randüberströmungen beobachtet und abgearbeitet. Die Auswirkungen im Bereich der Rurscholle werden wasserrechtlich im Sümpfungsrecht des Tagebaus Inden betrachtet und geregelt. Frau Meuvissen (Rhein-Kreis Neuss) wies darauf hin, dass auch der Einfluss auf humose Böden im Bereich von Oberflächengewässern ebenfalls betrachtet werden sollte. Insbesondere sind mögliche Bodensenkungen in Bezug auf die Durchgängigkeit der Gewässer sowie die Entstehung von Gewässern/Feuchtgebieten zu betrachten. Herr Metzger (RWE Power AG) verwies hierzu darauf hin, dass Karten, in denen grundwasserabhängige Böden / humose Böden dargestellt werden, mit Modellprognosen aus dem Grundwassermodell verschnitten werden. Dadurch können Bereiche, in denen es zu Beeinflussungen kommen kann, dargestellt und ausgewiesen werden. Seite 4 von 10 Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Die Bereiche und mögliche Auswirkungen werden im Wasserrechtsantrag beschrieben. Sollten später Beeinträchtigungen / Schädigungen vorliegen, wird dies von der RWE Power AG ausgeglichen. Herr Gras (Kreis Düren) regte an, dass der Bereich Düren Nord bis Linnich für die Thematik der Randüberströmungen an den Schollengrenzen im Wasserrechtsantrag intensiv betrachtet werden sollte. Des Weiteren verwies er darauf, dass das Wasserwerk Titz die Förderrate erhöhen wird (500.000 m³/a). Dies sollte in den Unterlagen entsprechend berücksichtigt werden. Herr Dr. Forkel (RWE Power AG) antwortete, dass eine langfristige Prognose der Förderraten der Wasserwerke schwierig ist und im Modell deshalb als Konstante eingesetzt wird. Außerdem wolle man bei den Modellierungen auch den Bergbaueinfluss ermitteln und nicht den potentiellen Einfluss veränderter Entnahmen Dritter. Bekannte Änderungen, wie im Fall der Erhöhung der Förderrate des Wasserwerkes Titz werden aber in der Modellierung des stationären Endzustands berücksichtigt. Herr Dr. Wimmer (Bieske & Partner, stellvertretend für das Verbandswasserwerk Euskirchen) wies darauf hin, dass die Förderrate des Wasserwerkes Lommersum und somit auch das Einzugsgebiet des Wasserwerkes bereits durch die bestehende Sümpfung beeinflusst ist und dies möglicherweise zu berücksichtigen ist. Herr Dr. Forkel (RWE Power AG) sagte dazu folgendes: Die von der RWE Power AG vorgenommene Modellierung der Grundwassersituation dient zur Ermittlung des Bergbaueinflusses. Dabei werden die Daten zur Wasserentnahme der Wasserwerke berücksichtigt und konstant gesetzt, um vergleichbare Werte zu haben. Die bestehenden Beeinflussungen der Grundwasserabsenkung des Bergbaus auf die Förderentnahmen der Wasserwerke werden durch bilaterale Regelungen auf Grundlage des Bergschadensrechts geregelt. Maximal erlaubte Wassermengen können nicht in das RWE Power AG Grundwassermodell übernommen werden. Frau Seidner (Stadt Frechen) fragte aufgrund der Erhöhung der vorgesehenen Grundwasserentnahmemenge im Zeitraum 2020 - 2030 nach Auswirkungen auf bereits bestehende Einleitungen der Stadt Frechen in den Kölner Randkanal, bzw. den Ville-Stollen. Seite 5 von 10 Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Herr Dr. Forkel (RWE Power AG) antwortete, dass die Einleitrechte Dritter in den Kölner Randkanal nicht beeinflusst werden. Für den Kölner Randkanal wurden Budgets hinsichtlich der Einleitmengen für alle einzelnen Einleiter vergeben. Die RWE Power AG nutzt das bestehende Einleitkontingent nur in Ausnahmefällen (z. B. Hochwasserstände in der Erft) aus. Grundsätzlich stehen noch genügend Reserven für die geplante erhöhte Einleitung zur Verfügung. Anders als in der Vergangenheit praktiziert, wird von der RWE Power AG nun allerdings dauerhaft in den Kölner Randkanal eingeleitet. Herr Scheffer (BUND Rhein-Erft) führte folgendes aus: In den Unterlagen werden Einflüsse auf das Grundwasser ab einer Grenze von 10 cm dargestellt. Darüber hinaus gibt es auch Einflüsse kleiner der 10 cm-Grenze, die ebenfalls untersucht werden sollten. Herr Dr. Forkel (RWE Power AG) erläuterte, dass die Grundwasserstände natürlichen Schwankungen unterliegen, welche beispielsweise witterungsbedingt sind. Die 10 cm-Grenze ist eine allgemeine Konvention, die fachlich anerkannt ist. Herr Söhle (Bezirksregierung Arnsberg) ergänzte, dass in anderen Monitoringverfahren wie z.B. im Monitoring in der Steinkohle der Schwellenwert bei 25 cm liegt. Im Monitoring Inden und im Monitoring Garzweiler gilt ebenfalls die 10 cm-Grenze als Schwellenwert, welche sich in der bestehenden wasserwirtschaftlichen Praxis bewährt hat. Herr Wolf (Stadt Grevenbroich) fragte an, ob sich die Temperaturen im Unterlauf der Erft durch die Einleitung maßgeblich verändern werden und gibt im diesem Zusammenhang an, dass bereits jetzt im Unterlauf tropische Pflanzen vorkommen, die die heimische Pflanzenarten verdrängen. Herr Dr. Forkel (RWE Power AG) äußerte dazu, dass der Tagebau Hambach mit seiner Fortentwicklung mehr Tiefenwässer mit höheren Temperaturen fördern wird. Das bestehende Wasserrecht des Tagebaus Hambach für die Einleitung von Sümpfungswasser im Bereich der Einleitstellen Thorr, Bohlendorf und Paffendorf enthält ein Konzept zur konstanten Wärmefracht in der Erft. Dies stellt sicher, dass die Wassermengen mit höheren Temperaturen nicht in die Erft, sondern dem Kölner Randkanal zugeleitet werden. Eine Erhöhung der Wärmefracht der Erft wird daher nicht erwartet. Seite 6 von 10 Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Herr Hönscheid (Landesbetrieb Wald und Holz) brachte folgendes vor: Im Dezember 2015 ereignete sich ein kleineres Erdbeben im Bereich Bergheim. Dazu stellte Herr Hönscheid die Frage, inwieweit seismische Ereignisse in diesem Verfahren abgearbeitet werden? Herr Metzger (RWE Power AG) antwortete, dass das Erdbeben in einer geringen Herdtiefe stattfand und wahrscheinlich bergbaubedingt ausgelöst wurde. In den Antragsunterlagen wird dieses Thema nicht beschrieben. Herr Dr. Forkel (RWE Power AG) ergänzte dazu, dass das Thema Erdbebenneigung im 3. Rahmenbetriebsplanverfahren zum Tagebau Hambach abgearbeitet worden ist und Erdbeben in dieser Größenordnung vereinzelt