Daten
Kommune
Inden
Größe
129 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
08.02.18, 15:36
Aktualisiert
08.02.18, 15:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Kämmerei
Christoph Hurtz
25.01.2018
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
22.02.2018
TOP Ein Ja
Nein
9/2018
1. Ergänzung
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2015
Beschlussentwurf:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat:
1. von dem errechneten Jahresüberschuss i. H. v. 19.436,- € der Endkostenstelle „Entsorgung
Restmüll“ werden 32.898,- € als Fehlbetrag und
2. von dem errechneten Jahresfehlbetrag i. H. v. 18.890,- € der Endkostenstelle „Entsorgung
Bioabfall“ werden 1.254,- € als Überschuss
anteilig in den folgenden Gebührenkalkulationen zu berücksichtigen..
Begründung:
Gemäß § 6 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende
eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden.
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Ergebnisse der Nachkalkulationen für die kostenrechnende Einrichtung „Entsorgung Abfall“
für das Jahr 2015 sind als Anlagen beigefügt.
Erläuterung zu Punkt 1 des Beschlussentwurfs:
Die im Vorjahr durchgeführte, überschlägige Nachkalkulation 2015 ergab einen Jahresüberschuss
von 52.334,- €. Davon ging bereits ein Teilbetrag i. H. v. 20.000,00 € in die
Gebührenbedarfsberechnung 2017 ein, um die Gebühren stabil zu halten. Für die
Gebührenbedarfsberechnung 2018 ist ein restlicher Überschussbetrag von 32.334,- €
berücksichtigen worden, um den Gebührenzahler nachträglich zu entlasten. Die im Jahr 2018
durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2015 ergab nunmehr nur einen Überschuss von 19.436,€. Die Verrechnung (Überschuss überschlägige Kalkulation 2015 52.334,- € ./. tatsächlicher
Gewinn aus der Nachkalkulation 2015 i. H. v. 19.436,- €) ergibt einen noch zu berücksichtigenden
Fehlbetrag i. H. v. 32.898,- €. Dieser soll in den folgenden Gebührenkalkulationen berücksichtigt
werden.
Erläuterung zu Punkt 2 des Beschlussentwurfs:
Die im Jahr 2016 durchgeführte, überschlägige Nachkalkulation 2015 ergab einen Jahresfehlbetrag
von 20.144,- €. Davon ging ein Teilbetrag i. H. v. 6.000,- € in die Gebührenbedarfsberechnung
2017 ein. In der Gebührenkalkulation 2018 wurde der restliche Fehlbetrag in Höhe von 14.144,-€
berücksichtigt. Die im Jahr 2018 durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2015 ergab nunmehr
nur einen Fehlbetrag i. H. v. 18.890,- €. Die Verrechnung (Fehlbetrag überschlägige Kalkulation
2015 20.144,- € ./. tatsächlicher Fehlbetrag aus der Nachkalkulation 2015 i. H. v. 18.890,- €) ergibt
einen noch zu berücksichtigenden Überschuss von 1.254,- €. Dieser soll in den folgenden
Gebührenkalkulationen berücksichtigt werden.
Der Bau- und Vergabeausschuss hat in seiner Sitzung am 24.01.2018 die oben stehende
Empfehlung an den Rat beschlossen.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
zweites Folgejahr
drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt:
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag:
☐ ja
€
€
€
€
€
☐ ja
☒ nein
☐ nein
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Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Anlage(n):
(1) Nachkalkulation Restmüll 2015
(2) Erläuterungen Restmüll 2015
(3) Nachkalkulation Bioabfall 2015
(4) Erläuterungen Bioabfall 2015
(5) Nachkalkulation BAB Abfall 2015
Beschlussvorlage 9/2018 1. Ergänzung
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