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Beschlussvorlage (Organwahlen 2018: Wahlen zur Delegiertenversammlung des Erftverbandes)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
187 kB
Datum
25.01.2018
Erstellt
25.01.18, 16:19
Aktualisiert
25.01.18, 16:19
Beschlussvorlage (Organwahlen 2018:
Wahlen zur Delegiertenversammlung des Erftverbandes) Beschlussvorlage (Organwahlen 2018:
Wahlen zur Delegiertenversammlung des Erftverbandes) Beschlussvorlage (Organwahlen 2018:
Wahlen zur Delegiertenversammlung des Erftverbandes)

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GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_4/2018 Geschäftszeichen AZ.: Termin Beschlusskontrolle: FB 1 Betreff Organwahlen 2018: Wahlen zur Delegiertenversammlung des Erftverbandes Adressat Haupt- und Finanzausschuss Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss 06.03.2018 (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 25.01.2018 () Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt, Ratsmitglied ………….. gem. § 113 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ( GO NRW )als Delegierten in die Delegiertenversammlung des Erftverbandes zu entsenden und Gemeindeverwaltungsrat Martin Reichwaldt gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW zu benennen, der in der Wahlversammlung als Delegierter gewählt werden soll. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Die konstituierende Delegiertenversammlung ist für den 30.4.2018 terminiert. Durch Entsendung werden aus der Mitgliedergruppe 3 51 Delegiertensitze besetzt. Zur Besetzung der verbleibenden 15 Delegiertensitze findet eine Wahlversammlung statt. Die Gemeinde Weilerswist verfügt über eine Beitragseinheit von 1,4787. Jede volle Beitragseinheit berechtigt zur Entsendung eines Delegierten. Darüber hinaus wählen alle Mitglieder mit Beitragsteileinheiten die Delegierten für die unbesetzten Delegiertensitze, sowie einen ersten und zweiten Nachfolger für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens. Da die Gemeinde Weilerswist über eine Beitragsteileinheit von 0,4787 verfügt, ist die Organwahlen 2018: Wahlen zur Delegiertenversammlung des Erftverbandes Seite 2 von 3 Besetzung eines weiteren Delegiertensitzes in der Wahlversammlung möglich. Die Beitragsteileinheiten können jedoch nur einheitlich eingesetzt werden. Der Bürgermeister der Stadt Euskirchen bereitet die Koordination der Beitragsteileinheiten für die am 22.03.2018 stattfindende Wahlversammlung vor. Die Wahlvorschläge sind bis spätestens 06.03.2018 einzureichen. Z.Z. ist die Gemeinde Weilerswist in der Delegiertenversammlung des Erftverbandes mit 2 Delegierten vertreten, da sie bei den letzten Wahlen über eine Beitragsteileinheit von 1,4593 verfügte. Der entsandte Delegierte ist bisher Ratsmitglied Paul Nußbaum; gewählter Delegierter ist bisher Gemeindeoberamtsrat Martin Reichwaldt. Gem. § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vertritt in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde dazuzählen. Bei der Auswahl des vom Rat bestellten Vertreters ist zu beachten, dass die Gemeinde nicht durch einen Delegierten vertreten werden darf, der in einem Dienstverhältnis zu einem anderen Mitglied des Erftverbandes steht. Dies gilt nicht für Delegierte, die in der Wahlversammlung gewählt werden. Organwahlen 2018: Wahlen zur Delegiertenversammlung des Erftverbandes Seite 3 von 3 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 22.01.2018 Aufgestellt Mitunterzeichner Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)