vorkommen können. Herr Dr. Wimmer (Bieske & Partner, stellvertretend für das Verbandswasserwerk Euskirchen) stellte die Frage, ob neben den Auswirkungen der Sümpfungsmaßnahmen auf das obere Grundwasserstockwerk auch die Auswirkungen auf tiefer liegende Grundwasserstockwerke betrachtet werden. Herr Metzger (RWE Power AG) antwortete, dass wie allgemein üblich die Hauptgrundwasserleiter im Wasserrechtsantrag beschrieben und auch für diese Grundwasserleiter Grundwassergleichen- / Grundwasserdifferenzenpläne erstellt werden. Herr Dr. Wimmer (Bieske & Partner, stellvertretend für das Verbandswasserwerk Euskirchen) fragte daraufhin nach, ob der Wasserversorger somit die Möglichkeit hätte, in der Prognose anhand der hydraulischen Schnitte stockwerksdifferenziert die Sümpfungseinflüsse zu erkennen. Herr Metzger (RWE Power AG) wies auf die Möglichkeit der bilateralen Abstimmungsgespräche zu den Bilanzierungsräumen hin. Im Wasserrechtsantrag werden die Grundwassergleichenkarten für alle Hauptgrundwasserleiter sowie für das oberste Grundwasserstockwerk auch eine Grundwasserdifferenzenkarte erstellt. Herr Dr. Wimmer (Bieske & Partner, stellvertretend für das Verbandswasserwerk Euskirchen) wollte daraufhin wissen, ob er es richtig verstanden hat, dass keine Druckdifferenzenpläne für die einzelnen Grundwasserstockwerke zu den einzelnen Betrachtungszeitpunkten 2015, 2020, 2025 und 2030 erstellt werden. Herr Metzger (RWE Power AG) bestätigte dies. Seite 7 von 10 Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Herr Dr. Wimmer (Bieske & Partner, stellvertretend für das Verbandswasserwerk Euskirchen) forderte dies jedoch und gab an, dass dies für die Wasserversorger wesentlich und notwendig ist. Herr von Reis (stellvertretend für die Stadt Linnich) fragte, wie Auswirkungen auf grundwasserabhängige Böden in den Unterlagen behandelt werden. Konkret wollte er wissen, ob es vorgesehen ist, die unterschiedlichen Auswirkungen der Böden hinsichtlich der Setzungsempfindlichkeit kartographisch darzustellen. Herr Dr. Forkel (RWE Power AG) äußerte hierzu, dass großräumig die meisten Setzungen schon stattgefunden haben, jedoch werden weiterhin noch einige Bodensenkungen stattfinden. Grundsätzlich sind keine wesentlichen Grundwasserstandsänderungen im obersten Grundwasserstockwerk zu erwarten, so dass oberflächennahe Setzungen nahezu abgeschlossen sein sollten. Herr Metzger (RWE Power AG) weist zudem darauf hin, dass die grundwasserabhängigen Bodenarten im Wasserrechtsantrag beschrieben und mit den Prognosedaten verschnitten werden. Des Weiteren werden alle im Untersuchungsraum gelegenen und potentiell beeinträchtigten Bau- und Bodendenkmale im Antrag beschrieben. Frau Grothus (BUND Rhein-Erft) wollte wissen, wie auf die Auswirkungen auf Grundwasserqualitäten eingegangen wird. Entsprechende Angaben sollten ihrer Meinung nach Bestandteil der Unterlagen sein, um Aussagen zu zukünftigen Infiltrationswasserqualitäten zu bekommen. Es sollten aus ihrer Sicht Vergleiche zwischen historischen zu den jetzigen und den zu erwartenden Grundwassereigenschaften/-qualitäten im Rhein-Erft Kreis oder darüber hinaus gezogen werden. Herr Dr. Forkel (RWE Power AG) führte dazu aus, dass auch die Grundwasserqualität grundsätzlich Inhalt des Antrags ist. Sofern die Frage auf die Kippenwasserqualität anspielt, so spielt dies für den beantragten Zeitraum keine Rolle, jedoch werden die langfristigen Auswirkungen generell in den Unterlagen kursorisch auch mit dargestellt. Seite 8 von 10 Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Seite 9 von 10 Teil B – Vorschlag Untersuchungsrahmen FFH Herr Scheffer (BUND Rhein-Erft) lud zu einem Spaziergang am 05.02.2016 im FFH-Gebiet Steinheide ein. Herr Franke (Bezirksregierung Köln) fragte, ob die aktuelle Sümpfungserlaubnis Auswirkungen auf die Natura 2000 Schutzgebietskulisse berücksichtigt. Herr Söhle (Bezirksregierung Arnsberg) antwortete hierzu, dass die wasserrechtliche Erlaubnis aus 1999 dies noch nicht berücksichtigen konnte, da die Schutzgebietskulisse erst danach aufgebaut worden ist. Herr Dr. Forkel (RWE Power AG) ergänzte, dass das neue Wasserrecht Einfluss auf bestehende Verpflichtungen hat und Schädigungen an FFH-Gebieten bisher nicht zugelassen wurden und auch künftig nicht zugelassen werden. Herr Hönscheid (Landesbetrieb Wald und Holz) wies auf folgendes hin: Baumbestände, die vor Beginn der Sümpfung im grundwassernahen Bereich stehen, reagieren auf die Grundwasserabsenkung mit tiefer gehender Wurzelbildung. Sobald der Grundwasserwiederanstieg in den dann tiefer liegenden Wurzelbereich der Bäume vordringt, sterben Wurzelbereiche, die dann im Grundwasserbereich liegen ab. Dabei ist dann ein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot zu befürchten. Dieser Punkt sollte in den Antragsunterlagen thematisiert werden. Herr Dr. Forkel (RWE Power AG) verwies darauf, dass dies grundsätzlich ein Thema des Grundwasserwiederanstiegs ist und der Grundwasserwiederanstieg nicht in dem beantragten Zeitraum 2020 2030 liegen wird. Herr Esser (RWE Power AG) gab bezüglich der angesprochenen Thematik an, dass die Fragestellung in den Antragsunterlagen genauer betrachtet wird. Im Weiteren führte er aus, dass in grundwasserabhängigen FFH-Gebieten meistens Baumarten wachsen, die Grundwasserschwankungen auch bis zu einem gewissen Grad tolerieren. Dennoch wird die Thematik in den Antragsunterlagen beschrieben und geprüft. Teil C – Vorschlag Untersuchungsrahmen Artenschutz Zu diesem Themenbereich wurden durch die Anwesenden keine Anmerkungen oder Hinweise vorgetragen. Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Seite 10 von 10 Sonstiges zum Untersuchungsrahmen bzw. zu dem Umfang der Antragsunterlagen Herr Scheffer (BUND Rhein-Erft) merkte an, dass Aussagen zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Antrag enthalten sein sollten. Herr Dr. Forkel (RWE Power AG) äußerte sich hierzu wie folgt: Die Vorgaben der WRRL spielen eine wesentliche Rolle für die Erteilung des Wasserrechtes. Weiterhin weist er auf das Hintergrundpapier Braunkohle im Bereich der WRRL hin, in dem Ausnahmen für die Braunkohlengewinnung geregelt sind. Entsprechende Angaben hierzu werden im Antrag enthalten sein. Top 4 – Weiteres Vorgehen Herr Küster wies darauf hin, dass zu dem Termin ein Ergebnisprotokoll gefertigt wird, die Präsentation als Anlage dem Protokoll beigefügt und das Protokoll per E-Mail an die Anwesenden versendet wird. Zu dem Protokoll könnten noch bis Ende Februar weitere schriftliche Anregungen eingereicht werden. Die RWE Power wird dann die Antragsunterlagen anfertigen und gemäß einer Nebenbestimmung aus der Zulassung des derzeit geltenden Rahmenbetriebsplans für den Tagebau Hambach den Antrag zu der wasserrechtlichen Erlaubnis bis spätestens Ende 2018 bei der Bezirksregierung Arnsberg einreichen. Das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren wird dann gemäß dem Verwaltungsverfahrensgesetz durchgeführt. 04.03.2016 Im Auftrag: gez. André Küster Teilnehmerliste Präsentation der RWE Power AG Sven Günther Beteiligte Namen Bezirksregierung Arnsberg André Küster Bezirksregierung Arnsberg Peter Söhle Bezirksregierung Arnsberg Frauke Schilling Bezirksregierung Arnsberg Karin Uhlenbrock Bezirksregierung Arnsberg Jasmin Korbmacher Bezirksregierung Arnsberg Viktoria Schwarzer Bezirksregierung Arnsberg Jean Banyurwahe Bezirksregierung Arnsberg Bernd Winkels Bezirksregierung Arnsberg Björn Endorf Bezirksregierung Arnsberg Sven Günther Bezirksregierung Köln Regina Hemmann Bezirksregierung Köln Manuel Rech Bezirksregierung Köln Andreas Krimphoff Bezirksregierung Köln Ju Dong Bezirksregierung Köln Lutz Franke Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundesforst Guido Blömacher Currenta GmbH Co. OHG Wilhelm Derks Erftverband Bernd Bucher Erftverband Stefan Simon Gemeinde Niederzier Benjamin Savelsberg Gemeinde Swisttal Dirk Braun Gemeinde Titz Christine Canzler Geologischer Dienst NRW HansJörg Schuster GWG Grevenbroich Dirk Krämer Kreis Düren Heinrich Gras Kreis Heinsberg Christina Lehnen Kreis Heinsberg Anna Schellenberg Landesamt für Natur, Umwelt und Dirk Hüsener Landesbetrieb Wald und Holz, Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft Gerd Hönscheid Landesbetrieb Wald und Holz, Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft Frank Meyer BUND Kreisgruppe Rhein Erft Joachim Scheffer BUND Kreisgruppe Rhein Erft Antje Grothus BUND Ortsgruppe Erftstadt Erika Zedler BUND Ortsgruppe Erftstadt Wolfgang Zedler Landwirtschaftskammer NRW Jürgen Apel RheinEnergie Stefan Schiffmann Rhein-Erft-Kreis Ralph Wildenburg, Rhein-Erft-Kreis Hans Martin Hartmann Rhein-Erft-Kreis Wolfgang Mayr Rhein-Erft-Kreis Marc Meints Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V. Wolfgang Patzlaff Rhein-Kreis-Neuss Martina Meeuvissen RWE Power AG Christian Forkel RWE Power AG Berthold Viertel RWE Power AG Piercristian Rinaldi RWE Power AG Mathias Metzger RWE Power AG Christian Müller RWE Power AG Jörg Badewitz RWE Power AG Gregor Eßer RWE Power AG Insa Nutzhorn Stadt Bedburg Dirk Meyer Stadt Bergheim Andreas Beyerle Stadt Bergheim Saskia Schrade Stadt Dormagen Thomas Wedowski Stadt Frechen Annemarie Seidner Stadt Grevenbroich Norbert Wolf Stadt Jülich Eva Savi Stadt Kerpen Wolfgang Höhne Stadt Kerpen Franz Claßen Stadt Linnich Harald von Reis Beteiligte Namen Stadt Linnich Michael Thiemann Verbandswasserwerk GmbH Euskirchen Guido Wimmer Verbandswasserwerk GmbH Euskirchen Oliver Müller Wasserverband Eifel-Rur Frank Jörrens Wasserverband Eifel-Rur Maria Landvogt Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Sümpfung des Tagebaus Hambach (2020-2030) Scoping 03.02.2016 - Bergheim RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 1 Gliederung Vortrag TOP 1: Anlass & Projektbeschreibung (Umfang/Hintergrund): - Bergbauplanerischer Hintergrund - Entwässerung und Wasserhebungsmenge - Abgrenzung Untersuchungsraum & Geologie TOP 2: Geohydrologie & Grundwassermodell TOP 3: Methodik & Vorgehensweise: - Umweltverträglichkeitsstudie - FFH-Verträglichkeitsuntersuchung - Artenschutz - Monitoring TOP 4: Zeitplan bis Antragseinreichung RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 2 Agenda 1 Anlass & Projektbeschreibung 2 Geohydrologie & Grundwassermodell 3 Methodik & Vorgehensweise 4 Zeitplan RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 3 Anlass & Projektbeschreibung 1 Stromerzeugung in Deutschland Bruttostromerzeugung 2015: 647,1 Mrd. kWh * Öl/ ErneuerSonstige bare Energien Veränderungen 2015/10 in Mrd. kWh Energiemix nach 2022 Erneuerbare Energien Braunkohle Kernenergie 35%-45% Erneuerbare Braunkohle 2015 12 Steinkohle Kernenergie Erdgas Steinkohle nach 2022 Erdgas 55%-65% Sonstige/Öl Braunkohle ist eine wichtige Sicherheitssäule in deutscher Stromversorgung Erdgas, Kohle Braunkohle, Steinkohle und EE haben den seit 2010 entstandenen Leistungsengpass geschlossen Auch zukünftig wird die Kohle eine wichtige Säule im Energiemix sein * AG Energiebilanzen, vorläufige Angaben Stand: 11.12.2015 RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 4 Anlass & Projektbeschreibung 1 Wirtschaftsfaktor Braunkohle Nachhaltige Wertschöpfung und Arbeit in der Region 2015 im Überblick: Beschäftigungseffekte der rheinischen Braunkohle 2015 im Überblick: Daten und Zahlen zum Rheinischen Revier Unmittelbare Arbeitsplätze ~ 10.000 ~ 32.000 ~ 25.000 ~ 20.000 Auszubildende ~ 600 (RWE Power) ~ 17.000 Brutto-Lohn- und -Gehaltssumme ~ 800 Mio. € (Braunkohle) ausgelöste Beschäftigungseffekte (indirekt, einkommensinduziert) Arbeitsplätze bei RWE Power im Braunkohlenbergbau und -verstromung Auftragsvolumen in der Region ~ 800 Mio. € (RWE an 3.500 Unternehmen) Quellen: eigene Berechnungen 2015; Studie EEFA 2010: Bedeutung der rheinischen Braunkohle – sektorale und regionale Beschäftigungs- und Produktionseffekte RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 5 Anlass & Projektbeschreibung 1 Bergbauplanerischer Hintergrund Revierübersicht A 46 Tagebau Garzweiler Kraftwerke Leistung* Hückelhoven Frimmersdorf 600 MW Neurath 4.200 MW Niederaußem 3.400 MW Weisweiler 1.800 MW**  Förderung ca. 90-100 Mio. t/a  ca. 70 -75 TWh/a Stromerzeugung (40 % NRW oder 13 % D) Veredlung Produkte Fortuna 2,3 Mt Frechen 2,2 Mt Knapsacker Hügel 0,7 Mt A 44 * Zum 01.01.2013 ** ohne VSG-Turbinen A 61 Inselbetrieb Weisweiler/Inden Köln Köln Sophienhöhe A 44 A1 Tagebau Hambach Aldenhoven A4 Tagebau Inden A4 5 km Tagebau Förderung Vorrat Garzweiler 35 – 40 Mt/a 1,2 Mrd. t Hambach 35 – 45 Mt/a 1,4 Mrd. t Inden 20 – 25 Mt/a 0,3 Mrd. t RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 6 1 Anlass & Projektbeschreibung Bergbauplanerischer Hintergrund Der Betrieb in Zahlen Abbaufeld (verbleibend)*) Kohleinhalt in Mrd. t 2,5 (1,5) Abraum in Mrd. m³ 15,4 (7,7) Mio. t/a Förderung Kohle ~ 40 Abraum ~ 250 Mio. m³/a Betrieb Akt. Teufe 400 m Endteufe 470 m Geräteketten 8 Bandanlagen 105 km Betriebsfläche 41 km² Mitarbeiter 1.400 / 700 (eigen / Partner) *) Stand Ende 2014 RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 7 1 Anlass & Projektbeschreibung Bergbauplanerischer Hintergrund 3. Rahmenbetriebsplan Jülich Wesentliche Inhalte: Titz > Zulassung regelt neben dem Braunkohlenabbau im Zeitraum 2020 bis 2030 auch: Elsdorf Rekultivierung > Standsicherheit Rekultivierung bis 2020 2020-30 > Immissionsschutz Inanspruchnahme bis 2020 > Natur- und Artenschutz > Grundlagen der Umsiedlung > grundsätzliche wasserwirtschaftliche Machbarkeit Niederzier > Machbarkeit des Restsees Kerpen Mit der Zulassung des 3. RBPMerzenich vom 12.12.2014 liegt die wesentliche rechtliche Grundlage für den weiteren planmäßigen Fortschritt des Tagebaus vor. RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 8 1 Anlass & Projektbeschreibung Anlass und Projektbeschreibung > Wasserrechtliche Erlaubnis für die Sümpfung des Tgb. Hambach ist bis zum 31.12.2020 befristet > Zulassungsbescheid RBP: nach Nebenbestimmung 1.3.3.1.4 ist Verfahren bis Ende 2018 einzuleiten > RWE Power AG beabsichtigt für das im zugelassenen 3. RBP angezeigte Abbauvorhaben eine Verlängerung der Erlaubnis bis zum 31.12.2030, gleiche Zulassungszeiträume wie im 3. RBP > Entwässerungsmaßnahmen zum Zwecke der Standsicherheit der Böschungen/Sohlen > Bergbauliche Grundwasserentnahme ist eine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung gemäß WHG > Darlegung der Erforderlichkeit und Zulässigkeit von abweichenden Bewirtschaftungszielen gemäß WHG > Angesichts des Umfanges der Entwässerungsmaßnahme und im Interesse einer umfassenden Aufbereitung und Bewertung erfolgt eine eingehende Untersuchung der Auswirkungen der gepl. Entwässerungsmaßnahmen auf die Umwelt: (1) Umweltverträglichkeitsstudie (2) FFH-Verträglichkeitsuntersuchung (3) artenschutzrechtliche Prüfung RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 9 1 Anlass & Projektbeschreibung Entwässerung der Tagebaue Sümpfung als grundlegende Voraussetzung für die sichere Kohlegewinnung und Standsicherheit der Böschungen RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 10 Anlass & Projektbeschreibung 1 Brunnenbestand Tgb. Hambach 2014/2015  ca. 460 Sümpfungsbrunnen  davon ca. 240 Vorfeld-/Randbrunnen und ca. 220 Sohlenbrunnen Brunnen und zugehörige betriebliche Infrastruktur werden nach dem Stand der Technik gebaut, detaillierte Planungen werden in Form von gesonderten Betriebsplänen der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht. RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 11 1 Anlass & Projektbeschreibung Entnahmebereich Hambach > Als Grundwasserentnahmebereiche werden auch weiterhin die in der bestehenden wasserrechtl. Erlaubnis vom 30.12.1999 erläuterten Flächen (rote Linie) beabsichtigt > Entwässerungsziele:  Das Hangende ist im Anschnittbereich des Tagebaus vollständig zu entwässern  Im Liegenden ist eine hinreichende Druckentspannung erforderlich > Gebot der größtmöglichen mengenmäßigen Grundwasserschonung wird beachtet Generell erfolgt die Entwässerung bzw. Druckspiegelabsenkung der Grundwasserleiter auf das jeweilige Ziel mit etwa 6 – 12 Monaten Vorlauf (Berücksichtigung bergbauliche Planung). RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 12 Anlass & Projektbeschreibung 1 Entwicklung der Wasserhebung > Untersuchungsraum durch die Sümpfung für den Tagebau Hambach bzw. für die ehemaligen Ville-Tagebaue bereits weitreichend beeinflusst > Nach einem Minimum der Sümpfung Anfang der 2000er Jahre sind wieder ansteigende Mengen bis ca. Mitte/Ende der 2020er Jahre zu verzeichnen > Rückläufige Sümpfungswasserhebung in den danach folgenden Jahren 1955 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 Mio m³/a Messung Prognose 1400 1200 1000 800 600 Erft-Scholle und Ville 400 200 0 1955 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 RWE Power AG 2045 2050 03.02.2016 SEITE 13 1 Anlass & Projektbeschreibung Wasserwirtschaftliche Kennzahlen Revierübersicht (2015) 575 Mio. m³ 170 Mio. m³ 111 Mio. m³ 294 Mio. m³ 23 Mio. m³ Entwässerung der Tagebaue Trinkwasserversorgung Brauchwässer der Industrie  Tgb. Hambach: ca. 343 Mio. m³/a Sümpfungsmenge (2015)  Überschüssige Mengen werden in die Erft und den Kölner Randkanal und untergeordnet in die Rur eingeleitet (eigenständige Wasserrechte) Einleitung in Vorfluter 88 Mio. m³ Schutz der Ökologie RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 14 1 Anlass & Projektbeschreibung Untersuchungsraum Erläuterung der Abgrenzung > Im Verfahren zum 3. RBP: Untersuchungsraum wurde unter Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher/ geohydrologischer Aspekte festgelegt > Übertragung des U-Raumes auf das wasserrechtliche Verfahren: Erft-Scholle + linksrheinische Kölner Scholle > Grundwasserstände in den Schollen werden überwiegend durch die dort erfolgende und wirkende Grundwasserentnahme bestimmt > Schollenübergreifende Grundwassermodell deckt alle Bereiche des Reviers mit den hydraulischen Wechselwirkungen ab > Auswirkungen der Sümpfung in der Venloer Scholle und in der Rur-Scholle werden über die Genehmigungsverfahren für die dort gelegenen Tagebaue Garzweiler und Inden geregelt RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 15 Agenda 1 2 Anlass & Projektbeschreibung Geohydrologie & Grundwassermodell 3 Methodik & Vorgehensweise 4 Zeitplan RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 16 2 Geohydrologie & Grundwassermodell Geohydrologische Ausgangsituation > Grundwasserstand ist in bestimmten Bereichen durch die bereits jahrzehntelange Sümpfung überprägt Ganglinie OSTW nördl. Merzenich, südl. Golzheim; unbeeinflusst > insbesondere nördliche und zentrale Bereich der Erft-Scholle durch bergbauliche Grundwasserabsenkung gekennzeichnet > Einfluss am Bsp. des obersten Grundwasserleiterstockwerks (OSTW) Ganglinie OSTW südl. Elsdorf; beeinflusst Entwässerung Villetagebaue RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 17 2 Geohydrologie & Grundwassermodell Geohydrologische Ausgangssituation > Heterogener geologischer Aufbau im Untersuchungsraum 1. Leiter 2. Leiter > Ausdehnung der Grundwasserabsenkung nicht gleichmäßig im Umfeld des Tagebaus sondern in Abhängigkeit der Verbreitung von Grundwasserleiter und Grundwassergeringleiter > Prognose möglicher Auswirkungen nur mit Hilfe von numerischen Modellen zuverlässig möglich 3. Leiter 4. Leiter 5. Leiter 6. Leiter 7. Leiter > Modellprognosen bilden somit die wesentliche Eingangsgröße zur Bestimmung möglicher zukünftiger Auswirkungen Mit der Parametrierung von 12 Modellgrundwasserleitern sind alle relevanten Grundwasserleiter im Rheinischen Revier abgebildet. 8. Leiter 9. Leiter 10. Leiter 11. Leiter 12. Leiter Erft-Scholle Ville Kölner-Scholle 14 - 19 12-16 14 - 19 Ton 13 Ton 11 12 10 Ton 11E Ton 9C 11 vertont 9B Ton 11A Ton 9A 10 7E-8 Ton 9C Flöz 7B / 7D 9B 7A Ton 9A Flöz 6E 8 6D Flöz 7F Flöz 6A Flöz 6A 7E Sand 5 Sand 5 Flöz 7B Ton 5 Ton 5 7A Sand 4 Sand 4 Flöz 6E Ton 3 Ton 3 6D Sand 2 Sand 2 Flöz 6C Ton 1 Ton 1 6B 09 09 Flöz 6A Ton 08 Ton 08 2-5 07 07 Ton 1 Ton 06 Ton 06 01 - 09 02 - 05 02 - 05 RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 18 2 Geohydrologie & Grundwassermodell Grundwassermodell Übertragung geologischer Strukturen in das Modell > Geologische Situation: Wasserkörper Verwerfung Brunnen GW-Geringleiter > Abbildung im Grundwassermodell: Wasserkörper Tagebau GWL Verwerfung Brunnen GW-Geringleiter Tagebau GWL RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 19 2 Geohydrologie & Grundwassermodell Modellnetz Freie Gestaltung des Modellnetzes möglich > Netzerstellung unter Berücksichtigung von Abbaugebieten, Feuchtgebieten, Tektonik etc. > Die Netztopologie ermöglicht es zu belastbaren Aussagen in wasserwirtschaftlich besonders relevanten Teilräumen zu gelangen RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 20 Geohydrologie & Grundwassermodell 2 Eckdaten zum aktuellen Reviermodell Venlo > ca. 150.000 Modellknoten Venloer-Scholle > ca. 4.000 km² Fläche > 12 Modellgrundwasserleiter Düsseldorf Roermond Tagebau Garzweiler > Bis zu 2 km Tiefe > Einzelgewässer > Brunnen (Berücksichtigung Fremdentnehmer) KölnerScholle Köln Rur-Scholle > Feuchtgebiete > Störungen > jahresscharfer Abbaufortschritt Erft-Scholle Aachen > umfassende Kalibrierung erforderlich, um belastbare Prognosen zu erhalten Tagebau Inden Tagebau Hambach Fließgewässer Brunnen Modellnetz Schollengrenzen Dt-NL Grenze RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 21 2 Geohydrologie & Grundwassermodell Datensätze für Kalibrierung und Prognose Gegenüberstellung Kalibrierungsdatensatz > Von 1970 bis 2015 sind alle verfügbaren Daten zeitvariant berücksichtigt  Neubildung  Wasserspiegel Rhein und Maas als wesentliche Randbedingungen  Eigene Entnahmen und Entnahmen Dritter Prognosedatensatz > Von 1970 an bis zum stationären Endzustand werden einige Werte konstant gesetzt – Neubildung = 100 % – Wasserspiegel Rhein und Maas = langjährige Mittelwerte – Entnahmen Dritter: Festsetzung auf Hebung des Jahres 2000 (mit einigen bergbaubedingten Ausnahmen) > Hebungs- und Versickerungsmengen > Berücksichtigung verbleibender Bodenbewegungen > Der Prognosedatensatz ist ein synthetischer Zustand, der den Hauptfokus auf bergbaulich bedingte Effekte legt. RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 22 2 Geohydrologie & Grundwassermodell Anforderungen an die Grundwassermodellierung Aufgabenstellungen im Rheinischen Revier > Veränderung der Geologie durch Abbaufortschritt > Vollständige Entwässerung von Grundwasserleitern > Verfilterung von Sümpfungsbrunnen in mehreren Horizonten > Gezielte Versickerungsmaßnahmen in ökologisch sensiblen Bereichen > Berücksichtigung zahlreicher tektonischer Störungen mit Kopplung / hydraulische Abdichtung > Nach Auskohlung: Anlegung von Restseen und großräumiger Grundwasserwiederanstieg > Wegen der vielfältigen, bergbauspezifischen Anforderungen wird bei der RWE Power AG das eigens entwickelte Modellierungspaket GWDREI eingesetzt. RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 23 2 Geohydrologie & Grundwassermodell Grundwassermodell > Wasserwirtschaftliche Auswirkungen der bisherigen Bergbautätigkeit, ihr zeitlicher Verlauf und die detaillierten Ursache-Wirkung-Beziehungen sind bekannt und werden bei der Analyse des Ist-Zustandes beschrieben > Das Grundwassermodell erfährt regelmäßig Aktualisierungen wie z. B.  Aktualisierung der Entnahmemengen Dritter (Datenquelle: Erftverband) und berücksichtigt stets die neuesten geologischen/wasserwirtschaftlichen Erkenntnisse:  Flächenverteilung der Grundwasserneubildung im Untersuchungsraum (Datenquelle: Erftverband)  Überarbeitung geologisches Modell Ville/Erft-Scholle (Datenquelle: Geologischer Dienst NRW) > Dokumentation im Rahmen des Modellberichtes (6 jähriger Turnus, zuletzt im Oktober 2013) Mit dem schollenübergreifenden Modell werden alle bergbaulichen Aktivitäten im Rheinischen Revier ganzheitlich abgedeckt. RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 24 2 Geohydrologie & Grundwassermodell Grundwassermodell & Bezugszeitpunkte > Der zu beantragende Zeitraum für die wasserrechtliche Erlaubnis zur Sümpfung des Tgb. Hambach entspricht dem des 3. RBP Hambach 2020 – 2030 > Grundwassermodell liefert Prognoseauswertungen:  Berechnung der Grundwasserentnahmemengen anhand der Prognoseberechnungen für das Erreichen der Entwässerungsziele  Darstellung der resultierende Grundwasserabsenkung insbesondere