Daten
Kommune
Kerpen
Größe
220 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
29.01.18, 15:57
Aktualisiert
29.01.18, 15:57
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 21.1 / Allgemeines Ordnungswesen
Bearbeitung: Michael Esser
TOP
Drs.-Nr.: 26.18 1. Ergänzung
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
22.01.2018
Bemerkungen
30.01.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Festlegung der Zahl der in den Rat der Kolpingstadt Kerpen zu wählenden Vertreterinnen
und Vertreter;
hier: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, FDP und BBK/Piraten
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt, die Zahl der Ratsvertreter/innen auf … festzulegen und erlässt dementsprechend die als Anlage beigefügte Satzung zur Festlegung der Zahl der in den Rat der Kolpingstadt Kerpen zu wählenden Vertreter/innen.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
gez.
Esser
gez.
Esser
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez.
Schaaf
gez.
Spürck
gez.
Nimtz
Begründung:
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 Buchstabe a) Kommunalwahlgesetz (KWahlG) beträgt die Zahl der in
den Rat der Kolpingstadt Kerpen zu wählenden Vertreter/innen 50, davon 25 in Wahlbezirken.
§ 3 Abs. 2 Satz 2 KWahlG sieht vor, dass die Gemeinden bis spätestens 45 Monate nach Beginn
der Wahlperiode durch Satzung die Zahl der zu wählenden Vertreter um 2, 4, 6, 8 oder 10, davon
je zur Hälfte in Wahlbezirken, verringern können.
In der Vergangenheit hat der Stadtrat von dieser Regelung Gebrauch gemacht und durch die in
seiner Sitzung am 03.06.2003 beschlossene Satzung der Stadt Kerpen zur Reduzierung der Zahl
der zu wählenden Vertreter/innen zur Kommunalwahl 2004 die Vertreter/innenzahl auf 46, davon
23 in Wahlbezirken, verringert.
Mit Beschluss des Stadtrates vom 28.10.2014 wurde für die Kommunalwahl 2020 die Zahl der
Ratsvertreter/innen von derzeit 46 um weitere zwei auf 44, davon 22 in Wahlbezirken, reduziert
und eine dementsprechend Satzung zur Festlegung der Zahl der in den Rat der Kolpingstadt Kerpen zu wählenden Vertreter/innen erlassen.
§ 3 Absatz 2 Satz 2 KWahlG eröffnet den Gemeinden die Möglichkeit, bis spätestens 45 Monate
nach Beginn der Wahlperiode (d.h. spätestens bis zum 28.02.2018) durch Satzung die Zahl der zu
wählenden Vertreter um 2,4,6,8 oder 10, davon je zur Hälfte in den Wahlbezirken zu verringern.
Bis zu diesem Zeitpunkt (28.02.2018) muss die entsprechende Satzung beschlossen und bekannt
gemacht worden sein.
Sollte es keinen Beschluss geben, die Anzahl der Vertreter/innen zu verändern, so bleibt die aktuelle Satzung, nach der bei der Kommunalwahl 2020 die Anzahl der zu wählenden Vertreter/innen
bei 44, davon 22 in Wahlbezirken liegt, bestehen.
Nach § 78 Absatz 1 Kommunalwahlordnung (KWahlO) richtet sich die Bevölkerungszahl nach § 3
Absatz 2 Satz 1 KWahlG nach der vom Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) halbjährlich fortgeschriebenen Bevölkerungszahl, welche 42 Monate nach Beginn der Wahlperiode
(d.h. bis 30.11.2017) veröffentlicht ist.
Derzeit ist von IT.NRW die Bevölkerungszahl mit Stand vom 30.06.2016 veröffentlicht.
Nach der Veröffentlichung vom 30.06.2016 hat die Kolpingstadt Kerpen eine statistische Bevölkerung von 65.477 Einwohnern.
Dies Bevölkerungszahl ist maßgebende Grundlage sowohl für die Bestimmung der Größenklasse
der Vertretung der Kolpingstadt Kerpen, als auch Grundlage für die Berechnung der durchschnittlichen Bevölkerungszahl pro Wahlbezirk (vgl. § 78 Absatz 1 KWahlO).
Zu beachten ist, dass IT.NRW nur die statistische Bevölkerungszahl für die gesamte Kolpingstadt
Kerpen veröffentlicht. Statistische Daten für die einzelnen Stadtteile werden von IT.NRW nicht
veröffentlicht und existieren auf Nachfrage dort auch nicht, so dass für die Berechnung der durchschnittlichen Bevölkerungszahl die Einwohnerzahlen der einzelnen Stadtteile aus eigener Fortschreibung genutzt werden müssen.
Im Weiteren wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 Absatz 1 KWahl G i.V.m. § 2 Absatz 1 Nr.
