Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
191 kB
Datum
06.02.2018
Erstellt
15.02.18, 13:06
Aktualisiert
15.02.18, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT
über die 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 06.02.2018
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Eßer, Ingo
2. Berens von Rautenfeld, Dagmar , vertritt Kammer, Jürgen
3. Braks, Egbert
4. Breuer, Adolf
5. Eßer, Rainer , vertritt Winter, Heinrich
6. Fernando, Sebastian , vertritt Lennartz, Ulrich
7. Heidbüchel, Rolf
8. Heinrichs, Dirk
9. Hüttl, Detlef , vertritt Ackers, Elfriede
10. Kaptain, Johannes
11. Kern, Karl-Heinz
12. Lüttgen, Wolfgang
13. Dr. Nolten, Ralf
14. Schmitz, Hermann-Josef
15. Schroeteler, Rolf , vertritt Iven, Axel
16. Stoffels, Manfred
b) von der Verwaltung:
1. Herr Schmühl
2. Herr Steg
3. Herr Drewes-Janssen
Es fehlen:
Ackers, Elfriede
Hohn, Astrid
Iven, Axel
Kammer, Jürgen
Lennartz, Ulrich
Winter, Heinrich
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
20:05 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt BM Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
3.
Einrichtung einer Beigeordnetenstelle;
hier: Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 8/2018
4.
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung "Interkommunales Gewerbegebiet
Düren/Kreuzau II"
Vorlage: 9/2018
5.
Benennung eines Delegierten für die Verbandsversammlung des Wasserverbandes
Eifel–Rur für die neue fünfjährige Amtszeit ab 18.06.2018
Vorlage: 12/2018
6.
Verwendung der Mittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW
Hier: Austausch von Fenstern im Rathaus Kreuzau
Vorlage: 4/2016 3. Ergänzung
7.
Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen
im Ortsteil Kreuzau für das Jahr 2018
Vorlage: 15/2018
8.
Planung eines Vereinsheims durch den TurnClub 1889 Kreuzau e.V.
Vorlage: 54/2015 1. Ergänzung
9.
Entwurf der 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 73/2017 1. Ergänzung
10.
Sportlerehrung 2018
Vorlage: 1/2018
11.
Verwendung der Sportpauschale 2018
Vorlage: 2/2018
12.
Anfragen
-3-
A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen gestellt.
2.
Mitteilungen
Es ergehen keine Mitteilungen im öffentlichen Teil.
3.
Einrichtung einer Beigeordnetenstelle;
hier: Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 8/2018
BM Eßer erläutert die Vorlage und resümiert die Inhalte aus der Mitteilung 79/2017, die in der
Sitzung des Rates am 13.12.2017 zur Kenntnis gegeben wurde.
AM Kern fragt nach der derzeitigen Anzahl der Bewerbungen und ob sich die Organisationsstruktur
durch die Wahl eines Beigeordneten ändern werde.
BM Eßer führt aus, dass die Zahl der derzeitig vorliegenden Bewerbungen im niedrigen
zweistelligen Bereich liege, die Bewerbungsfrist aber noch bis zum 1.3.2018 laufe.
Ferner teilt er mit, dass vorgesehen sei, die bisherige Organisationsstruktur der Verwaltung mit
zwei Dezernaten mit jeweils drei Fachabteilungen beizubehalten. Dem neuen Beigeordneten soll
die Leitung des Dezernates II übertragen werden.
AM Braks fragt an, ob die Änderung der Hauptsatzung früher hätte vorgenommen werden müssen,
da die Ausschreibung bereits erfolgt ist. BM Eßer antwortet hierauf, dass die Änderung der
Hauptsatzung bis zur Wahl des Beigeordneten vom Rat beschlossen sein muss.
Beschlussvorschlag:
„Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage
beigefügten Fassung beschlossen.“
Beratungsergebnis:
4.
einstimmig
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung "Interkommunales
Gewerbegebiet Düren/Kreuzau II"
Vorlage: 9/2018
AM Kern fragt, wie sich der prozentuale Anteil der Gemeinde Kreuzau errechnet.
Herr Schmühl erläutert, dass das bisherige komplizierte Abrechnungsmodell geändert werden
musste. Es gab in der Vergangenheit im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs immer
Schwankungen bei der Abrechnung, zudem war das System sehr aufwendig für die Stadt Düren.
