Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
187 kB
Datum
25.01.2018
Erstellt
25.01.18, 16:19
Aktualisiert
25.01.18, 16:19
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_4/2018
Geschäftszeichen
AZ.:
Termin Beschlusskontrolle:
FB 1
Betreff
Organwahlen 2018:
Wahlen zur Delegiertenversammlung des Erftverbandes
Adressat
Haupt- und Finanzausschuss
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
06.03.2018
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
25.01.2018
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt,
Ratsmitglied …………..
gem. § 113 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
( GO NRW )als Delegierten in die Delegiertenversammlung des Erftverbandes zu entsenden und
Gemeindeverwaltungsrat Martin Reichwaldt
gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW zu benennen, der in der Wahlversammlung als Delegierter
gewählt werden soll.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Die konstituierende Delegiertenversammlung ist für den 30.4.2018 terminiert.
Durch Entsendung werden aus der Mitgliedergruppe 3 51 Delegiertensitze besetzt.
Zur Besetzung der verbleibenden 15 Delegiertensitze findet eine Wahlversammlung statt.
Die Gemeinde Weilerswist verfügt über eine Beitragseinheit von 1,4787. Jede volle Beitragseinheit
berechtigt zur Entsendung eines Delegierten.
Darüber hinaus wählen alle Mitglieder mit Beitragsteileinheiten die Delegierten für die unbesetzten
Delegiertensitze, sowie einen ersten und zweiten Nachfolger für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens. Da die Gemeinde Weilerswist über eine Beitragsteileinheit von 0,4787 verfügt, ist die
Organwahlen 2018:
Wahlen zur Delegiertenversammlung des Erftverbandes
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Besetzung eines weiteren Delegiertensitzes in der Wahlversammlung möglich. Die Beitragsteileinheiten können jedoch nur einheitlich eingesetzt werden. Der Bürgermeister der Stadt Euskirchen
bereitet die Koordination der Beitragsteileinheiten für die am 22.03.2018 stattfindende Wahlversammlung vor.
Die Wahlvorschläge sind bis spätestens 06.03.2018 einzureichen.
Z.Z. ist die Gemeinde Weilerswist in der Delegiertenversammlung des Erftverbandes mit 2 Delegierten vertreten, da sie bei den letzten Wahlen über eine Beitragsteileinheit von 1,4593 verfügte.
Der entsandte Delegierte ist bisher Ratsmitglied Paul Nußbaum; gewählter Delegierter ist bisher
Gemeindeoberamtsrat Martin Reichwaldt.
Gem. § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vertritt in Beiräten, Ausschüssen,
Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, ein vom Rat bestellter
Vertreter die Gemeinde.
Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde dazuzählen.
Bei der Auswahl des vom Rat bestellten Vertreters ist zu beachten, dass die Gemeinde nicht durch
einen Delegierten vertreten werden darf, der in einem Dienstverhältnis zu einem anderen Mitglied
des Erftverbandes steht.
Dies gilt nicht für Delegierte, die in der Wahlversammlung gewählt werden.
Organwahlen 2018:
Wahlen zur Delegiertenversammlung des Erftverbandes
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HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 22.01.2018
Aufgestellt
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)