Daten
Kommune
Kerpen
Größe
172 kB
Datum
20.02.2018
Erstellt
09.02.18, 11:57
Aktualisiert
09.02.18, 11:57
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 25.1 / Abfallwirtschaft, Grün
Bearbeitung: Monika Niedenhoff
TOP
Drs.-Nr.: 725.17
Datum:
Beratungsfolge
Termin
Umweltausschuss
X
15.12.2017
Bemerkungen
20.02.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Abfallberatung in der Kolpingstadt Kerpen;
hier: Antrag der Fraktion B90/Grüne
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachbearbeitung
gez.
Niedenhoff
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez.
Otten
gez.
Schwister
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez.
Spürck
gez.
Nimtz
Begründung:
Mit Schreiben vom 17.11.2017 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Beantwortung etlicher
Fragen zum Thema Abfallberatung im Umweltausschuss beantragt:
1.
Wie viele Stellen sind in der Verwaltung vorhanden, um Anfragen aus der Bürgerschaft
zum Thema Abfall zu bearbeiten bzw. zu beantworten? Bitte auch Stellen benennen, die
anteilig für die Abfallberatung vorgesehen sind. Sind diese Personalposten
ausreichend, um die Anfragen in einer angemessenen Zeit zu bearbeiten?
In der Abteilung 25.1 – Abfallwirtschaft, Grün - sind 2 Stellen für die Abfallwirtschaft
eingerichtet, wobei insgesamt 1,1 Stellenanteil auf die Bearbeitung abfallwirtschaftlicher
Fragestellungen und die Abfallberatung entfallen. Außerdem leistet das Personal der
Abteilung 20.2 - Steuern und Abgaben - ebenfalls Abfallberatung im Rahmen der
Gebührenerhebung und der Behälterverwaltung.
Im Vergleich zu den übrigen Kommunen ist Kerpen komfortabel ausgestattet, da 2
Kolleginnen mit den Aufgaben der Abfallberatung betraut sind und somit immer jemand zur
Verfügung steht.
2.
Welche Maßnahmen hat die Verwaltung ergriffen, um BürgerInnen über die Neuerungen
bei der Entsorgung von Bio- und Grünabfällen zu informieren? Sind diese
Informationen auch in den hier am häufigsten gesprochenen Sprachen erhältlich? Falls
nein, wann ist mit entsprechenden Informationen zu rechnen? Bitte Flyer, Broschüren
oder sonstige Medien zur Verfügung stellen oder auflisten, wenn es diese gegeben
haben sollte.
Gemäß dem einstimmigen Beschluss des Umweltausschusses vom 14.06.2016
(Drucksachen-Nummer: 254.16) erging der Auftrag an die Verwaltung, „… im Rahmen des
Beteiligungsverfahrens zum Abfallwirtschaftskonzept des Rhein-Erft-Kreises, die
schnellstmögliche Zulassung organischer Abfälle (so genannte Küchenabfälle, Speisereste
etc.) über die Biotonne zu beantragen und diese auf freiwilliger Basis zu erfassen.“
Bisher ist das Beteiligungsverfahren zum Abfallwirtschaftskonzept noch nicht angelaufen,
daher konnte der Beschluss noch nicht umgesetzt werden.
Mit der Beteiligung der Kommunen ist noch in diesem Frühjahr zu rechnen. Insofern wird der
vorgenannte Beschluss dann sukzessive zur Ausführung kommen.
3.
Wie viele Veranstaltungen oder Aktionen haben die AbfallberaterInnen in Kindergärten,
Schulen etc. in den letzten drei Jahren durchgeführt, um das Verbrauchsverhalten der
BürgerInnen nachhaltig in Richtung Abfallvermeidung und –verwertung auszurichten?
Sind die Erfolge dieser Veranstaltungen messbar?
Die Abfallberatung hat in den vergangenen Jahren zahlreiche regelmäßige und auch einzelne
größere Aktionen zu Themen der Abfallvermeidung, -trennung und-verwertung durchgeführt:
a) Müllsammelaktion
Seit Jahren findet die Aktion „sauberes Kerpen“ in der Bevölkerung großen Zuspruch. Bei
der Müllsammelaktion geht es nicht nur darum, den Müll anderer Leute aufzusammeln.
Ein zentrales Anliegen dieser Aktion ist es, das Umweltbewusstsein zu fördern. Speziell
für Kinder ist diese Kampagne wie ein Spiel, bei dem nebenher das Auge und das
Bewusstsein für den Umgang mit Abfällen geschärft und verantwortungsvoller Umgang
mit dem Müll erlernt wird. Mit dem Einsatz zum Wohl der Allgemeinheit setzen die
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Teilnehmer ein positives Zeichen gegen Gleichgültigkeit und Ignoranz. Letztlich geht es
bei der Müllsammelaktion auch um beispielhaftes Verhalten, das andere überzeugen soll.
