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Beschlussvorlage (Albert-Schweitzer-Schule Kerpen-Brüggen; hier: Anfrage der Fraktion UWG/DIE LINKE)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
90 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
29.01.18, 16:13
Aktualisiert
29.01.18, 16:13
Beschlussvorlage (Albert-Schweitzer-Schule Kerpen-Brüggen;
hier: Anfrage der Fraktion UWG/DIE LINKE) Beschlussvorlage (Albert-Schweitzer-Schule Kerpen-Brüggen;
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 24.1 / Hochbau Bearbeitung: Frau Leung TOP Drs.-Nr.: 36.18 1. Ergänzung Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 23.01.2018 Bemerkungen 30.01.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Albert-Schweitzer-Schule Kerpen-Brüggen; hier: Anfrage der Fraktion UWG/DIE LINKE X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. II Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Leung gez. Leung gez. Pütgens gez. Schwister gez. Canzler gez. Schaaf gez. Spürck gez. Nimtz Begründung: Die Albert-Schweitzer-Schule besteht aus einem Komplex von mehreren Gebäudeteilen aus unterschiedlichen Baujahren. Es handelt sich um bis zu 2-geschossige Gebäude mit und ohne Keller, die südwestlich der Waldstraße errichtet worden sind. Die seit 2007 auftretende Rissbildungen und Gebäudeschäden (u.a. Risse in Wänden, Fugenaufweitungen, Einsenkungen der Bodenplatte) aufgrund des inhomogenen Baugrundes treten hier vornehmlich in dem Bauwerk des 1. Bauabschnittes auf, dies sind der Verwaltungstrakt mit Innenhof, Pausengang/-halle und Toilettenanlage. Dieser Bauabschnitt ist um 1963 bis 1964 erstellt worden und im Gegensatz zu den anderen Gebäudeteilen, die mit Pfählen tief gegründet sind, flach mit Einzel- und Streifenfundamente gegründet worden. Es wird noch darauf verwiesen, dass die Standsicherheit dieses Gebäudeabschnittes gewährleistet ist, aber die Gebrauchstauglichkeit hierdurch eingeschränkt wird. Auf weitergehende Ausführungen zum Gesamtgebäudebestand der AlbertSchweitzer-Schule wird auf die Vorlage mit Drs.-Nr. 102.13 vom 19.02.2013 nebst dazu gehöriger Präsentation hingewiesen. Beschlussvorlage 36.18 1. Ergänzung Seite 2