Daten
Kommune
Pulheim
Größe
5,2 MB
Datum
09.03.2016
Erstellt
11.03.16, 18:30
Aktualisiert
11.03.16, 18:30
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Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW
Bezirksregierung Arnsberg • Postfach • 44025 Dortmund
Datum: 4. März 2016
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Aktenzeichen:
61.h 2-7-2015-1
bei Antwort bitte angeben
Auskunft erteilt:
Sven Günther
sven.guenther@bra.nrw.de
Telefon: 02931/82-3921
Fax: 02931/82-40055
Goebenstraße 25
44135 Dortmund
Tagebau Hambach
Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die „Sümpfung
Tagebau Hambach“ für den Zeitraum 2020 – 2030
Ergebnisprotokoll
Scopingtermin
am 03.02.2016; 9:40 Uhr – 12:10 Uhr
Erftverband, Bergheim
Anlagen:
Teilnehmerliste, Präsentation RWE Power AG (51 Seiten)
Die Anwesenden sind in der Teilnehmerliste nach Institution aufgeführt.
Vorsitzender: André Küster
Protokollführung: Sven Günther
Hauptsitz:
Seibertzstr. 1, 59821 Arnsberg
Telefon: 02931 82-0
TOP 1 – Begrüßung
Herr Küster eröffnete die Besprechung um 9:40 Uhr, indem er die
Anwesenden begrüßt.
Im Anschluss daran stellte Herr Küster kurz die von der
Bezirksregierung Arnsberg – Abt. 6 – anwesenden Personen vor,
erläuterte das Vorhaben sowie die bisherige Genehmigungssituation.
Der vorgesehene Ablauf des Scopingtermins wurde anhand der
Tagesordnung vorgestellt. Ergänzungen oder Änderungen zur
Tagesordnung wurden von den Anwesenden nicht vorgebracht, so dass
die Tagesordnung als beschlossen anzusehen war.
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www.bra.nrw.de
Servicezeiten:
Mo-Do 08.30 – 12.00 Uhr
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Umsatzsteuer ID:
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Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW
Herr Küster wies darauf hin, dass eine Tonaufzeichnung des Termins
erstellt wird, die umgehend nach Erstellung des Ergebnisprotokolls
wieder gelöscht wird. Von den Anwesenden wurden dazu keine
Bedenken geäußert.
TOP 2 – Vorstellung des Vorhabens,
Nach Aufforderung durch Herrn Küster stellte Herr Metzger
(RWE Power AG) das Vorhaben und den beabsichtigten
Untersuchungsrahmen sowie die vorgesehenen Antragsunterlagen mit
einer Präsentation vor. Die Präsentation ist der Anlage zu entnehmen.
Nach dem vorgenannten Vortrag von Herrn Metzger gab Herr Küster
den Anwesenden die Möglichkeit Verständnisfragen zu stellen.
Herr Patzlaff (Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V.) stellte eine
Verständnisfrage zu Entschädigungsleistungen der RWE Power AG
unter Bezugnahme auf den gewählten Zeitpunkt für die Darstellung der
Ausgangssituation für Umweltauswirkungen durch das Vorhaben. Herr
Patzlaff ging davon aus, dass nach Erteilung der wasserrechtlichen
Erlaubnis nur noch Entschädigungen durch die RWE Power AG für
Nachteile, die aus der Betrachtung der Entwicklung zwischen 10/2015
und 2030 entstehen geleistet werden und nachteilige Auswirkungen, die
auf Maßnahmen aus früheren Zeiträumen zurückzuführen sind, dann
nicht mehr entschädigt werden müssen.
Herr Forkel (RWE Power AG) antwortete, dass Entschädigungen für
nachteilige Auswirkungen, die auf bergbauliche Tätigkeiten
zurückzuführen sind, unabhängig vom gewählten Zeitpunkt zur
Darstellung der Ist-Situation, entsprechend den rechtlichen Regelungen
zu erfolgen haben. Der gewählte Zeitpunkt der Unterlagen dient
ausschließlich der Betrachtung der Umweltauswirkungen im Rahmen
des Genehmigungsverfahrens.
Frau Meuvissen (Rhein-Kreis Neuss) fragte, warum der Bezugszeitraum
für die Entnahmerechte Dritter zum Zeitpunkt 2000 festgesetzt worden
ist und wie dieser zu verstehen ist.
Herr Metzger (RWE Power AG) gab diesbezüglich an, dass für die
Prognose (Prognosedatensatz mit fest-/konstant gesetzten
Eingangswerten) im Modell ein Mittelwert der Entnehmer zu einem
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bestimmten Bezugszeitpunkt benötigt wird und für den Mittelwert das
Jahr 2000 gewählt und festgeschrieben wurde.
Herr Scheffer (BUND Rhein-Erft) fragte an, ob die Präsentation dem
Protokoll zu diesem Termin beigefügt wird und kündigt an, dass er sich
möglicherweise im Nachgang zu diesem Termin nochmals schriftlich zu
der Präsentation äußern möchte.
Herr Küster (Bezirksregierung Arnsberg) äußerte darauf hin, dass die
Präsentation dem Protokoll beigefügt wird.
TOP 3 – Diskussion Scopingunterlagen
Herr Söhle (Bezirksregierung Arnsberg) übernimmt die Moderation für
den Top 3 und führte in das Thema ein.
Teil A – Vorschlag Untersuchungsrahmen UVS
Herr Franke (Bezirksregierung Köln) regte an, dass die grundsätzlichen
Auswirkungen von geplanten Sümpfungsbrunnen und Leitungen, die auf
Grundlage von späteren Sonderbetriebsplänen errichtet werden, in den
Unterlagen erwähnt werden sollten.
Herr Söhle (Bezirksregierung Arnsberg) verwies darauf, dass Details zur
Eingriffsregelung in entsprechenden Sonderbetriebsplänen abgearbeitet
werden.
Herr Dr. Viertel (RWE Power AG) antwortete, dass soweit erforderlich
Angaben zu Eingriffstatbeständen in die Antragsunterlagen
aufgenommen werden.
Dr. Wimmer (Bieske & Partner, stellvertretend für das
Verbandswasserwerk Euskirchen) führte zur Gliederung der
Antragsunterlagen das Folgende aus:
Der Untersuchungsraum bezieht sich nur auf die Kölner Scholle und die
Erftscholle, nicht aber auf die Rur-Scholle. Die RWE Power AG verfüge
jedoch auch über ein schollenübergreifendes Modell, mit dem
Randüberströmungen an den Schollengrenzen simuliert werden. Das
Verbandswasserwerk betreibt zwei Wassergewinnungsanlagen
Lommersum (Erftscholle) und Oberelvenich (Rurscholle). Für die
Bilanzbetrachtung der Wassergewinnungsanlagen wären Aussagen zu
den Randüberströmungen in den tieferen Horizonten hilfreich. Für den
Bereich der tektonischen Schollengrenzen sind die bestehenden
Unterlagen nicht ausreichend dargestellt. Insbesondere auch für die
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tiefer liegenden Grundwasserhorizonte. Dafür sollte auch eine
Bilanzbetrachtung für die jeweiligen Grundwasserhorizonte in den
Unterlagen vorhanden sein.
Herr Dr. Forkel (RWE Power AG) bot einen bilateralen Austausch
zwischen den Verbandswasserwerken und der RWE Power AG zur
Thematik der Randüberströmungen an und verwies auf den im
Beteiligtenkreis 6-jährig veröffentlichen Modellbericht, der Aussagen zu
den Randüberströmungen enthält.
Herr von Reis (stellvertretend für die Stadt Linnich) äußerte sich wie
folgt: Die Randüberströme an den tektonischen Schollengrenzen sowie
deren Auswirkungen erscheinen größer als bisher dargestellt. Dies soll
in den Unterlagen ausführlicher und klarer dargestellt werden,
insbesondere für den Bereich der Stadt Linnich. Es sollten
gegebenenfalls auch die Untersuchungsbereiche in den Gebieten, in
denen es zu Randüberströmungen kommt, ausgeweitet werden und es
sollte nicht an einem Untersuchungsraum, der an einer Schollengrenze
endet, festgehalten werden.
Herr Dr. Forkel (RWE Power AG) gab diesbezüglich folgendes an:
Grundsätzlich werden Randüberströmungen in den Antragsunterlagen
betrachtet und dargestellt. Anlass zur Erweiterung des
Untersuchungsraumes über die Erftscholle und die Ville-Scholle hinaus
sieht die RWE Power AG zu den Randüberströmungen nicht, da
Randüberströmungen im revierweiten Modell erfasst sind. Weiterhin
werden mit dem Monitoring Inden die Auswirkungen von
Randüberströmungen beobachtet und abgearbeitet. Die Auswirkungen
im Bereich der Rurscholle werden wasserrechtlich im Sümpfungsrecht
des Tagebaus Inden betrachtet und geregelt.
