Daten
Kommune
Kerpen
Größe
116 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
29.01.18, 15:57
Aktualisiert
29.01.18, 15:57
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäude- und
Energiewirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen,
Bäder
Bearbeitung: Herr Floryszak
TOP
Drs.-Nr.: 27.18 1. Ergänzung
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
25.01.2018
Bemerkungen
30.01.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Konzept für den Ausbau des WLAN-Netzes in Kerpen;
hier: Antrag der FDP-Fraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez.
Floryszak
gez.
Pütgens
gez.
Schwister
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez.
Spürck
gez.
Nimtz
Begründung:
Mit Schreiben vom 16.01.2018 stellt die FDP-Fraktion den Antrag, u.a. ein Konzept für die
Einführung von kostenfreien, öffentlich zugänglichen WLAN-Standorten zu erstellen und hierfür
ggf. EU-Fördergelder zu nutzen. Seit Jahren verfolgt die Verwaltung das Ziel, kostenlose W-LANHotspots im Stadtgebiet einzurichten, um zeitgemäß die Nutzung von schnellem Internet an
Straßen und öffentlichen Plätzen zu ermöglichen.
Hierzu hat es in der Vergangenheit bereits intensive Gespräch mit NetCologne und Unitymedia
gegeben, um Möglichkeiten zu sondieren, analog zu Hotspot-Lösungen in anderen Kommunen,
durch die Unternehmen eigenmotiviert, d.h. für die Kolpingstadt kostenlos, wie auch ohne
Übernahme der Störerhaftung, einzurichten. Leider haben beide Anbieter aufgrund mangelnder
Frequenzen im Stadtgebiet von einer eigenmotivierten Einrichtung von W-Lan-Hotspots
abgesehen.
Mit den EU-Fördermitteln könnte nun die Einrichtung von Hotspots mit kostenfreiem WLAN an
öffentlichen Orten realisiert werden. Am 04.11.2017 ist die Verordnung 2017/1953 in Kraft
getreten, die die Förderung von Internetanbindungen in Kommunen und Errichtung von drahtlosen
und schnellen Internetzugängen zum Gegenstand hat. Zielsetzung der Verordnung ist die
Bereitstellung von kostenlosen WLAN-Hotspots an Zentren des öffentlichen Lebens. Unter dem
Titel WiFi4EU sollen mithilfe der Förderung in der gesamten Europäischen Union in kleinen und
ländlichen Kommunen, in denen keine schnelle Internetversorgung vorhanden ist, auf öffentlichen
Marktplätzen, in Gebäuden wie z. B. Krankenhäusern, in Bibliotheken und Rathäusern Hotspots
installiert werden. Jede nutzende Person wird sich nach einmaliger Registrierung in jedem
WiFi4EU-geförderten Hotspot EU-weit anmelden können, ohne erneut seine Zugangsdaten
eingeben zu müssen. Damit soll sich die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen verbessern und
zugleich ein erleichterter Zugang zu elektronischen Gesundheits- und Behördendiensten
ermöglicht werden. Bis Ende 2020 soll es möglich sein, mit einer einmaligen Registrierung an
unterschiedlichen öffentlichen Orten, vor Bibliotheken, Krankenhäuser, in Fußgängerzonen oder
auf Marktplätzen kostenfrei im Internet zu surfen. Gemeinden und öffentliche Einrichtungen
müssen sich direkt über ein Online-Portal für die Internet-Gutscheine bewerben, mit denen bis zu
100 Prozent der Geräte- und Installationskosten abgedeckt werden sollen – nicht aber Betriebs-,
Instandhaltungs- und Wartungskosten. Planungs- und Konzeptionskosten sind nach derzeitigem
Stand ebenfalls nicht förderungsfähig.
Das Programm unterscheidet sich in seiner Durchführung von klassischen Förderprogrammen der
Europäischen Union. Nach einer Förderzusage erhält der Zuwendungsempfänger einen
Gutschein. Dieser muss an das Telekommunikationsunternehmen, das den WLAN-Hotspot
installiert, weitergereicht werden. Das Unternehmen wiederum legt den Gutschein bei der
Europäischen Union vor und erhält eine Rückerstattung der Kosten. Spätestens eineinhalb Jahre
nach der Förderzusage muss der Hotspot in Betrieb genommen werden.
