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Beschlussvorlage (Bestellung der Mitglieder für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Kerpen Holding GmbH & Co. KG)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
113 kB
Datum
30.01.2018
Erstellt
25.01.18, 17:11
Aktualisiert
25.01.18, 17:11
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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 10.1 / Büro des Bürgermeisters, Pressestelle, Datenschutz Bearbeitung: Erhard Nimtz TOP Drs.-Nr.: 57.18 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 25.01.2018 Bemerkungen 30.01.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bestellung der Mitglieder für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Kerpen Holding GmbH & Co. KG X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Beschlussentwurf: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen bestellt neben Bürgermeister Dieter Spürck folgende 18 Mitglieder für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Kerpen Holding GmbH & Co. KG: Sachbearbeitung Abteilungsleitung gez. Nimtz Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Cornelyz Begründung: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 19.12.2017 einstimmig folgende Beschlüsse zur Einrichtung eines Aufsichtsrates der Stadtwerke Kerpen Holding GmbH & Co. KG gefasst: „Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Kerpen Holding GmbH & Co. KG wird mit 19 Sitzen errichtet, die Aufsichtsratsmitglieder sollen alle Mitglieder des Stadtrates sein. Die Aufsichtsratssitze werden wie folgt verteilt (Verfahren nach Hare/Niemeyer; maximale Anzahl):  CDU 8 Sitze  SPD 5 Sitze  Bündnis 90/Die Grünen 2 Sitze  FDP 1 Sitz  BBK/Piraten 1 Sitz  Die Linke 1 Sitz  Bürgermeister/in 1 Sitz (geborenes Mitglied) Die namentliche Benennung erfolgt durch gesonderten Beschluss. Die Vergütung erfolgt in Form einer jährlichen Pauschale in Höhe von 300 Euro pro Aufsichtsratsmitglied.“ Gem. § 50 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 3 GO NRW erfolgt die Besetzung des Aufsichtsrates, sofern sich alle Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen, durch einstimmigen Beschluss des Rates über die Annahme dieses Wahlvorschlages, andernfalls durch Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Bisherige Praxis in Kerpen ist die Besetzung durch einheitlichen Wahlvorschlag gewesen. Ein einstimmiger Ratsbeschluss liegt nur dann vor, wenn der zuvor ausgehandelte Wahlvorschlag mit den Stimmen aller in der Sitzung anwesenden Ratsmitglieder angenommen wurde. Auf Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen kommt es nicht an. Wird allerdings auch nur eine Gegenstimme abgegeben, so ist das Einigungsverfahren gescheitert. Es wird dann nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang nach dem Verfahren Hare/Niemeyer abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los. Da die Verteilung der Aufsichtsratssitze einvernehmlich beschlossen wurde, geht die Verwaltung davon aus, dass ein einheitlicher Wahlvorschlag aller Ratsmitglieder für die Besetzung des Aufsichtsrates vorgelegt wird. Hierzu werden die Fraktionen um die Benennung der Ratsmitglieder entsprechend der beschlossenen Sitzverteilung gebeten. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass der Bürgermeister an der Besetzung des Aufsichtsrates mitwirkt. Beschlussvorlage 57.18 Seite 2