Daten
Kommune
Pulheim
Größe
682 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
17.05.11, 05:38
Aktualisiert
29.06.11, 11:28
Stichworte
Inhalt der Datei
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. Sekretariat
Rri
rqermeister
Ehs, 0 2, MAI 20i'l
Werner Kauth
.
50259 Pulheim, den 30.04.201
Mitglied im:
Sinnersdorf
Bund der Steuerzahler
August-lmhoff-Str.4
Tel.:02238-7694
Werner.kauth@t-onl ine.de
Per
Mail
Herrn
Bürgermeister Frank Keppeler
und
die Damen und Herren
des Rates
Rathaus
Alte Kölner Str.26
50259 Pulheim
Bürokratieabbaugesetz
II
(befristet bis 30.09.2012)
hier: Anregung gemäß $24 GO NW
Sehr geehrter Herr Bürgetmeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
im Zuge der Verwaltungsreform in NRW hatte der Landtag Ende September 2007 das BürokratieII mit den Stimmen von CDU und FDP verabschiedet. Diese Gesetzesänderung hatte die
Folge, dass Bürger gegen einen Gebührenbescheid der Kommunen, der ihrer Ansicht nach fehlerhaft
oder ungerecht ist, nicht mehr kostenfrei Widerspruch einlegen können. Stattdessen muss innerhalb
von vier Wochen beim Verwaltungsgericht Klage eingereicht werden. Sie entbindet jedoch nicht von
der Verpflichtung zur Zahlung des von der Kommune geforderten Betrages. Hinzu kommen der
abbaugesetz
Gerichtskostenbescheid und Anwaltskosten.
Q 24 GO NW an, dass sich die Ratsfraktionen
Pulheim
bei ihrem kommunalen Spitzenverband flir die
die
Stadt
und
Landtagsfraktionen
bei ,,ihren"
Dies zum Termin l.Oktober 2012.
einsetzen.
Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens
lm Interesse unserer Bürger reee ich hiermit eemäß
Die momentane Rechtslage ist bürgerunfreundlich. Dazu ein reales Beispiel aus der Praxis.
Schreiben der Stadt Pulheim vom 18.03.2010, Az.: IV-66-01-9638, an die Anlieger der Straße,,Am
Theuspfad". Auszug aus der Vorausleistungsprognose auf die tatsächliche Grundstücksfläche unter
Berücksichtigung von 2.8.2 Vollgeschossen: 15,00 €/qm. Bei einer Grundstücksgröße von 400 qm
also 6.000,00 Euro
Der Bürger kann sich heute nur durch eine Klage beim Verwaltungsgericht in Köln gegen diese
Forderung wehren. Bürgerfreundlicher ist die frühere Regelung, zuerst bei der Stadt Widerspruch
einlegen zu können, zumal es sich um eine kommunale Angelegenheit handelt. Und die kann besser
bei uns in Pulheim als beim Gericht in Köln bearbeitet werden.
In diesem Zusammenhang denke ich auch an die demografische Entwicklung, und zwar an viele ältere
Menschen, die in ihrem Leben noch nie etwas mit einem Gericht zu tun hatten. Sie sind mit der
vorgegebenen Klagefrist von vier Wochen schnell überfordert und werden dann auf eine Klage und
somit auf die Wahrnehmuns ihrer Rechte verzichten.
Mit freundlichem Gruß
eez. Werner Kauth