im OSTW als Differenzen zum Bezugszeitpunkt 10/2015 (entspricht aktuellem Ist-Zustand) > Zeitliche Rahmenbedingungen in den Antragsunterlagen:  Ist-Zustand: 10/2015  Darstellung der hydrologischen Auswirkungen in Form von Grundwasserstandsdifferenzen: 2015/1955  Grundwasserstandsdifferenzen mit den Zeitpunkten: 2020 zu 2015, 2025 zu 2015, 2030 zu 2015  Prognosen für den stationären Endzustand RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 25 Agenda 1 Anlass & Projektbeschreibung 2 Geohydrologie & Grundwassermodell 3 4 Methodik & Vorgehensweise Zeitplan RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 26 3 Methodik & Vorgehensweise Umweltverträglichkeitsstudie Auswirkungen können sich auf folgende Schutzgüter ergeben: > Unmittelbar (direkt) beeinflussbare Schutzgüter: • Grundwasser • Oberflächengewässer > Mittelbar (indirekt) beeinflussbare Schutzgüter: • Menschen • Tiere und Pflanzen (auch artenschutzrechtlich relevante) • Boden • Luft und Klima • Landschaft • Kulturgüter • Schutzgebiete (FFH, VSG, NSG, LSG etc.) RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 27 3 Methodik & Vorgehensweise Umweltverträglichkeitsstudie Erheblichkeitsprüfung > Auswirkungen auf unmittelbar beeinflussbare Schutzgüter sind nicht ausgeschlossen > Differenzierung der mittelbar beeinflussbaren Schutzgüter hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen durch die Grundwasserentnahme: – Grundwasserabhängige Biotope und Böden • (erhebliche) Auswirkungen können nicht von vornherein ausgeschlossen werden – Schutzgebiete und Kulturgüter • (erhebliche) Auswirkungen sind denkbar, wenn diese in GW-abhängigen Bereichen gelegen sind – Mensch, Landschaft, Luft, Klima • (erhebliche) Auswirkungen werden nicht erwartet, sollten sich im Verfahren andere Erkenntnisse ergeben, werden diese in die Untersuchung einbezogen Auf Basis der Erheblichkeitsprüfung erfolgt die Abschichtung der für die weitere Untersuchung relevanten, beeinflussbaren Schutzgüter. RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 28 3 Methodik & Vorgehensweise Umweltverträglichkeitsstudie Beschreibung der relevanten beeinflussbaren Schutzgüter Unmittelbar beeinflussbare Schutzgüter > Entsprechend der Situation im oberen Grundwasserstockwerk besteht durch die weitreichende und langjährige Sümpfung eine jahrzehntelange Beeinflussung > Grundwasser • Beschreibung der Ausgangssituation zum Bezugszeitpunkt 10/2015 anhand der Hauptgrundwasserleiter im Untersuchungsraum • Darstellung der Grundwassersituation anhand von Grundwassergleichenplänen und Flurabstandsplänen • Beschreibung des Grundwasservorrats, -strömung und -qualität > Oberflächengewässer • Grundwasserflurabstände zum Zeitpunkt 10/2015 in Kombination mit den Prognoseergebnissen des Grundwassermodells ermöglichen einen Rückschluss, wo der Kontakt zum obersten Grundwasserstockwerk verloren gehen kann > Beschreibung Umfang/zeitlicher Ablauf der Auswirkungen auf die o. g. Schutzgüter RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 29 3 Methodik & Vorgehensweise Umweltverträglichkeitsstudie Grundwasserentnehmer > Beschreibung und Darstellung der bestehenden und zugelassenen Wasserentnahmen anhand der regelmäßig erhobenen Daten des Erftverbandes (Aktualisierungsstand 10/2015) > Prüfung der Auswirkungen auf Grundwasserentnehmer > Größe der beeinflussbaren Flächen und Grad der Beeinflussung nehmen im Zeitraum 2020 – 2030 im Untersuchungsraum voraussichtlich nur unwesentlich zu > Nach dem heutigen Kenntnisstand sind die langfristig angelegten Ersatzwassermaßnahmen planmäßig entsprechend der geübten Praxis weiter zu führen > Grundsätzlich gilt: bei bergbaubedingter Beeinflussung des Grundwasserstandes wird für den zusätzlichen Aufwand Dritter bei der Wassergewinnung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen Ersatz geleistet. RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 30 3 Methodik & Vorgehensweise Umweltverträglichkeitsstudie Mittelbar beeinflussbare Schutzgüter: > Grundwasserabhängige Böden, Bodennutzung und Kulturgüter • Ermittlung und Charakterisierung GW-abhängiger Böden • Darstellung der land- und forstwirtschaftlichen Verhältnisse in Abhängigkeit von der Grundwassersituation  Forstwirtschaftlich genutzte Flächen: ab einem Flurabstand > 5 m nicht mehr grundwasserbeeinflusst  Landwirtschaftlich genutzte Flächen: ab einem Flurabstand > 2 m nicht mehr grundwasserbeeinflusst • Beschreibung der Bau- und Bodendenkmale: Betrachtung der Bauwerke auf humosen Böden im Bereich geringer Flurabständen > Beschreibung Umfang/zeitlicher Ablauf der Auswirkungen auf die Schutzgüter RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 31 3 Methodik & Vorgehensweise Grundwasserabhängige Feuchtgebiete Datengrundlage für die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) > bei Flurabständen > 5 m ist eine Grundwasserabhängigkeit der Vegetation nicht mehr gegeben > Flächendeckende Biotoptypenkartierung innerhalb der 5 m-Flurabstandslinie im Betrachtungsraum (Stand 10/2015) > Auf feuchten / nassen Standorten, geprägt durch Feuchtvegetation, erfolgt zudem eine selektive Vegetationskartierung > Auswirkungen sind nicht ausgeschlossen, wenn in GW-abhängigen Gebieten Grundwasserabsenkungen von > 10 cm prognostiziert werden RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 32 Methodik & Vorgehensweise 3 Vorgehensweise bei der Abgrenzung von Feuchtgebieten Flurabstände 2015 Flurabstände 2015 >5m >5m 0-5m Keine Grundwasserabhängigkeit der Vegetation gegeben Grundwasserabhängigkeit der Vegetation gegeben Biotoptypenkartierung sowie selektive Vegetationskartierung auf feuchten und nassen Standorten Keine Biotoptypenkartierung 0-5m Auf Basis der Bestandserhebung: Abstimmung der Feuchtgebietskulisse mit Fachbehörden GW-Absenkung GW-Absenkung < 10 cm > 10 cm Keine Beeinträchtigung Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen Von der Grundwasserabsenkung können diejenigen Feuchtgebiete/Feuchtbereiche betroffen sein, die in ihrer ökologischen Ausstattung eine Grundwasserabhängigkeit aufzeigen. RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 