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Beschlussvorlage (Toilettengeld Gesamtschule)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
193 kB
Datum
01.03.2018
Erstellt
13.02.18, 18:01
Aktualisiert
21.02.18, 18:01
Beschlussvorlage (Toilettengeld Gesamtschule) Beschlussvorlage (Toilettengeld Gesamtschule) Beschlussvorlage (Toilettengeld Gesamtschule)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. A_92/2017 1. Ergänzung Geschäftszeichen AZ.: Termin Beschlusskontrolle: FB 3 40 31 30 31.03.2018 Betreff Toilettengeld Gesamtschule Weilerswist Adressat Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales Beratungsfolge Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 01.03.2018 () Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales beschließt, die bestehende Regelung zum Toilettengeld an der Gesamtschule Weilerswist nicht zu verändern. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Mit Schreiben vom 07.12.2017 beantragte die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Weilerswist, das „Einsammeln von Toilettengeld“ an der Gesamtschule einzustellen. Mit Schriftsatz vom 12.06.2006 teilte der ehemalige Leiter der Gesamtschule Weilerswist, Herr Bergner, mit, dass die Schulkonferenz die Einstellung einer Sanitärkraft beschlossen hatte. Der Gebäudeausschuss als Teilkonferenz der Lehrerkonferenz hat daraufhin eine Bewerberin gefunden und über den Förderverein der Schule einen Vertrag ausgearbeitet. Beginn des Projekts war das Schuljahr 2006/2007. Mit Vereinbarung vom 13.06.2006 beteiligte sich die Gemeinde Weilerswist an der Finanzierung dieses Projekts mit 5.000,-- € pro Schuljahr mit einer vorgesehehen Laufzeit von zwei Schuljahren, beginnend mit dem Schuljahr 2006/2007. Die Eckpunkte des erarbeiteten Konzepts stellten sich laut Schreiben der Schulleitung vom 30.08.2006 wie folgt dar: 1. Die Sanitäranlage im Foyer der Erft-Swist-Halle ist in der Zeit von 08:00 h bis 14:00 h an Kurztagen, von 8:00 h bis 15:30 h an Langtagen geöffnet und wird von der Kümmerin betreut. 2. Die Toilettenanlage kann von Schülerinnen und Schülern aufgesucht werden, die durch einen speziellen Ausweis nachweisen, dass das Elternhaus ein Entgelt von1‚-- € pro Monat = 12,-- € im Jahr gezahlt hat. Diese Idee wurde in Pflegschaftssitzungen vorgestellt und mit großer Zustimmung positiv angenommen. 3. Der Förderverein hat auf der Basis der Zusage der Gemeindeverwaltung und mit den bisher eingegangenen Elternentgelten den Arbeitsvertrag mit der Kümmerin geschlossen. Toilettengeld Gesamtschule Weilerswist Seite 2 von 3 4. Aufgrund der gemeinsamen Vereinbarungen zwischen der Gemeindeverwaltung und der Schule wurde ein Betrag seitens der Gemeinde von 2.500,-- € für das erste Halbjahr des laufenden Schuljahres für die Finanzierung der Kümmerin zugsagt. Dieser Betrag ist jeweils für die nächsten 4 Halbjahre als Anschubfinanzierung zu verstehen. 5. Als Gegenleistung verpflichtet sich die Schule, den Reparaturkostenanteil in den Sanitäranlagen sowie bezüglich des Mobiliars in den Klassenräumen zu reduzieren. 6. Die Kümmerin ist auf der Basis eines 400,-- € -Vertrages eingestellt. Die pauschalen Sozialversicherungsleistungen sowie Abgaben an die Berufsknappschaft bzw. Berufsgenossenschaft übernimmt als Arbeitgeber der Förderverein, diese Mittel werden über die Elternentgelte refinanziert. Der Ausschuss für Bürgerangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 28.09.2006 zu TOP 10 die Ausführungen zum Sachstand und zur Finanzierung des Projekts „Kümmerin für die Sanitäranlagen der Gesamtschule Weilerswist“ gemäß Vorlage A_6/2006 1. Ergänzung zur Kenntnis genommen. Der ehemalige Schulleiter der Gesamtschule Weilerswist, Herr Bergner, berichtete in der vorgenannten Sitzung ebenfalls ausführlich über den Sachstand des Projekts und führte aus, dass das Projekt auf immer größeren Zuspruch der Schülerinnen und Schüler sowie der Elternschaft stieß. Mit Beschluss der Verwaltungskonferenz vom 04.06.2008 wurde das Kooperationsprojekt „Toilettenkümmerin“ mit den nachfolgend aufgeführten Vereinbarungen verlängert: 1. Das Kooperationsprojekt“ Toilettenkümmerin“ wird um zwei Jahre (bis Ende Schuljahr 2009/2010) verlängert. 2. Die Gemeinde sichert die Kostenübernahme insoweit zu, als ein Gesamtbetrag von 10.000,-- € für das gesamte Toilettenkümmerin-Projekt nicht überschritten wird; die ursprünglich auf zwei Schuljahre aufgeteilten Kostenerstattungen von bis zu 10.000,-- € (jeweils 5.000,-- € für die Schuljahre 2006/2007 und 2007/2008) werden also auf maximal vier Schuljahre verteilt. 3. Gesamtschule und Förderverein werben weiterhin in der Elternschaft für eine finanzielle Beteiligung seitens der Eltern, um die finanzielle Maximalbelastung der Gemeinde in Höhe von 10.000,-- € deutlich zu unterschreiten und um ein entsprechendes Kostenbewusstsein in Elternschaft und in der Schülerschaft zu fördern. 4. Die Gesamtschule gewährleistet durch eine Intensivierung der Pausenaufsicht eine noch bessere soziale Kontrolle der schulischen Toilettenräumlichkeiten. 5. Der Förderverein legt Zahlungsbelege/Quittungen für die geltend gemachten Aufwendungen vor und zwar für das Schuljahr 2006/2007 bis zum 01.07.2008 sowie für das Schuljahr 2007/2008 bis zum 01.09.2008. Mit Vereinbarung vom 05.07.2010 wurde das Projekt um ein weiteres Jahr zu den vorstehend aufgeführten Konditionen verlängert und endete mit Abschluss des Schuljahres 2010/2011. Nach Auskunft der Schulleitung der Gesamtschule wurde das Projekt auf Grund eines Beschlusses der Elternpflegschaft bzw. Schulkonferenz aus dem Jahre 2015 wieder eingeführt. Zur Zeit wird die Aufgabe der „Sanitärbeauftragten“ im Rahmen des Reinigungsvertrags durch eine Mitarbeiterin der Vertragsfirma der Gemeinde Weilerswist wahrgenommen. Die Leiterin der Gesamtschule, Frau Daams-Steinert, wird Fragen der Ausschussmitglieder zu Details dieses Projekts in der Sitzung am 22.02.2018 beantworten. Nach Auskunft der Schulleitungen der gemeindlichen Grundschulen besteht zur Zeit kein zusätzlicher Reinigungsbedarf bei den Toiletten. Die Bürgermeisterin schlägt daher vor, die bestehende Regelung zumToilettengeld an der Gesamtschule Weilerswist nicht zu verändern. Toilettengeld Gesamtschule Weilerswist Seite 3 von 3 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 06.02.2018 Aufgestellt gez. Lukes Mitunterzeichner gez. Horst Bürgermeisterin gez. Strotkötter Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)