Frau Meuvissen (Rhein-Kreis Neuss) wies darauf hin, dass auch der
Einfluss auf humose Böden im Bereich von Oberflächengewässern
ebenfalls betrachtet werden sollte. Insbesondere sind mögliche
Bodensenkungen in Bezug auf die Durchgängigkeit der Gewässer sowie
die Entstehung von Gewässern/Feuchtgebieten zu betrachten.
Herr Metzger (RWE Power AG) verwies hierzu darauf hin, dass
Karten, in denen grundwasserabhängige Böden / humose Böden
dargestellt werden, mit Modellprognosen aus dem Grundwassermodell
verschnitten werden. Dadurch können Bereiche, in denen es zu
Beeinflussungen kommen kann, dargestellt und ausgewiesen werden.
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Die Bereiche und mögliche Auswirkungen werden im
Wasserrechtsantrag beschrieben. Sollten später Beeinträchtigungen /
Schädigungen vorliegen, wird dies von der RWE Power AG
ausgeglichen.
Herr Gras (Kreis Düren) regte an, dass der Bereich Düren Nord bis
Linnich für die Thematik der Randüberströmungen an den
Schollengrenzen im Wasserrechtsantrag intensiv betrachtet werden
sollte. Des Weiteren verwies er darauf, dass das Wasserwerk Titz die
Förderrate erhöhen wird (500.000 m³/a). Dies sollte in den Unterlagen
entsprechend berücksichtigt werden.
Herr Dr. Forkel (RWE Power AG) antwortete, dass eine langfristige
Prognose der Förderraten der Wasserwerke schwierig ist und im Modell
deshalb als Konstante eingesetzt wird. Außerdem wolle man bei den
Modellierungen auch den Bergbaueinfluss ermitteln und nicht den
potentiellen Einfluss veränderter Entnahmen Dritter. Bekannte
Änderungen, wie im Fall der Erhöhung der Förderrate des
Wasserwerkes Titz werden aber in der Modellierung des stationären
Endzustands berücksichtigt.
Herr Dr. Wimmer (Bieske & Partner, stellvertretend für das
Verbandswasserwerk Euskirchen) wies darauf hin, dass die Förderrate
des Wasserwerkes Lommersum und somit auch das Einzugsgebiet des
Wasserwerkes bereits durch die bestehende Sümpfung beeinflusst ist
und dies möglicherweise zu berücksichtigen ist.
Herr Dr. Forkel (RWE Power AG) sagte dazu folgendes:
Die von der RWE Power AG vorgenommene Modellierung der
Grundwassersituation dient zur Ermittlung des Bergbaueinflusses. Dabei
werden die Daten zur Wasserentnahme der Wasserwerke berücksichtigt
und konstant gesetzt, um vergleichbare Werte zu haben. Die
bestehenden Beeinflussungen der Grundwasserabsenkung des
Bergbaus auf die Förderentnahmen der Wasserwerke werden durch
bilaterale Regelungen auf Grundlage des Bergschadensrechts geregelt.
Maximal erlaubte Wassermengen können nicht in das RWE Power AG
Grundwassermodell übernommen werden.
Frau Seidner (Stadt Frechen) fragte aufgrund der Erhöhung der
vorgesehenen Grundwasserentnahmemenge im Zeitraum 2020 - 2030
nach Auswirkungen auf bereits bestehende Einleitungen der Stadt
Frechen in den Kölner Randkanal, bzw. den Ville-Stollen.
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Herr Dr. Forkel (RWE Power AG) antwortete, dass die Einleitrechte
Dritter in den Kölner Randkanal nicht beeinflusst werden. Für den Kölner
Randkanal wurden Budgets hinsichtlich der Einleitmengen für alle
einzelnen Einleiter vergeben. Die RWE Power AG nutzt das bestehende
Einleitkontingent nur in Ausnahmefällen (z. B. Hochwasserstände in der
Erft) aus. Grundsätzlich stehen noch genügend Reserven für die
geplante erhöhte Einleitung zur Verfügung. Anders als in der
Vergangenheit praktiziert, wird von der RWE Power AG nun allerdings
dauerhaft in den Kölner Randkanal eingeleitet.
Herr Scheffer (BUND Rhein-Erft) führte folgendes aus:
In den Unterlagen werden Einflüsse auf das Grundwasser ab einer
Grenze von 10 cm dargestellt. Darüber hinaus gibt es auch Einflüsse
kleiner der 10 cm-Grenze, die ebenfalls untersucht werden sollten.
Herr Dr. Forkel (RWE Power AG) erläuterte, dass die
Grundwasserstände natürlichen Schwankungen unterliegen, welche
beispielsweise witterungsbedingt sind. Die 10 cm-Grenze ist eine
allgemeine Konvention, die fachlich anerkannt ist.
Herr Söhle (Bezirksregierung Arnsberg) ergänzte, dass in anderen
Monitoringverfahren wie z.B. im Monitoring in der Steinkohle der
Schwellenwert bei 25 cm liegt. Im Monitoring Inden und im Monitoring
Garzweiler gilt ebenfalls die 10 cm-Grenze als Schwellenwert, welche
sich in der bestehenden wasserwirtschaftlichen Praxis bewährt hat.
Herr Wolf (Stadt Grevenbroich) fragte an, ob sich die Temperaturen im
Unterlauf der Erft durch die Einleitung maßgeblich verändern werden
und gibt im diesem Zusammenhang an, dass bereits jetzt im Unterlauf
tropische Pflanzen vorkommen, die die heimische Pflanzenarten
verdrängen.
Herr Dr. Forkel (RWE Power AG) äußerte dazu, dass der Tagebau
Hambach mit seiner Fortentwicklung mehr Tiefenwässer mit höheren
Temperaturen fördern wird. Das bestehende Wasserrecht des
Tagebaus Hambach für die Einleitung von Sümpfungswasser im Bereich
der Einleitstellen Thorr, Bohlendorf und Paffendorf enthält ein Konzept
zur konstanten Wärmefracht in der Erft. Dies stellt sicher, dass die
Wassermengen mit höheren Temperaturen nicht in die Erft, sondern
dem Kölner Randkanal zugeleitet werden. Eine Erhöhung der
Wärmefracht der Erft wird daher nicht erwartet.
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Herr Hönscheid (Landesbetrieb Wald und Holz) brachte folgendes vor:
Im Dezember 2015 ereignete sich ein kleineres Erdbeben im Bereich
Bergheim. Dazu stellte Herr Hönscheid die Frage, inwieweit seismische
Ereignisse in diesem Verfahren abgearbeitet werden?
Herr Metzger (RWE Power AG) antwortete, dass das Erdbeben in einer
geringen Herdtiefe stattfand und wahrscheinlich bergbaubedingt
ausgelöst wurde. In den Antragsunterlagen wird dieses Thema nicht
beschrieben.
Herr Dr. Forkel (RWE Power AG) ergänzte dazu, dass das Thema
Erdbebenneigung im 3. Rahmenbetriebsplanverfahren zum Tagebau
Hambach abgearbeitet worden ist und Erdbeben in dieser
Größenordnung vereinzelt vorkommen können.
Herr Dr. Wimmer (Bieske & Partner, stellvertretend für das
Verbandswasserwerk Euskirchen) stellte die Frage, ob
neben den Auswirkungen der Sümpfungsmaßnahmen auf das obere
Grundwasserstockwerk auch die Auswirkungen auf tiefer liegende
Grundwasserstockwerke betrachtet werden.
Herr Metzger (RWE Power AG) antwortete, dass wie allgemein üblich
die Hauptgrundwasserleiter im Wasserrechtsantrag beschrieben und
auch für diese Grundwasserleiter Grundwassergleichen- /
Grundwasserdifferenzenpläne erstellt werden.
Herr Dr. Wimmer (Bieske & Partner, stellvertretend für das
Verbandswasserwerk Euskirchen) fragte daraufhin nach,
ob der Wasserversorger somit die Möglichkeit hätte, in der Prognose
anhand der hydraulischen Schnitte stockwerksdifferenziert die
Sümpfungseinflüsse zu erkennen.
Herr Metzger (RWE Power AG) wies auf die Möglichkeit der bilateralen
Abstimmungsgespräche zu den Bilanzierungsräumen hin. Im
Wasserrechtsantrag werden die Grundwassergleichenkarten für alle
Hauptgrundwasserleiter sowie für das oberste Grundwasserstockwerk
auch eine Grundwasserdifferenzenkarte erstellt.