1 KWahlO es allein dem Wahlausschuss der Kommune vorbehalten ist, die Einteilung des Wahlgebietes der Kommune in Wahlbezirke nach den Grundsätzen des § 4 Absatz 2 und 3 KWahlG
vorzunehmen.
In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 Absatz 2 Satz 3
KWahlG die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet nicht mehr als 25 von Hundert nach oben oder unten betragen darf. Diese
Beschlussvorlage 26.18 1. Ergänzung
Seite 2
Grenze ist zwingend zu beachten.
Einwohnerzahlen nach dem Stand 31.12.2017 (eigene Fortschreibung):
Kerpen: 15.089
Mödrath: 1.214
gesamt: 16.303
Blatzheim: 3.505
Buir: 3.925
Manheim: 359
Manheim-neu: 997
gesamt: 8.789
Horrem: 12.775
Neu-Bottenbroich: 953 gesamt: 13.728
Türnich: 3.422
Balkhausen: 2.545
Brüggen: 4.771
gesamt: 10.738
Sindorf: 18.098
gesamt: 18.098
Kolpingstadt Kerpen insgesamt nach eigener Fortschreibung: 67.653
20 Wahlbezirke:
Durchschnittliche Bevölkerungszahl pro Wahlbezirk: 3.274
Höchstgrenze für einen Wahlbezirk:
4.092
Mindestgrenze für einen Wahlbezirk:
2.455
Stadtteile
Wahlbezirke
pro Stadtteil
gerundet
Zugeordnet
Veränderungen
zu KW 2014
Ø
Größe
WB
Abweichung
absolut
von Ø
Bevölkerungszahl
Abweichung in
% v. Ø Bevölkerungszahl
Kerpen/Mödrath
Bl/Bu/Mn/Mnneu
Horrem/N-B
TBB
Sindorf
Gesamt:
4,9797
2,6837
4
2
4+1
2+1
0
0
3261
2929
-13
-345
0,40 %
-10,54 %
4,1932
3,2799
5,5280
4
3
5
18
4
3
5
20
-1
-1
-1
3432
3579
3020
158
305
346
4,83 %
9,33 %
10,56 %
Beschlussvorlage 26.18 1. Ergänzung
Seite 3
21 Wahlbezirke:
Durchschnittliche Bevölkerungszahl pro Wahlbezirk: 3.118
Höchstgrenze für einen Wahlbezirk:
3.897
Mindestgrenze für einen Wahlbezirk:
2.338
Stadtteile
Wahlbezirke
pro Stadtteil
gerundet
Zugeordnet
Veränderungen
zu KW 2014
Ø
Größe
WB
Abweichung
absolut
von Ø
Bevölkerungszahl
Abweichung in
% v. Ø Bevölkerungszahl
Kerpen/Mödrath
Bl/Bu/Mn/Mnneu
Horrem/N-B
TBB
Sindorf
Gesamt:
5,2288
2,8179
5
2
5
2+1
0
0
3261
2929
143
-189
4,58 %
-6,07 %
4,4029
3,4439
5,8045
4
3
5
19
4
3
5+1
20
-1
-1
0
3432
3579
3016
314
461
102
10,07 %
14,80%
-3,26 %
Abweichung in
% v. Ø Bevölkerungszahl
22 Wahlbezirke:
Durchschnittliche Bevölkerungszahl pro Wahlbezirk: 2.976
Höchstgrenze für einen Wahlbezirk:
3.720
Mindestgrenze für einen Wahlbezirk:
2.232
Stadtteile
Wahlbezirke
pro Stadtteil
gerundet
Zugeordnet
Veränderungen
zu KW 2014
Ø
Größe
WB
Kerpen/Mödrath
Bl/Bu/Mn/Mnneu
Horrem/N-B
TBB
Sindorf
Gesamt:
5,4777
2,9520
5
2
5
2+1
0
0
3261
2928
Abweichung
absolut
von Ø
Bevölkerungszahl
285
-48
4,6125
3,6079
6,0808
4
3
6
20
4+1
3
6
22
0
-1
0
2746
3579
3016
-230
603
40
-7,75 %
20,26 %
1,35 %
9,55 %
-1,60 %
23 Wahlbezirke:
Durchschnittliche Bevölkerungszahl pro Wahlbezirk: 2.847
Höchstgrenze für einen Wahlbezirk:
3.559
Mindestgrenze für einen Wahlbezirk:
2.135
Stadtteile
Wahlbezirke
pro Stadtteil
gerundet
Zugeordnet
Veränderungen
zu KW 2014
Ø
Größe
WB
Abweichung
absolut
von Ø
Bevölkerungszahl
Abweichung in
% v. Ø Bevölkerungszahl
Kerpen/Mödrath
Bl/Bu/Mn/Mnneu
Horrem/N-B
TBB
Sindorf
Gesamt:
5,7267
3,0862
5
3
5
3
0
0
3261
2929
414
82
14,53 %
2,87 %
4,8222
3,7719
6,3572
4
3
6
21
4+1
3+1
6
23
0
0
0
2746
2685
3016
-101
-162
169
-3,56 %
-5,70 %
5,95 %
Beschlussvorlage 26.18 1. Ergänzung