Es wurde nunmehr ein realistischer Durchschnittswert der letzten 15 Jahre zugrunde gelegt. Die
Gemeinde Kreuzau profitiere von der neuen Regelung.
AM Heidbüchel stimmt diesen Aussagen zu und ergänzt, dass durch die bisherige Regelung die
Gemeinde teilweise Jahre auf die Abrechnung warten musste.
Beschlussvorschlag:
1.
2.
Der vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung „Interkommunales Gewerbegebiet
Düren/Kreuzau II“ zwischen der Stadt Düren und der Gemeinde Kreuzau wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die vorliegende Vereinbarung rechtswirksam zu
unterzeichnen.
Beratungsergebnis:
einstimmig
-45.
Benennung eines Delegierten für die Verbandsversammlung des
Wasserverbandes
Eifel–Rur für die neue fünfjährige Amtszeit ab 18.06.2018
Vorlage: 12/2018
AM Dr. Nolten ist der Auffassung, dass das
Kommunalwahlperiode angeglichen werden sollte.
Verbandsgesetz
angepasst
und
der
Beschlussvorschlag:
Als Delegierter für die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur benennt der Rat
das Ratsmitglied Rolf Heidbüchel.
Beratungsergebnis:
6.
einstimmig, 1 Enthaltung
Verwendung der Mittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW
Hier: Austausch von Fenstern im Rathaus Kreuzau
Vorlage: 4/2016 3. Ergänzung
BM Eßer erläutert die Notwendigkeit der vorgesehenen Maßnahme.
AM Dr. Nolten führt aus, dass der Rat sich vor 2 Jahren dagegen entschieden habe, damit
Spielräume im Fördertopf erhalten bleiben. Nunmehr sei erkennbar, dass eine Reserve im
Fördertopf erhalte bleibe, auch wenn die Maßnahme durchgeführt werde. Er könne insoweit dem
Verwaltungsvorschlag folgen.
Auf eine Frage des AM Kern zum Gutachter erläutert Herr Schmühl, dass es sich um einen
staatlich anerkannten Gutachter handele, der von der IHK benannt worden ist.
AM Kaptain fragt an, wie das AM Kern an Daten zum Gutachter gelangt sei. Er habe sich die
Unterlagen digital angesehen, dort waren die persönlichen Daten geschwärzt.
AM Kern teilt mit, dass er sich die Unterlagen zuschicken lassen habe und die Daten des
Gutachters einsehbar sind. Eine ausführliche Information ist hierzu mit dem Newsletter vom
08.02.2018 ergangen.
Beschlussvorschlag:
Dem Austausch der 18 Fenster im Rathaus Kreuzau entlang der Front zur Bahnhofstraße wird
zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt Mittel aus dem Kommunalinvestitionsgesetz NRW zur
90 %igen Teilfinanzierung zu beantragen.
Beratungsergebnis:
7.
einstimmig
Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen
im Ortsteil Kreuzau für das Jahr 2018
Vorlage: 15/2018
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten vom 21.11.2006 sowie
des Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes vom 30. April 2013, welches am 18. Mai
2013 in Kraft getreten ist und unter Berücksichtigung der gem. Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes vom 11.11.2015 (BVerwG 8 CN 2.14) zu erstellenden Prognosen,
wird der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen
aus Anlass des
1)
Kunst- u. Genussmarktes am 08.04.2018, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den
-5Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“,
2)
Ortsfestes am 02.09.2018, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau
in den Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“,
3)
Adventsmarktes am 02.12.2018, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau
in den Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“,
beschlossen.
Der Text der ordnungsbehördlichen Verordnung ist als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil
dieses Beschlusses.
Beratungsergebnis:
8.
einstimmig
Planung eines Vereinsheims durch den TurnClub 1889 Kreuzau e.V.
Vorlage: 54/2015 1. Ergänzung
BM Eßer resümiert, dass bereits mit Schreiben vom 28.04.2015 der TurnClub 1889 Kreuzau e.V.
beantragt hat, eine Fläche von ca. 300 qm zwischen Hans-Hoesch-Stiftung und Sporthalle zum
Bau eines Vereinsheims mit Sportfläche zur Verfügung gestellt zu bekommen. Begründet wurde
dieser Standort wesentlich mit der Nähe zur Sporthalle Kreuzau.
