Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Abfallberatung in der Kolpingstadt Kerpen; hier: Antrag der Fraktion B90/Grüne)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
172 kB
Datum
20.02.2018
Erstellt
09.02.18, 11:57
Aktualisiert
09.02.18, 11:57
Beschlussvorlage (Abfallberatung in der Kolpingstadt Kerpen;
hier: Antrag der Fraktion B90/Grüne) Beschlussvorlage (Abfallberatung in der Kolpingstadt Kerpen;
hier: Antrag der Fraktion B90/Grüne) Beschlussvorlage (Abfallberatung in der Kolpingstadt Kerpen;
hier: Antrag der Fraktion B90/Grüne) Beschlussvorlage (Abfallberatung in der Kolpingstadt Kerpen;
hier: Antrag der Fraktion B90/Grüne) Beschlussvorlage (Abfallberatung in der Kolpingstadt Kerpen;
hier: Antrag der Fraktion B90/Grüne)

öffnen download melden Dateigröße: 172 kB

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 25.1 / Abfallwirtschaft, Grün Bearbeitung: Monika Niedenhoff TOP Drs.-Nr.: 725.17 Datum: Beratungsfolge Termin Umweltausschuss X 15.12.2017 Bemerkungen 20.02.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Abfallberatung in der Kolpingstadt Kerpen; hier: Antrag der Fraktion B90/Grüne X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachbearbeitung gez. Niedenhoff Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Otten gez. Schwister Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz Begründung: Mit Schreiben vom 17.11.2017 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Beantwortung etlicher Fragen zum Thema Abfallberatung im Umweltausschuss beantragt: 1. Wie viele Stellen sind in der Verwaltung vorhanden, um Anfragen aus der Bürgerschaft zum Thema Abfall zu bearbeiten bzw. zu beantworten? Bitte auch Stellen benennen, die anteilig für die Abfallberatung vorgesehen sind. Sind diese Personalposten ausreichend, um die Anfragen in einer angemessenen Zeit zu bearbeiten? In der Abteilung 25.1 – Abfallwirtschaft, Grün - sind 2 Stellen für die Abfallwirtschaft eingerichtet, wobei insgesamt 1,1 Stellenanteil auf die Bearbeitung abfallwirtschaftlicher Fragestellungen und die Abfallberatung entfallen. Außerdem leistet das Personal der Abteilung 20.2 - Steuern und Abgaben - ebenfalls Abfallberatung im Rahmen der Gebührenerhebung und der Behälterverwaltung. Im Vergleich zu den übrigen Kommunen ist Kerpen komfortabel ausgestattet, da 2 Kolleginnen mit den Aufgaben der Abfallberatung betraut sind und somit immer jemand zur Verfügung steht. 2. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung ergriffen, um BürgerInnen über die Neuerungen bei der Entsorgung von Bio- und Grünabfällen zu informieren? Sind diese Informationen auch in den hier am häufigsten gesprochenen Sprachen erhältlich? Falls nein, wann ist mit entsprechenden Informationen zu rechnen? Bitte Flyer, Broschüren oder sonstige Medien zur Verfügung stellen oder auflisten, wenn es diese gegeben haben sollte. Gemäß dem einstimmigen Beschluss des Umweltausschusses vom 14.06.2016 (Drucksachen-Nummer: 254.16) erging der Auftrag an die Verwaltung, „… im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Abfallwirtschaftskonzept des Rhein-Erft-Kreises, die schnellstmögliche Zulassung organischer Abfälle (so genannte Küchenabfälle, Speisereste etc.) über die Biotonne zu beantragen und diese auf freiwilliger Basis zu erfassen.“ Bisher ist das Beteiligungsverfahren zum Abfallwirtschaftskonzept noch nicht angelaufen, daher konnte der Beschluss noch nicht umgesetzt werden. Mit der Beteiligung der Kommunen ist noch in diesem Frühjahr zu rechnen. Insofern wird der vorgenannte Beschluss dann sukzessive zur Ausführung kommen. 