Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
191 kB
Datum
12.04.2018
Erstellt
13.02.18, 18:01
Aktualisiert
21.02.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
A_21/2017 2. Ergänzung
Geschäftszeichen
AZ.:
Termin Beschlusskontrolle:
FB 3
51 14 02
31.08.2018
Betreff
Jugendbegegnungszentrum Weilerswist
Adressat
Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales
Beratungsfolge
Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales
01.03.2018
Haupt- und Finanzausschuss
15.03.2018
Rat der Gemeinde Weilerswist
12.04.2018
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales beschließt, die Jugendarbeit in der Gemeinde
Weilerswist auf Angebote in den Ortschaften Lommersum und Metternich, zunächst befristet für
ein Jahr, zu erweitern.
Weiterhin empfiehlt der Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Gemeinde Weilerswist, die hierfür erforderliche Vollzeitstelle und Sachaufwendungen (Räumlichkeiten, Ausstattung und Material) in Höhe von 20.000 Euro in den Haushalt 2018 einzuplanen.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Im Nachgang zum Beschluss des Ausschusses für Bildung, Jugend und Soziales vom 08.06.2017
wurden Gespräche mit dem Kreis Euskirchen hinsichtlich der Aufstockung der personellen Rahmenbedingungen für die Jugendarbeit geführt.
Durch den aktuell bestehenden Jugendförderplan des Kreises Euskirchen sind die Stellenanteile
für die Jugendarbeit festgeschrieben. Eine Veränderung hierzu obliegt dem Jugendhilfeausschuss
bzw. dem Kreistag des Kreises Euskirchen.
Demnach sind Ausweitungen von Stellenanteilen aktuell durch die Städte und Gemeinden vorzunehmen.
Jugendbegegnungszentrum Weilerswist
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Um zu ermitteln, inwieweit ein weiterer Bedarf zur Jugendarbeit in der Gemeinde Weilerswist besteht, wurden Bedarfsabfragen in den einzelnen Ortschaften durchgeführt.
Das Ergebnis der Bedarfsabfragen ist als Anlage beigefügt.
Resultierend aus den Ergebnissen der Abfragen und Aktionstage sind die Optionen hinsichtlich
verschiedener Angebote der Jugendarbeit in den Ortschaften in einer gemeinsamen Gesprächsrunde erörtert worden.
Dabei hat sich herausgestellt, dass in den Ortschaften Metternich und Lommersum die größte
Nachfrage besteht. Um für die Kinder und Jugendlichen ein niederschwelliges Angebot vor Ort
bereitstellen zu können und somit dem Bedarf an Jugendarbeit gerecht zu werden, ist angedacht,
zwei zusätzliche Jugendtreffs im Gemeindegebiet einzurichten.
Aufgrund der räumlichen Nähe ist vorgesehen, die Ortschaften Lommersum und
Derkum/Hausweiler/Ottenheim sowie Metternich und Müggenhausen zu je einem Jugendtreff zusammenzuschließen.
Um eine Kontinuität für die Kinder und Jugendlichen zu schaffen, wird angeregt, pro Jugendtreff
eine Öffnungszeit von je zwei Tagen pro Woche anzustreben.
Um eine qualitativ hochwertige Betreuung für beide Einrichtungen gewährleisten zu können, wird
eine Vollzeitstelle einer Fachkraft benötigt (0.5 Stellenanteile pro Einrichtung).
Um den langfristigen Bedarf genauer bestimmen zu können, sollen beide Jugendtreffs zunächst für
ein Jahr geöffnet werden.
Hierbei wird von Personalkosten in Höhe von rund 60.000 Euro und Sachkosten für Räumlichkeiten, Ausstattung und Material im Höhe von rund 20.000 Euro ausgegangen.
Räumlichkeiten für die jeweiligen Jugendtreffs müssen noch abgeklärt werden. Nach einer ersten
Einschätzung können das spanische Rathaus in Lommersum oder das Pfarrheim in Metternich in
Erwägung gezogen werden.
Damit eine zusätzliche Arbeitskraft bereits Kontakte zu potentiellen BesucherInnen der neuen Einrichtungen knüpfen kann, wird angestrebt, bereits zum Beginn des Ferienprogramms der Gemeinde Weilerswist im Sommer eine neue Stelle zu besetzen.
Zusätzlich sollen die neuen Angebote während der Ferienmaßnahme beworben werden. Außerdem sollen die betreffenden Kinder und Jugendlichen durch persönliche Anschreiben über die
neuen Jugendtreffs informiert werden.
Jugendbegegnungszentrum Weilerswist
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HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
80.000 €
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
nein
im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
80.000 €
ja
nein
Berücksichtigung bei 36362100
Demografie-Check
durchgeführt
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 05.02.2018
Aufgestellt
gez. Strotkötter
Mitunterzeichner
gez. Horst
Bürgermeisterin
gez. Strotkötter
Beigeordneter
gez. Eskes
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)