Herr Dr. Wimmer (Bieske & Partner, stellvertretend für das
Verbandswasserwerk Euskirchen) wollte daraufhin wissen, ob er es
richtig verstanden hat, dass keine Druckdifferenzenpläne für die
einzelnen Grundwasserstockwerke zu den einzelnen
Betrachtungszeitpunkten 2015, 2020, 2025 und 2030 erstellt werden.
Herr Metzger (RWE Power AG) bestätigte dies.
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Herr Dr. Wimmer (Bieske & Partner, stellvertretend für das
Verbandswasserwerk Euskirchen) forderte dies jedoch und gab an, dass
dies für die Wasserversorger wesentlich und notwendig ist.
Herr von Reis (stellvertretend für die Stadt Linnich) fragte, wie
Auswirkungen auf grundwasserabhängige Böden in den Unterlagen
behandelt werden. Konkret wollte er wissen, ob es vorgesehen ist, die
unterschiedlichen Auswirkungen der Böden hinsichtlich der
Setzungsempfindlichkeit kartographisch darzustellen.
Herr Dr. Forkel (RWE Power AG) äußerte hierzu, dass großräumig die
meisten Setzungen schon stattgefunden haben, jedoch werden
weiterhin noch einige Bodensenkungen stattfinden. Grundsätzlich sind
keine wesentlichen Grundwasserstandsänderungen im obersten
Grundwasserstockwerk zu erwarten, so dass oberflächennahe
Setzungen nahezu abgeschlossen sein sollten.
Herr Metzger (RWE Power AG) weist zudem darauf hin, dass die
grundwasserabhängigen Bodenarten im Wasserrechtsantrag
beschrieben und mit den Prognosedaten verschnitten werden.
Des Weiteren werden alle im Untersuchungsraum gelegenen und
potentiell beeinträchtigten Bau- und Bodendenkmale im Antrag
beschrieben.
Frau Grothus (BUND Rhein-Erft) wollte wissen, wie auf die
Auswirkungen auf Grundwasserqualitäten eingegangen wird.
Entsprechende Angaben sollten ihrer Meinung nach Bestandteil der
Unterlagen sein, um Aussagen zu zukünftigen
Infiltrationswasserqualitäten zu bekommen. Es sollten aus ihrer Sicht
Vergleiche zwischen historischen zu den jetzigen und den zu
erwartenden Grundwassereigenschaften/-qualitäten im Rhein-Erft Kreis
oder darüber hinaus gezogen werden.
Herr Dr. Forkel (RWE Power AG) führte dazu aus, dass auch die
Grundwasserqualität grundsätzlich Inhalt des Antrags ist.
Sofern die Frage auf die Kippenwasserqualität anspielt, so spielt dies für
den beantragten Zeitraum keine Rolle, jedoch werden die langfristigen
Auswirkungen generell in den Unterlagen kursorisch auch mit
dargestellt.
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Teil B – Vorschlag Untersuchungsrahmen FFH
Herr Scheffer (BUND Rhein-Erft) lud zu einem Spaziergang am
05.02.2016 im FFH-Gebiet Steinheide ein.
Herr Franke (Bezirksregierung Köln) fragte, ob die aktuelle
Sümpfungserlaubnis Auswirkungen auf die Natura 2000
Schutzgebietskulisse berücksichtigt.
Herr Söhle (Bezirksregierung Arnsberg) antwortete hierzu, dass die
wasserrechtliche Erlaubnis aus 1999 dies noch nicht berücksichtigen
konnte, da die Schutzgebietskulisse erst danach aufgebaut worden ist.
Herr Dr. Forkel (RWE Power AG) ergänzte, dass das neue Wasserrecht
Einfluss auf bestehende Verpflichtungen hat und Schädigungen an
FFH-Gebieten bisher nicht zugelassen wurden und auch künftig nicht
zugelassen werden.
Herr Hönscheid (Landesbetrieb Wald und Holz) wies auf folgendes hin:
Baumbestände, die vor Beginn der Sümpfung im grundwassernahen
Bereich stehen, reagieren auf die Grundwasserabsenkung mit tiefer
gehender Wurzelbildung. Sobald der Grundwasserwiederanstieg in den
dann tiefer liegenden Wurzelbereich der Bäume vordringt, sterben
Wurzelbereiche, die dann im Grundwasserbereich liegen ab. Dabei ist
dann ein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot zu befürchten.
Dieser Punkt sollte in den Antragsunterlagen thematisiert werden.
Herr Dr. Forkel (RWE Power AG) verwies darauf, dass dies
grundsätzlich ein Thema des Grundwasserwiederanstiegs ist und der
Grundwasserwiederanstieg nicht in dem beantragten Zeitraum 2020 2030 liegen wird.
Herr Esser (RWE Power AG) gab bezüglich der angesprochenen
Thematik an, dass die Fragestellung in den Antragsunterlagen genauer
betrachtet wird. Im Weiteren führte er aus, dass in
grundwasserabhängigen FFH-Gebieten meistens Baumarten wachsen,
die Grundwasserschwankungen auch bis zu einem gewissen Grad
tolerieren. Dennoch wird die Thematik in den Antragsunterlagen
beschrieben und geprüft.
Teil C – Vorschlag Untersuchungsrahmen Artenschutz
Zu diesem Themenbereich wurden durch die Anwesenden keine
Anmerkungen oder Hinweise vorgetragen.
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Sonstiges zum Untersuchungsrahmen bzw. zu dem Umfang der
Antragsunterlagen
Herr Scheffer (BUND Rhein-Erft) merkte an, dass Aussagen zur
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Antrag enthalten sein sollten.
Herr Dr. Forkel (RWE Power AG) äußerte sich hierzu wie folgt:
Die Vorgaben der WRRL spielen eine wesentliche Rolle für die Erteilung
des Wasserrechtes. Weiterhin weist er auf das Hintergrundpapier
Braunkohle im Bereich der WRRL hin, in dem Ausnahmen für die
Braunkohlengewinnung geregelt sind.
Entsprechende Angaben hierzu werden im Antrag enthalten sein.
Top 4 – Weiteres Vorgehen
Herr Küster wies darauf hin, dass zu dem Termin ein Ergebnisprotokoll
gefertigt wird, die Präsentation als Anlage dem Protokoll beigefügt und
das Protokoll per E-Mail an die Anwesenden versendet wird.
Zu dem Protokoll könnten noch bis Ende Februar weitere schriftliche
Anregungen eingereicht werden.
Die RWE Power wird dann die Antragsunterlagen anfertigen und gemäß
einer Nebenbestimmung aus der Zulassung des derzeit geltenden
Rahmenbetriebsplans für den Tagebau Hambach den Antrag zu der
wasserrechtlichen Erlaubnis bis spätestens Ende 2018 bei der
Bezirksregierung Arnsberg einreichen.
Das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren wird dann gemäß dem
Verwaltungsverfahrensgesetz durchgeführt.
04.03.2016
Im Auftrag:
gez.
André Küster
Teilnehmerliste
Präsentation der RWE Power AG
Sven Günther
Beteiligte
Namen
Bezirksregierung Arnsberg
André Küster
Bezirksregierung Arnsberg
Peter Söhle
Bezirksregierung Arnsberg
Frauke Schilling
Bezirksregierung Arnsberg
Karin Uhlenbrock
Bezirksregierung Arnsberg
Jasmin Korbmacher
Bezirksregierung Arnsberg
Viktoria Schwarzer
Bezirksregierung Arnsberg
Jean Banyurwahe
Bezirksregierung Arnsberg
Bernd Winkels
Bezirksregierung Arnsberg
Björn Endorf
Bezirksregierung Arnsberg
Sven Günther
Bezirksregierung Köln
Regina Hemmann
Bezirksregierung Köln
Manuel Rech
Bezirksregierung Köln
Andreas Krimphoff
Bezirksregierung Köln
Ju Dong
Bezirksregierung Köln
Lutz Franke
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundesforst
Guido Blömacher
Currenta GmbH Co. OHG
Wilhelm Derks
Erftverband
Bernd Bucher
Erftverband
Stefan Simon
Gemeinde Niederzier
Benjamin Savelsberg
Gemeinde Swisttal
Dirk Braun
Gemeinde Titz
Christine Canzler
Geologischer Dienst NRW
HansJörg Schuster
GWG Grevenbroich
Dirk Krämer
Kreis Düren
Heinrich Gras
Kreis Heinsberg
Christina Lehnen
Kreis Heinsberg
Anna Schellenberg
Landesamt für Natur, Umwelt und
Dirk Hüsener
Landesbetrieb Wald und Holz, Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft
Gerd Hönscheid
Landesbetrieb Wald und Holz, Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft
Frank Meyer
BUND Kreisgruppe Rhein Erft
Joachim Scheffer
BUND Kreisgruppe Rhein Erft
Antje Grothus
BUND Ortsgruppe Erftstadt
Erika Zedler
BUND Ortsgruppe Erftstadt
Wolfgang Zedler
Landwirtschaftskammer NRW
Jürgen Apel
RheinEnergie
Stefan Schiffmann
Rhein-Erft-Kreis
Ralph Wildenburg,
Rhein-Erft-Kreis
Hans Martin Hartmann
Rhein-Erft-Kreis
Wolfgang Mayr
Rhein-Erft-Kreis
Marc Meints
Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V.