Antragsberechtigt sind Kommunen, Kommunalverbände und öffentliche Träger wie z. B.
Krankenhäuser, Bibliotheken und Kulturstätten. Insgesamt werden für die WiFi4EU-Initiative 120
Millionen Euro bereitgestellt. Ausgehend von einem Durchschnittswert von 15.000 Euro pro
Gutschein (der genaue Betrag wird noch festgelegt) sollten mit diesen Mitteln bis 2020 etwa 6.000
bis 8.000 Gemeinden im EU-Gebiet unterstützt werden können. Die Antragstellerinnen und
Antragsteller werden in der Reihenfolge der Beantragung ausgewählt, wobei darauf geachtet wird,
dass in jedem Mitgliedstaat eine bestimmte Anzahl von Gutscheinen ausgegeben wird. Die
Beschlussvorlage 27.18 1. Ergänzung
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Verteilung der Gutscheine erfolgt zwar weiterhin nach dem Windhundverfahren, allerdings erhält
nun jedes Mitgliedsland eine Mindestanzahl an Gutscheinen. So sollen mindestens 15 Gutscheine
an jedes EU-Mitgliedsland verteilt werden.
Was muss in Hinblick auf die WiFi4EU-Förderung beachtet werden?
Kostenlosigkeit der WLAN-Hotspots, d.h. keine direkte oder indirekte Entgelte z.B. in Form von
Werbung oder Übermittlung personenbezogener Daten für gewerbliche Zwecke
Keine Überschneidung mit vorhandenen ähnlichen kostenlosen privaten oder
öffentlichen Angeboten
Verpflichtung zum Betrieb der WLAN-Hotspots für mindestens drei Jahre
Verpflichtung zur Beschaffung der erforderlichen Ausrüstung und/oder Installationsdienste
sowie zum Betrieb nach dem geltenden Recht
Bisher ist nur bekannt, dass der erste Förderaufruf im Februar beginnen und ein Konzept
umfassen soll. Nach umfangreicher Recherche und Austausch mit Breitband.NRW, dem Büro des
Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes sind keine
weiteren Informationen und Auskünfte über die Anforderungen und Kriterien des geforderten
Konzeptes und des Programms, auch nicht bei Breitband.NRW, zu erhalten bzw. vorhanden.
Um hier Klarheit zu bekommen, wird das Bundesministerium für das Land NRW zeitnah eine
Informationsveranstaltung in Düsseldorf organisieren, in der ausführlich über die
Bewerbungsbestimmungen und die Konzeptanforderungen berichtet und die Kommunen bei der
Antragsstellung unterstützen werden sollen. Die Verwaltung hat hierzu schon ihre Teilnahme
vormerken lassen, eine Anmeldung war bisher noch nicht möglich. Ziel ist es, hier die
erforderlichen Informationen zu erhalten, ob es tatsächlich nur 15 Gutscheine für jedes Land
geben wird – unter dieser Voraussetzung scheint ein Zuschlag für die Kolpingstadt sehr
unwahrscheinlich – und wie aufwändig die Antragstellung nebst Dokumentation etc. sein wird,
insbesondere in Bezug auf die mangelnden Erfolgsaussichten einer Antragstellung.
Sollte sich hieraus ergeben, dass über das Programm WIFI4EU keine Förderung zugeteilt wird,
wird die Verwaltung zeitnah anhand von Referenzstandorten prüfen lassen, mit welchen
Kostenansätzen die Einrichtung von WIFI-Standorten grundsätzlich verbunden wäre, da die
Entwicklung der Zugangspunkte von verschiedenen Parametern abhängig ist, die sich nicht nur
auf Einmalkosten beziehen, sondern bei denen auch Betriebs-, Instandhaltungs- und
Wartungskosten zu berücksichtigen sind. Diese sind wiederum abhängig von der Größe des mit
WLAN abzudeckenden Bereiches. Aus diesen Kostenansätzen können dann konkrete Vorschläge
und Entscheidungskriterien für ein tragfähiges und zukunftsfähiges Konzept zur Bereitstellung
eines öffentlichen WLAN-Netzes in der Kolpingstadt entwickelt werden.
Beschlussvorlage 27.18 1. Ergänzung
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