Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2015)

Daten

Kommune
Inden
Größe
129 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
08.02.18, 15:36
Aktualisiert
08.02.18, 15:36
Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2015) Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2015)

öffnen download melden Dateigröße: 129 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Kämmerei Christoph Hurtz 25.01.2018 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 22.02.2018 TOP Ein Ja Nein 9/2018 1. Ergänzung Ent Bemerkungen Betrifft: Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2015 Beschlussentwurf: Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat: 1. von dem errechneten Jahresüberschuss i. H. v. 19.436,- € der Endkostenstelle „Entsorgung Restmüll“ werden 32.898,- € als Fehlbetrag und 2. von dem errechneten Jahresfehlbetrag i. H. v. 18.890,- € der Endkostenstelle „Entsorgung Bioabfall“ werden 1.254,- € als Überschuss anteilig in den folgenden Gebührenkalkulationen zu berücksichtigen.. Begründung: Gemäß § 6 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Ergebnisse der Nachkalkulationen für die kostenrechnende Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2015 sind als Anlagen beigefügt. Erläuterung zu Punkt 1 des Beschlussentwurfs: Die im Vorjahr durchgeführte, überschlägige Nachkalkulation 2015 ergab einen Jahresüberschuss von 52.334,- €. Davon ging bereits ein Teilbetrag i. H. v. 20.000,00 € in die Gebührenbedarfsberechnung 2017 ein, um die Gebühren stabil zu halten. Für die Gebührenbedarfsberechnung 2018 ist ein restlicher Überschussbetrag von 32.334,- € berücksichtigen worden, um den Gebührenzahler nachträglich zu entlasten. Die im Jahr 2018 durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2015 ergab nunmehr nur einen Überschuss von 19.436,€. Die Verrechnung (Überschuss überschlägige Kalkulation 2015 52.334,- € ./. tatsächlicher Gewinn aus der Nachkalkulation 2015 i. H. v. 19.436,- €) ergibt einen noch zu berücksichtigenden Fehlbetrag i. H. v. 32.898,- €. Dieser soll in den folgenden Gebührenkalkulationen berücksichtigt werden. Erläuterung zu Punkt 2 des Beschlussentwurfs: Die im Jahr 2016 durchgeführte, überschlägige Nachkalkulation 2015 ergab einen Jahresfehlbetrag von 20.144,- €. Davon ging ein Teilbetrag i. H. v. 6.000,- € in die Gebührenbedarfsberechnung 2017 ein. In der Gebührenkalkulation 2018 wurde der restliche Fehlbetrag in Höhe von 14.144,-€ berücksichtigt. Die im Jahr 2018 durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2015 ergab nunmehr nur einen Fehlbetrag i. H. v. 18.890,- €. Die Verrechnung (Fehlbetrag überschlägige Kalkulation 2015 20.144,- € ./. tatsächlicher Fehlbetrag aus der Nachkalkulation 2015 i. H. v. 18.890,- €) ergibt einen noch zu berücksichtigenden Überschuss von 1.254,- €. Dieser soll in den folgenden Gebührenkalkulationen berücksichtigt werden. Der Bau- und Vergabeausschuss hat in seiner Sitzung am 24.01.2018 die oben stehende Empfehlung an den Rat beschlossen. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: davon: im Haushalt des laufenden Jahres in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr zweites Folgejahr drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: ☐ ja € € € € € ☐ ja ☒ nein ☐ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Anlage(n): (1) Nachkalkulation Restmüll 2015 (2) Erläuterungen Restmüll 2015 (3) Nachkalkulation Bioabfall 2015 (4) Erläuterungen Bioabfall 2015 (5) Nachkalkulation BAB Abfall 2015 Beschlussvorlage 9/2018 1. Ergänzung Seite 2