Wolfgang Patzlaff
Rhein-Kreis-Neuss
Martina Meeuvissen
RWE Power AG
Christian Forkel
RWE Power AG
Berthold Viertel
RWE Power AG
Piercristian Rinaldi
RWE Power AG
Mathias Metzger
RWE Power AG
Christian Müller
RWE Power AG
Jörg Badewitz
RWE Power AG
Gregor Eßer
RWE Power AG
Insa Nutzhorn
Stadt Bedburg
Dirk Meyer
Stadt Bergheim
Andreas Beyerle
Stadt Bergheim
Saskia Schrade
Stadt Dormagen
Thomas Wedowski
Stadt Frechen
Annemarie Seidner
Stadt Grevenbroich
Norbert Wolf
Stadt Jülich
Eva Savi
Stadt Kerpen
Wolfgang Höhne
Stadt Kerpen
Franz Claßen
Stadt Linnich
Harald von Reis
Beteiligte
Namen
Stadt Linnich
Michael Thiemann
Verbandswasserwerk GmbH Euskirchen
Guido Wimmer
Verbandswasserwerk GmbH Euskirchen
Oliver Müller
Wasserverband Eifel-Rur
Frank Jörrens
Wasserverband Eifel-Rur
Maria Landvogt
Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis
für die Sümpfung des Tagebaus Hambach
(2020-2030)
Scoping
03.02.2016 - Bergheim
RWE Power AG
03.02.2016
SEITE 1
Gliederung Vortrag
TOP 1:
Anlass & Projektbeschreibung (Umfang/Hintergrund):
- Bergbauplanerischer Hintergrund
- Entwässerung und Wasserhebungsmenge
- Abgrenzung Untersuchungsraum & Geologie
TOP 2:
Geohydrologie & Grundwassermodell
TOP 3:
Methodik & Vorgehensweise:
- Umweltverträglichkeitsstudie
- FFH-Verträglichkeitsuntersuchung
- Artenschutz
- Monitoring
TOP 4:
Zeitplan bis Antragseinreichung
RWE Power AG
03.02.2016
SEITE 2
Agenda
1
Anlass & Projektbeschreibung
2
Geohydrologie & Grundwassermodell
3
Methodik & Vorgehensweise
4
Zeitplan
RWE Power AG
03.02.2016
SEITE 3
Anlass & Projektbeschreibung
1
Stromerzeugung in Deutschland
Bruttostromerzeugung 2015:
647,1 Mrd. kWh *
Öl/
ErneuerSonstige
bare Energien
Veränderungen 2015/10 in
Mrd. kWh
Energiemix nach 2022
Erneuerbare Energien
Braunkohle
Kernenergie
35%-45%
Erneuerbare
Braunkohle
2015
12
Steinkohle
Kernenergie
Erdgas
Steinkohle
nach
2022
Erdgas
55%-65%
Sonstige/Öl
Braunkohle ist eine wichtige
Sicherheitssäule in
deutscher Stromversorgung
Erdgas, Kohle
Braunkohle, Steinkohle und
EE haben den seit 2010
entstandenen
Leistungsengpass
geschlossen
Auch zukünftig wird
die Kohle eine wichtige Säule
im Energiemix sein
* AG Energiebilanzen, vorläufige Angaben Stand: 11.12.2015
RWE Power AG
03.02.2016
SEITE 4
Anlass & Projektbeschreibung
1
Wirtschaftsfaktor Braunkohle
Nachhaltige Wertschöpfung und Arbeit in der Region
2015 im Überblick: Beschäftigungseffekte
der rheinischen Braunkohle
2015 im Überblick: Daten und
Zahlen zum Rheinischen Revier
Unmittelbare
Arbeitsplätze
~ 10.000
~ 32.000
~ 25.000
~ 20.000
Auszubildende
~ 600
(RWE Power)
~ 17.000
Brutto-Lohn- und
-Gehaltssumme
~ 800 Mio. €
(Braunkohle)
ausgelöste Beschäftigungseffekte
(indirekt, einkommensinduziert)
Arbeitsplätze bei RWE Power im Braunkohlenbergbau
und -verstromung
Auftragsvolumen
in der Region
~ 800 Mio. €
(RWE an 3.500 Unternehmen)
Quellen:
eigene Berechnungen 2015; Studie EEFA 2010: Bedeutung der rheinischen Braunkohle – sektorale und regionale Beschäftigungs- und Produktionseffekte
RWE Power AG
03.02.2016
SEITE 5
Anlass & Projektbeschreibung
1
Bergbauplanerischer Hintergrund
Revierübersicht
A 46
Tagebau
Garzweiler
Kraftwerke
Leistung*
Hückelhoven
Frimmersdorf
600 MW
Neurath
4.200 MW
Niederaußem
3.400 MW
Weisweiler
1.800 MW**
Förderung ca. 90-100 Mio. t/a
ca. 70 -75 TWh/a Stromerzeugung
(40 % NRW oder 13 % D)
Veredlung
Produkte
Fortuna
2,3 Mt
Frechen
2,2 Mt
Knapsacker Hügel
0,7 Mt
A 44
* Zum 01.01.2013
** ohne VSG-Turbinen
A 61
Inselbetrieb Weisweiler/Inden
Köln
Köln
Sophienhöhe
A 44
A1
Tagebau
Hambach
Aldenhoven
A4
Tagebau
Inden
A4
5 km
Tagebau
Förderung
Vorrat
Garzweiler
35 – 40 Mt/a
1,2 Mrd. t
Hambach
35 – 45 Mt/a
1,4 Mrd. t
Inden
20 – 25 Mt/a
0,3 Mrd. t
RWE Power AG
03.02.2016
SEITE 6
1
Anlass & Projektbeschreibung
Bergbauplanerischer Hintergrund
Der Betrieb in Zahlen
Abbaufeld
(verbleibend)*)
Kohleinhalt
in Mrd. t
2,5
(1,5)
Abraum
in Mrd. m³
15,4
(7,7)
Mio. t/a
Förderung
Kohle
~
40
Abraum
~
250
Mio. m³/a
Betrieb
Akt. Teufe
400
m
Endteufe
470
m
Geräteketten
8
Bandanlagen
105
km
Betriebsfläche
41
km²
Mitarbeiter
1.400 / 700
(eigen / Partner)
*)
Stand Ende 2014
RWE Power AG
03.02.2016
SEITE 7
1
Anlass & Projektbeschreibung
Bergbauplanerischer Hintergrund
3. Rahmenbetriebsplan
Jülich
Wesentliche Inhalte:
Titz
> Zulassung regelt neben dem
Braunkohlenabbau im Zeitraum
2020 bis 2030 auch:
Elsdorf
Rekultivierung
> Standsicherheit
Rekultivierung
bis 2020
2020-30
> Immissionsschutz
Inanspruchnahme
bis 2020
> Natur- und Artenschutz
> Grundlagen der Umsiedlung
> grundsätzliche
wasserwirtschaftliche
Machbarkeit
Niederzier
> Machbarkeit des Restsees
Kerpen
Mit der Zulassung des 3. RBPMerzenich
vom 12.12.2014 liegt die wesentliche rechtliche Grundlage für
den weiteren planmäßigen Fortschritt des Tagebaus vor.
RWE Power AG
03.02.2016
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1
Anlass & Projektbeschreibung
Anlass und Projektbeschreibung
> Wasserrechtliche Erlaubnis für die Sümpfung des Tgb. Hambach ist bis zum 31.12.2020 befristet
> Zulassungsbescheid RBP: nach Nebenbestimmung 1.3.3.1.4 ist Verfahren bis Ende 2018 einzuleiten
> RWE Power AG beabsichtigt für das im zugelassenen 3. RBP angezeigte Abbauvorhaben eine
Verlängerung der Erlaubnis bis zum 31.12.2030, gleiche Zulassungszeiträume wie im 3. RBP
> Entwässerungsmaßnahmen zum Zwecke der Standsicherheit der Böschungen/Sohlen
> Bergbauliche Grundwasserentnahme ist eine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung gemäß WHG
> Darlegung der Erforderlichkeit und Zulässigkeit von abweichenden Bewirtschaftungszielen gemäß
WHG
> Angesichts des Umfanges der Entwässerungsmaßnahme und im Interesse einer umfassenden
Aufbereitung und Bewertung erfolgt eine eingehende Untersuchung der Auswirkungen der gepl.
