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Infotext (Rat 22.02.2011 18.00 Uhr)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
1,2 MB
Datum
22.02.2011
Erstellt
14.02.11, 18:34
Aktualisiert
22.02.11, 21:07
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CDU FRAKTIoN DE R IM RAT DER STADT PULH EIM FRAKTIONSVORS ITZEN DE -t.e$ 2.öe,,(try CDu-Fraktion. Rathaus. Alte Kölner Straße 26. 50259 pulheim Werner Theisen Herrn Bürgermeister Frank Keppeler f,--tir#r1,-lr, Tel. 02238 BOB-217 o Fax 02238 BOB-5S217 cdufraktion@pulheim.de i - S*kr"t Jl-,1*nr . www.cdu-oulheim.de Fraktionsbüro im Rathaus, Raum 1.32 '.rneistef - Sprechzeiten: montags 14:00 bis 18:00 Uhr dienstags bis freitags B:30 bis 13:30 Uhr und nach Vereinbarung. Pulheim, 28. Januar 2OLt Antrag zur Ratssitzung am 22. Februar 20It Resolution zum Gemeindefinanzierungsgesetz 201,1 Sehr geehrter Herr Keppeler, mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG 2011) beabsichtigt die Landesregierung/ den Gemeindefinanzierungsausgleich zugunsten der großen Städte zu värändern. Wir wollen die Landesregierung auffordern, die Benachteiligung des ländlichen Raums zurückzunehmen und bitten den Rat der Stadt Pulheim, folgende Resolution zu verabschieden : Der Rat der Stadt Pulheim fordert die rot-grüne Landesregierung auf, den Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 201 1 zurückzunehmen und grundlegend im Sinne einer gerechten Verteilung der Finanzmittel zu überarbeiten, Begründung: Der von der rot-grünen Landesregierung am 2L, Dezember 2010 beschlossene Gesetzentwurf zum Gemeindefinanzierungsgesetz 20Lt (GFG 2011) ist ein politischer Schnellschuss, der den Anforderung einer homogenen und aufgabengerechten Gemeindefinanzierung in keiner Weise gerecht wird. Die Landesregierung gefährdet mit der isolierten und willkürlichen Umsetzung einzelner Reformvorschläge der ifo-Kommission, wie jetzt mit dem Entwurf des GFG 2OLI eingebracht, den Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf gleichwertige Lebensverhältnisse in Nordrhein-Westfalen, Rotho us Alte KolnerStroDe 26 50259 Pulheim / 808217 Fax02238lB0Bl 50 Tel.02238 offensichtlich hat sich die Landesregierung von dem fraktionsübergreifenden Landtagsbeschluss vom 29. Oktober 2010 zur strukturellen Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Kommunen verabschiedet. Die von der Landesregierung beabsichtigten Anderungen der Hauptansatzstaffel, der Grunddaten beim soziallastenansatz und bei den fiktiven Hebesätzen führen zu einer massiven Umverteilung von Mitteln aus dem kreisangehörigen Raum in die kreisfreien Städte' Die kreisangehörigen Kommunen verlieren im Vergleich zum Jahr 2010 rund 133 Millionen Euro, während die kreisfreien Städte einen Zugewinn von 148 Millionen Euro erhalten sollen. Damit werden die größtenteils abgeschlossenen Haushaltsplanberatungen in den Kommunen ohne Not entwertet. Die mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz zotl erfolgte Grunddatenanpassung muss zurückgenommen werden. Der Finanzausgleich muss regelmäßig aktuellen Entwicklung angepasst werden. Dass dies in absehbarer Zeit erfolgen sollte, ist unstreitig. Mit der vorliegenden übereilten Anpassung werden die probleme der finanzschwachen Kommunen nicht gelöst, aber viele noch "gesunde" Kommunen werden in ein Haushaltssicherungskonzept gezwungen und sämliche Sparbemühungen zunichte gemacht. Die Landesregierung muss wieder partner aller Kommunen werden. Die Anpassung der Grunddaten ist als Teil der für 2OL2 ohnehin geplanten Revision des Gemeindefinanzierungsgesetzes vorzuneh men. Die anstehende Reform des kommunalen Finanzausgleichs muss daher mit besonderer Vorsicht und aus einem Guss erfolgen. Belastungs- und Entlastungswirkungen müssen zum Wohle aller Kommunen aufeinander abgestimmt werden. Nur so kann es zu einer gerechten Verteilung der Finanzmittel in Nordrhein-westfalen kommen. Mit freundl Werner Theisen