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Beschlussvorlage (Zusätzliche Altersversorgung für aktive freiwillige Feuerwehrleute in Weilerswist)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
213 kB
Datum
01.03.2018
Erstellt
13.02.18, 18:01
Aktualisiert
21.02.18, 18:01
Beschlussvorlage (Zusätzliche Altersversorgung für aktive freiwillige Feuerwehrleute in Weilerswist) Beschlussvorlage (Zusätzliche Altersversorgung für aktive freiwillige Feuerwehrleute in Weilerswist) Beschlussvorlage (Zusätzliche Altersversorgung für aktive freiwillige Feuerwehrleute in Weilerswist) Beschlussvorlage (Zusätzliche Altersversorgung für aktive freiwillige Feuerwehrleute in Weilerswist)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. A_19/2017 1. Ergänzung Geschäftszeichen AZ.: Termin Beschlusskontrolle: BO 37 12 00:0100/Ek. 31.07.2018 Betreff Zusätzliche Altersversorgung für aktive freiwillige Feuerwehrleute in Weilerswist Adressat Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales Beratungsfolge Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 01.03.2018 () Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Alternative A: Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales nimmt die Ausführungen der Beschlussvorlage A_19/2017 1. Ergänzung zur Kenntnis und beschließt von der Einführung einer privaten Rentenversicherung für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Weilerswist abzusehen. Abstimmergebnis: Alternative B: Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales nimmt die Ausführungen der Beschlussvorlage A_19/2017 1. Ergänzung zur Kenntnis und beschließt die Bürgermeisterin möge die notwendigen Vorbereitungen für die Einführung einer privaten Rentenversicherung zum 01.01.2019 für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Weilerswist treffen. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Wie in den allermeisten Kommunen in Nordrhein-Westfalen wurde auch von der SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Weilerswist im März 2017 der Antrag gestellt, „ein Modell für eine zusätzliche Altersversorgung für aktive freiwillige Feuerwehrleute in Weilerswist zu erarbeiten, gegebenenfalls gemeinsam mit dem Kreis Euskirchen und anderen Kommunen“. Der Antrag wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.04.2017 beraten. Dabei war sich der Ausschuss in der Diskussion einig: „es wird im Sinne der Gleichbehandlung als Zusätzliche Altersversorgung für aktive freiwillige Feuerwehrleute in Weilerswist Seite 2 von 4 sinnvoll erachtet, mindestens eine landesweit einheitliche Lösung anzustreben. Eine bundesweit einheitliche Regelung wäre wünschenswert“. Beides ist derzeit in keiner Weise absehbar. Das Thema „Altersvorsorge Feuerwehr“ wurde in der Bürgermeisterkonferenz im Kreis Euskirchen am 28.04.2017 und zuvor in der Ordnungsamtsleiterbesprechung am 26.04.2017 mit folgendem Ergebnis beraten:  Ob eine Rente überhaupt ein Motivationsfaktor für den Feuerwehrnachwuchs ist, wird durchaus kritisch gesehen.  Aufgrund der unterschiedlichen, teilweise sehr angespannten finanziellen Situation soll jede Kommune im Rahmen der eigenen Möglichkeiten vorgehen, so dass eine kreisweite Lösung kaum zu realisieren sein wird. In beiden Konferenzen bestand Einigkeit, dass anderweitige Förderungen der aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der Jugendfeuerwehr erfolgsversprechender sind. Soweit feststellbar ist, haben sich landesweit nur außerordentlich wenige Kommunen dazu entschlossen, eine solche Rentenversicherung für die Angehörigen ihrer Freiwilligen Feuerwehren abzuschließen; im Kreis Euskirchen, nach bisherigen Informationen, keine. Um einen ersten Eindruck von den finanziellen Auswirkungen einer privaten Rentenversicherung für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr zu bekommen, wurde ein renommiertes Versicherungsunternehmen, dessen Kerngeschäftsfeld im Firmenkundengeschäft u.a. auf der betrieblichen Altersversorgung liegt, gebeten ein unverbindliches Angebot zu erstellen. Hierbei wurden folgende Rahmenbedingungen unterstellt:  Klassische Rente.  Aus Vereinfachungsgründen wurde sich bei der Einholung der Angebote auf ein Alter der Feuerwehrleute von 20, 30, 40 und 50 Jahren konzentriert.  Es wurde ein Renteneintrittsalter von 62 Jahren unterstellt.  