Daten
Kommune
Pulheim
Größe
1,2 MB
Datum
22.02.2011
Erstellt
14.02.11, 18:34
Aktualisiert
22.02.11, 21:07
Stichworte
Inhalt der Datei
CDU FRAKTIoN
DE R
IM RAT DER
STADT PULH EIM
FRAKTIONSVORS ITZEN DE
-t.e$
2.öe,,(try
CDu-Fraktion. Rathaus. Alte Kölner Straße 26. 50259 pulheim
Werner Theisen
Herrn Bürgermeister
Frank Keppeler f,--tir#r1,-lr,
Tel. 02238 BOB-217 o Fax 02238 BOB-5S217
cdufraktion@pulheim.de
i - S*kr"t
Jl-,1*nr
.
www.cdu-oulheim.de
Fraktionsbüro im Rathaus, Raum 1.32
'.rneistef -
Sprechzeiten:
montags 14:00 bis 18:00 Uhr
dienstags bis freitags B:30 bis 13:30 Uhr
und nach Vereinbarung.
Pulheim, 28. Januar 2OLt
Antrag zur Ratssitzung am 22. Februar 20It
Resolution zum Gemeindefinanzierungsgesetz
201,1
Sehr geehrter Herr Keppeler,
mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG 2011) beabsichtigt die Landesregierung/ den Gemeindefinanzierungsausgleich zugunsten der großen Städte zu värändern. Wir wollen die Landesregierung auffordern, die Benachteiligung des ländlichen Raums zurückzunehmen und bitten den Rat der Stadt Pulheim, folgende
Resolution zu verabschieden :
Der Rat der Stadt Pulheim fordert die rot-grüne Landesregierung auf,
den Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 201 1 zurückzunehmen
und grundlegend im Sinne einer gerechten Verteilung der Finanzmittel
zu überarbeiten,
Begründung:
Der von der rot-grünen Landesregierung am 2L, Dezember 2010 beschlossene
Gesetzentwurf zum Gemeindefinanzierungsgesetz 20Lt (GFG 2011) ist ein politischer Schnellschuss, der den Anforderung einer homogenen und aufgabengerechten Gemeindefinanzierung in keiner Weise gerecht wird. Die Landesregierung
gefährdet mit der isolierten und willkürlichen Umsetzung einzelner Reformvorschläge der ifo-Kommission, wie jetzt mit dem Entwurf des GFG 2OLI eingebracht, den Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf gleichwertige Lebensverhältnisse in Nordrhein-Westfalen,
Rotho us
Alte KolnerStroDe 26
50259 Pulheim
/ 808217
Fax02238lB0Bl 50
Tel.02238
offensichtlich hat sich die Landesregierung von dem fraktionsübergreifenden
Landtagsbeschluss vom 29. Oktober 2010 zur strukturellen Sicherung
der finanziellen Handlungsfähigkeit der Kommunen verabschiedet.
Die von der Landesregierung beabsichtigten Anderungen der Hauptansatzstaffel,
der Grunddaten beim soziallastenansatz und bei den fiktiven Hebesätzen
führen
zu einer massiven Umverteilung von Mitteln aus dem kreisangehörigen
Raum in
die kreisfreien Städte' Die kreisangehörigen Kommunen verlieren im Vergleich
zum Jahr 2010 rund 133 Millionen Euro, während die kreisfreien Städte
einen
Zugewinn von 148 Millionen Euro erhalten sollen. Damit werden die größtenteils
abgeschlossenen Haushaltsplanberatungen in den Kommunen ohne Not entwertet.
Die mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz
zotl
erfolgte Grunddatenanpassung
muss zurückgenommen werden. Der Finanzausgleich muss regelmäßig
aktuellen
Entwicklung angepasst werden. Dass dies in absehbarer Zeit erfolgen sollte,
ist
unstreitig. Mit der vorliegenden übereilten Anpassung werden die probleme der
finanzschwachen Kommunen nicht gelöst, aber viele noch "gesunde" Kommunen
werden in ein Haushaltssicherungskonzept gezwungen und sämliche Sparbemühungen zunichte gemacht. Die Landesregierung muss wieder partner aller Kommunen werden.
Die Anpassung der Grunddaten ist als Teil der für 2OL2 ohnehin geplanten
Revision des Gemeindefinanzierungsgesetzes vorzuneh men. Die anstehende Reform
des kommunalen Finanzausgleichs muss daher mit besonderer Vorsicht und aus
einem Guss erfolgen. Belastungs- und Entlastungswirkungen müssen zum Wohle
aller Kommunen aufeinander abgestimmt werden. Nur so kann es zu einer gerechten Verteilung der Finanzmittel in Nordrhein-westfalen kommen.
Mit freundl
Werner Theisen