Letztlich hat der Rat in seiner Sitzung am 03.12.2015 (zu Vorlage 54/2015 1. Erg.) einstimmig
folgenden Beschluss gefasst:
„Grundsätzlich kann dem TurnClub 1889 Kreuzau e.V. eine gemeindliche Fläche zum Bau eines
Vereinsheimes zur Verfügung gestellt werden. Inwieweit die Fläche zwischen der Hans-HoeschStiftung und der Sporthalle Kreuzau geeignet sein kann, soll geprüft werden. Hierzu soll der Verein
einen möglichst konkreten Planentwurf vorlegen.
Es ist zu berücksichtigen, dass sowohl die Fläche für den Schulsport als auch die Skaterbahn
möglichst wenig beeinträchtigt werden.“
Zwischenzeitlich liegt ein ergänzter Antrag des (genannten) Vereins vor, der im IFG am 5.12.2017
zur Kenntnis gegeben wurde.
Im Vergleich zum ursprünglichen Antrag hat sich die Grundstücksfläche deutlich erhöht.
Ursprünglich wurde von ca. 300 m² ausgegangen, nunmehr wären ca. 600 m² erforderlich.
Wesentlichster Bestandteil des Antrages ist neben der Anforderung, eine geeignete Fläche zur
Verfügung zu stellen, nun auch der Antrag, einen gemeindlichen Zuschuss von 350.000 € zu den
Baukosten zu gewähren.
Dem Vorstand des Turnclubs wurde bereits in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt, dass ein
Finanzzuschuss aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde Kreuzau und aus Sicht der
Verwaltung nicht gewährt werden kann.
AM Heidbüchel schlägt vor, den letzten Satz des BV wie folgt zu ändern:
„Ein finanzieller Zuschuss zum Bau des Sport- und Vereinsheimes kann derzeit nicht gewährt
werden.“ Hiermit sind die Ausschussmitglieder fraktionsübergreifend einverstanden.
AM Dr. Nolten führt aus, dass vor 25 Jahren letztmalig ein Zuschuss zum Bau eines Sport- und
Vereinsheimes gewährt worden ist. Dem Verein sollte deutlich gemacht werden, dass die in Rede
stehende Fläche zwischen Festhalle und Sporthalle Kreuzau für das provisorische Gebäude der
neuen Kindertagesstätte des Kreises Düren zur Verfügung stehen muss. Ob die Fläche dauerhaft
durch die Kindertagesstätte genutzt werden muss, kann derzeit noch nicht gesagt werden.
BM Eßer ergänzt, dass bis zum 1.8.2018 das provisorische Gebäude für die Kindertagesstätte
errichtet sein muss, dies ist nur auf dieser Fläche realisierbar.
Hinsichtlich der endgültigen Standortlösung werden derzeit noch Gespräche mit dem Kreis Düren
geführt. Insbesondere sollen alternative Standorte für die endgültige Neubaulösung gesucht
werden.
AM Heidbüchel hält die Fläche an der Turnhalle in Winden für besser geeignet. Herr Schmühl
erläutert, dass am Standort Windener Weg in Kreuzau erheblich weniger Erschließungsaufwand
-6entstehe als an der Windener Fläche. Eine endgültige Lösung beinhalte die Prüfung von
verschiedenen Standorten.
AM Dr. Nolten gibt zu bedenken, dass ein neuer Standort für die Skateranlage gefunden werden
muss. Verwaltungsseitig werden hierzu kurzfristig Überlegungen angestellt.
Beschlussvorschlag:
Grundsätzlich soll dem Turnclub 1889 Kreuzau e.V. eine vorhandene gemeindliche Fläche zur
Errichtung eines vereinseigenen Sport- und Vereinsheimes zur Verfügung gestellt werden. Der
genaue Standort kann aber derzeit noch nicht bestimmt werden.
Ein finanzieller Zuschuss zum Bau des Sport- und Vereinsheimes in der beantragten Form kann
derzeit nicht gewährt werden.
