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Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
191 kB
Datum
06.02.2018
Erstellt
15.02.18, 13:06
Aktualisiert
15.02.18, 13:06

Inhalt der Datei

ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT über die 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 06.02.2018 Mitgliederzahl: 17 Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Eßer, Ingo 2. Berens von Rautenfeld, Dagmar , vertritt Kammer, Jürgen 3. Braks, Egbert 4. Breuer, Adolf 5. Eßer, Rainer , vertritt Winter, Heinrich 6. Fernando, Sebastian , vertritt Lennartz, Ulrich 7. Heidbüchel, Rolf 8. Heinrichs, Dirk 9. Hüttl, Detlef , vertritt Ackers, Elfriede 10. Kaptain, Johannes 11. Kern, Karl-Heinz 12. Lüttgen, Wolfgang 13. Dr. Nolten, Ralf 14. Schmitz, Hermann-Josef 15. Schroeteler, Rolf , vertritt Iven, Axel 16. Stoffels, Manfred b) von der Verwaltung: 1. Herr Schmühl 2. Herr Steg 3. Herr Drewes-Janssen Es fehlen: Ackers, Elfriede Hohn, Astrid Iven, Axel Kammer, Jürgen Lennartz, Ulrich Winter, Heinrich Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 20:05 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt BM Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 3. Einrichtung einer Beigeordnetenstelle; hier: Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 8/2018 4. Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung "Interkommunales Gewerbegebiet Düren/Kreuzau II" Vorlage: 9/2018 5. Benennung eines Delegierten für die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel–Rur für die neue fünfjährige Amtszeit ab 18.06.2018 Vorlage: 12/2018 6. Verwendung der Mittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW Hier: Austausch von Fenstern im Rathaus Kreuzau Vorlage: 4/2016 3. Ergänzung 7. Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau für das Jahr 2018 Vorlage: 15/2018 8. Planung eines Vereinsheims durch den TurnClub 1889 Kreuzau e.V. Vorlage: 54/2015 1. Ergänzung 9. Entwurf der 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Gemeinde Kreuzau Vorlage: 73/2017 1. Ergänzung 10. Sportlerehrung 2018 Vorlage: 1/2018 11. Verwendung der Sportpauschale 2018 Vorlage: 2/2018 12. Anfragen -3- A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde Es werden keine Fragen gestellt. 2. Mitteilungen Es ergehen keine Mitteilungen im öffentlichen Teil. 3. Einrichtung einer Beigeordnetenstelle; hier: Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 8/2018 BM Eßer erläutert die Vorlage und resümiert die Inhalte aus der Mitteilung 79/2017, die in der Sitzung des Rates am 13.12.2017 zur Kenntnis gegeben wurde. AM Kern fragt nach der derzeitigen Anzahl der Bewerbungen und ob sich die Organisationsstruktur durch die Wahl eines Beigeordneten ändern werde. BM Eßer führt aus, dass die Zahl der derzeitig vorliegenden Bewerbungen im niedrigen zweistelligen Bereich liege, die Bewerbungsfrist aber noch bis zum 1.3.2018 laufe. Ferner teilt er mit, dass vorgesehen sei, die bisherige Organisationsstruktur der Verwaltung mit zwei Dezernaten mit jeweils drei Fachabteilungen beizubehalten. Dem neuen Beigeordneten soll die Leitung des Dezernates II übertragen werden. AM Braks fragt an, ob die Änderung der Hauptsatzung früher hätte vorgenommen werden müssen, da die Ausschreibung bereits erfolgt ist. BM Eßer antwortet hierauf, dass die Änderung der Hauptsatzung bis zur Wahl des Beigeordneten vom Rat beschlossen sein muss. Beschlussvorschlag: „Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.