Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
31 kB
Datum
25.01.2018
Erstellt
16.01.18, 18:01
Aktualisiert
16.01.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
MITTEILUNGSVORLAGE
Drucksachen Nr.
A_12/2017 1. Ergänzung
Geschäftszeichen
AZ.:
FB 1
11 10 00/Ek.
Betreff
Personalentwicklung
Adressat
Haupt- und Finanzausschuss
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
25.01.2018
(@ANL@) Anlage(n)
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die nachfolgenden Ausführungen zur Kenntnis.
SACHVERHALT:
Mit Schreiben vom 10.03.2017 hat die CDU-Fraktion die Erstellung eines Personalentwicklungskonzeptes beantragt.
In der Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses am 06.04.2017 wurde die Verwaltung beauftragt, ein solches Konzept zu entwickeln und dem Rat vorzustellen.
Für die Erstellung eines derartigen Konzepts ist zunächst eine Aufnahme des Ist-Bestandes notwendig. Dieses beinhaltet auf der einen Seite eine Analyse des Aufgabenbestands und auf der
anderen Seite eine Analyse der vorhandenen Personalressourcen.
Unter Berücksichtigung von Teilzeitbeschäftigung sind derzeit bei der Gemeinde Weilerswist umgerechnet 74,8 Personen in Vollzeit tätig (sog. Vollzeitäquivalente).
In 2017 wurde damit begonnen, Stelle für Stelle zu untersuchen. Dabei werden die vorhandenen
Aufgaben- und Stellenbeschreibungen aktualisiert und den evtl. veränderten Rahmenbedingungen
angepasst. Hierbei spielen dann Änderungen in den Grundlagen der Aufgabenwahrnehmung (z.B.
veränderte rechtliche Grundlagen) und auch quantitative Aspekte (z.B. Fallzahlen und Bearbeitungszeiten) die zentralen Rollen.
Bisher wurden rd. 30% der Stellen überprüft. Insofern wird derzeit davon ausgegangen, dass der
im April letzten Jahres avisierte Zeitrahmen eingehalten werden kann und die Arbeiten im Frühjahr
2019 zum Abschluss gebracht werden können.
Einige Vorabanalysen, die den Personalbestand insgesamt betreffen, werden in der Sitzung vorgestellt.
Personalentwicklung
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53919 Weilerswist, den 11.01.2018
Aufgestellt
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)