Daten
Kommune
Kerpen
Größe
90 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
29.01.18, 16:13
Aktualisiert
29.01.18, 16:13
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.1 / Hochbau
Bearbeitung: Frau Leung
TOP
Drs.-Nr.: 36.18 1. Ergänzung
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
23.01.2018
Bemerkungen
30.01.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Albert-Schweitzer-Schule Kerpen-Brüggen;
hier: Anfrage der Fraktion UWG/DIE LINKE
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. II
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez.
Leung
gez.
Leung
gez.
Pütgens
gez.
Schwister
gez.
Canzler
gez.
Schaaf
gez.
Spürck
gez.
Nimtz
Begründung:
Die Albert-Schweitzer-Schule besteht aus einem Komplex von mehreren Gebäudeteilen aus
unterschiedlichen Baujahren. Es handelt sich um bis zu 2-geschossige Gebäude mit und ohne
Keller, die südwestlich der Waldstraße errichtet worden sind. Die seit 2007 auftretende
Rissbildungen und Gebäudeschäden (u.a. Risse in Wänden, Fugenaufweitungen, Einsenkungen
der Bodenplatte) aufgrund des inhomogenen Baugrundes treten hier vornehmlich in dem Bauwerk
des 1. Bauabschnittes auf, dies sind der Verwaltungstrakt mit Innenhof, Pausengang/-halle und
Toilettenanlage. Dieser Bauabschnitt ist um 1963 bis 1964 erstellt worden und im Gegensatz zu
den anderen Gebäudeteilen, die mit Pfählen tief gegründet sind, flach mit Einzel- und
Streifenfundamente gegründet worden. Es wird noch darauf verwiesen, dass die Standsicherheit
dieses Gebäudeabschnittes gewährleistet ist, aber die Gebrauchstauglichkeit hierdurch
eingeschränkt wird. Auf weitergehende Ausführungen zum Gesamtgebäudebestand der AlbertSchweitzer-Schule wird auf die Vorlage mit Drs.-Nr. 102.13 vom 19.02.2013 nebst dazu gehöriger
Präsentation hingewiesen.
Beschlussvorlage 36.18 1. Ergänzung
Seite 2