“ Beratungsergebnis: 4. einstimmig Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung "Interkommunales Gewerbegebiet Düren/Kreuzau II" Vorlage: 9/2018 AM Kern fragt, wie sich der prozentuale Anteil der Gemeinde Kreuzau errechnet. Herr Schmühl erläutert, dass das bisherige komplizierte Abrechnungsmodell geändert werden musste. Es gab in der Vergangenheit im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs immer Schwankungen bei der Abrechnung, zudem war das System sehr aufwendig für die Stadt Düren. Es wurde nunmehr ein realistischer Durchschnittswert der letzten 15 Jahre zugrunde gelegt. Die Gemeinde Kreuzau profitiere von der neuen Regelung. AM Heidbüchel stimmt diesen Aussagen zu und ergänzt, dass durch die bisherige Regelung die Gemeinde teilweise Jahre auf die Abrechnung warten musste. Beschlussvorschlag: 1. 2. Der vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung „Interkommunales Gewerbegebiet Düren/Kreuzau II“ zwischen der Stadt Düren und der Gemeinde Kreuzau wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die vorliegende Vereinbarung rechtswirksam zu unterzeichnen. Beratungsergebnis: einstimmig -45. Benennung eines Delegierten für die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel–Rur für die neue fünfjährige Amtszeit ab 18.06.2018 Vorlage: 12/2018 AM Dr. Nolten ist der Auffassung, dass das Kommunalwahlperiode angeglichen werden sollte. Verbandsgesetz angepasst und der Beschlussvorschlag: Als Delegierter für die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur benennt der Rat das Ratsmitglied Rolf Heidbüchel. Beratungsergebnis: 6. einstimmig, 1 Enthaltung Verwendung der Mittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW Hier: Austausch von Fenstern im Rathaus Kreuzau Vorlage: 4/2016 3. Ergänzung BM Eßer erläutert die Notwendigkeit der vorgesehenen Maßnahme. AM Dr. Nolten führt aus, dass der Rat sich vor 2 Jahren dagegen entschieden habe, damit Spielräume im Fördertopf erhalten bleiben. Nunmehr sei erkennbar, dass eine Reserve im Fördertopf erhalte bleibe, auch wenn die Maßnahme durchgeführt werde. Er könne insoweit dem Verwaltungsvorschlag folgen. Auf eine Frage des AM Kern zum Gutachter erläutert Herr Schmühl, dass es sich um einen staatlich anerkannten Gutachter handele, der von der IHK benannt worden ist. AM Kaptain fragt an, wie das AM Kern an Daten zum Gutachter gelangt sei. Er habe sich die Unterlagen digital angesehen, dort waren die persönlichen Daten geschwärzt. AM Kern teilt mit, dass er sich die Unterlagen zuschicken lassen habe und die Daten des Gutachters einsehbar sind. Eine ausführliche Information ist hierzu mit dem Newsletter vom 08.02.2018 ergangen. Beschlussvorschlag: Dem Austausch der 18 Fenster im Rathaus Kreuzau entlang der Front zur Bahnhofstraße wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt Mittel aus dem Kommunalinvestitionsgesetz NRW zur 90 %igen Teilfinanzierung zu beantragen. Beratungsergebnis: 7. einstimmig Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau für das Jahr 2018 Vorlage: 15/2018 Beschlussvorschlag: Auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten vom 21.11.2006 sowie des Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes vom 30. April 2013, welches am 18. Mai 2013 in Kraft getreten ist und unter Berücksichtigung der gem. Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 11.11.2015 (BVerwG 8 CN 2.14) zu erstellenden Prognosen, wird der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des 1) Kunst- u. Genussmarktes am 08.04.2018, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den -5Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“, 2) Ortsfestes am 02.09.2018, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“, 3) Adventsmarktes am 02.12.2018, für den Bereich des Ortskerns Kreuzau in den Straßen Hauptstraße und „Mühlengasse“, beschlossen. Der Text der ordnungsbehördlichen Verordnung ist als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil dieses Beschlusses. Beratungsergebnis: 8. einstimmig Planung eines Vereinsheims durch den TurnClub 1889 Kreuzau e.V. Vorlage: 54/2015 1. Ergänzung BM Eßer resümiert, dass bereits mit Schreiben vom 28.04.2015 der TurnClub 1889 Kreuzau e.V. beantragt hat, eine Fläche von ca. 300 qm zwischen Hans-Hoesch-Stiftung und Sporthalle zum Bau eines Vereinsheims mit Sportfläche zur Verfügung gestellt zu bekommen. Begründet wurde dieser Standort wesentlich mit der Nähe zur Sporthalle Kreuzau. Letztlich hat der Rat in seiner Sitzung am 03.12.2015 (zu Vorlage 54/2015 1. Erg.) einstimmig folgenden Beschluss gefasst: „Grundsätzlich kann dem TurnClub 1889 Kreuzau e.V. eine gemeindliche Fläche zum Bau eines Vereinsheimes zur Verfügung gestellt werden. Inwieweit die Fläche zwischen der Hans-HoeschStiftung und der Sporthalle Kreuzau geeignet sein kann, soll geprüft werden. Hierzu soll der Verein einen möglichst konkreten Planentwurf vorlegen. Es ist zu berücksichtigen, dass sowohl die Fläche für den Schulsport als auch die Skaterbahn möglichst wenig beeinträchtigt werden.“ Zwischenzeitlich liegt ein ergänzter Antrag des (genannten) Vereins vor, der im IFG am 5.12.2017 zur Kenntnis gegeben wurde. Im Vergleich zum ursprünglichen Antrag hat sich die Grundstücksfläche deutlich erhöht. Ursprünglich wurde von ca. 300 m² ausgegangen, nunmehr wären ca. 600 m² erforderlich. Wesentlichster Bestandteil des Antrages ist neben der Anforderung, eine geeignete Fläche zur Verfügung zu stellen, nun auch der Antrag, einen gemeindlichen Zuschuss von 350.000 € zu den Baukosten zu gewähren. Dem Vorstand des Turnclubs wurde bereits in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt, dass ein Finanzzuschuss aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde Kreuzau und aus Sicht der Verwaltung nicht gewährt werden kann. AM Heidbüchel schlägt vor, den letzten Satz des BV wie folgt zu ändern: „Ein finanzieller Zuschuss zum Bau des Sport- und Vereinsheimes kann derzeit nicht gewährt werden.“ Hiermit sind die Ausschussmitglieder fraktionsübergreifend einverstanden. AM Dr. Nolten führt aus, dass vor 25 Jahren letztmalig ein Zuschuss zum Bau eines Sport- und Vereinsheimes gewährt worden ist. Dem Verein sollte deutlich gemacht werden, dass die in Rede stehende Fläche zwischen Festhalle und Sporthalle Kreuzau für das provisorische Gebäude der neuen Kindertagesstätte des Kreises Düren zur Verfügung stehen muss. Ob die Fläche dauerhaft durch die Kindertagesstätte genutzt werden muss, kann derzeit noch nicht gesagt werden. BM Eßer ergänzt, dass bis zum 1.8.2018 das provisorische Gebäude für die Kindertagesstätte errichtet sein muss, dies ist nur auf dieser Fläche realisierbar. Hinsichtlich der endgültigen Standortlösung werden derzeit noch Gespräche mit dem Kreis Düren geführt. Insbesondere sollen alternative Standorte für die endgültige Neubaulösung gesucht werden. AM Heidbüchel hält die Fläche an der Turnhalle in Winden für besser geeignet. Herr Schmühl erläutert, dass am Standort Windener Weg in Kreuzau erheblich weniger Erschließungsaufwand -6entstehe als an der Windener Fläche. Eine endgültige Lösung beinhalte die Prüfung von verschiedenen Standorten. AM Dr. Nolten gibt zu bedenken, dass ein neuer Standort für die Skateranlage gefunden werden muss. Verwaltungsseitig werden hierzu kurzfristig Überlegungen angestellt. Beschlussvorschlag: Grundsätzlich soll dem Turnclub 1889 Kreuzau e.V. eine vorhandene gemeindliche Fläche zur Errichtung eines