33 3 Methodik & Vorgehensweise Grundwasserabhängige Feuchtgebiete Bsp. einer Kartierung: Umweltverträglichkeitsstudie für den Untersuchungsraum südl. Rur-Scholle > Westlich von Müddersheim liegt am Mersheimer Graben das "Feuchtgebiet Mersheimer Bruch" (L-5/15), welches in seinem südlichen Schenkel den überwiegenden Teil des NSG "Mersheimer Broich" beinhaltet:  Biotoptyp: Pappelwald auf Auenstandort  Biotoptypenkartierung, Abstimmung Feuchtgebietskulisse, Einrichtung eines Monitorings RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 34 3 Methodik & Vorgehensweise Grundwasserabhängige Feuchtgebiete Darstellung der möglichen Auswirkungen und Beschreibung von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen > Die Auswirkungen der Grundwasserentnahmen auf die relevanten Schutzgüter werden mit Hilfe des revierweiten Grundwassermodells prognostiziert > Dort, wo Auswirkungen denkbar bzw. prognostiziert werden, sind geeignete Maßnahmen zur Vermeidung bzw. dem Ausgleich von Beeinträchtigungen zu beschreiben Mögliche Maßnahmen zum Schutz von Feuchtgebieten > Direkte Einleitung in Gewässer > Gezielte Versickerung von Grundwasser > Sohlschwellen > Sohlaufhöhungen > Drainagenschließung > Überlaufregulierungen > verschiedenartige Einleitungen, Überleitungen von Wasser RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 35 3 Methodik & Vorgehensweise FFH-Verträglichkeitsuntersuchung > Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens, die sich auf besondere Erhaltungsziele der FFH-Gebiete negativ auswirken können > Für alle FFH-Gebiete wurde im Rahmen einer Voruntersuchung (3. RBP) überprüft, ob die prognostizierte GW-Absenkung zu einer Beeinträchtigung der gebietsspezifischen Schutzziele führt > Insofern wurde bereits die Machbarkeit des Vorhabens auch mit Blick auf die sümpfungsbedingten Folgen des Tagebaus festgestellt und genehmigt > Die vorzunehmende Untersuchung zur FFH-Verträglichkeit knüpft an die im Rahmen des 3. RBP durchgeführte Prüfung an > Unter Berücksichtigung aktualisierter Daten: erneute FFH-Voruntersuchung der in dem Verfahren „Sümpfungserlaubnis Hambach“ vertieft zu betrachtenden FFH-Gebiete > Verwendung aktueller Prognosedaten: Untersuchung, ob die zugrunde gelegten Absenkungsbeträge, die als FFH-verträglich eingestuft wurden, vergleichbar sind RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 36 Methodik & Vorgehensweise 3 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung Bestand der FFH-Gebiete im Untersuchungsraum: > 14 FFH-Gebiete im Untersuchungsraum vorhanden > 8 FFH-Gebiete im Untersuchungsraum (teilweise) grundwasserabhängig RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 37 Methodik & Vorgehensweise 3 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung Flurabstände 2015 Flurabstände 2015 >5m 0-5m >5m 0-5m Keine Grundwasserabhängigkeit der Vegetation gegeben Grundwasserabhängigkeit der Vegetation gegeben FFH-Voruntersuchung vorhabensbedingte Beeinträchtigung des FFH-Gebiets durch Sümpfung ausgeschlosssen Modellprognose: Biotoptypenkartierung sowie selektive Vegetationskartierung auf feuchten und nassen Standorten GW-Absenkung GW-Absenkung < 10 cm > 10 cm Keine Betroffenheit Betroffenheit nicht offensichtlich ausgeschlossen FFH-Verträglichkeitsuntersuchung RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 38 3 Methodik & Vorgehensweise FFH-Verträglichkeitsuntersuchung Kann für einzelne Gebiete eine vorhabenbedingte Betroffenheit nicht offensichtlich ausgeschlossen werden, so werden die für eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung erforderlichen Angaben gemacht: > Ökologische Charakterisierung des FFH-Gebietes > Potenzielle Auswirkungen des Vorhabens auf die Erhaltungsziele > Bewertung der Erheblichkeit der Vorhabenwirkungen auf die Erhaltungsziele > Vermeidung- und Minimierungsmaßnahmen > Kumulationswirkung mit anderen Plänen oder Projekten > Zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse der Prüfung RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 39 3 Methodik & Vorgehensweise Grundsätze „terrestrische Biotope“ Beispiel: Potenziell GW-unabhängige Biotope (z. B. Trockenrasen) Heidelerche Heidelerche Halbtrockenrasen GWF < 5m Halbtrockenrasen kommt unabhängig vom GW-Stand vor Lebensraum ermöglicht das Vorkommen der Heidelerche Halbtrockenrasen Sümpfung GWF > 5m Halbtrockenrasen bleibt als Biotoptyp erhalten Heidelerche verbleibt im Lebensraum Artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit durch Sümpfung kann ausgeschlossen werden. RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 40 3 Methodik & Vorgehensweise Grundsätze „terrestrische Biotope“ Beispiel: Potenziell GW-abhängige Biotope (z. B. Röhrichte) Teichrohrsänger Braunkehlchen Röhrichte Hochstaudenflur Sümpfung GWF < 5m GWF > 5m Röhricht kommt abhängig vom Wasser-Stand vor Lebensraum ermöglicht das Vorkommen des Teichrohrsängers Röhricht geht als Biotoptyp verloren Teichrohrsänger wandert ab Artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit durch Sümpfung kann nicht ausgeschlossen werden. RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 41 Artenschutzrechliche Prüfung Flurabstände 2015 0-5m Flurabstände 2015 >5m >5m 0-5m Biotoptypenkartierung und selektive Vegetationskartierung GW-Absenkung GW-Absenkung < 10 cm > 10 cm Keine Beeinträchtigung, Keine Biotoptypenkartierung Keine Beeinträchtigung Welcher Biotoptyp? Terrestrisch Aquatisch GW-Flurabstand > 1m Keine Beeinträchtigung Pot- Gw-abhängig < 1m Keine Maßnahmen Detailprüfung zum Artenschutz ja Maßnahmen Keine Beeinträchtigung Maßnahmen Keine Beeinträchtigung Keine Maßnahmen nein Keine Beeinträchtigung Detailprüfung zum RWE Power AG 03.02.2016 Artenschutz SEITE 42 3 Methodik & Vorgehensweise Artenschutzrechtliche Prüfung > D.h.: für diejenigen potenziell GW-abhängigen Lebensräume, – für die eine artenschutzrechtliche Betroffenheit von vorne herein aufgrund ausbleibender oder unwirksamer GW-Absenkungen ausgeschlossen werden kann oder – für die wegen ausbleibender Auswirkungen aufgrund von Vermeidungsmaßnahmen eine Betroffenheit ausgeschlossen