Daten
Kommune
Inden
Größe
115 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
08.02.18, 15:36
Aktualisiert
08.02.18, 15:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Ordnungsamt
Silke Esser
06.02.2018
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
22.02.2018
TOP Ein Ja
Nein
35/2018
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Bestellung des Brandinspektors Ingo Stammwitz und des Brandoberinspektors Stefan Pfennings zu
Ehrenbeamten auf Zeit
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt, Herrn Brandinspektor Ingo Stammwitz zum 1. stellvertretenden Leiter der
Freiwilligen Feuerwehr Inden unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit ab dem
24.03.2018 für die Dauer von 6 Jahren und Herrn Brandoberinspektor Stefan Pfennings zum
kommissarischen 2. stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Inden unter Berufung in
das Beamtenverhältnis auf Zeit ab dem 24.03.2018 für die Dauer von 2 Jahren zu bestellen.
Begründung:
Die Amtszeit der beiden stellvertretenden Leiter der Feuerwehr, Herr Dr. Wilhelm Schwieren und
Herr Ingo Stammwitz, läuft aus und beide Funktionen sind neu bzw. wieder zu besetzen.
Gemäß § 11 des Gesetzes zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des
Katastrophenschutz in der derzeit gültigen Fassung werden die Stellvertreter der Wehr auf
Vorschlag des Kreisbrandmeisters für die Dauer von sechs Jahren zum Ehrenbeamten auf Zeit
bestellt. Vor der Bestellung durch den Rat hat der Feuerschutzträger, vertreten durch den
Bürgermeister unter Beteiligung des Kreisbrandmeisters die gesamte Wehr anzuhören.
Die Anhörung der Wehr hat am 29.01.2018 stattgefunden. Als Ergebnis dieser Anhörung schlägt
Herr Kreisbrandmeister Karlheinz Eismar dem Rat der Gemeinde Inden vor, den
Gemeindebrandinspektor Ingo Stammwitz zum 1. stellvertretenden Leiter der Freiwilligen
Feuerwehr der Gemeinde Inden für die Dauer von sechs Jahren wieder zu bestellen. Die Ernennung
durch den Bürgermeister soll bei der Jahreshauptversammlung der Feuerwehr am 24.03.2018
erfolgen.
Des Weiteren schlägt Herr Kreisbrandmeister Eismar dem Rat der Gemeinde Inden vor, den
Brandoberinspektor Stefan Pfennings zum 2. Stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr
der Gemeinde Inden zu bestellen. Da Herr Pfennings Polizeibeamter ist, wurde der Dienstherr ins
Benehmen gesetzt. Eine entsprechende Einverständniserklärung durch den Dienstherrn liegt dem
Kreisbrandmeister vor. Um sicher zu stellen, dass Herr Pfennings jederzeit seiner Dienstpflicht als
Polizeibeamter nachkommen kann, ist darauf zu achten, dass entsprechende
Vertretungsmöglichkeiten stets gegeben sind.
Die Bestellung von Stefan Pfennings kann jedoch derzeit nur kommissarisch erfolgen, da er nach
der Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen
noch nicht über die dort geforderte fachliche Qualifikation verfügt. Herr Pfennings muss hierzu
noch den Lehrgang F VI am Institut der Feuerwehr in Münster innerhalb von zwei Jahren
erfolgreich absolvieren. Die Zeit der kommissarischen Übertragung einer Funktion darf nach § 17
Abs. 3 der Laufbahnverordnung für Feuerwehren
zwei Jahre nicht übersteigen. Nach
erfolgreichem Abschluss des Lehrganges wird eine Ernennung für sechs Jahre erfolgen.
Die Ernennung durch den Bürgermeister soll ebenfalls bei der Jahreshauptversammlung der
Feuerwehr am 24.03.2018 erfolgen.
Die Stellungnahme des stellvertretenden Kreisbrandmeisters vom 01.02.2018 ist als Anlage
beigefügt.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
zweites Folgejahr
drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt:
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag:
☐ ja
€
€
€
€
€
☐ ja
☐ nein
☐ nein
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Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Anlage(n):
(1) Stellungnahme Kreisbandmeister
Beschlussvorlage 35/2018
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