3. Wie viele Veranstaltungen oder Aktionen haben die AbfallberaterInnen in Kindergärten, Schulen etc. in den letzten drei Jahren durchgeführt, um das Verbrauchsverhalten der BürgerInnen nachhaltig in Richtung Abfallvermeidung und –verwertung auszurichten? Sind die Erfolge dieser Veranstaltungen messbar? Die Abfallberatung hat in den vergangenen Jahren zahlreiche regelmäßige und auch einzelne größere Aktionen zu Themen der Abfallvermeidung, -trennung und-verwertung durchgeführt: a) Müllsammelaktion Seit Jahren findet die Aktion „sauberes Kerpen“ in der Bevölkerung großen Zuspruch. Bei der Müllsammelaktion geht es nicht nur darum, den Müll anderer Leute aufzusammeln. Ein zentrales Anliegen dieser Aktion ist es, das Umweltbewusstsein zu fördern. Speziell für Kinder ist diese Kampagne wie ein Spiel, bei dem nebenher das Auge und das Bewusstsein für den Umgang mit Abfällen geschärft und verantwortungsvoller Umgang mit dem Müll erlernt wird. Mit dem Einsatz zum Wohl der Allgemeinheit setzen die Beschlussvorlage 725.17 Seite 2 Teilnehmer ein positives Zeichen gegen Gleichgültigkeit und Ignoranz. Letztlich geht es bei der Müllsammelaktion auch um beispielhaftes Verhalten, das andere überzeugen soll. Nach mehreren Jahren sind einige der regelmäßig abgesammelte Gebiete so „sauber“, dass sich die Teilnehmer neue Tätigkeitsbereiche aussuchen. Wenn die Einsicht bei den Bürgerinnen und Bürgern wächst, dass jeder für die Umwelt und Natur (mit-)verantwortlich ist, dann kann sich die beklagenswerte Situation der vermüllten Landschaft eventuell bessern. b) Mal- und Bastelbücher für Vorschulkinder: Abfälle richtig trennen Die Mal- und Bastelbücher wurden 2014 und 2015 bei der Müllsammelaktion als „Belohnung“ an teilnehmende Kindergärten und Grundschulen verteilt. Die Vorlage der DIN-A 4 großen Hefte stammt aus Unna, 2011 wurden sie an die Abfallentsorgung im den Rhein-Erft-Kreis angepasst und den Kommunen zur Verfügung gestellt. Erfolge nicht messbar. c) Emil-Trinkflaschen-Aktion in Schulen Zwanzig Jahre lang, von 1996 bis 2016 wurden die Emil-Trinkflaschen an die Erstklässler in allen Kerpener Grundschulen verteilt. Damit sollte der Flut von EinwegGetränkeverpackungen in den Klassen entgegen gewirkt werden. Ziel der Aktion war es: 1) Einwegmüll in Form von Trinktütchen u. ä. zu vermeiden und Mehrwegsysteme in den Schulen zu fördern, 2) die Jugend schon sehr früh an Mehrwegsysteme heran zuführen. Mittlerweile haben fast alle Kinder Mehrweg-Trinkflaschen, so dass die Aktion nach 20 Jahren eingestellt wurde. d) Aktion gegen Plastiktüten: Im letzten Jahr startete die Aktion gegen die Einweg-Plastiktüten. Ein halbes Jahrhundert lang hat die Plastiktragetasche polarisiert wie kaum ein anderer Massenartikel: Mit steigendem Umweltbewusstsein kam sie immer mehr in Misskredit. Schließlich sind Plastiktüten zu einem Symbol für die Verschmutzung der Natur und Umwelt geworden. Und tatsächlich haben sich zwischenzeitlich unendlich große Mengen an Plastik in unserer Natur angereichert – die Bilder der Plastikteppiche auf den Ozeanen sind nur ein Beispiel hierfür. Die EU Richtlinie von April 2015 fordert die europäischen Mitgliedsstaaten ausdrücklich dazu auf, ihren Plastiktütenkonsum zu reduzieren. Die Abfallberatung der Kolpingstadt Kerpen hat 2017 in mehreren Filialen von Supermärkten und Discountern (REWE, Kaufland Lidl, Edeka) eine Informationskampagne durchgeführt. Mit einem kleinen Infostand, der Plakatausstellung „Plastiktüte? Nein Danke!“ sowie alternative und attraktive Mehrwegtaschen besuchten die Abfallberaterinnen für ein paar Stunden die Märkte, um im Gespräch mit den Kundinnen und Kunden auf die Probleme und Gefahren der herkömmlichen Einweg-Plastiktüte hinzuweisen. Die umweltfreundlichsten Taschen, die an der Kasse der Lebensmittelgeschäfte zu erwerben sind, sind die stabilen Mehrwegtaschen aus recyceltem PET-Kunststoff. Für die Aktion wurden Taschen aus alten PET-Getränkeflaschen mit einem eigenen Logo und Kerpen-Aufdruck hergestellt und an die Kundinnen und Kunden verteilt. 2018 wird die Kampagne gegen Einweg-Plastiktüten fortgesetzt. Da sich gezeigt hat, dass in den Lebensmittelgeschäften mittlerweile die meisten Kundinnen und Kunden eigene Mehrwegtaschen, -beutel oder Körbe etc. benutzen, wird die Aufklärungsarbeit auf Textilgeschäfte und andere Fachgeschäfte ausgeweitet. e) Abfallberatung bei Geflüchteten Damit Flüchtlinge und Zuwanderer in unsere Gesellschaft gut integriert werden können, ist es unverzichtbar, dass neben der Sprachschulung auch wichtige Alltagsabläufe vermittelt werden. Zwar denkt man, wenn es um konkrete Hilfe bei der Integration von Flüchtlingen geht, nicht unbedingt zuerst an das Thema