Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2016)

Daten

Kommune
Inden
Größe
130 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
08.02.18, 15:36
Aktualisiert
08.02.18, 15:36
Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2016) Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2016)

öffnen download melden Dateigröße: 130 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Kämmerei Christoph Hurtz 25.01.2018 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 22.02.2018 TOP Ein Ja Nein 11/2018 1. Ergänzung Ent Bemerkungen Betrifft: Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2016 Beschlussentwurf: Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat: 1. von dem errechneten Jahresfehlbetrag des Jahres 2016 in Höhe von 2.737,- € der Endkostenstelle Grabbereitung, 2. von dem errechneten Jahresfehlbetrag des Jahres 2016 in Höhe von 19.712,- € der Endkostenstelle „Unterhaltung der Gemeindefriedhöfe“ werden in den folgenden Gebührenkalkulationen berücksichtigt. 3. Der Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Leichenhallen“ in Höhe von 26.554,- € wird festgestellt. Der Fehlbetrag ist durch allgemeine Haushaltsmittel aus zu gleichen. Begründung: Gemäß § 6 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Ergebnisse der Nachkalkulationen für die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2016 sind als Anlagen beigefügt. Erläuterung zu Punkt 1 des Beschlussentwurfs: Die im Jahr 2018 durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2016 ergab nunmehr einen Fehlbetrag von 2.737,- €. Dieser wird in den folgenden Gebührenkalkulationen berücksichtigt. Erläuterung zu Punkt 2 des Beschlussentwurfs: Die im Jahr 2018 durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2016 ergab nunmehr einen Fehlbetrag von 19.712,- €. Dieser wird in den folgenden Gebührenkalkulationen berücksichtigt. Erläuterung zu Punkt 3 des Beschlussentwurfs: Die im Jahr 2018 durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2016 ergab nunmehr einen Fehlbetrag von 26.554,- €. Dieser wird in Anlehnung an die vergangenen Jahre aus dem allgemeinen Haushalt gedeckt, da der Bereich nicht kostendeckend zu bewirtschaften ist. Der Bau- und Vergabeausschuss hat in seiner Sitzung am 24.01.2018 die oben stehende Empfehlung an den Rat beschlossen. In der Nachkalkulation Unterhaltung der Friedhöfe (Nutzungsrechte) hat sich der Fehlbetrag von 24.472 € um 4.760 € verringert nach 19.712 €. Bei den Erträgen Entgelt für Inanspruchnahme Bauhof 2.380 € fehlte das negative Vorzeichen. Durch das Hinzufügen des Vorzeichen verdoppelt sich der Betrag von 2.380 € nach 4.760 €. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: davon: im Haushalt des laufenden Jahres in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr zweites Folgejahr drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: ☐ ja € € € € € ☐ ja ☒ nein ☐ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Anlage(n): (1) Nachkalkulation Bestattungen 2016 (2) Erläuterungen Bestattungen 2016 (3) Nachkalkulation Nutzungsrechte 2016 (4) Erläuterungen Nutzungsrechte 2016 (5) Nachkalkulation Leichenhallen 2016 (6) Erläuterungen Leichenhallen 2016 (7) Nachkalkulation BAB 2016 Beschlussvorlage 11/2018 1. Ergänzung Seite 2