Nach mehreren Jahren sind einige der regelmäßig abgesammelte Gebiete so „sauber“,
dass sich die Teilnehmer neue Tätigkeitsbereiche aussuchen. Wenn die Einsicht bei den
Bürgerinnen und Bürgern wächst, dass jeder für die Umwelt und Natur (mit-)verantwortlich
ist, dann kann sich die beklagenswerte Situation der vermüllten Landschaft eventuell
bessern.
b) Mal- und Bastelbücher für Vorschulkinder: Abfälle richtig trennen
Die Mal- und Bastelbücher wurden 2014 und 2015 bei der Müllsammelaktion als
„Belohnung“ an teilnehmende Kindergärten und Grundschulen verteilt. Die Vorlage der
DIN-A 4 großen Hefte stammt aus Unna, 2011 wurden sie an die Abfallentsorgung im den
Rhein-Erft-Kreis angepasst und den Kommunen zur Verfügung gestellt.
Erfolge nicht messbar.
c) Emil-Trinkflaschen-Aktion in Schulen
Zwanzig Jahre lang, von 1996 bis 2016 wurden die Emil-Trinkflaschen an die Erstklässler
in allen Kerpener Grundschulen verteilt. Damit sollte der Flut von EinwegGetränkeverpackungen in den Klassen entgegen gewirkt werden.
Ziel der Aktion war es:
1) Einwegmüll in Form von Trinktütchen u. ä. zu vermeiden und Mehrwegsysteme in den
Schulen zu fördern,
2) die Jugend schon sehr früh an Mehrwegsysteme heran zuführen.
Mittlerweile haben fast alle Kinder Mehrweg-Trinkflaschen, so dass die Aktion nach 20
Jahren eingestellt wurde.
d) Aktion gegen Plastiktüten:
Im letzten Jahr startete die Aktion gegen die Einweg-Plastiktüten.
Ein halbes Jahrhundert lang hat die Plastiktragetasche polarisiert wie kaum ein anderer
Massenartikel: Mit steigendem Umweltbewusstsein kam sie immer mehr in Misskredit.
Schließlich sind Plastiktüten zu einem Symbol für die Verschmutzung der Natur und
Umwelt geworden. Und tatsächlich haben sich zwischenzeitlich unendlich große Mengen
an Plastik in unserer Natur angereichert – die Bilder der Plastikteppiche auf den Ozeanen
sind nur ein Beispiel hierfür. Die EU Richtlinie von April 2015 fordert die europäischen
Mitgliedsstaaten ausdrücklich dazu auf, ihren Plastiktütenkonsum zu reduzieren.
Die Abfallberatung der Kolpingstadt Kerpen hat 2017 in mehreren Filialen von
Supermärkten und Discountern (REWE, Kaufland Lidl, Edeka) eine
Informationskampagne durchgeführt.
Mit einem kleinen Infostand, der Plakatausstellung „Plastiktüte? Nein Danke!“ sowie
alternative und attraktive Mehrwegtaschen besuchten die Abfallberaterinnen für ein paar
Stunden die Märkte, um im Gespräch mit den Kundinnen und Kunden auf die Probleme
und Gefahren der herkömmlichen Einweg-Plastiktüte hinzuweisen.
Die umweltfreundlichsten Taschen, die an der Kasse der Lebensmittelgeschäfte zu
erwerben sind, sind die stabilen Mehrwegtaschen aus recyceltem PET-Kunststoff. Für die
Aktion wurden Taschen aus alten PET-Getränkeflaschen mit einem eigenen Logo und
Kerpen-Aufdruck hergestellt und an die Kundinnen und Kunden verteilt.
2018 wird die Kampagne gegen Einweg-Plastiktüten fortgesetzt.
Da sich gezeigt hat, dass in den Lebensmittelgeschäften mittlerweile die meisten
Kundinnen und Kunden eigene Mehrwegtaschen, -beutel oder Körbe etc. benutzen, wird
die Aufklärungsarbeit auf Textilgeschäfte und andere Fachgeschäfte ausgeweitet.
e) Abfallberatung bei Geflüchteten
Damit Flüchtlinge und Zuwanderer in unsere Gesellschaft gut integriert werden können, ist
es unverzichtbar, dass neben der Sprachschulung auch wichtige Alltagsabläufe vermittelt
werden. Zwar denkt man, wenn es um konkrete Hilfe bei der Integration von Flüchtlingen
geht, nicht unbedingt zuerst an das Thema Abfall. Auch ist die Mülltrennung wohl nicht die
größte Sorge von Menschen, die wegen Krieg und Not aus ihrer Heimat geflüchtet sind.