werden kann, ist die Durchführung einer artenschutzrechtlichen Prüfung nicht erforderlich > Können artenschutzrechtliche Betroffenheiten nicht ausgeschlossen werden: Beschreibung der nachgewiesenen und potenziell vorkommenden Tier- und Pflanzenarten, für die das Gebiet einen geeigneten Lebensraum darstellt > Beschreibung der Auswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung der Grundwasserabsenkungen > Ggf. werden Ausnahmevoraussetzungen geprüft (inklusive Maßnahmen zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes) RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 43 3 Methodik & Vorgehensweise Wasserwirtschaftliche Verhältnisse nach 2030 > Thema nicht Gegenstand des Antrags: wird in den Antragsunterlagen aufgrund der zu beantragenden Sümpfungsphase von 2020 – 2030 nur übergeordnet/ergänzend dargestellt > Wasserwirtschaftliche Verhältnisse bis Tagebauende:  werden trotz der stattfindenden Reduzierung der Sümpfungsmaßnahmen weiterhin vornehmlich durch Entwässerungsmaßnahmen des Tagebaus bestimmt > Wasserwirtschaftliche Verhältnisse nach Tagebauende:  Im Anschluss an die Auskohlung des Tagebaus Hambach erfolgt die Befüllung des Restsees über Wässer aus dem Rhein bzw. aus Restseebegleitbrunnen, die zur Standsicherheit der Restseeböschungen während der Füllphase benötigt werden RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 44 3 Methodik & Vorgehensweise Grundwasserwiederanstieg nach Beendigung des aktiven Bergbaus > Thema nicht Gegenstand des Antrags, wird aber ergänzend vorgelegt > Der Sümpfungseinfluss wirkt zwar über längere Zeiträume, ist aber letztendlich vorübergehend > Mit der Beendigung des Tagebaubetriebs wird auch die Sümpfung sukzessive eingestellt, so dass die Grundwasserstände allmählich wieder ansteigen. Am Ende des Wiederanstiegs stellen sich wieder großflächig die ursprünglichen Flurabstände ein. > Der GW-Wiederanstieg ist ein längerer Prozess, der größte Teil des GW-Wiederanstiegs erfolgt erst nach Beendigung der Tagebaue und wird teilweise erst nach 2100 abgeschlossen sein > Der GW-Wiederanstieg auf das bergbauunbeeinflusste Niveau ist genehmigungsrechtlich vorgeschrieben  Absicherung der Wasserversorgung  Erhalt der grundwasserabhängigen Feuchtgebiete  Erhalt der natürlichen Abflusssituation in Fließgewässern  Wiederherstellung eines sich selbst regulierenden Wasserhaushalts RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 45 3 Methodik & Vorgehensweise Monitoring > Rechtliche Grundlagen Aufgrund der Nebenbestimmung 1.3.3.1.4 der Erlaubnis des 3. RBP vom 12.12.2014 hat der Antrag ein Konzept für ein wasserwirtschaftlich-ökologisches Monitoring zu enthalten. Das Konzept wird im Verlauf der Antragserstellung in Absprache mit den Behörden entwickelt und im Nachgang organisiert und umgesetzt. > Zweck Systematisches Programm zur räumlichen Beobachtung, Kontrolle und Bewertung der wasserwirtschaftlichen und ökologisch relevanten Größen im Einflussbereich > Mögliche Ziele Festlegung von Umweltstandards und -zielen, zielgerichtete Umweltbeobachtung, Beurteilung der Situation (Soll/Ist), Information und Dokumentation > Mögliche Aufgabenschwerpunkte Grundwasser, Wasserversorgung, Oberflächengewässer, Feuchtgebiete inkl. Natur und Landschaft RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 46 3 Methodik & Vorgehensweise Methodik und aktueller Stand Grundwasser (Bsp. Monitoring Inden) > Beobachtung und Bewertung des Grundwassermessstellennetzes > Beobachtung und jährliche Bewertung der Grundwasserstände anhand der entwickelten methodischen Ansätzen (Vergleich mit unbeeinflussten Referenzmessstellen mittels Wiener-Filter-Analysen, dem Bárdossy-Verfahren oder neuronalen Netzen) Ausgereifte und bewährte Werkzeuge zur Beurteilung der Grundwassersituation liegen vor. Negative Veränderungen können so rechtzeitig erkannt werden. RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 47 3 Methodik & Vorgehensweise Methodik und aktueller Stand Feuchtgebiete (Bsp. Monitoring Inden) > Beobachtung und Bewertung der zu betrachtenden Feuchtgebietskulisse: Durchführung regelmäßiger Vegetationsaufnahmen anhand der methodischen Ansätze (Ellenbergsche Feuchtezahlen und Zeigerartenverfahren) > Gesamtbewertung der Feuchtgebiete in einem regelmäßigem Turnus: Ergebnissen der Vegetationsaufnahmen, Grundwasserstandsauswertungen, Oberflächengewässerbegehungen Lattenpegel Oberflächengewässer Vegetationsbeobachtungsfläche Grundwassermessstelle RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 48 3 Methodik & Vorgehensweise Bilanz des Monitorings > Unter Beteiligung aller Fachbehörden und Institutionen werden konsensuale Ergebnisse erzielt, die eine fachlich hinreichende und in die Zukunft gerichtete Überwachung sicherstellen > Das Monitoring stellt somit ein geeignetes Instrumentarium dar, die komplexen Zusammenhänge im Rahmen der Tagebausümpfung sinnvoll und nachhaltig zu begleiten > Durch zuverlässiges Handeln und nachhaltiges Arbeiten in den Feuchtgebieten konnte in den vergangenen Jahren eine wirkungsvolle Methodik implementiert werden, die sich in Summe in einer positiven Bilanz des Monitorings niederschlägt RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 49 Agenda 1 Anlass & Projektbeschreibung 2 Geohydrologie & Grundwassermodell 3 Methodik & Vorgehensweise 4 Zeitplan RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 50 Zeitplan bis Antragseinreichung 4 Zeitplan bis Antragseinreichung > Termin zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde am 19.01.16 durchgeführt 2017 2015 • Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung • Scoping • Artenschutzkartierung • Abstimmung Feuchtgebietskulisse • Kalibrierung Grundwassermodell 2016 • Endgültige Modellprognosen • Abstimmung der Antragsunterlagen • Beschreibung Auswirkungen und Maßnahmen • Einreichen der Antragsunterlagen 2018 • Erstellung Antragsunterlagen Die RWE Power AG wird auch weiter über den Verfahrensablauf im Rahmen der informellen Beteiligung informieren (flankierende Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren). RWE Power AG 03.02.2016 SEITE 51