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Beschlussvorlage (Festlegung der Zahl der in den Rat der Kolpingstadt Kerpen zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter; hier: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, FDP und BBK/Piraten)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
220 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
29.01.18, 15:57
Aktualisiert
29.01.18, 15:57
Beschlussvorlage (Festlegung der Zahl der in den Rat der Kolpingstadt Kerpen zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter;
hier: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, FDP und BBK/Piraten) Beschlussvorlage (Festlegung der Zahl der in den Rat der Kolpingstadt Kerpen zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter;
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hier: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, FDP und BBK/Piraten)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 21.1 / Allgemeines Ordnungswesen Bearbeitung: Michael Esser TOP Drs.-Nr.: 26.18 1. Ergänzung Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 22.01.2018 Bemerkungen 30.01.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Festlegung der Zahl der in den Rat der Kolpingstadt Kerpen zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter; hier: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, FDP und BBK/Piraten Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Stadtrat beschließt, die Zahl der Ratsvertreter/innen auf … festzulegen und erlässt dementsprechend die als Anlage beigefügte Satzung zur Festlegung der Zahl der in den Rat der Kolpingstadt Kerpen zu wählenden Vertreter/innen. Sachbearbeitung Abteilungsleitung gez. Esser gez. Esser Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Schaaf gez. Spürck gez. Nimtz Begründung: Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 Buchstabe a) Kommunalwahlgesetz (KWahlG) beträgt die Zahl der in den Rat der Kolpingstadt Kerpen zu wählenden Vertreter/innen 50, davon 25 in Wahlbezirken. § 3 Abs. 2 Satz 2 KWahlG sieht vor, dass die Gemeinden bis spätestens 45 Monate nach Beginn der Wahlperiode durch Satzung die Zahl der zu wählenden Vertreter um 2, 4, 6, 8 oder 10, davon je zur Hälfte in Wahlbezirken, verringern können. In der Vergangenheit hat der Stadtrat von dieser Regelung Gebrauch gemacht und durch die in seiner Sitzung am 03.06.2003 beschlossene Satzung der Stadt Kerpen zur Reduzierung der Zahl der zu wählenden Vertreter/innen zur Kommunalwahl 2004 die Vertreter/innenzahl auf 46, davon 23 in Wahlbezirken, verringert. Mit Beschluss des Stadtrates vom 28.10.2014 wurde für die Kommunalwahl 2020 die Zahl der Ratsvertreter/innen von derzeit 46 um weitere zwei auf 44, davon 22 in Wahlbezirken, reduziert und eine dementsprechend Satzung zur Festlegung der Zahl der in den Rat der Kolpingstadt Kerpen zu wählenden Vertreter/innen erlassen. § 3 Absatz 2 Satz 2 KWahlG eröffnet den Gemeinden die Möglichkeit, bis spätestens 45 Monate nach Beginn der Wahlperiode (d.h. spätestens bis zum 28.02.2018) durch Satzung die Zahl der zu wählenden Vertreter um 2,4,6,8 oder 10, davon je zur Hälfte in den Wahlbezirken zu verringern. Bis zu diesem Zeitpunkt (28.02.2018) muss die entsprechende Satzung beschlossen und bekannt gemacht worden sein. Sollte es keinen Beschluss geben, die Anzahl der Vertreter/innen zu verändern, so bleibt die aktuelle Satzung, nach der bei der Kommunalwahl 2020 die Anzahl der zu wählenden Vertreter/innen bei 44, davon 22 in Wahlbezirken liegt, bestehen. Nach § 78 Absatz 1 Kommunalwahlordnung (KWahlO) richtet sich die Bevölkerungszahl nach § 3 Absatz 2 Satz 1 KWahlG nach der vom Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) halbjährlich