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Infotext (Haupt- und Finanzausschuss 24.05.2011 17.00 Uhr)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
682 kB
Datum
24.05.2011
Erstellt
17.05.11, 05:38
Aktualisiert
29.06.11, 11:28
Infotext (Haupt- und Finanzausschuss 24.05.2011 17.00 Uhr)

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Inhalt der Datei

eragr i"ulnetm . Sekretariat Rri rqermeister Ehs, 0 2, MAI 20i'l Werner Kauth . 50259 Pulheim, den 30.04.201 Mitglied im: Sinnersdorf Bund der Steuerzahler August-lmhoff-Str.4 Tel.:02238-7694 Werner.kauth@t-onl ine.de Per Mail Herrn Bürgermeister Frank Keppeler und die Damen und Herren des Rates Rathaus Alte Kölner Str.26 50259 Pulheim Bürokratieabbaugesetz II (befristet bis 30.09.2012) hier: Anregung gemäß $24 GO NW Sehr geehrter Herr Bürgetmeister, sehr geehrte Damen und Herren, im Zuge der Verwaltungsreform in NRW hatte der Landtag Ende September 2007 das BürokratieII mit den Stimmen von CDU und FDP verabschiedet. Diese Gesetzesänderung hatte die Folge, dass Bürger gegen einen Gebührenbescheid der Kommunen, der ihrer Ansicht nach fehlerhaft oder ungerecht ist, nicht mehr kostenfrei Widerspruch einlegen können. Stattdessen muss innerhalb von vier Wochen beim Verwaltungsgericht Klage eingereicht werden. Sie entbindet jedoch nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des von der Kommune geforderten Betrages. Hinzu kommen der abbaugesetz Gerichtskostenbescheid und Anwaltskosten. Q 24 GO NW an, dass sich die Ratsfraktionen Pulheim bei ihrem kommunalen Spitzenverband flir die die Stadt und Landtagsfraktionen bei ,,ihren" Dies zum Termin l.Oktober 2012. einsetzen. Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens lm Interesse unserer Bürger reee ich hiermit eemäß Die momentane Rechtslage ist bürgerunfreundlich. Dazu ein reales Beispiel aus der Praxis. Schreiben der Stadt Pulheim vom 18.03.2010, Az.: IV-66-01-9638, an die Anlieger der Straße,,Am Theuspfad". Auszug aus der Vorausleistungsprognose auf die tatsächliche Grundstücksfläche unter Berücksichtigung von 2.8.2 Vollgeschossen: 15,00 €/qm. Bei einer Grundstücksgröße von 400 qm also 6.000,00 Euro Der Bürger kann sich heute nur durch eine Klage beim Verwaltungsgericht in Köln gegen diese Forderung wehren. Bürgerfreundlicher ist die frühere Regelung, zuerst bei der Stadt Widerspruch einlegen zu können, zumal es sich um eine kommunale Angelegenheit handelt. Und die kann besser bei uns in Pulheim als beim Gericht in Köln bearbeitet werden. In diesem Zusammenhang denke ich auch an die demografische Entwicklung, und zwar an viele ältere Menschen, die in ihrem Leben noch nie etwas mit einem Gericht zu tun hatten. Sie sind mit der vorgegebenen Klagefrist von vier Wochen schnell überfordert und werden dann auf eine Klage und somit auf die Wahrnehmuns ihrer Rechte verzichten. Mit freundlichem Gruß eez. Werner Kauth