Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
213 kB
Datum
01.03.2018
Erstellt
13.02.18, 18:01
Aktualisiert
21.02.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
A_19/2017 1. Ergänzung
Geschäftszeichen
AZ.:
Termin Beschlusskontrolle:
BO
37 12 00:0100/Ek.
31.07.2018
Betreff
Zusätzliche Altersversorgung für aktive freiwillige Feuerwehrleute in
Weilerswist
Adressat
Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales
Beratungsfolge
Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
01.03.2018
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Alternative A:
Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales nimmt die Ausführungen der Beschlussvorlage
A_19/2017 1. Ergänzung zur Kenntnis und beschließt von der Einführung einer privaten Rentenversicherung für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Weilerswist abzusehen.
Abstimmergebnis:
Alternative B:
Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales nimmt die Ausführungen der Beschlussvorlage
A_19/2017 1. Ergänzung zur Kenntnis und beschließt die Bürgermeisterin möge die notwendigen
Vorbereitungen für die Einführung einer privaten Rentenversicherung zum 01.01.2019 für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Weilerswist treffen.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Wie in den allermeisten Kommunen in Nordrhein-Westfalen wurde auch von der SPD-Fraktion im
Rat der Gemeinde Weilerswist im März 2017 der Antrag gestellt, „ein Modell für eine zusätzliche
Altersversorgung für aktive freiwillige Feuerwehrleute in Weilerswist zu erarbeiten, gegebenenfalls
gemeinsam mit dem Kreis Euskirchen und anderen Kommunen“.
Der Antrag wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.04.2017 beraten. Dabei war sich der Ausschuss in der Diskussion einig: „es wird im Sinne der Gleichbehandlung als
Zusätzliche Altersversorgung für aktive freiwillige Feuerwehrleute in Weilerswist
Seite 2 von 4
sinnvoll erachtet, mindestens eine landesweit einheitliche Lösung anzustreben. Eine bundesweit
einheitliche Regelung wäre wünschenswert“.
Beides ist derzeit in keiner Weise absehbar.
Das Thema „Altersvorsorge Feuerwehr“ wurde in der Bürgermeisterkonferenz im Kreis Euskirchen
am 28.04.2017 und zuvor in der Ordnungsamtsleiterbesprechung am 26.04.2017 mit folgendem
Ergebnis beraten:
Ob eine Rente überhaupt ein Motivationsfaktor für den Feuerwehrnachwuchs ist, wird durchaus kritisch gesehen.
Aufgrund der unterschiedlichen, teilweise sehr angespannten finanziellen Situation soll jede
Kommune im Rahmen der eigenen Möglichkeiten vorgehen, so dass eine kreisweite Lösung
kaum zu realisieren sein wird.
In beiden Konferenzen bestand Einigkeit, dass anderweitige Förderungen der aktiven Mitglieder
der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der Jugendfeuerwehr erfolgsversprechender sind.
Soweit feststellbar ist, haben sich landesweit nur außerordentlich wenige Kommunen dazu entschlossen, eine solche Rentenversicherung für die Angehörigen ihrer Freiwilligen Feuerwehren
abzuschließen; im Kreis Euskirchen, nach bisherigen Informationen, keine.
Um einen ersten Eindruck von den finanziellen Auswirkungen einer privaten Rentenversicherung
für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr zu bekommen, wurde ein renommiertes Versicherungsunternehmen, dessen Kerngeschäftsfeld im Firmenkundengeschäft u.a. auf der betrieblichen
Altersversorgung liegt, gebeten ein unverbindliches Angebot zu erstellen.
Hierbei wurden folgende Rahmenbedingungen unterstellt:
Klassische Rente.
Aus Vereinfachungsgründen wurde sich bei der Einholung der Angebote auf ein Alter der Feuerwehrleute von 20, 30, 40 und 50 Jahren konzentriert.
Es wurde ein Renteneintrittsalter von 62 Jahren unterstellt.
Versicherung leistet auch im Todesfall.
Bei einer konkreten Abfrage werden sich also noch Abweichungen nach unten oder nach oben
ergeben.
Aus der nachfolgenden Tabelle ist ersichtlich, dass die Gemeinde mit einem finanziellen Aufwand
von rd. 50.000 EUR pro Jahr zu rechnen hätte.
Beispiel:
Ein Feuerwehrangehöriger, der heute 20 Jahre alt ist und bis zu seinem 62. Lebensjahr (also 42
Jahre) aktiv im Dienst der Freiwilligen Feuerwehr Weilerswist bliebe, würde dann eine garantierte
monatliche Rente in Höhe von 29,62 EUR erhalten.
Altersgruppe
Anzahl
Feuerwehrleute
Jährlicher
Beitrag p.P.
