Daten
Kommune
Inden
Größe
159 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
08.02.18, 15:36
Aktualisiert
08.02.18, 15:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Erläuterungen zum Fehlbetrag 2016
Der hohe Fehlbetrag in der Nachkalkulation Schmutzwasser 2016 in Höhe von 351.671 €
ergibt sich aus folgenden Sachverhalt:
Mit dem Bescheid 2016 über die Grundbesitzabgaben wurde der Ablese- und
Abrechnungszeitraum für Schmutzwasser geändert, da auch der Wasserversorger
(Verbandswasserwerk Aldenhoven) den Ablesezeitraum wieder auf das Kalenderjahr
umgestellt hat. Somit wurden im Jahr 2016 folgenden Daten auf dem Bescheid abgerechnet
(siehe nachfolgendes Beispiel):
2014 Veranlagung für den tatsächlichen Zeitraum Juli 2014 - Juli 2015
2015 Veranlagung für den tatsächlichen Zeitraum Juli 2015 – Dezember 2015
2016 Vorauszahlung aufgrund der Veranlagung 2014
Beispiel:
In diesem Fall wurden für die zurückliegenden Zeiträume Korrekturen vorgenommen, die
sich im Jahr 2016 auswirken. Für die Abrechnungsperiode 2016 ergibt sich somit statt einem
Verbrauch von 172 cbm ein rechnerischer Verbrauch von 79 cbm (siehe Spalte „Änderung“).
In der Summe aller Abgabenbescheide erklärt sich somit der sehr niedrige Verbrauchswert für
das Jahr 2016 in Höhe von rund 204.000 cbm.
Hierdurch ergibt sich für das Jahr 2016 einen um die Abrechnungsbeträge 2014 und 2015
verringerter Ertrag. In Gesamtzahlen ausgedrückt wurden auf dem Ertragskonto 4321001
Benutzungsgebühr Schmutzwasser folgende Erträge verbucht:
2014 879.763 €
2015 963.815 €
2016 687.108 €
Differenz 2015 zu 2016 = -276.707 €
Der enorme Rückgang in 2016 ist auf die Änderung des Ablese- und Abrechnungszeitraumes
zurückzuführen. Für den Zeitraum 2015 haben alle Bürger ein Gutschrift (s. Beispiel)
erhalten, da nur der Zeitraum Juli – Dezember 2015 (= 6 Monate) zugrunde gelegt wurde. Auf
dem Bescheid kann allerdings nur der Zeitraum 01.01. – 31.12.2015 angegeben werden.
Sämtliche Erträge und Ertragsgutschriften aus dem Bescheid 2016 für die Jahre 2014 – 2016
flossen alle in das WJ 2016!
Diese deutlichen Mindereinnahmen sind der Hauptgrund für den hohen Fehlbetrag in
der Nachkalkulation Schmutzwasser 2016.
Bereits im Jahre 1997 wurde der Ablese- und Abrechnungszeitraum 01.01. – 31.12. schon
einmal in der Gemeinde Inden umgestellt. Neu festgelegt wurde der Zeitraum von Juli – Juli.
Grundlage zur Berechnung 1998 war der Gesamtjahresverbrauch 1996. Der Ablesewert für
den Zeitraum Jan. bis Juli 1997 lag natürlich deutlich niedriger. Massive Beschwerden durch
die Bürger waren die Folge, und unendlich viele Erklärungsgespräche zu dieser Umstellung
mussten geführt werden.
Die Umstellung im Jahr 2016, in der für den Zeitraum 2015 nur ein halbes Jahr zur
Berechnung zugrunde gelegt wurde, hatte Gutschriften zur Folge und hat den seit 1998
bestehenden Umstand, dass keine ordnungsgemäße Periodisierung erfolgte, bereinigt.
Die Gemeinde Inden erzielt hierdurch eine korrekte und rechtssichere Abrechnung der
Schmutzwassergebühren.
Festzuhalten ist und bleibt, dass der Gebührenzahler über den „längeren“ Zeitraum betrachtet
nicht zusätzlich belastet wird.