fortgeschriebenen Bevölkerungszahl, welche 42 Monate nach Beginn der Wahlperiode (d.h. bis 30.11.2017) veröffentlicht ist. Derzeit ist von IT.NRW die Bevölkerungszahl mit Stand vom 30.06.2016 veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung vom 30.06.2016 hat die Kolpingstadt Kerpen eine statistische Bevölkerung von 65.477 Einwohnern. Dies Bevölkerungszahl ist maßgebende Grundlage sowohl für die Bestimmung der Größenklasse der Vertretung der Kolpingstadt Kerpen, als auch Grundlage für die Berechnung der durchschnittlichen Bevölkerungszahl pro Wahlbezirk (vgl. § 78 Absatz 1 KWahlO). Zu beachten ist, dass IT.NRW nur die statistische Bevölkerungszahl für die gesamte Kolpingstadt Kerpen veröffentlicht. Statistische Daten für die einzelnen Stadtteile werden von IT.NRW nicht veröffentlicht und existieren auf Nachfrage dort auch nicht, so dass für die Berechnung der durchschnittlichen Bevölkerungszahl die Einwohnerzahlen der einzelnen Stadtteile aus eigener Fortschreibung genutzt werden müssen. Im Weiteren wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 Absatz 1 KWahl G i.V.m. § 2 Absatz 1 Nr. 1 KWahlO es allein dem Wahlausschuss der Kommune vorbehalten ist, die Einteilung des Wahlgebietes der Kommune in Wahlbezirke nach den Grundsätzen des § 4 Absatz 2 und 3 KWahlG vorzunehmen. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 Absatz 2 Satz 3 KWahlG die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet nicht mehr als 25 von Hundert nach oben oder unten betragen darf. Diese Beschlussvorlage 26.18 1. Ergänzung Seite 2 Grenze ist zwingend zu beachten. Einwohnerzahlen nach dem Stand 31.12.2017 (eigene Fortschreibung): Kerpen: 15.089 Mödrath: 1.214 gesamt: 16.303 Blatzheim: 3.505 Buir: 3.925 Manheim: 359 Manheim-neu: 997 gesamt: 8.789 Horrem: 12.775 Neu-Bottenbroich: 953 gesamt: 13.728 Türnich: 3.422 Balkhausen: 2.545 Brüggen: 4.771 gesamt: 10.738 Sindorf: 18.098 gesamt: 18.098 Kolpingstadt Kerpen insgesamt nach eigener Fortschreibung: 67.653 20 Wahlbezirke: Durchschnittliche Bevölkerungszahl pro Wahlbezirk: 3.274 Höchstgrenze für einen Wahlbezirk: 4.092 Mindestgrenze für einen Wahlbezirk: 2.455 Stadtteile Wahlbezirke pro Stadtteil gerundet Zugeordnet Veränderungen zu KW 2014 Ø Größe WB Abweichung absolut von Ø Bevölkerungszahl Abweichung in % v. Ø Bevölkerungszahl Kerpen/Mödrath Bl/Bu/Mn/Mnneu Horrem/N-B TBB Sindorf Gesamt: 4,9797 2,6837 4 2 4+1 2+1 0 0 3261 2929 -13 -345 0,40 % -10,54 % 4,1932 3,2799 5,5280 4 3 5 18 4 3 5 20 -1 -1 -1 3432 3579 3020 158 305 346 4,83 % 9,33 % 10,56 % Beschlussvorlage 26.18 1. Ergänzung Seite 3 21 Wahlbezirke: Durchschnittliche Bevölkerungszahl pro Wahlbezirk: 3.118 Höchstgrenze für einen Wahlbezirk: 3.897 Mindestgrenze für einen Wahlbezirk: 2.338 Stadtteile Wahlbezirke pro Stadtteil gerundet Zugeordnet Veränderungen zu KW 2014 Ø Größe WB Abweichung absolut von Ø Bevölkerungszahl Abweichung in % v. Ø Bevölkerungszahl Kerpen/Mödrath Bl/Bu/Mn/Mnneu Horrem/N-B TBB Sindorf Gesamt: 5,2288 2,8179 5 2 5 2+1 0 0 3261 2929 143 -189 4,58 % -6,07 % 4,4029 3,4439 5,8045 4 3 5 19 4 3 5+1 20 -1 -1 0 3432 3579 3016 314 461 102 10,07 % 14,80% -3,26 % Abweichung in % v. Ø Bevölkerungszahl 22 Wahlbezirke: Durchschnittliche Bevölkerungszahl pro Wahlbezirk: 2.976 Höchstgrenze für einen Wahlbezirk: 3.720 Mindestgrenze für einen Wahlbezirk: 2.232 Stadtteile Wahlbezirke pro Stadtteil gerundet Zugeordnet Veränderungen zu KW 2014 Ø Größe WB Kerpen/Mödrath Bl/Bu/Mn/Mnneu Horrem/N-B TBB Sindorf Gesamt: 5,4777 2,9520 5 2 5 2+1 0 0 3261 2928 Abweichung absolut von Ø Bevölkerungszahl 285 -48 4,6125 3,6079 6,0808 4 3 6 20 4+1 3 6 22 0 -1 0 2746 3579 3016 -230 603 40 -7,75 % 20,26 % 1,35 % 