Entwässerungsmaßnahmen auf die Umwelt:
(1) Umweltverträglichkeitsstudie
(2) FFH-Verträglichkeitsuntersuchung
(3) artenschutzrechtliche Prüfung
RWE Power AG
03.02.2016
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1
Anlass & Projektbeschreibung
Entwässerung der Tagebaue
Sümpfung als grundlegende Voraussetzung für die sichere Kohlegewinnung
und Standsicherheit der Böschungen
RWE Power AG
03.02.2016
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Anlass & Projektbeschreibung
1
Brunnenbestand Tgb. Hambach 2014/2015
ca. 460 Sümpfungsbrunnen
davon ca. 240 Vorfeld-/Randbrunnen
und ca. 220 Sohlenbrunnen
Brunnen und zugehörige betriebliche Infrastruktur werden nach dem Stand der
Technik gebaut, detaillierte Planungen werden in Form von gesonderten Betriebsplänen
der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht.
RWE Power AG
03.02.2016
SEITE 11
1
Anlass & Projektbeschreibung
Entnahmebereich Hambach
> Als Grundwasserentnahmebereiche werden auch weiterhin
die in der bestehenden
wasserrechtl. Erlaubnis vom
30.12.1999 erläuterten Flächen
(rote Linie) beabsichtigt
> Entwässerungsziele:
Das Hangende ist im
Anschnittbereich des
Tagebaus vollständig zu
entwässern
Im Liegenden ist eine
hinreichende
Druckentspannung
erforderlich
> Gebot der größtmöglichen
mengenmäßigen Grundwasserschonung wird beachtet
Generell erfolgt die Entwässerung bzw. Druckspiegelabsenkung der Grundwasserleiter auf
das jeweilige Ziel mit etwa 6 – 12 Monaten Vorlauf (Berücksichtigung bergbauliche Planung).
RWE Power AG
03.02.2016
SEITE 12
Anlass & Projektbeschreibung
1
Entwicklung der Wasserhebung
> Untersuchungsraum durch die Sümpfung für den Tagebau Hambach bzw. für die ehemaligen
Ville-Tagebaue bereits weitreichend beeinflusst
> Nach einem Minimum der Sümpfung Anfang der 2000er Jahre sind wieder ansteigende
Mengen bis ca. Mitte/Ende der 2020er Jahre zu verzeichnen
> Rückläufige Sümpfungswasserhebung in den danach folgenden Jahren
1955 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050
Mio m³/a
Messung
Prognose
1400
1200
1000
800
600
Erft-Scholle und Ville
400
200
0
1955
1960
1965
1970
1975
1980
1985
1990
1995
2000
2005
2010
2015
2020
2025
2030
2035
2040
RWE Power AG
2045
2050
03.02.2016
SEITE 13
1
Anlass & Projektbeschreibung
Wasserwirtschaftliche Kennzahlen
Revierübersicht (2015)
575 Mio. m³
170 Mio. m³ 111 Mio. m³
294 Mio. m³
23
Mio. m³
Entwässerung
der Tagebaue
Trinkwasserversorgung
Brauchwässer
der Industrie
Tgb. Hambach: ca. 343 Mio. m³/a
Sümpfungsmenge (2015)
Überschüssige Mengen werden in die Erft
und den Kölner Randkanal und
untergeordnet in die Rur eingeleitet
(eigenständige Wasserrechte)
Einleitung in
Vorfluter
88
Mio. m³
Schutz der
Ökologie
RWE Power AG
03.02.2016
SEITE 14
1
Anlass & Projektbeschreibung
Untersuchungsraum
Erläuterung der Abgrenzung
> Im Verfahren zum 3. RBP:
Untersuchungsraum wurde unter
Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher/
geohydrologischer Aspekte festgelegt
> Übertragung des U-Raumes auf das
wasserrechtliche Verfahren:
Erft-Scholle + linksrheinische Kölner Scholle
> Grundwasserstände in den Schollen werden
überwiegend durch die dort erfolgende und
wirkende Grundwasserentnahme bestimmt
> Schollenübergreifende Grundwassermodell
deckt alle Bereiche des Reviers mit den
hydraulischen Wechselwirkungen ab
> Auswirkungen der Sümpfung in der Venloer
Scholle und in der Rur-Scholle werden über
die Genehmigungsverfahren für die dort
gelegenen Tagebaue Garzweiler und Inden
geregelt
RWE Power AG
03.02.2016
SEITE 15
Agenda
1
2
Anlass & Projektbeschreibung
Geohydrologie & Grundwassermodell
3
Methodik & Vorgehensweise
4
Zeitplan
RWE Power AG
03.02.2016
SEITE 16
2
Geohydrologie & Grundwassermodell
Geohydrologische Ausgangsituation
> Grundwasserstand ist in
bestimmten Bereichen durch die
bereits jahrzehntelange
Sümpfung überprägt
Ganglinie OSTW nördl. Merzenich, südl. Golzheim; unbeeinflusst
> insbesondere nördliche und
zentrale Bereich der Erft-Scholle
durch bergbauliche
Grundwasserabsenkung
gekennzeichnet
> Einfluss am Bsp. des obersten
Grundwasserleiterstockwerks
(OSTW)
Ganglinie OSTW südl. Elsdorf; beeinflusst
Entwässerung Villetagebaue
RWE Power AG
03.02.2016
SEITE 17
2
Geohydrologie & Grundwassermodell
Geohydrologische Ausgangssituation
> Heterogener geologischer Aufbau im
Untersuchungsraum
1. Leiter
2. Leiter
> Ausdehnung der Grundwasserabsenkung nicht
gleichmäßig im Umfeld des Tagebaus sondern in
Abhängigkeit der Verbreitung von Grundwasserleiter
und Grundwassergeringleiter
> Prognose möglicher Auswirkungen nur mit Hilfe von
numerischen Modellen zuverlässig möglich
3. Leiter
4. Leiter
5. Leiter
6. Leiter
7. Leiter
> Modellprognosen bilden somit die wesentliche
Eingangsgröße zur Bestimmung möglicher zukünftiger
Auswirkungen
Mit der Parametrierung von 12
Modellgrundwasserleitern sind alle relevanten
Grundwasserleiter im Rheinischen Revier
abgebildet.
8. Leiter
9. Leiter
10. Leiter
11. Leiter
12. Leiter
Erft-Scholle
Ville
Kölner-Scholle
14 - 19
12-16
14 - 19
Ton 13
Ton 11
12
10
Ton 11E
Ton 9C
11 vertont
9B
Ton 11A
Ton 9A
10
7E-8
Ton 9C
Flöz 7B / 7D
9B
7A
Ton 9A
Flöz 6E
8
6D
Flöz 7F
Flöz 6A
Flöz 6A
7E
Sand 5
Sand 5
Flöz 7B
Ton 5
Ton 5
7A
Sand 4
Sand 4
Flöz 6E
Ton 3
Ton 3
6D
Sand 2
Sand 2
Flöz 6C
Ton 1
Ton 1
6B
09
09
Flöz 6A
Ton 08
Ton 08
2-5
07
07
Ton 1
Ton 06
Ton 06
01 - 09
02 - 05
02 - 05
RWE Power AG
03.02.2016
SEITE 18
2
Geohydrologie & Grundwassermodell
Grundwassermodell
Übertragung geologischer Strukturen in das Modell
> Geologische Situation:
Wasserkörper
Verwerfung
Brunnen
GW-Geringleiter
> Abbildung im Grundwassermodell:
Wasserkörper
Tagebau
GWL
Verwerfung
Brunnen
GW-Geringleiter
Tagebau
GWL
RWE Power AG
03.02.2016
SEITE 19
2
Geohydrologie & Grundwassermodell
Modellnetz
Freie Gestaltung des Modellnetzes möglich
> Netzerstellung unter Berücksichtigung von Abbaugebieten, Feuchtgebieten, Tektonik etc.