(EUR)
2
3
1
20-29 Jahre
30-39 Jahre
40-49 Jahre
50-59 Jahre
Summe
*)
38
31
26
25
360,00
360,00
360,00
625,00
Jährlicher Beitrag gesamt
(EUR)
Garantierte monatliche Altersrente (EUR) *)
4
5
13.680,00
11.160,00
9.360,00
15.625,00
49.825,00
29,62
23,18
16,37
15,93
enthält keine Wertzuwächse, Überschussverwendungen oder Boni, weil diese durch den Versicherer nicht garantiert
werden können
Zusätzliche Altersversorgung für aktive freiwillige Feuerwehrleute in Weilerswist
Seite 3 von 4
Zu ähnlichen Ergebnissen kommt eine Untersuchung der Stiftung Warentest im Frühjahr 2017. In
der Zeitschrift „Finanztest“ 4/2017 führt die Stiftung Warentest u.a. aus, dass sich, aufgrund des
niedrigen Zinsniveaus, bereits viele Versicherer aus dem Geschäft der klassischen Lebens- und
Rentenversicherung zurückgezogen haben, weil sie sich offenbar nicht einmal mehr zutrauen, den
neuen Kunden den Garantiezins von 0,9 Prozent fest zuzusagen. Das führt dazu, dass Produkte
angeboten werden, die nicht mehr auf die garantierte Verzinsung setzen. Es kann deshalb durchaus vorkommen, dass der Kunde am Ende der Laufzeit nicht das Kapital zurückerhält, das er eingezahlt hat.
Sollte der Gedanke zur Einführung einer zusätzlichen Altersversorgung für aktive freiwillige Feuerwehrleute in Weilerswist weiterverfolgt werden, wäre nunmehr zunächst in enger Zusammenarbeit
mit der Feuerwehr eine „Richtlinie“ zu erarbeiten, in der nähere Modalitäten festgelegt werden
müssen, die die Grundlage für die Einführung einer solchen Rente bilden.
Beispielsweise ist zu regeln,
ob es für den Rentenanspruch eine Mindestdienstbeteiligung gibt und was passiert, wenn diese nicht mehr erreicht wird
was geschieht, wenn ein Feuerwehrangehöriger seinen Wohnsitz außerhalb von Weilerswist
verlegt bzw. zuzieht
was geschieht, wenn ein Feuerwehrangehöriger seinen Dienst vor dem Erreichen der Altersgrenze freiwillig aufgibt oder aufgrund von Feuerwehrdienstuntauglichkeit aufgeben muss
gibt es Boni für besonders aktive Feuerwehrangehörige und wie wird dies definiert
werden anderweitig gezahlte Aufwandsentschädigungen auf die Beitragszahlung angerechnet
und wenn ja, für welche Aufwandentschädigungen gilt das und in welcher Höhe
werden Einsätze und Übungsdienste gleichbehandelt
wie können langjährig verdiente Feuerwehrangehörige ebenfalls von der Rentenversicherung
profitieren, wenn sie aufgrund des Lebensalters keine Möglichkeit mehr haben die Mindestvertragslaufzeit zu erfüllen
in Bezug auf den Rentenversicherungsvertrag wäre zu entscheiden, ob es eine Todesfallleistung gibt
soll ein Kapitalwahlrecht vereinbart werden
…
Sodann wäre die Leistung öffentlich auszuschreiben und an den wirtschaftlichsten Anbieter zu
vergeben.
Im Hinblick auf die o.a. Ergebnisse der Untersuchung der Stiftung Warentest, dem Umstand, dass
es sich bei einer privaten Rentenversicherung um eine Rechtsmaterie handelt, mit der die Gemeinde bisher keine Erfahrungen hat und der Besonderheit, dass die Gemeinde mit der Versicherung eine Verpflichtung über viele Jahrzehnte eingeht, ist außerdem die Unterstützung durch einen
neutralen Dritten erforderlich.
Da sich die Gemeinde noch im Haushaltssicherungskonzept befindet und es sich bei der Einführung der privaten Rentenversicherung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr um die Einführung einer neuen freiwilligen Leistung handelt, ist auch die Abstimmung mit der Kommunalaufsicht
des Kreises Euskirchen erforderlich.
Für die Rentenversicherung müssten ab dem Jahr 2019 Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt
werden. Für die notwendigen Beratungsleistungen bereits in 2018.
Zusätzliche Altersversorgung für aktive freiwillige Feuerwehrleute in Weilerswist
Seite 4 von 4
HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN (bei Beschluss der Alternative B):
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
geschätzt
nein
150.000 €
im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
geschätzt
50.000 €
- zweites Folgejahr
geschätzt
50.000 €
- drittes Folgejahr
geschätzt
50.000 €
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
ja
nein
12.126.100
Bereitsstellung im Haushalt 2019
Demografie-Check
durchgeführt
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 09.02.2018
Aufgestellt
Mitunterzeichner
gez. Bramer
gez. Horst
Bürgermeisterin
gez. Eskes
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)