Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
100 kB
Datum
25.01.2018
Erstellt
16.01.18, 18:01
Aktualisiert
16.01.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
MITTEILUNGSVORLAGE
Drucksachen Nr.
A_13/2017 1. Ergänzung
Geschäftszeichen
AZ.:
FB 1
10 51 00/Ek.
Betreff
Konzept zur EDV-Ausstattung der Verwaltung
Adressat
Haupt- und Finanzausschuss
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
25.01.2018
(@ANL@) Anlage(n)
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die nachfolgenden Ausführungen zur Kenntnis.
SACHVERHALT:
Mit Datum vom 10.03.2017 haben sowohl die CDU-Fraktion (s. A_13/2017), als auch die FDPFraktion (s. A_14/2017) beantragt, zum Themenkomplex „IT-Technik / IT-Ausstattung“ ein Konzept
zu erarbeiten.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat hierzu in seiner Sitzung am 06.04.2017 beschlossen, dass
bezüglich der Entwicklung des IT-Konzeptes dem Rat regelmäßig Zwischenberichte zu erstatten
sind.
Ziel eines zu entwickelnden IT-Konzeptes ist hauptsächlich die Untersuchung der Frage, ob, wie
und inwieweit die Hilfsaufgabe „Betrieb von informationstechnischen Anlagen“ durch die Gemeinde
selbst wahrgenommen werden sollte oder ob diese Aufgabe an einen Dienstleister übertragen
werden kann / soll. Neben der Qualität der Aufgabenerfüllung ist insbesondere auch zu vergleichen, welche Ressourcen (in personeller und materieller Hinsicht) für die Aufgabenerledigung zur
Verfügung gestellt werden müssen.
Zur Vorbereitung dieser komplexen Untersuchung und Entscheidung wurden in 2017 erste grundlegende Maßnahmen ergriffen:
So wurde beispielweise der Betrieb zweier Softwareprodukte (Hosting), die sowohl in personeller,
als auch in materieller Hinsicht zu einer Reduzierung des Ressourceneinsatzes bei der Gemeindeverwaltung führen werden, an die Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur (kdvz)
abgegeben.
Aus dem gleichen Grund wurde ebenso der Betrieb des WLAN-Netzes an die kdvz abgegeben.
Bei einer dritten Softwareanwendung wurde entschieden, diese weiterhin selbst zu betreiben, weil
mit die Auslagerung an die kdvz keine signifikante Verminderung des eigenen Aufwands verbunden war.
Bei einer vierten Softwareanwendung werden derzeit die Voraussetzungen geschaffen, um das
Hosting zukünftig ebenfalls durch die kdvz durchführen zu lassen.
Konzept zur EDV-Ausstattung der Verwaltung
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Neben diesen Einzelmaßnahmen wurden in 2017 zwei große und aufwendige Untersuchungen
begonnen, deren Ergebnis in die Entscheidung zur Form der weiteren Wahrnehmung der Aufgabe
„IT-Betrieb“ Einfluss finden wird.
Hinsichtlich der (unverbindlichen) Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zum IT-Grundschutz wurde in Zusammenarbeit mit der kdvz eine umfangreiche
Bestandsaufnahme aller in dieser Hinsicht relevanten Aspekte durchgeführt. Anders als sich vielleicht vermuten ließe, bezieht sich dieser IT-Grundschutz-Check nicht nur auf IT-Komponenten,
sondern bezieht auch globale Rahmenbedingungen, beispielsweise die Lage und die Bauart des
Rathauses, mit ein. Nach Auswertung der Erhebungen wird zu entscheiden sein, ob, wie und inwieweit den Empfehlungen des BSI gefolgt werden kann / soll.
In Zusammenarbeit mit der kdvz wurde eine zweite aufwendige Untersuchung durchgeführt. Auf
allen im Rathaus vorhandenen Arbeitsplätzen wurde eine Art Inventur durchgeführt, um festzustellen, welche qualitativen und quantitativen Anforderungen die einzelnen Arbeitsplätze an die IT haben. Diese Untersuchung ist Grundlage für eine evtl. Grundsatzentscheidung zu der Frage, ob es
zukünftig noch ein Hosting von Anwendungen vor Ort (im Rathaus) oder nur noch bei der kdvz
geben wird.
Hinsichtlich des IT-Betriebs in den Schulen wird ebenfalls auf die Expertise der kdvz zurückgegriffen. Für einige kleinere Kommunen im Kreis Düren wurde durch die kdvz ein Konzept erarbeitet,
welches den Betrieb von Schul-IT-Infrastrukturen durch die kdvz sicherstellt. Ansprechpartner der
Schulen wäre dann unmittelbar die kdvz.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass im Bereich der IT ein kontinuierlicher Evaluierungsprozess begonnen wurde. Hinsichtlich einzelner Anwendungen oder auch auf globaler Ebene wird
permanent hinterfragt, ob und inwieweit eine Aufgabenverlagerung im Vergleich zur Eigenerledigung Vorteile in qualitativer, personeller und materieller Hinsicht bringen kann.
Sobald die Ergebnisse der o.g. großen Untersuchungen vorliegen, wird eine konzeptionelle Entscheidung zur Form des Betriebs der IT zu treffen sein. Zur Zeit wird davon ausgegangen, dass
dies bis Ende 2018 erfolgen kann.
53919 Weilerswist, den 11.01.2018
Aufgestellt
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)