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Beschlussvorlage (Konzept für den Ausbau des WLAN-Netzes in Kerpen; hier: Antrag der FDP-Fraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
116 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
29.01.18, 15:57
Aktualisiert
29.01.18, 15:57
Beschlussvorlage (Konzept für den Ausbau des WLAN-Netzes in Kerpen;
hier: Antrag der FDP-Fraktion) Beschlussvorlage (Konzept für den Ausbau des WLAN-Netzes in Kerpen;
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hier: Antrag der FDP-Fraktion)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäude- und Energiewirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen, Bäder Bearbeitung: Herr Floryszak TOP Drs.-Nr.: 27.18 1. Ergänzung Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 25.01.2018 Bemerkungen 30.01.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Konzept für den Ausbau des WLAN-Netzes in Kerpen; hier: Antrag der FDP-Fraktion X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Floryszak gez. Pütgens gez. Schwister Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz Begründung: Mit Schreiben vom 16.01.2018 stellt die FDP-Fraktion den Antrag, u.a. ein Konzept für die Einführung von kostenfreien, öffentlich zugänglichen WLAN-Standorten zu erstellen und hierfür ggf. EU-Fördergelder zu nutzen. Seit Jahren verfolgt die Verwaltung das Ziel, kostenlose W-LANHotspots im Stadtgebiet einzurichten, um zeitgemäß die Nutzung von schnellem Internet an Straßen und öffentlichen Plätzen zu ermöglichen. Hierzu hat es in der Vergangenheit bereits intensive Gespräch mit NetCologne und Unitymedia gegeben, um Möglichkeiten zu sondieren, analog zu Hotspot-Lösungen in anderen Kommunen, durch die Unternehmen eigenmotiviert, d.h. für die Kolpingstadt kostenlos, wie auch ohne Übernahme der Störerhaftung, einzurichten. Leider haben beide Anbieter aufgrund mangelnder Frequenzen im Stadtgebiet von einer eigenmotivierten Einrichtung von W-Lan-Hotspots abgesehen. Mit den EU-Fördermitteln könnte nun die Einrichtung von Hotspots mit kostenfreiem WLAN an öffentlichen Orten realisiert werden. Am 04.11.2017 ist die Verordnung 2017/1953 in Kraft getreten, die die Förderung von Internetanbindungen in Kommunen und Errichtung von drahtlosen und schnellen Internetzugängen zum Gegenstand hat. Zielsetzung der Verordnung ist die Bereitstellung von kostenlosen WLAN-Hotspots an Zentren des öffentlichen Lebens. Unter dem Titel WiFi4EU sollen mithilfe der Förderung in der gesamten Europäischen Union in kleinen und ländlichen Kommunen, in denen keine schnelle Internetversorgung vorhanden ist, auf öffentlichen Marktplätzen, in Gebäuden wie z. B. Krankenhäusern, in Bibliotheken und Rathäusern Hotspots installiert werden. Jede nutzende Person wird sich nach einmaliger Registrierung in jedem WiFi4EU-geförderten Hotspot EU-weit anmelden können, ohne erneut seine Zugangsdaten eingeben zu müssen. Damit soll sich die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen verbessern und zugleich ein erleichterter Zugang zu elektronischen Gesundheits- und Behördendiensten ermöglicht werden. Bis Ende 2020 soll es möglich sein, mit einer einmaligen Registrierung an unterschiedlichen öffentlichen Orten, vor Bibliotheken, Krankenhäuser, in Fußgängerzonen oder auf Marktplätzen kostenfrei im Internet zu surfen. Gemeinden und öffentliche Einrichtungen müssen sich direkt über ein Online-Portal für die Internet-Gutscheine bewerben, mit denen bis zu 100 Prozent der Geräte- und Installationskosten abgedeckt werden sollen – nicht aber Betriebs-, Instandhaltungs- und Wartungskosten. Planungs- und Konzeptionskosten sind nach derzeitigem Stand ebenfalls nicht förderungsfähig. Das Programm unterscheidet sich in seiner Durchführung von klassischen Förderprogrammen der Europäischen Union. Nach einer Förderzusage erhält