> Die Netztopologie ermöglicht es zu belastbaren Aussagen in wasserwirtschaftlich besonders
relevanten Teilräumen zu gelangen
RWE Power AG
03.02.2016
SEITE 20
Geohydrologie & Grundwassermodell
2
Eckdaten zum aktuellen Reviermodell
Venlo
> ca. 150.000 Modellknoten
Venloer-Scholle
> ca. 4.000 km² Fläche
> 12 Modellgrundwasserleiter
Düsseldorf
Roermond
Tagebau
Garzweiler
> Bis zu 2 km Tiefe
> Einzelgewässer
> Brunnen (Berücksichtigung
Fremdentnehmer)
KölnerScholle
Köln
Rur-Scholle
> Feuchtgebiete
> Störungen
> jahresscharfer
Abbaufortschritt
Erft-Scholle
Aachen
> umfassende Kalibrierung
erforderlich, um belastbare
Prognosen zu erhalten
Tagebau Inden
Tagebau
Hambach
Fließgewässer
Brunnen
Modellnetz
Schollengrenzen
Dt-NL Grenze
RWE Power AG
03.02.2016
SEITE 21
2
Geohydrologie & Grundwassermodell
Datensätze für Kalibrierung und Prognose
Gegenüberstellung
Kalibrierungsdatensatz
> Von 1970 bis 2015 sind alle verfügbaren Daten zeitvariant berücksichtigt
Neubildung
Wasserspiegel Rhein und Maas als wesentliche Randbedingungen
Eigene Entnahmen und Entnahmen Dritter
Prognosedatensatz
> Von 1970 an bis zum stationären Endzustand werden einige Werte konstant gesetzt
–
Neubildung = 100 %
–
Wasserspiegel Rhein und Maas = langjährige Mittelwerte
–
Entnahmen Dritter: Festsetzung auf Hebung des Jahres 2000
(mit einigen bergbaubedingten Ausnahmen)
> Hebungs- und Versickerungsmengen
> Berücksichtigung verbleibender Bodenbewegungen
>
Der Prognosedatensatz ist ein synthetischer Zustand, der den Hauptfokus auf
bergbaulich bedingte Effekte legt.
RWE Power AG
03.02.2016
SEITE 22
2
Geohydrologie & Grundwassermodell
Anforderungen an die Grundwassermodellierung
Aufgabenstellungen im Rheinischen Revier
> Veränderung der Geologie durch Abbaufortschritt
> Vollständige Entwässerung von Grundwasserleitern
> Verfilterung von Sümpfungsbrunnen in mehreren Horizonten
> Gezielte Versickerungsmaßnahmen in ökologisch sensiblen Bereichen
> Berücksichtigung zahlreicher tektonischer Störungen mit Kopplung / hydraulische Abdichtung
> Nach Auskohlung: Anlegung von Restseen und großräumiger Grundwasserwiederanstieg
>
Wegen der vielfältigen, bergbauspezifischen Anforderungen wird bei der RWE Power AG
das eigens entwickelte Modellierungspaket GWDREI eingesetzt.
RWE Power AG
03.02.2016
SEITE 23
2
Geohydrologie & Grundwassermodell
Grundwassermodell
> Wasserwirtschaftliche Auswirkungen der bisherigen Bergbautätigkeit, ihr zeitlicher Verlauf und
die detaillierten Ursache-Wirkung-Beziehungen sind bekannt und werden bei der Analyse des
Ist-Zustandes beschrieben
> Das Grundwassermodell erfährt regelmäßig Aktualisierungen wie z. B.
Aktualisierung der Entnahmemengen Dritter (Datenquelle: Erftverband)
und berücksichtigt stets die neuesten geologischen/wasserwirtschaftlichen Erkenntnisse:
Flächenverteilung der Grundwasserneubildung im Untersuchungsraum
(Datenquelle: Erftverband)
Überarbeitung geologisches Modell Ville/Erft-Scholle (Datenquelle: Geologischer Dienst NRW)
> Dokumentation im Rahmen des Modellberichtes (6 jähriger Turnus, zuletzt im Oktober 2013)
Mit dem schollenübergreifenden Modell werden alle bergbaulichen Aktivitäten
im Rheinischen Revier ganzheitlich abgedeckt.
RWE Power AG
03.02.2016
SEITE 24
2
Geohydrologie & Grundwassermodell
Grundwassermodell & Bezugszeitpunkte
> Der zu beantragende Zeitraum für die wasserrechtliche Erlaubnis zur Sümpfung
des Tgb. Hambach entspricht dem des 3. RBP Hambach 2020 – 2030
> Grundwassermodell liefert Prognoseauswertungen:
Berechnung der Grundwasserentnahmemengen anhand der Prognoseberechnungen für das
Erreichen der Entwässerungsziele
Darstellung der resultierende Grundwasserabsenkung insbesondere im OSTW als Differenzen
zum Bezugszeitpunkt 10/2015 (entspricht aktuellem Ist-Zustand)
> Zeitliche Rahmenbedingungen in den Antragsunterlagen:
Ist-Zustand: 10/2015
Darstellung der hydrologischen Auswirkungen in Form von Grundwasserstandsdifferenzen:
2015/1955
Grundwasserstandsdifferenzen mit den Zeitpunkten:
2020 zu 2015, 2025 zu 2015, 2030 zu 2015
Prognosen für den stationären Endzustand
RWE Power AG
03.02.2016
SEITE 25
Agenda
1
Anlass & Projektbeschreibung
2
Geohydrologie & Grundwassermodell
3
4
Methodik & Vorgehensweise
Zeitplan
RWE Power AG
03.02.2016
SEITE 26
3
Methodik & Vorgehensweise
Umweltverträglichkeitsstudie
Auswirkungen können sich auf folgende Schutzgüter ergeben:
> Unmittelbar (direkt) beeinflussbare Schutzgüter:
•
Grundwasser
•
Oberflächengewässer
> Mittelbar (indirekt) beeinflussbare Schutzgüter:
•
Menschen
•
Tiere und Pflanzen (auch artenschutzrechtlich relevante)
•
Boden
•
Luft und Klima
•
Landschaft
•
Kulturgüter
•
Schutzgebiete (FFH, VSG, NSG, LSG etc.)
RWE Power AG
03.02.2016
SEITE 27
3
Methodik & Vorgehensweise
Umweltverträglichkeitsstudie
Erheblichkeitsprüfung
> Auswirkungen auf unmittelbar beeinflussbare Schutzgüter sind nicht ausgeschlossen
> Differenzierung der mittelbar beeinflussbaren Schutzgüter hinsichtlich ihrer möglichen
Auswirkungen durch die Grundwasserentnahme:
– Grundwasserabhängige Biotope und Böden
•
(erhebliche) Auswirkungen können nicht von vornherein ausgeschlossen werden
– Schutzgebiete und Kulturgüter
•
(erhebliche) Auswirkungen sind denkbar, wenn diese in GW-abhängigen
Bereichen gelegen sind
– Mensch, Landschaft, Luft, Klima
•
(erhebliche) Auswirkungen werden nicht erwartet, sollten sich im Verfahren
andere Erkenntnisse ergeben, werden diese in die Untersuchung einbezogen
Auf Basis der Erheblichkeitsprüfung erfolgt die Abschichtung
der für die weitere Untersuchung relevanten, beeinflussbaren Schutzgüter.
RWE Power AG
03.02.2016
SEITE 28
3
Methodik & Vorgehensweise
Umweltverträglichkeitsstudie
Beschreibung der relevanten beeinflussbaren Schutzgüter
Unmittelbar beeinflussbare Schutzgüter
> Entsprechend der Situation im oberen Grundwasserstockwerk besteht durch
die weitreichende und langjährige Sümpfung eine jahrzehntelange Beeinflussung
> Grundwasser
•
Beschreibung der Ausgangssituation zum Bezugszeitpunkt 10/2015
anhand der Hauptgrundwasserleiter im Untersuchungsraum
•
Darstellung der Grundwassersituation anhand von Grundwassergleichenplänen und
Flurabstandsplänen
•
Beschreibung des Grundwasservorrats, -strömung und -qualität
> Oberflächengewässer
•
Grundwasserflurabstände zum Zeitpunkt 10/2015 in Kombination mit den
Prognoseergebnissen des Grundwassermodells ermöglichen einen Rückschluss,
wo der Kontakt zum obersten Grundwasserstockwerk verloren gehen kann
> Beschreibung Umfang/zeitlicher Ablauf der Auswirkungen auf die o. g. Schutzgüter
RWE Power AG
03.02.2016
SEITE 29
3
Methodik & Vorgehensweise
Umweltverträglichkeitsstudie
Grundwasserentnehmer
> Beschreibung und Darstellung der bestehenden und zugelassenen Wasserentnahmen anhand
der regelmäßig erhobenen Daten des Erftverbandes (Aktualisierungsstand 10/2015)
> Prüfung der Auswirkungen auf Grundwasserentnehmer
> Größe der beeinflussbaren Flächen und Grad der Beeinflussung nehmen im Zeitraum
2020 – 2030 im Untersuchungsraum voraussichtlich nur unwesentlich zu
> Nach dem heutigen Kenntnisstand sind die langfristig angelegten Ersatzwassermaßnahmen
planmäßig entsprechend der geübten Praxis weiter zu führen
>
Grundsätzlich gilt: bei bergbaubedingter Beeinflussung des Grundwasserstandes wird für
den zusätzlichen Aufwand Dritter bei der Wassergewinnung nach Maßgabe
der gesetzlichen Bestimmungen Ersatz geleistet.
