Daten
Kommune
Kerpen
Größe
113 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
25.01.18, 17:11
Aktualisiert
25.01.18, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 10.1 / Büro des Bürgermeisters,
Pressestelle, Datenschutz
Bearbeitung: Erhard Nimtz
TOP
Drs.-Nr.: 57.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
25.01.2018
Bemerkungen
30.01.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bestellung der Mitglieder für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Kerpen Holding GmbH & Co.
KG
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Beschlussentwurf:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen bestellt neben Bürgermeister Dieter Spürck folgende 18
Mitglieder für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Kerpen Holding GmbH & Co. KG:
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
gez.
Nimtz
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez.
Spürck
gez.
Cornelyz
Begründung:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 19.12.2017 einstimmig folgende
Beschlüsse zur Einrichtung eines Aufsichtsrates der Stadtwerke Kerpen Holding GmbH & Co. KG
gefasst:
„Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Kerpen Holding GmbH & Co. KG wird mit 19 Sitzen errichtet, die
Aufsichtsratsmitglieder sollen alle Mitglieder des Stadtrates sein.
Die Aufsichtsratssitze werden wie folgt verteilt (Verfahren nach Hare/Niemeyer; maximale Anzahl):
CDU 8 Sitze
SPD 5 Sitze
Bündnis 90/Die Grünen 2 Sitze
FDP 1 Sitz
BBK/Piraten 1 Sitz
Die Linke 1 Sitz
Bürgermeister/in 1 Sitz (geborenes Mitglied)
Die namentliche Benennung erfolgt durch gesonderten Beschluss. Die Vergütung erfolgt in Form
einer jährlichen Pauschale in Höhe von 300 Euro pro Aufsichtsratsmitglied.“
Gem. § 50 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 3 GO NRW erfolgt die Besetzung des Aufsichtsrates,
sofern sich alle Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen, durch einstimmigen
Beschluss des Rates über die Annahme dieses Wahlvorschlages, andernfalls durch Abstimmung
nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
Bisherige Praxis in Kerpen ist die Besetzung durch einheitlichen Wahlvorschlag gewesen. Ein
einstimmiger Ratsbeschluss liegt nur dann vor, wenn der zuvor ausgehandelte Wahlvorschlag mit
den Stimmen aller in der Sitzung anwesenden Ratsmitglieder angenommen wurde. Auf
Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen kommt es nicht an. Wird allerdings auch nur eine
Gegenstimme abgegeben, so ist das Einigungsverfahren gescheitert.
Es wird dann nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang nach dem Verfahren
Hare/Niemeyer abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen
des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen
Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen.
Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen
ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten
Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.
Da die Verteilung der Aufsichtsratssitze einvernehmlich beschlossen wurde, geht die Verwaltung
davon aus, dass ein einheitlicher Wahlvorschlag aller Ratsmitglieder für die Besetzung des
Aufsichtsrates vorgelegt wird. Hierzu werden die Fraktionen um die Benennung der Ratsmitglieder
entsprechend der beschlossenen Sitzverteilung gebeten.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass der Bürgermeister an der Besetzung des Aufsichtsrates
mitwirkt.
Beschlussvorlage 57.18
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