der Zuwendungsempfänger einen Gutschein. Dieser muss an das Telekommunikationsunternehmen, das den WLAN-Hotspot installiert, weitergereicht werden. Das Unternehmen wiederum legt den Gutschein bei der Europäischen Union vor und erhält eine Rückerstattung der Kosten. Spätestens eineinhalb Jahre nach der Förderzusage muss der Hotspot in Betrieb genommen werden. Antragsberechtigt sind Kommunen, Kommunalverbände und öffentliche Träger wie z. B. Krankenhäuser, Bibliotheken und Kulturstätten. Insgesamt werden für die WiFi4EU-Initiative 120 Millionen Euro bereitgestellt. Ausgehend von einem Durchschnittswert von 15.000 Euro pro Gutschein (der genaue Betrag wird noch festgelegt) sollten mit diesen Mitteln bis 2020 etwa 6.000 bis 8.000 Gemeinden im EU-Gebiet unterstützt werden können. Die Antragstellerinnen und Antragsteller werden in der Reihenfolge der Beantragung ausgewählt, wobei darauf geachtet wird, dass in jedem Mitgliedstaat eine bestimmte Anzahl von Gutscheinen ausgegeben wird. Die Beschlussvorlage 27.18 1. Ergänzung Seite 2 Verteilung der Gutscheine erfolgt zwar weiterhin nach dem Windhundverfahren, allerdings erhält nun jedes Mitgliedsland eine Mindestanzahl an Gutscheinen. So sollen mindestens 15 Gutscheine an jedes EU-Mitgliedsland verteilt werden. Was muss in Hinblick auf die WiFi4EU-Förderung beachtet werden?  Kostenlosigkeit der WLAN-Hotspots, d.h. keine direkte oder indirekte Entgelte z.B. in Form von Werbung oder Übermittlung personenbezogener Daten für gewerbliche Zwecke  Keine Überschneidung mit vorhandenen ähnlichen kostenlosen privaten oder öffentlichen Angeboten  Verpflichtung zum Betrieb der WLAN-Hotspots für mindestens drei Jahre  Verpflichtung zur Beschaffung der erforderlichen Ausrüstung und/oder Installationsdienste sowie zum Betrieb nach dem geltenden Recht Bisher ist nur bekannt, dass der erste Förderaufruf im Februar beginnen und ein Konzept umfassen soll. Nach umfangreicher Recherche und Austausch mit Breitband.NRW, dem Büro des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes sind keine weiteren Informationen und Auskünfte über die Anforderungen und Kriterien des geforderten Konzeptes und des Programms, auch nicht bei Breitband.NRW, zu erhalten bzw. vorhanden. Um hier Klarheit zu bekommen, wird das Bundesministerium für das Land NRW zeitnah eine Informationsveranstaltung in Düsseldorf organisieren, in der ausführlich über die Bewerbungsbestimmungen und die Konzeptanforderungen berichtet und die Kommunen bei der Antragsstellung unterstützen werden sollen. Die Verwaltung hat hierzu schon ihre Teilnahme vormerken lassen, eine Anmeldung war bisher noch nicht möglich. Ziel ist es, hier die erforderlichen Informationen zu erhalten, ob es tatsächlich nur 15 Gutscheine für jedes Land geben wird – unter dieser Voraussetzung scheint ein Zuschlag für die Kolpingstadt sehr unwahrscheinlich – und wie aufwändig die Antragstellung nebst Dokumentation etc. sein wird, insbesondere in Bezug auf die mangelnden Erfolgsaussichten einer Antragstellung. Sollte sich hieraus ergeben, dass über das Programm WIFI4EU keine Förderung zugeteilt wird, wird die Verwaltung zeitnah anhand von Referenzstandorten prüfen lassen, mit welchen Kostenansätzen die Einrichtung von WIFI-Standorten grundsätzlich verbunden wäre, da die Entwicklung der Zugangspunkte von verschiedenen Parametern abhängig ist, die sich nicht nur auf Einmalkosten beziehen, sondern bei denen auch Betriebs-, Instandhaltungs- und Wartungskosten zu berücksichtigen sind. Diese sind wiederum abhängig von der Größe des mit WLAN abzudeckenden Bereiches. Aus diesen Kostenansätzen können dann konkrete Vorschläge und Entscheidungskriterien für ein tragfähiges und zukunftsfähiges Konzept zur Bereitstellung eines öffentlichen WLAN-Netzes in der Kolpingstadt entwickelt werden. Beschlussvorlage 27.18 1. Ergänzung Seite 3