Daten
Kommune
Kerpen
Größe
115 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
25.01.18, 17:11
Aktualisiert
25.01.18, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 21.3 / Bürgerbüro, Standesamt
Bearbeitung: Herr Schrick
TOP
Drs.-Nr.: 50.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
24.01.2018
Bemerkungen
30.01.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Umzug der Bürgerservicestelle innerhalb des Stadtteils Sindorf
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez.Schrick
gez.Beriere
gez.Canzler
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez.Spürck
gez.Cornely
Begründung:
Im Juli 2004 wurde als erstmals vorübergehende Lösung die Bürgerservicestelle im Stadtteil
Sindorf in den Räumlichkeiten der Pfarrbücherei St.Maria Königin eröffnet. Auf längere Sicht sollte
die Servicestelle in eines der Gebäude ziehen, die am neuen Bahnhof „Sindorf Mitte“ entstehen
sollten. Da der Inverstor jedoch einige Zeit später Insolvenz anmeldete, kam es nicht mehr zur
kompletten Fertigstellung der Baumaßnahme und somit nicht zu einem Umzug der Servicestelle.
Die Bürgerservicestelle ist dienstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
In den ersten Jahren wurden ca. 1500 Besucher/innen registriert; mittlerweile sind es ca. 3.500
Besucher/innen im Kalenderjahr Aufgrund der gestiegenen Besucherzahlen und auch der damit
verbundenen erheblichen Wartezeiten wurde neben den bestehenden 2 Arbeitsplätzen ein
weiterer mobiler Arbeitsplatz eingerichtet. Einen weiteren festen Arbeitsplatz einzurichten,
scheiterte bis heute an den beengten Räumlichkeiten, insbesondere handelt es sich bei dem vom
Bürgerbüro genutzten Teil der Bücherei nur um einen Flurbereich (Durchgangsbereich).
Mittlerweile sind sämtliche Arbeitsplätze der Servicestellen durch den TÜV Rheinland einer
Gefährdungsbeurteilung unterzogen worden.
Dabei wurden folgende Sicherheitsmängel in der Servicestelle Sindorf festgestellt:
bei höheren Außentemperaturen erwärmt sich der Raum aufgrund eines hohen
Glasflächenanteils sehr stark, keine Beschattungsmöglichkeiten und nur geringe Belüftung
sind möglich; ab 35 Grad Raumlufttemperatur ist der Raum für die Zeit der Überschreitung
nicht als Arbeitsraum geeignet; bereits mehrmals wurden diese Werte erreicht und die
Servicestelle geschlossen (alternativ wurde an diesen Tagen das Bürgerbüro im Rathaus
geöffnet)
durch das mangelnde Platzangebot sind die Arbeitsbereiche sehr eng zueinander gestellt,
sodass in einem Notfall nicht sichergestellt werden kann, dass die Mitarbeiter gefahrlos den
Bereich räumen können. Dies wird ebenfalls verstärkt durch den sich im Eingangsbereich der
Bücherei befindenden Wartebereich
ebenfalls ist hinter den Schreibtischen nicht ausreichend Platz, um ggf. aggressiven
Auseinandersetzungen mit Besuchern auszuweichen.
Datenschutz und Diskretion sind aufgrund der Enge der Arbeitsplätze zueinander nicht
gewährleistet.
Da die zuvor genannten Mängel vor Ort nicht abstellbar sind, ist das Ergebnis der
Gefährdungsbeurteilung: „Behebung der Missstände“ nur durch Umzug in neue Räumlichkeiten
möglich.
Die diesbezügliche Suche nach einem Alternativstandort in räumlicher Nähe zur Pfarrbücherei
blieb auch nach Einschaltung eines Maklers ergebnislos (keine städtischen Immobilien vorhanden;
zu hohe Mietkosten).
Durch organisatorische Änderungen im Jugendzentrum Sindorf besteht nunmehr die Möglichkeit
der Mitbenutzung von Räumlichkeiten des Jugendamtes durch die Mitarbeiterinnen des
Bürgerbüros. Die Mitbenutzung wirkt sich nach telefonischer Rücksprache mit der Boll-Stiftung
nicht zuschussmindernd aus. Einwände bestehen von dort aus nicht.
Die Lage der neuen Örtlichkeit ist zwar nicht ganz so zentral wie der jetzige Standort, eine gute
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Anbindung durch den Ringbusverkehr (20-Minuten-Takt) in Sindorf ist jedoch gegeben, ebenfalls
sind ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden.
Des Weiteren besteht für ältere und gehbehinderte Bürger/innen jederzeit die Möglichkeit den
„Mobilen Bürgerservice“ des Bürgerbüros in Anspruch zu nehmen.
Das Bürgerbüro bietet seit dem 1.September 2017 mit dem „Mobilen Bürgerservice“ auch
Hausbesuche an. Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros kommen mit dem sogenannten Bürgerkoffer
direkt zum Antragsteller nach Hause.
Ursprünglich war geplant, auch diesen Standort nur vorübergehend zu nutzen; denn bei einer
entsprechenden Erweiterung der Ulrichschule waren dort geeignete multifunktional nutzbare
Räumlichkeiten für die Bürgerservicestelle mit eingeplant worden. Inwieweit dies noch zu
verwirklichen ist, steht aufgrund der letzten Beratungen noch nicht fest.
Eine fristwahrende Kündigung der Räumlichkeiten in der kath. Pfarrbücherei St. Maria Königin ist
zwischenzeitlich, nach einem zuvor stattgefundenen Gespräch mit der Pfarrleitung, zum
31.03.2018 erfolgt. Ein genauer Zeitpunkt des Umzugs steht noch nicht fest (abhängig von der
Freischaltung durch den Telefonanbieter).
Sobald der genaue Termin feststeht, wird die Öffentlichkeit entsprechend informiert.
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