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Beschlussvorlage (Analyse Fehlbetrag NK 2016 Schmutzwasser)

Daten

Kommune
Inden
Größe
159 kB
Datum
22.02.2018
Erstellt
08.02.18, 15:36
Aktualisiert
08.02.18, 15:36
Beschlussvorlage (Analyse Fehlbetrag NK 2016 Schmutzwasser) Beschlussvorlage (Analyse Fehlbetrag NK 2016 Schmutzwasser)

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Inhalt der Datei

Erläuterungen zum Fehlbetrag 2016 Der hohe Fehlbetrag in der Nachkalkulation Schmutzwasser 2016 in Höhe von 351.671 € ergibt sich aus folgenden Sachverhalt: Mit dem Bescheid 2016 über die Grundbesitzabgaben wurde der Ablese- und Abrechnungszeitraum für Schmutzwasser geändert, da auch der Wasserversorger (Verbandswasserwerk Aldenhoven) den Ablesezeitraum wieder auf das Kalenderjahr umgestellt hat. Somit wurden im Jahr 2016 folgenden Daten auf dem Bescheid abgerechnet (siehe nachfolgendes Beispiel): 2014 Veranlagung für den tatsächlichen Zeitraum Juli 2014 - Juli 2015 2015 Veranlagung für den tatsächlichen Zeitraum Juli 2015 – Dezember 2015 2016 Vorauszahlung aufgrund der Veranlagung 2014 Beispiel: In diesem Fall wurden für die zurückliegenden Zeiträume Korrekturen vorgenommen, die sich im Jahr 2016 auswirken. Für die Abrechnungsperiode 2016 ergibt sich somit statt einem Verbrauch von 172 cbm ein rechnerischer Verbrauch von 79 cbm (siehe Spalte „Änderung“). In der Summe aller Abgabenbescheide erklärt sich somit der sehr niedrige Verbrauchswert für das Jahr 2016 in Höhe von rund 204.000 cbm. Hierdurch ergibt sich für das Jahr 2016 einen um die Abrechnungsbeträge 2014 und 2015 verringerter Ertrag. In Gesamtzahlen ausgedrückt wurden auf dem Ertragskonto 4321001 Benutzungsgebühr Schmutzwasser folgende Erträge verbucht: 2014 879.763 € 2015 963.815 € 2016 687.108 € Differenz 2015 zu 2016 = -276.707 € Der enorme Rückgang in 2016 ist auf die Änderung des Ablese- und Abrechnungszeitraumes zurückzuführen. Für den Zeitraum 2015 haben alle Bürger ein Gutschrift (s. Beispiel) erhalten, da nur der Zeitraum Juli – Dezember 2015 (= 6 Monate) zugrunde gelegt wurde. Auf dem Bescheid kann allerdings nur der Zeitraum 01.01. – 31.12.2015 angegeben werden. Sämtliche Erträge und Ertragsgutschriften aus dem Bescheid 2016 für die Jahre 2014 – 2016 flossen alle in das WJ 2016! Diese deutlichen Mindereinnahmen sind der Hauptgrund für den hohen Fehlbetrag in der Nachkalkulation Schmutzwasser 2016. Bereits im Jahre 1997 wurde der Ablese- und Abrechnungszeitraum 01.01. – 31.12. schon einmal in der Gemeinde Inden umgestellt. Neu festgelegt wurde der Zeitraum von Juli – Juli. Grundlage zur Berechnung 1998 war der Gesamtjahresverbrauch 1996. Der Ablesewert für den Zeitraum Jan. bis Juli 1997 lag natürlich deutlich niedriger. Massive Beschwerden durch die Bürger waren die Folge, und unendlich viele Erklärungsgespräche zu dieser Umstellung mussten geführt werden. Die Umstellung im Jahr 2016, in der für den Zeitraum 2015 nur ein halbes Jahr zur Berechnung zugrunde gelegt wurde, hatte Gutschriften zur Folge und hat den seit 1998 bestehenden Umstand, dass keine ordnungsgemäße Periodisierung erfolgte, bereinigt. Die Gemeinde Inden erzielt hierdurch eine korrekte und rechtssichere Abrechnung der Schmutzwassergebühren. Festzuhalten ist und bleibt, dass der Gebührenzahler über den „längeren“ Zeitraum betrachtet nicht zusätzlich belastet wird.