Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
195 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
05.12.17, 18:01
Aktualisiert
05.12.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_18/2016 1. Ergänzung
Geschäftszeichen
AZ.:
Termin Beschlusskontrolle:
FB 6
61 20 10:043
Betreff
43. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist
zur Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Wohnbauflächen und Rücknahme von Wohnbauflächen zugunsten landwirtschaftlicher Flächen in den Ortsteilen Derkum-Hausweiler und Ottenheim
Entscheidung über die Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und Auslegungsbeschluss
Adressat
Rat der Gemeinde Weilerswist
Beratungsfolge
Rat der Gemeinde Weilerswist
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
14.12.2017
(x) Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1.
Entscheidung über die Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB)
Der Rat der Gemeinde Weilerswist prüft und bewertet die vorgebrachten Anregungen und stimmt
den Beschlussvorschlägen der Bürgermeisterin, die der Vorlage V_18/2016 1. Ergänzung als Anlage 1 beigefügt sind, zu.
Abstimmungsergebnis:
2.
Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB
Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt die auf der Grundlage der zuvor unter 1. durchgeführten Abwägung erarbeiteten Planunterlagen für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2
des Baugesetzbuchs (BauGB) mit Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB.
Die Planunterlagen sind der Vorlage V 18/2016 1. Ergänzung als Anlage 2 beigefügt.
Abstimmergebnis:
43. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist zur Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Wohnbauflächen und Rücknahme von Wohnbauflächen zugunsten
landwirtschaftlicher Flächen in den Ortsteilen Derkum-Hausweiler und Ottenheim
Entscheidung über die Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und Auslegungsbeschluss
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PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 23.06.2016 die Einleitung des Verfahrens zur 43. Änderung des
Flächennutzungsplans und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Behördenbeteiligung beschlossen.
Das 43. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans betrifft drei Teilflächen in Ortsteilen
Hausweiler und Derkum und dient der Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Wohnbauflächen und der Rücknahme von Wohnbauflächen zugunsten landwirtschaftlicher Flächen. Einzelheiten sind der beigefügten Begründung zum Vorentwurf zu entnehmen. Die Lage und Abgrenzung der Änderungsbereiche ist aus der beiliegenden Planzeichnung ersichtlich.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat durch Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 23.08.2016
bis einschließlich 23.09.2016 stattgefunden. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher
Belange erfolgte mit Schreiben vom 15.08.2016.
Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken sind in der dieser Vorlage beigefügten Anlage 1
zusammengefasst. Die Bürgermeisterin schlägt vor, wie in den Beschlussvorschlägen der Anlage
1 dieser Vorlage aufgeführt, zu den Anregungen entsprechend des Vorschlags des Städteplaners
Stellung zu nehmen und die auf dieser Grundlage erarbeiteten Planunterlagen für die öffentliche
Auslegung zu beschließen. Die Planunterlagen sind der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Den Fraktionen gehen Kopien der einzelnen Schreiben der vorgebrachten Anregungen zu.
Die Bezirksregierung Köln wurde auf dem Dienstweg über den Landrat des Kreises Euskirchen
gemäß § 34 Landesplanungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen angefragt, ob die 43. Änderung des Flächennutzungsplans den Zielen der Raumordnung und Landesplanung entspricht.
Mit Schreiben vom 28.10.2016 hat die Bezirksregierung Köln auf dem Dienstweg bestätigt, dass
gegen die in der v. g. Anfrage vom 17.08.2016 dargestellte 43. Änderung des Flächennutzungsplans weder landesplanerische Bedenken noch Bedenken aus städtebaulicher Sicht bestehen.
Aufgrund des Hinweises des Dezernats für Städtebau wurde in der beigefügten Begründung unter
Nummer 7 zu der Beeinträchtigung des Änderungsbereichs durch einen Störfallbetrieb gemäß der
Seveso III-Richtlinie Stellung genommen.
Im Rahmen des Änderungsverfahrens zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weilerswist wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden gemäß § 2
a BauGB im beigefügten Umweltbericht (Anlage 3) dargestellt, welcher einen gesonderten Teil der
Begründung bildet.
Die mit der 43. Flächennutzungsplanänderung verbundene Nutzungsänderung könnte zu Betroffenheiten von Tier- und Pflanzenarten führen, die unter die Schutzbestimmungen des § 44 Bundesnaturschutzgesetzes fallen. Das Gutachten über eine artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe
I) ist als Anlage 4 beigefügt.
43. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist zur Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Wohnbauflächen und Rücknahme von Wohnbauflächen zugunsten
landwirtschaftlicher Flächen in den Ortsteilen Derkum-Hausweiler und Ottenheim
Entscheidung über die Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und Auslegungsbeschluss
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Zur archäologisch-bodendenkmalpflegerischen Bewertung der geplanten Fläche (43.1) wurde eine
archäologische Sachverhaltsermittlung durchgeführt; der Abschlussbericht ist als Anlage beigefügt.
Das Ergebnis der Untersuchung der auf die Teilfläche 43.1 einwirkenden Verkehrsgeräuschimmissionen ist Anlage 6 beigefügt.
Anlage 1: Abwägungsentscheidung
Anlage 2: Begründung für die öffentliche Auslegung und Planzeichnung
Anlage 3: Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung gemäß § 2a BauGB
Anlage 4: Artenschutzrechtliche Vorprüfung Stufe I
Anlage 5: Abschlussbericht der archäologischen Sachverhaltsermittlung
Anlage 6: Schalltechnische Bearbeitung
HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 05.12.2017
Aufgestellt
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)