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Allerdings kann es durchaus zu Konflikten kommen, wenn sich der Müll vor dem Haus
stapelt oder alles in irgendeine Tonne gestopft wird, weil die Hausbewohner nicht wissen,
wie die Abfallentsorgung hier funktioniert. Spätestens nach der Anerkennung/Duldung
gehört die richtige Mülltrennung zum Leben hier einfach dazu.
Hierfür wurden eine Power-Point-Präsentation und ein Flyer erstellt. Der Handzettel
arbeitet hauptsächlich mit Abbildungen und kaum Text, damit die Information für jeden
verständlich ist.
Bei den bisher durchgeführten Veranstaltungen wurde zuerst die Theorie, das Warum und
Wie anhand der Power-Point-Präsentation erläutert. Im praktischen Teil wurde mit
Abfällen die Sortierung eingeübt.
4.
Wie viele Fortbildungen haben die AbfallberaterInnen in den letzten drei Jahren
besucht, um sich über die Neuerungen im KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) oder dem
AWP NRW(Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen) zu informieren?
In der Regel findet 1mal jährlich eine Seminarteilnahme zur aktuellen Gesetzes- und
Rechtslage in der Abfallwirtschaft statt. Außerdem erhalten die Abfallberaterinnen regelmäßig
die Mitteilungen des Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen zu aktuellen Themen,
Rechtsprechungen und Gesetzesvorhaben im Umwelt- und Abfallrecht.
5.
Wie oft nehmen die AbfallberaterInnen an dem regelmäßig auf Kreisebene
stattfindenden Austauschtreffen teil? Bei diesen Treffen werden die AbfallberaterInnen
bekanntlich auch über Neuerungen informiert.
Die Teilnahme am AbfallberaterInnen-Treffen ist obligatorisch; die Treffen finden 4 bis 5mal
im Jahr statt. Die Abfallberatung der Kolpingstadt Kerpen war seinerzeit maßgeblich an der
Gründung dieses Informationskreises beteiligt.
Des Weiteren gibt es daneben auch die Koordinierungsstelle Abfall auf Kreisebene, zu deren
Treffen die Untere Abfallwirtschaftsbehörde die Kommunen aus gegebenem Anlass einlädt,
um etwa über relevante kreisweite Planungen und Vorhaben, aber z. B. auch über die
Gebührengestaltung zu informieren. Auch hier ist die Abfallwirtschaft der Kolpingstadt Kerpen
immer vertreten.
6.
Welche unterstützenden Maßnahmen wünscht sich die Kommune vom Kreis bei der
Beratung von BürgerInnen zum Thema Abfallberatung?
Die Zusammenarbeit von Kreis und Kommunen war und ist konstruktiv und fruchtbar.
Gemeinsame Aktionen werden regelmäßig vom Kreis auch finanziell unterstützt.
7.
Ersetzt der Kreis der Kolpingstadt Kerpen die Kosten für die Wahrnehmung der
Aufgaben der Abfallberatung? Wie hoch ist ggf. die Erstattung?
Die Kosten für die Abfallberatung werden nicht vom Kreis erstattet. Sie finden gemäß § 9 Abs.
2 Landesabfallgesetz Eingang in die Gebührenbedarfsrechnung.
8.
Wann wird die Abfallsatzung der Kolpingstadt Kerpen an die bereits seit Jahren
bestehende Gesetzeslage angepasst?
Die Satzung über die Abfallentsorgung in der Kolpingstadt Kerpen wird im Zuge der
Beschlussausführung des oben zitierten Beschlusses des Umweltausschusses aus dem Jahr
2016 angepasst.
9.
Plant Kerpen, ähnlich anderen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises, die Bioabfälle selbst
zu kompostieren und das gewonnene Gas zu verwerten?
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Die Verwaltung plant nicht, die Zuständigkeitsübertragung für die Verwertung der Bioabfälle aus
privaten Haushalten beim Rhein-Erft-Kreis zu beantragen.
Es ist nicht ersichtlich, inwiefern eine eigene Verwertung der Bioabfälle mit vergleichsweise
geringen Mengen (im Vergleich zu den Mengen, die auf Kreisebene verwertet werden können)
wirtschaftlich darstellbar sein soll.
Die Rahmenbedingungen für den Betrieb entsprechender Verwertungsanlagen insbesondere im
Hinblick auf Geruchsemissionen und Hygiene sowie Gesundheitsschutz etc. sind derart komplex
und nur mit immensem Kostenaufwand umzusetzen, so dass die Verwertung auf Kreisebene
sowohl aus wirtschaftlicher als auch aus ökologischer Sicht sinnvoller erscheint.
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