Versicherung leistet auch im Todesfall. Bei einer konkreten Abfrage werden sich also noch Abweichungen nach unten oder nach oben ergeben. Aus der nachfolgenden Tabelle ist ersichtlich, dass die Gemeinde mit einem finanziellen Aufwand von rd. 50.000 EUR pro Jahr zu rechnen hätte. Beispiel: Ein Feuerwehrangehöriger, der heute 20 Jahre alt ist und bis zu seinem 62. Lebensjahr (also 42 Jahre) aktiv im Dienst der Freiwilligen Feuerwehr Weilerswist bliebe, würde dann eine garantierte monatliche Rente in Höhe von 29,62 EUR erhalten. Altersgruppe Anzahl Feuerwehrleute Jährlicher Beitrag p.P. (EUR) 2 3 1 20-29 Jahre 30-39 Jahre 40-49 Jahre 50-59 Jahre Summe *) 38 31 26 25 360,00 360,00 360,00 625,00 Jährlicher Beitrag gesamt (EUR) Garantierte monatliche Altersrente (EUR) *) 4 5 13.680,00 11.160,00 9.360,00 15.625,00 49.825,00 29,62 23,18 16,37 15,93 enthält keine Wertzuwächse, Überschussverwendungen oder Boni, weil diese durch den Versicherer nicht garantiert werden können Zusätzliche Altersversorgung für aktive freiwillige Feuerwehrleute in Weilerswist Seite 3 von 4 Zu ähnlichen Ergebnissen kommt eine Untersuchung der Stiftung Warentest im Frühjahr 2017. In der Zeitschrift „Finanztest“ 4/2017 führt die Stiftung Warentest u.a. aus, dass sich, aufgrund des niedrigen Zinsniveaus, bereits viele Versicherer aus dem Geschäft der klassischen Lebens- und Rentenversicherung zurückgezogen haben, weil sie sich offenbar nicht einmal mehr zutrauen, den neuen Kunden den Garantiezins von 0,9 Prozent fest zuzusagen. Das führt dazu, dass Produkte angeboten werden, die nicht mehr auf die garantierte Verzinsung setzen. Es kann deshalb durchaus vorkommen, dass der Kunde am Ende der Laufzeit nicht das Kapital zurückerhält, das er eingezahlt hat. Sollte der Gedanke zur Einführung einer zusätzlichen Altersversorgung für aktive freiwillige Feuerwehrleute in Weilerswist weiterverfolgt werden, wäre nunmehr zunächst in enger Zusammenarbeit mit der Feuerwehr eine „Richtlinie“ zu erarbeiten, in der nähere Modalitäten festgelegt werden müssen, die die Grundlage für die Einführung einer solchen Rente bilden. Beispielsweise ist zu regeln,  ob es für den Rentenanspruch eine Mindestdienstbeteiligung gibt und was passiert, wenn diese nicht mehr erreicht wird  was geschieht, wenn ein Feuerwehrangehöriger seinen Wohnsitz außerhalb von Weilerswist verlegt bzw. zuzieht  was geschieht, wenn ein Feuerwehrangehöriger seinen Dienst vor dem Erreichen der Altersgrenze freiwillig aufgibt oder aufgrund von Feuerwehrdienstuntauglichkeit aufgeben muss  gibt es Boni für besonders aktive Feuerwehrangehörige und wie wird dies definiert  werden anderweitig gezahlte Aufwandsentschädigungen auf die Beitragszahlung angerechnet und wenn ja, für welche Aufwandentschädigungen gilt das und in welcher Höhe  werden Einsätze und Übungsdienste gleichbehandelt  wie können langjährig verdiente Feuerwehrangehörige ebenfalls von der Rentenversicherung profitieren, wenn sie aufgrund des Lebensalters keine Möglichkeit mehr haben die Mindestvertragslaufzeit zu erfüllen  in Bezug auf den Rentenversicherungsvertrag wäre zu entscheiden, ob es eine Todesfallleistung gibt  soll ein Kapitalwahlrecht vereinbart werden  … Sodann wäre die Leistung öffentlich auszuschreiben und an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben. Im Hinblick auf die o.a. Ergebnisse der Untersuchung der Stiftung Warentest, dem Umstand, dass es sich bei einer privaten Rentenversicherung um eine Rechtsmaterie handelt, mit der die Gemeinde bisher keine Erfahrungen hat und der Besonderheit, dass die Gemeinde mit der Versicherung eine Verpflichtung über viele Jahrzehnte eingeht, ist außerdem die Unterstützung durch einen neutralen Dritten erforderlich. Da sich die Gemeinde noch im Haushaltssicherungskonzept befindet und es sich bei der Einführung der privaten Rentenversicherung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr um die Einführung einer neuen freiwilligen Leistung handelt, ist auch die Abstimmung mit der Kommunalaufsicht des Kreises Euskirchen erforderlich. Für die Rentenversicherung müssten ab dem Jahr 2019 Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Für die notwendigen Beratungsleistungen bereits in 2018. Zusätzliche Altersversorgung für aktive freiwillige Feuerwehrleute in Weilerswist Seite 4 von 4 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN (bei Beschluss der Alternative B): Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja Finanzierungsbedarf gesamt: davon: geschätzt nein 150.000 €  im Haushalt des laufenden Jahres  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr geschätzt 50.000 € - zweites Folgejahr geschätzt 50.000 € - drittes Folgejahr geschätzt 50.000 € € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: ja nein 12.126.100 Bereitsstellung im Haushalt 2019 Demografie-Check durchgeführt nicht relevant 53919 Weilerswist, den 09.02.2018 Aufgestellt Mitunterzeichner gez. Bramer gez. Horst Bürgermeisterin gez. Eskes Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)