9,55 % -1,60 % 23 Wahlbezirke: Durchschnittliche Bevölkerungszahl pro Wahlbezirk: 2.847 Höchstgrenze für einen Wahlbezirk: 3.559 Mindestgrenze für einen Wahlbezirk: 2.135 Stadtteile Wahlbezirke pro Stadtteil gerundet Zugeordnet Veränderungen zu KW 2014 Ø Größe WB Abweichung absolut von Ø Bevölkerungszahl Abweichung in % v. Ø Bevölkerungszahl Kerpen/Mödrath Bl/Bu/Mn/Mnneu Horrem/N-B TBB Sindorf Gesamt: 5,7267 3,0862 5 3 5 3 0 0 3261 2929 414 82 14,53 % 2,87 % 4,8222 3,7719 6,3572 4 3 6 21 4+1 3+1 6 23 0 0 0 2746 2685 3016 -101 -162 169 -3,56 % -5,70 % 5,95 % Beschlussvorlage 26.18 1. Ergänzung Seite 4 24 Wahlbezirke: Durchschnittliche Bevölkerungszahl pro Wahlbezirk: 2.728 Höchstgrenze für einen Wahlbezirk: 3410 Mindestgrenze für einen Wahlbezirk: 2046 Stadtteile Wahlbezirke pro Stadtteil gerundet Zugeordnet Veränderungen zu KW 2014 Ø Größe WB Abweichung absolut von Ø Bevölkerungszahl Abweichung in % v. Ø Bevölkerungszahl Kerpen/Mödrath Bl/Bu/Mn/Mnneu Horrem/N-B TBB Sindorf Gesamt: 5,9757 5 5+1 +1 2717 -11 -0,40 % 3,2204 3 3 0 2929 201 7,35 % 5,0318 3,9359 6,6336 5 3 6 22 5 3+1 6 24 0 0 6 2745 2685 3016 17 -43 288 0,64 % -1,60 % 10,56 % 25 Wahlbezirke: Durchschnittliche Bevölkerungszahl pro Wahlbezirk: 2.619 Höchstgrenze für einen Wahlbezirk: : 3.274 Mindestgrenze für einen Wahlbezirk: : 1.964 Stadtteile Wahlbezirke pro Stadtteil gerundet Zugeordnet Veränderungen zu KW 2014 Ø Größe WB Abweichung absolut von Ø Bevölkerungszahl Abweichung in % v. Ø Bevölkerungszahl Kerpen/Mödrath Bl/Bu/Mn/Mnneu Horrem/N-B TBB Sindorf Gesamt: 6,2247 6 6 +1 2717 98 3,75 % 3,3546 3 3 0 2929 310 11,82 % 5,2415 4,0999 6,9100 5 4 6 24 5 4 6+1 25 0 0 +1 2746 2684 2585 127 65 -34 4,83 % 2,50 % -1,28 % Bei jeder Festlegung der Anzahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter in den Wahlbezirken im Bereich von 20 bis 25 Wahlbezirke werden die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten. Durch eine eventuelle Erhöhung der Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter entstehen Kosten pro Jahr je zwei Vertreterinnen und Vertreter von ca. 9.000 €. Durch eine eventuelle Verringerung der Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter können Kosten pro Jahr je zwei Vertreterinnen und Vertreter in Höhe von 9.000 € eingespart werden. Geht man von der derzeitigen Satzungslage aus. Entstehen folgende Einsparungen bzw. zusätzliche Kosten: Bei 40 Vertreterinnen und Vertreter, davon 20 in Wahlbezirken, könnten Kosten in Höhe von ca. 18.000 € pro Jahr eingespart werden. Bei 42 Vertreterinnen und Vertreter, davon 21 in Wahlbezirken, könnten Kosten in Höhe von ca. 9.000 € pro Jahr eingespart werden. Bei 44 Vertreterinnen und Vertreter, davon 22 in Wahlbezirken, ergibt sich keine Veränderung der Kosten. Beschlussvorlage 26.18 1. Ergänzung Seite 5 Bei 46 Vertreterinnen und Vertreter, davon 23 in Wahlbezirken, erhöhen sich die Kosten um ca. 9.000 € pro Jahr. Bei 48 Vertreterinnen und Vertreter, davon 24 in Wahlbezirken, erhöhen sich die Kosten um ca. 18.000 € pro Jahr. Bei 50 Vertreterinnen und Vertreter, davon 23 in Wahlbezirken, erhöhen sich die Kosten um ca. 36.000 € pro Jahr. Stellungnahme Kämmerer: Die Reduzierung der Ratsmitglieder ist als Maßnahme 2015-7 im Haushaltssicherungskonzeptvorgesehen. Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2017 die Haushaltssatzung für das Jahr 2018 beschlossen, in der es im § 7 Satz 2 heißt: „Die im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen.“ Es wird daher dringend empfohlen, die im ursprünglichen Haushaltssicherungskonzept und seinen Fortschreibungen berücksichtigte Reduzierung der Anzahl der Ratsmitglieder mindestens beizubehalten. Beschlussvorlage 26.18 1. Ergänzung Seite 6