Daten
Kommune
Kerpen
Größe
91 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
26.01.18, 12:46
Aktualisiert
26.01.18, 12:46
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: IB / Integrationsbeauftragte
Bearbeitung: Annette Seiche
TOP
Drs.-Nr.: 49.18 1. Ergänzung
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
24.01.2018
Bemerkungen
30.01.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Informationsveranstaltung Maastrichter Straße;
hier: Anfrage der FDP-Fraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachbearbeitung
Integrationsbeauftragte
gez. Seiche
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez.
Amt 24
gez. Pütgens
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Nimtz
Begründung:
Die Informationsveranstaltung wird (wie gewohnt) in der Jahnhalle stattfinden. Ein Termin ist ab
dem Zeitpunkt bestimmbar, wenn die Rahmenbedingungen insoweit klar sind. Sowohl die planerischen Vorarbeiten wie auch die Ausschreibung des Abbruchs sind zurzeit in Bearbeitung durch die
vor kurzem beauftragte Ingenieurgesellschaft. Sobald deren Ergebnisse vorliegen, folgen die
nächsten Schritte.
Der Veranstaltungshinweis wird zeitgleich auf allen in Frage kommenden Verbreitungswegen rund
drei Wochen vor dem Termin der Infoveranstaltung bekannt gemacht, weil aufgrund der Erfahrungen aus bereits erfolgten Veranstaltungen zum Themenschwerpunkt „ISEK Europaviertel“ nur eine
zeitnahe Information zielführend ist.
Die im Umfeld wohnenden Bürgerinnen und Bürger haben sich bei den in der Vergangenheit
durchgeführten Infoveranstaltungen mit großer Mehrheit von der Verwaltung gewünscht, dass jeweils die nächstfolgende Maßnahme erläutert werden soll. An den Planungen zur nachfolgenden
Verwendung der freiwerdenden Fläche wurden die Bürgerinnen und Bürger (einschließlich der
Schulen im Projektgebiet) in der Vergangenheit beteiligt und über die Ergebnisse der Voten informiert. Dabei wurde auch darauf hingewiesen, dass nur mit öffentlichen Zuschüssen eine Wohnumfeldverbesserung erfolgen kann und deshalb der Fördergeber einen maßgeblichen Einfluss
auf den Zeitpunkt des Beginns und den Umfang der Maßnahmen hat.
Bewilligt sind zum jetzigen Zeitpunkt Fördergelder für die Durchführung des Abrisses und die Planung eines Begegnungszentrums. Da Mittel für die Errichtung eines Begegnungszentrums noch
nicht bewilligt sind, kann hierüber keine Information erfolgen.
Beschlussvorlage 49.18 1. Ergänzung
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