Beratungsergebnis:
9.
einstimmig
Entwurf der 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Gemeinde
Kreuzau
Vorlage: 73/2017 1. Ergänzung
BM Eßer resümiert den bisherigen Beratungsstand.
AM Heidbüchel erläutert, dass eine gemeinsame Fraktionssitzung von SPD, Bündnis90/Die
Grünen und FDP zusammen mit der Wehrleitung stattgefunden habe. Dem
Brandschutzbedarfsplan könne zugestimmt werden. Offen sei aber noch der Punkt der
Aufwandsentschädigungen und der Fahrkostenerstattung. Er werde alle Fraktionsvorsitzenden
bitten, diesbezüglich zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen.
AM Dr. Nolten fragt an, ob zu Nr. 2 des Beschlussvorschlages alle Sperrvermerke aufgehoben
werden können.
Verwaltungsseitig wird folgende Formulierung vorgeschlagen.
„ Die Sperrvermerke zu den Haushaltsmitteln unter der Kostenstelle 1260101, Sachkonto 501210,
502210, 503210, 525509, 541200, 541206 und 541207 in Höhe von insgesamt 93.200€ werden
aufgehoben“.
Mit dieser Formulierung sind die AM einverstanden.
BM Eßer teilt mit, dass zeitnah im gebildeten Arbeitskreis über die offenen Punkte
(Aufwandsentschädigung und Fahrkostenersatz) gesprochen werden sollte. Es sei ihm zudem
wichtig darzustellen, dass der Brandschutzbedarfsplan nicht nur finanzielle Aspekte behandelt,
sondern vielfältige Festlegungen wie z.B. Hilfsfristen beinhalte. Letztlich sei es Priorität, dass der
Brandschutz in der Gemeinde Kreuzau gewährleistet werden kann.
AM Dr. Nolten lobt in diesem Zusammenhang die Haltung der Feuerwehrspitze in der Gemeinde
Kreuzau. Man sei bisher immer zu Kompromissen bereit gewesen.
Beschlussvorschlag:
1.
2.
3.
Der 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes wird zugestimmt.
Die Sperrvermerke zu den Haushaltsmitteln unter der Kostenstelle 1260101, Sachkonten
501210, 502210, 503210, 525509, 541200, 541206 und 541207 in Höhe von insgesamt
93.200,00 € werden aufgehoben.
Der Brandschutzbedarfsplan ist bei Bedarf, spätestens jedoch im Jahr 2022
fortzuschreiben.
Beratungsergebnis:
10.
einstimmig
Sportlerehrung 2018
Vorlage: 1/2018
-7Beschlussvorschlag:
Der Ehrung der Sportlerinnen und Sportler sowie der Funktionäre durch die Gemeinde Kreuzau
gemeinsam mit dem Gemeindesportverband wird zugestimmt.
Beratungsergebnis:
11.
einstimmig
Verwendung der Sportpauschale 2018
Vorlage: 2/2018
AM Heidbüchel fragt an, wie hoch die zweckgebundene Rücklage der Sportpauschale sei.
Verwaltungsseitig wird zugesagt, diese Frage bis zu Ratssitzung am 20.2.2018 zu beantworten.
Beschlussvorschlag:
Der Verwendung der vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Sportpauschale für
das Jahr 2018 in Höhe von 30.222,48 Euro wird in folgendem Umfang zugestimmt:
Antragsteller
Maßnahme
Kreuzauer Sport-Club 05
Anschaffung eines
Rasenmähers
Errichtung einer Netzanlage auf
dem vereinseigenen
Beachvolleyballplatz
Rückschnitt von überhängenden
Ästen am Sportplatz Drove
Erneuerung der Beleuchtung in
der Turnhalle Winden
JVC Columbia Drove
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Kreuzau
Gesamtbetrag
Zuschuss aus
Sportpauschale
19.370,99 €
7.685,40 €
5.074,16 €
2.537,08 €
3.000,00 €
3.000,00 €
17.000,00 €
17.000,00 €
Die Restmittel der Sportpauschale werden der zweckgebundenen Rücklage zugeführt.
Beratungsergebnis:
12.
einstimmig
Anfragen
Es ergehen keine Anfragen.
Kreuzau, den 06.02.2018
Bürgermeister:
- Eßer -
Schriftführer:
- Drewes-Janssen -