Daten
Kommune
Inden
Größe
130 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
08.02.18, 15:36
Aktualisiert
08.02.18, 15:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Kämmerei
Christoph Hurtz
25.01.2018
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
22.02.2018
TOP Ein Ja
Nein
11/2018
1. Ergänzung
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Bestattungswesen“ für das Jahr 2016
Beschlussentwurf:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat:
1. von dem errechneten Jahresfehlbetrag des Jahres 2016 in Höhe von 2.737,- € der
Endkostenstelle Grabbereitung,
2. von dem errechneten Jahresfehlbetrag des Jahres 2016 in Höhe von 19.712,- € der
Endkostenstelle „Unterhaltung der Gemeindefriedhöfe“ werden
in den folgenden Gebührenkalkulationen berücksichtigt.
3. Der Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Leichenhallen“ in Höhe von 26.554,- € wird
festgestellt. Der Fehlbetrag ist durch allgemeine Haushaltsmittel aus zu gleichen.
Begründung:
Gemäß § 6 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende
eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden.
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Ergebnisse der Nachkalkulationen für die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ für
das Jahr 2016 sind als Anlagen beigefügt.
Erläuterung zu Punkt 1 des Beschlussentwurfs:
Die im Jahr 2018 durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2016 ergab nunmehr einen Fehlbetrag
von 2.737,- €. Dieser wird in den folgenden Gebührenkalkulationen berücksichtigt.
Erläuterung zu Punkt 2 des Beschlussentwurfs:
Die im Jahr 2018 durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2016 ergab nunmehr einen Fehlbetrag
von 19.712,- €. Dieser wird in den folgenden Gebührenkalkulationen berücksichtigt.
Erläuterung zu Punkt 3 des Beschlussentwurfs:
Die im Jahr 2018 durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2016 ergab nunmehr einen Fehlbetrag
von 26.554,- €. Dieser wird in Anlehnung an die vergangenen Jahre aus dem allgemeinen Haushalt
gedeckt, da der Bereich nicht kostendeckend zu bewirtschaften ist.
Der Bau- und Vergabeausschuss hat in seiner Sitzung am 24.01.2018 die oben stehende
Empfehlung an den Rat beschlossen. In der Nachkalkulation Unterhaltung der Friedhöfe
(Nutzungsrechte) hat sich der Fehlbetrag von 24.472 € um 4.760 € verringert nach 19.712 €. Bei
den Erträgen Entgelt für Inanspruchnahme Bauhof 2.380 € fehlte das negative Vorzeichen. Durch
das Hinzufügen des Vorzeichen verdoppelt sich der Betrag von 2.380 € nach 4.760 €.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
zweites Folgejahr
drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt:
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag:
☐ ja
€
€
€
€
€
☐ ja
☒ nein
☐ nein
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Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Anlage(n):
(1) Nachkalkulation Bestattungen 2016
(2) Erläuterungen Bestattungen 2016
(3) Nachkalkulation Nutzungsrechte 2016
(4) Erläuterungen Nutzungsrechte 2016
(5) Nachkalkulation Leichenhallen 2016
(6) Erläuterungen Leichenhallen 2016
(7) Nachkalkulation BAB 2016
Beschlussvorlage 11/2018 1. Ergänzung
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