Abfall. Auch ist die Mülltrennung wohl nicht die größte Sorge von Menschen, die wegen Krieg und Not aus ihrer Heimat geflüchtet sind. Beschlussvorlage 725.17 Seite 3 Allerdings kann es durchaus zu Konflikten kommen, wenn sich der Müll vor dem Haus stapelt oder alles in irgendeine Tonne gestopft wird, weil die Hausbewohner nicht wissen, wie die Abfallentsorgung hier funktioniert. Spätestens nach der Anerkennung/Duldung gehört die richtige Mülltrennung zum Leben hier einfach dazu. Hierfür wurden eine Power-Point-Präsentation und ein Flyer erstellt. Der Handzettel arbeitet hauptsächlich mit Abbildungen und kaum Text, damit die Information für jeden verständlich ist. Bei den bisher durchgeführten Veranstaltungen wurde zuerst die Theorie, das Warum und Wie anhand der Power-Point-Präsentation erläutert. Im praktischen Teil wurde mit Abfällen die Sortierung eingeübt. 4. Wie viele Fortbildungen haben die AbfallberaterInnen in den letzten drei Jahren besucht, um sich über die Neuerungen im KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) oder dem AWP NRW(Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen) zu informieren? In der Regel findet 1mal jährlich eine Seminarteilnahme zur aktuellen Gesetzes- und Rechtslage in der Abfallwirtschaft statt. Außerdem erhalten die Abfallberaterinnen regelmäßig die Mitteilungen des Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen zu aktuellen Themen, Rechtsprechungen und Gesetzesvorhaben im Umwelt- und Abfallrecht. 5. Wie oft nehmen die AbfallberaterInnen an dem regelmäßig auf Kreisebene stattfindenden Austauschtreffen teil? Bei diesen Treffen werden die AbfallberaterInnen bekanntlich auch über Neuerungen informiert. Die Teilnahme am AbfallberaterInnen-Treffen ist obligatorisch; die Treffen finden 4 bis 5mal im Jahr statt. Die Abfallberatung der Kolpingstadt Kerpen war seinerzeit maßgeblich an der Gründung dieses Informationskreises beteiligt. Des Weiteren gibt es daneben auch die Koordinierungsstelle Abfall auf Kreisebene, zu deren Treffen die Untere Abfallwirtschaftsbehörde die Kommunen aus gegebenem Anlass einlädt, um etwa über relevante kreisweite Planungen und Vorhaben, aber z. B. auch über die Gebührengestaltung zu informieren. Auch hier ist die Abfallwirtschaft der Kolpingstadt Kerpen immer vertreten. 6. Welche unterstützenden Maßnahmen wünscht sich die Kommune vom Kreis bei der Beratung von BürgerInnen zum Thema Abfallberatung? Die Zusammenarbeit von Kreis und Kommunen war und ist konstruktiv und fruchtbar. Gemeinsame Aktionen werden regelmäßig vom Kreis auch finanziell unterstützt. 7. Ersetzt der Kreis der Kolpingstadt Kerpen die Kosten für die Wahrnehmung der Aufgaben der Abfallberatung? Wie hoch ist ggf. die Erstattung? Die Kosten für die Abfallberatung werden nicht vom Kreis erstattet. Sie finden gemäß § 9 Abs. 2 Landesabfallgesetz Eingang in die Gebührenbedarfsrechnung. 8. Wann wird die Abfallsatzung der Kolpingstadt Kerpen an die bereits seit Jahren bestehende Gesetzeslage angepasst? Die Satzung über die Abfallentsorgung in der Kolpingstadt Kerpen wird im Zuge der Beschlussausführung des oben zitierten Beschlusses des Umweltausschusses aus dem Jahr 2016 angepasst. 9. Plant Kerpen, ähnlich anderen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises, die Bioabfälle selbst zu kompostieren und das gewonnene Gas zu verwerten? Beschlussvorlage 725.17 Seite 4 Die Verwaltung plant nicht, die Zuständigkeitsübertragung für die Verwertung der Bioabfälle aus privaten Haushalten beim Rhein-Erft-Kreis zu beantragen. Es ist nicht ersichtlich, inwiefern eine eigene Verwertung der Bioabfälle mit vergleichsweise geringen Mengen (im Vergleich zu den Mengen, die auf Kreisebene verwertet werden können) wirtschaftlich darstellbar sein soll. Die Rahmenbedingungen für den Betrieb entsprechender Verwertungsanlagen insbesondere im Hinblick auf Geruchsemissionen und Hygiene sowie Gesundheitsschutz etc. sind derart komplex und nur mit immensem Kostenaufwand umzusetzen, so dass die Verwertung auf Kreisebene sowohl aus wirtschaftlicher als auch aus ökologischer Sicht sinnvoller erscheint. Beschlussvorlage 725.17 Seite 5