RWE Power AG
03.02.2016
SEITE 30
3
Methodik & Vorgehensweise
Umweltverträglichkeitsstudie
Mittelbar beeinflussbare Schutzgüter:
> Grundwasserabhängige Böden, Bodennutzung und Kulturgüter
•
Ermittlung und Charakterisierung GW-abhängiger Böden
•
Darstellung der land- und forstwirtschaftlichen Verhältnisse in Abhängigkeit von der
Grundwassersituation
Forstwirtschaftlich genutzte Flächen:
ab einem Flurabstand > 5 m nicht mehr grundwasserbeeinflusst
Landwirtschaftlich genutzte Flächen:
ab einem Flurabstand > 2 m nicht mehr grundwasserbeeinflusst
•
Beschreibung der Bau- und Bodendenkmale:
Betrachtung der Bauwerke auf humosen Böden im Bereich geringer Flurabständen
> Beschreibung Umfang/zeitlicher Ablauf der Auswirkungen auf die Schutzgüter
RWE Power AG
03.02.2016
SEITE 31
3
Methodik & Vorgehensweise
Grundwasserabhängige Feuchtgebiete
Datengrundlage für die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)
> bei Flurabständen > 5 m ist eine Grundwasserabhängigkeit der Vegetation nicht mehr gegeben
> Flächendeckende Biotoptypenkartierung innerhalb der 5 m-Flurabstandslinie im Betrachtungsraum
(Stand 10/2015)
> Auf feuchten / nassen Standorten, geprägt durch Feuchtvegetation, erfolgt zudem eine selektive
Vegetationskartierung
> Auswirkungen sind nicht ausgeschlossen, wenn in
GW-abhängigen Gebieten Grundwasserabsenkungen
von > 10 cm prognostiziert werden
RWE Power AG
03.02.2016
SEITE 32
Methodik & Vorgehensweise
3
Vorgehensweise bei der Abgrenzung von Feuchtgebieten
Flurabstände 2015
Flurabstände 2015
>5m
>5m
0-5m
Keine Grundwasserabhängigkeit
der Vegetation gegeben
Grundwasserabhängigkeit der
Vegetation gegeben
Biotoptypenkartierung sowie
selektive Vegetationskartierung
auf feuchten und nassen
Standorten
Keine Biotoptypenkartierung
0-5m
Auf Basis der Bestandserhebung:
Abstimmung der Feuchtgebietskulisse mit Fachbehörden
GW-Absenkung
GW-Absenkung
< 10 cm
> 10 cm
Keine
Beeinträchtigung
Beeinträchtigung
nicht ausgeschlossen
Von der Grundwasserabsenkung können diejenigen Feuchtgebiete/Feuchtbereiche betroffen
sein, die in ihrer ökologischen Ausstattung eine Grundwasserabhängigkeit aufzeigen.
RWE Power AG
03.02.2016
SEITE 33
3
Methodik & Vorgehensweise
Grundwasserabhängige Feuchtgebiete
Bsp. einer Kartierung:
Umweltverträglichkeitsstudie für den Untersuchungsraum südl. Rur-Scholle
> Westlich von Müddersheim liegt am Mersheimer Graben das "Feuchtgebiet Mersheimer Bruch"
(L-5/15), welches in seinem südlichen Schenkel den überwiegenden Teil des NSG "Mersheimer
Broich" beinhaltet:
Biotoptyp: Pappelwald auf Auenstandort
Biotoptypenkartierung, Abstimmung Feuchtgebietskulisse, Einrichtung eines Monitorings
RWE Power AG
03.02.2016
SEITE 34
3
Methodik & Vorgehensweise
Grundwasserabhängige Feuchtgebiete
Darstellung der möglichen Auswirkungen und Beschreibung von Vermeidungs- und
Ausgleichsmaßnahmen
> Die Auswirkungen der Grundwasserentnahmen auf die relevanten Schutzgüter werden mit Hilfe
des revierweiten Grundwassermodells prognostiziert
> Dort, wo Auswirkungen denkbar bzw. prognostiziert werden, sind geeignete Maßnahmen zur
Vermeidung bzw. dem Ausgleich von Beeinträchtigungen zu beschreiben
Mögliche Maßnahmen zum Schutz von Feuchtgebieten
> Direkte Einleitung in Gewässer
> Gezielte Versickerung von Grundwasser
> Sohlschwellen
> Sohlaufhöhungen
> Drainagenschließung
> Überlaufregulierungen
> verschiedenartige Einleitungen,
Überleitungen von Wasser
RWE Power AG
03.02.2016
SEITE 35
3
Methodik & Vorgehensweise
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung
> Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens, die sich auf besondere Erhaltungsziele
der FFH-Gebiete negativ auswirken können
> Für alle FFH-Gebiete wurde im Rahmen einer Voruntersuchung (3. RBP) überprüft, ob die
prognostizierte GW-Absenkung zu einer Beeinträchtigung der gebietsspezifischen Schutzziele
führt
> Insofern wurde bereits die Machbarkeit des Vorhabens auch mit Blick auf die
sümpfungsbedingten Folgen des Tagebaus festgestellt und genehmigt
> Die vorzunehmende Untersuchung zur FFH-Verträglichkeit knüpft an die im Rahmen des
3. RBP durchgeführte Prüfung an
> Unter Berücksichtigung aktualisierter Daten:
erneute FFH-Voruntersuchung der in dem Verfahren „Sümpfungserlaubnis Hambach“ vertieft
zu betrachtenden FFH-Gebiete
> Verwendung aktueller Prognosedaten:
Untersuchung, ob die zugrunde gelegten Absenkungsbeträge, die als FFH-verträglich
eingestuft wurden, vergleichbar sind
RWE Power AG
03.02.2016
SEITE 36
Methodik & Vorgehensweise
3
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung
Bestand der FFH-Gebiete im
Untersuchungsraum:
> 14 FFH-Gebiete im
Untersuchungsraum vorhanden
> 8 FFH-Gebiete im
Untersuchungsraum (teilweise)
grundwasserabhängig
RWE Power AG
03.02.2016
SEITE 37
Methodik & Vorgehensweise
3
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung
Flurabstände 2015
Flurabstände 2015
>5m
0-5m
>5m
0-5m
Keine Grundwasserabhängigkeit
der Vegetation gegeben
Grundwasserabhängigkeit der
Vegetation gegeben
FFH-Voruntersuchung
vorhabensbedingte
Beeinträchtigung des FFH-Gebiets
durch Sümpfung
ausgeschlosssen
Modellprognose:
Biotoptypenkartierung sowie
selektive Vegetationskartierung
auf feuchten und nassen
Standorten
GW-Absenkung
GW-Absenkung
< 10 cm
> 10 cm
Keine
Betroffenheit
Betroffenheit nicht offensichtlich
ausgeschlossen
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung
RWE Power AG
03.02.2016
SEITE 38
3
Methodik & Vorgehensweise
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung
Kann für einzelne Gebiete eine vorhabenbedingte Betroffenheit nicht offensichtlich
ausgeschlossen werden, so werden die für eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung
erforderlichen Angaben gemacht:
> Ökologische Charakterisierung des FFH-Gebietes
> Potenzielle Auswirkungen des Vorhabens auf die Erhaltungsziele
> Bewertung der Erheblichkeit der Vorhabenwirkungen auf die Erhaltungsziele
> Vermeidung- und Minimierungsmaßnahmen
> Kumulationswirkung mit anderen Plänen oder Projekten
> Zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse der Prüfung
RWE Power AG
03.02.2016
SEITE 39
3
Methodik & Vorgehensweise
Grundsätze „terrestrische Biotope“
Beispiel: Potenziell GW-unabhängige Biotope (z. B. Trockenrasen)
Heidelerche
Heidelerche
Halbtrockenrasen
GWF < 5m
Halbtrockenrasen kommt unabhängig vom GW-Stand vor
Lebensraum ermöglicht das Vorkommen der Heidelerche
Halbtrockenrasen
Sümpfung
GWF > 5m
Halbtrockenrasen bleibt als Biotoptyp erhalten
Heidelerche verbleibt im Lebensraum
Artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit durch Sümpfung kann ausgeschlossen werden.