Seite 4
24 Wahlbezirke:
Durchschnittliche Bevölkerungszahl pro Wahlbezirk: 2.728
Höchstgrenze für einen Wahlbezirk:
3410
Mindestgrenze für einen Wahlbezirk:
2046
Stadtteile
Wahlbezirke
pro Stadtteil
gerundet
Zugeordnet
Veränderungen
zu KW 2014
Ø
Größe
WB
Abweichung
absolut
von Ø
Bevölkerungszahl
Abweichung in
% v. Ø Bevölkerungszahl
Kerpen/Mödrath
Bl/Bu/Mn/Mnneu
Horrem/N-B
TBB
Sindorf
Gesamt:
5,9757
5
5+1
+1
2717
-11
-0,40 %
3,2204
3
3
0
2929
201
7,35 %
5,0318
3,9359
6,6336
5
3
6
22
5
3+1
6
24
0
0
6
2745
2685
3016
17
-43
288
0,64 %
-1,60 %
10,56 %
25 Wahlbezirke:
Durchschnittliche Bevölkerungszahl pro Wahlbezirk: 2.619
Höchstgrenze für einen Wahlbezirk:
: 3.274
Mindestgrenze für einen Wahlbezirk:
: 1.964
Stadtteile
Wahlbezirke
pro Stadtteil
gerundet
Zugeordnet
Veränderungen
zu KW 2014
Ø
Größe
WB
Abweichung
absolut
von Ø
Bevölkerungszahl
Abweichung in
% v. Ø Bevölkerungszahl
Kerpen/Mödrath
Bl/Bu/Mn/Mnneu
Horrem/N-B
TBB
Sindorf
Gesamt:
6,2247
6
6
+1
2717
98
3,75 %
3,3546
3
3
0
2929
310
11,82 %
5,2415
4,0999
6,9100
5
4
6
24
5
4
6+1
25
0
0
+1
2746
2684
2585
127
65
-34
4,83 %
2,50 %
-1,28 %
Bei jeder Festlegung der Anzahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter in den Wahlbezirken im Bereich von 20 bis 25 Wahlbezirke werden die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.
Durch eine eventuelle Erhöhung der Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter entstehen Kosten pro
Jahr je zwei Vertreterinnen und Vertreter von ca. 9.000 €.
Durch eine eventuelle Verringerung der Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter können Kosten
pro Jahr je zwei Vertreterinnen und Vertreter in Höhe von 9.000 € eingespart werden.
Geht man von der derzeitigen Satzungslage aus. Entstehen folgende Einsparungen bzw. zusätzliche Kosten:
Bei 40 Vertreterinnen und Vertreter, davon 20 in Wahlbezirken, könnten Kosten in Höhe von ca.
18.000 € pro Jahr eingespart werden.
Bei 42 Vertreterinnen und Vertreter, davon 21 in Wahlbezirken, könnten Kosten in Höhe von ca.
9.000 € pro Jahr eingespart werden.
Bei 44 Vertreterinnen und Vertreter, davon 22 in Wahlbezirken, ergibt sich keine Veränderung der
Kosten.
Beschlussvorlage 26.18 1. Ergänzung
Seite 5
Bei 46 Vertreterinnen und Vertreter, davon 23 in Wahlbezirken, erhöhen sich die Kosten um ca.
9.000 € pro Jahr.
Bei 48 Vertreterinnen und Vertreter, davon 24 in Wahlbezirken, erhöhen sich die Kosten um ca.
18.000 € pro Jahr.
Bei 50 Vertreterinnen und Vertreter, davon 23 in Wahlbezirken, erhöhen sich die Kosten um ca.
36.000 € pro Jahr.
Stellungnahme Kämmerer:
Die Reduzierung der Ratsmitglieder ist als Maßnahme 2015-7 im Haushaltssicherungskonzeptvorgesehen.
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2017 die Haushaltssatzung für das Jahr 2018 beschlossen, in der es im § 7 Satz 2 heißt:
„Die im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der
Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen.“
Es wird daher dringend empfohlen, die im ursprünglichen Haushaltssicherungskonzept und seinen
Fortschreibungen berücksichtigte Reduzierung der Anzahl der Ratsmitglieder mindestens beizubehalten.
Beschlussvorlage 26.18 1. Ergänzung
Seite 6