vereinseigenen Sport- und Vereinsheimes zur Verfügung gestellt werden. Der genaue Standort kann aber derzeit noch nicht bestimmt werden. Ein finanzieller Zuschuss zum Bau des Sport- und Vereinsheimes in der beantragten Form kann derzeit nicht gewährt werden. Beratungsergebnis: 9. einstimmig Entwurf der 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Gemeinde Kreuzau Vorlage: 73/2017 1. Ergänzung BM Eßer resümiert den bisherigen Beratungsstand. AM Heidbüchel erläutert, dass eine gemeinsame Fraktionssitzung von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP zusammen mit der Wehrleitung stattgefunden habe. Dem Brandschutzbedarfsplan könne zugestimmt werden. Offen sei aber noch der Punkt der Aufwandsentschädigungen und der Fahrkostenerstattung. Er werde alle Fraktionsvorsitzenden bitten, diesbezüglich zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. AM Dr. Nolten fragt an, ob zu Nr. 2 des Beschlussvorschlages alle Sperrvermerke aufgehoben werden können. Verwaltungsseitig wird folgende Formulierung vorgeschlagen. „ Die Sperrvermerke zu den Haushaltsmitteln unter der Kostenstelle 1260101, Sachkonto 501210, 502210, 503210, 525509, 541200, 541206 und 541207 in Höhe von insgesamt 93.200€ werden aufgehoben“. Mit dieser Formulierung sind die AM einverstanden. BM Eßer teilt mit, dass zeitnah im gebildeten Arbeitskreis über die offenen Punkte (Aufwandsentschädigung und Fahrkostenersatz) gesprochen werden sollte. Es sei ihm zudem wichtig darzustellen, dass der Brandschutzbedarfsplan nicht nur finanzielle Aspekte behandelt, sondern vielfältige Festlegungen wie z.B. Hilfsfristen beinhalte. Letztlich sei es Priorität, dass der Brandschutz in der Gemeinde Kreuzau gewährleistet werden kann. AM Dr. Nolten lobt in diesem Zusammenhang die Haltung der Feuerwehrspitze in der Gemeinde Kreuzau. Man sei bisher immer zu Kompromissen bereit gewesen. Beschlussvorschlag: 1. 2. 3. Der 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes wird zugestimmt. Die Sperrvermerke zu den Haushaltsmitteln unter der Kostenstelle 1260101, Sachkonten 501210, 502210, 503210, 525509, 541200, 541206 und 541207 in Höhe von insgesamt 93.200,00 € werden aufgehoben. Der Brandschutzbedarfsplan ist bei Bedarf, spätestens jedoch im Jahr 2022 fortzuschreiben. Beratungsergebnis: 10. einstimmig Sportlerehrung 2018 Vorlage: 1/2018 -7Beschlussvorschlag: Der Ehrung der Sportlerinnen und Sportler sowie der Funktionäre durch die Gemeinde Kreuzau gemeinsam mit dem Gemeindesportverband wird zugestimmt. Beratungsergebnis: 11. einstimmig Verwendung der Sportpauschale 2018 Vorlage: 2/2018 AM Heidbüchel fragt an, wie hoch die zweckgebundene Rücklage der Sportpauschale sei. Verwaltungsseitig wird zugesagt, diese Frage bis zu Ratssitzung am 20.2.2018 zu beantworten. Beschlussvorschlag: Der Verwendung der vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellten Sportpauschale für das Jahr 2018 in Höhe von 30.222,48 Euro wird in folgendem Umfang zugestimmt: Antragsteller Maßnahme Kreuzauer Sport-Club 05 Anschaffung eines Rasenmähers Errichtung einer Netzanlage auf dem vereinseigenen Beachvolleyballplatz Rückschnitt von überhängenden Ästen am Sportplatz Drove Erneuerung der Beleuchtung in der Turnhalle Winden JVC Columbia Drove Gemeinde Kreuzau Gemeinde Kreuzau Gesamtbetrag Zuschuss aus Sportpauschale 19.370,99 € 7.685,40 € 5.074,16 € 2.537,08 € 3.000,00 € 3.000,00 € 17.000,00 € 17.000,00 € Die Restmittel der Sportpauschale werden der zweckgebundenen Rücklage zugeführt. Beratungsergebnis: 12. einstimmig Anfragen Es ergehen keine Anfragen. Kreuzau, den 06.02.2018 Bürgermeister: - Eßer - Schriftführer: - Drewes-Janssen -