RWE Power AG
03.02.2016
SEITE 40
3
Methodik & Vorgehensweise
Grundsätze „terrestrische Biotope“
Beispiel: Potenziell GW-abhängige Biotope (z. B. Röhrichte)
Teichrohrsänger
Braunkehlchen
Röhrichte
Hochstaudenflur
Sümpfung
GWF < 5m
GWF > 5m
Röhricht kommt abhängig vom Wasser-Stand vor
Lebensraum ermöglicht das Vorkommen des
Teichrohrsängers
Röhricht geht als Biotoptyp verloren
Teichrohrsänger wandert ab
Artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit durch Sümpfung kann nicht
ausgeschlossen werden.
RWE Power AG
03.02.2016
SEITE 41
Artenschutzrechliche Prüfung
Flurabstände 2015
0-5m
Flurabstände 2015
>5m
>5m
0-5m
Biotoptypenkartierung und selektive Vegetationskartierung
GW-Absenkung
GW-Absenkung
< 10 cm
> 10 cm
Keine
Beeinträchtigung,
Keine
Biotoptypenkartierung
Keine Beeinträchtigung
Welcher Biotoptyp?
Terrestrisch
Aquatisch
GW-Flurabstand
> 1m
Keine Beeinträchtigung
Pot- Gw-abhängig
< 1m
Keine Maßnahmen
Detailprüfung zum
Artenschutz
ja
Maßnahmen
Keine
Beeinträchtigung
Maßnahmen
Keine
Beeinträchtigung
Keine Maßnahmen
nein
Keine Beeinträchtigung
Detailprüfung zum
RWE Power AG
03.02.2016
Artenschutz
SEITE 42
3
Methodik & Vorgehensweise
Artenschutzrechtliche Prüfung
> D.h.: für diejenigen potenziell GW-abhängigen Lebensräume,
– für die eine artenschutzrechtliche Betroffenheit von vorne herein aufgrund ausbleibender
oder unwirksamer GW-Absenkungen ausgeschlossen werden kann oder
– für die wegen ausbleibender Auswirkungen aufgrund von Vermeidungsmaßnahmen eine
Betroffenheit ausgeschlossen werden kann,
ist die Durchführung einer artenschutzrechtlichen Prüfung nicht erforderlich
> Können artenschutzrechtliche Betroffenheiten nicht ausgeschlossen werden:
Beschreibung der nachgewiesenen und potenziell vorkommenden Tier- und Pflanzenarten,
für die das Gebiet einen geeigneten Lebensraum darstellt
> Beschreibung der Auswirkungen und Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung der
Grundwasserabsenkungen
> Ggf. werden Ausnahmevoraussetzungen geprüft
(inklusive Maßnahmen zur Sicherung eines
günstigen Erhaltungszustandes)
RWE Power AG
03.02.2016
SEITE 43
3
Methodik & Vorgehensweise
Wasserwirtschaftliche Verhältnisse nach 2030
> Thema nicht Gegenstand des Antrags:
wird in den Antragsunterlagen aufgrund der zu beantragenden Sümpfungsphase
von 2020 – 2030 nur übergeordnet/ergänzend dargestellt
> Wasserwirtschaftliche Verhältnisse bis Tagebauende:
werden trotz der stattfindenden Reduzierung der Sümpfungsmaßnahmen weiterhin
vornehmlich durch Entwässerungsmaßnahmen des Tagebaus bestimmt
> Wasserwirtschaftliche Verhältnisse nach Tagebauende:
Im Anschluss an die Auskohlung des Tagebaus Hambach erfolgt die Befüllung des Restsees
über Wässer aus dem Rhein bzw. aus Restseebegleitbrunnen, die zur Standsicherheit der
Restseeböschungen während der Füllphase benötigt werden
RWE Power AG
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Methodik & Vorgehensweise
Grundwasserwiederanstieg
nach Beendigung des aktiven Bergbaus
> Thema nicht Gegenstand des Antrags, wird aber ergänzend vorgelegt
> Der Sümpfungseinfluss wirkt zwar über längere Zeiträume, ist aber letztendlich vorübergehend
> Mit der Beendigung des Tagebaubetriebs wird auch die Sümpfung sukzessive eingestellt,
so dass die Grundwasserstände allmählich wieder ansteigen.
Am Ende des Wiederanstiegs stellen sich wieder großflächig die ursprünglichen Flurabstände ein.
> Der GW-Wiederanstieg ist ein längerer Prozess, der größte Teil des GW-Wiederanstiegs erfolgt
erst nach Beendigung der Tagebaue und wird teilweise erst nach 2100 abgeschlossen sein
> Der GW-Wiederanstieg auf das bergbauunbeeinflusste Niveau ist genehmigungsrechtlich
vorgeschrieben
Absicherung der Wasserversorgung
Erhalt der grundwasserabhängigen Feuchtgebiete
Erhalt der natürlichen Abflusssituation in Fließgewässern
Wiederherstellung eines sich selbst regulierenden Wasserhaushalts
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Methodik & Vorgehensweise
Monitoring
> Rechtliche Grundlagen
Aufgrund der Nebenbestimmung 1.3.3.1.4 der Erlaubnis des 3. RBP vom 12.12.2014 hat der Antrag
ein Konzept für ein wasserwirtschaftlich-ökologisches Monitoring zu enthalten.
Das Konzept wird im Verlauf der Antragserstellung in Absprache mit den Behörden entwickelt und
im Nachgang organisiert und umgesetzt.
> Zweck
Systematisches Programm zur räumlichen Beobachtung, Kontrolle und Bewertung der
wasserwirtschaftlichen und ökologisch relevanten Größen im Einflussbereich
> Mögliche Ziele
Festlegung von Umweltstandards und -zielen, zielgerichtete Umweltbeobachtung, Beurteilung der
Situation (Soll/Ist), Information und Dokumentation
> Mögliche Aufgabenschwerpunkte
Grundwasser, Wasserversorgung, Oberflächengewässer, Feuchtgebiete inkl. Natur und Landschaft
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Methodik & Vorgehensweise
Methodik und aktueller Stand
Grundwasser (Bsp. Monitoring Inden)
> Beobachtung und Bewertung des Grundwassermessstellennetzes
> Beobachtung und jährliche Bewertung der Grundwasserstände anhand der entwickelten methodischen
Ansätzen (Vergleich mit unbeeinflussten Referenzmessstellen mittels Wiener-Filter-Analysen, dem
Bárdossy-Verfahren oder neuronalen Netzen)
Ausgereifte und bewährte Werkzeuge zur Beurteilung der Grundwassersituation liegen vor.
Negative Veränderungen können so rechtzeitig erkannt werden.
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Methodik & Vorgehensweise
Methodik und aktueller Stand
Feuchtgebiete (Bsp. Monitoring Inden)
> Beobachtung und Bewertung der zu betrachtenden Feuchtgebietskulisse:
Durchführung regelmäßiger Vegetationsaufnahmen anhand der methodischen Ansätze
(Ellenbergsche Feuchtezahlen und Zeigerartenverfahren)
> Gesamtbewertung der Feuchtgebiete in einem regelmäßigem Turnus:
Ergebnissen der Vegetationsaufnahmen, Grundwasserstandsauswertungen,
Oberflächengewässerbegehungen
Lattenpegel Oberflächengewässer
Vegetationsbeobachtungsfläche
Grundwassermessstelle
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Methodik & Vorgehensweise
Bilanz des Monitorings
> Unter Beteiligung aller Fachbehörden und Institutionen werden konsensuale Ergebnisse erzielt,
die eine fachlich hinreichende und in die Zukunft gerichtete Überwachung sicherstellen
> Das Monitoring stellt somit ein geeignetes Instrumentarium dar, die komplexen Zusammenhänge
im Rahmen der Tagebausümpfung sinnvoll und nachhaltig zu begleiten
> Durch zuverlässiges Handeln und nachhaltiges Arbeiten in den Feuchtgebieten konnte in den
vergangenen Jahren eine wirkungsvolle Methodik implementiert werden, die sich in Summe in
einer positiven Bilanz des Monitorings niederschlägt
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Agenda
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Anlass & Projektbeschreibung
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Geohydrologie & Grundwassermodell
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Methodik & Vorgehensweise
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Zeitplan
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Zeitplan bis Antragseinreichung
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Zeitplan bis Antragseinreichung
> Termin zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde
am 19.01.16 durchgeführt
2017
2015
• Frühe
Öffentlichkeitsbeteiligung
• Scoping
• Artenschutzkartierung
• Abstimmung
Feuchtgebietskulisse
• Kalibrierung
Grundwassermodell
2016
• Endgültige
Modellprognosen
• Abstimmung der
Antragsunterlagen
• Beschreibung
Auswirkungen und
Maßnahmen
• Einreichen der
Antragsunterlagen
2018
• Erstellung
Antragsunterlagen
Die RWE Power AG wird auch weiter über den Verfahrensablauf
im Rahmen der informellen Beteiligung informieren
(flankierende Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren).
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