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Beschlussvorlage (43. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist zur Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Wohnbauflächen in Derkum-Hausweiler und Otttenheim; Enscheidung über die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung und Auslegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
195 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
05.12.17, 18:01
Aktualisiert
05.12.17, 18:01
Beschlussvorlage (43. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist zur Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Wohnbauflächen in Derkum-Hausweiler und Otttenheim; Enscheidung über die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung und Auslegungsbeschluss) Beschlussvorlage (43. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist zur Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Wohnbauflächen in Derkum-Hausweiler und Otttenheim; Enscheidung über die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung und Auslegungsbeschluss) Beschlussvorlage (43. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist zur Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Wohnbauflächen in Derkum-Hausweiler und Otttenheim; Enscheidung über die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung und Auslegungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_18/2016 1. Ergänzung Geschäftszeichen AZ.: Termin Beschlusskontrolle: FB 6 61 20 10:043 Betreff 43. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist zur Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Wohnbauflächen und Rücknahme von Wohnbauflächen zugunsten landwirtschaftlicher Flächen in den Ortsteilen Derkum-Hausweiler und Ottenheim Entscheidung über die Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und Auslegungsbeschluss Adressat Rat der Gemeinde Weilerswist Beratungsfolge Rat der Gemeinde Weilerswist (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 14.12.2017 (x) Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Entscheidung über die Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) Der Rat der Gemeinde Weilerswist prüft und bewertet die vorgebrachten Anregungen und stimmt den Beschlussvorschlägen der Bürgermeisterin, die der Vorlage V_18/2016 1. Ergänzung als Anlage 1 beigefügt sind, zu. Abstimmungsergebnis: 2. Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt die auf der Grundlage der zuvor unter 1. durchgeführten Abwägung erarbeiteten Planunterlagen für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) mit Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB. Die Planunterlagen sind der Vorlage V 18/2016 1. Ergänzung als Anlage 2 beigefügt. Abstimmergebnis: 43. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist zur Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Wohnbauflächen und Rücknahme von Wohnbauflächen zugunsten landwirtschaftlicher Flächen in den Ortsteilen Derkum-Hausweiler und Ottenheim Entscheidung über die Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und Auslegungsbeschluss Seite 2 von 3 PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Der Rat hat in seiner Sitzung am 23.06.2016 die Einleitung des Verfahrens zur 43. Änderung des Flächennutzungsplans und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Behördenbeteiligung beschlossen. Das 43. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans betrifft drei Teilflächen in Ortsteilen Hausweiler und Derkum und dient der Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Wohnbauflächen und der Rücknahme von Wohnbauflächen zugunsten landwirtschaftlicher Flächen. Einzelheiten sind der beigefügten Begründung zum Vorentwurf zu entnehmen. Die Lage und Abgrenzung der Änderungsbereiche ist aus der beiliegenden Planzeichnung ersichtlich. Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat durch Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom 23.08.2016 bis einschließlich 23.09.2016 stattgefunden. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 15.08.2016. Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken sind in der dieser Vorlage beigefügten Anlage 1 zusammengefasst. Die Bürgermeisterin schlägt vor, wie in den Beschlussvorschlägen der Anlage 1 dieser Vorlage aufgeführt, zu den Anregungen entsprechend des Vorschlags des Städteplaners Stellung zu nehmen und die auf dieser Grundlage erarbeiteten Planunterlagen für die öffentliche Auslegung zu beschließen. Die Planunterlagen sind der Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Den Fraktionen gehen Kopien der einzelnen Schreiben der vorgebrachten Anregungen zu. Die Bezirksregierung Köln wurde auf dem Dienstweg über den Landrat des Kreises Euskirchen gemäß § 34 Landesplanungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen angefragt, ob die 43. Änderung des Flächennutzungsplans den Zielen der Raumordnung und Landesplanung entspricht. Mit Schreiben vom 28.10.2016 hat die Bezirksregierung Köln auf dem Dienstweg bestätigt, dass gegen die in der v. g. Anfrage vom 17.08.2016 dargestellte 43. Änderung des Flächennutzungsplans weder landesplanerische Bedenken noch Bedenken aus städtebaulicher Sicht bestehen. Aufgrund des Hinweises des Dezernats für Städtebau wurde in der beigefügten Begründung unter Nummer 7 zu der Beeinträchtigung des Änderungsbereichs durch einen Störfallbetrieb gemäß der Seveso III-Richtlinie Stellung genommen. Im Rahmen des Änderungsverfahrens zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weilerswist wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden gemäß § 2 a BauGB im beigefügten Umweltbericht (Anlage 3) dargestellt, welcher einen gesonderten Teil der Begründung bildet. Die mit der 43. Flächennutzungsplanänderung verbundene Nutzungsänderung könnte zu Betroffenheiten von Tier- und Pflanzenarten führen, die unter die Schutzbestimmungen des § 44 Bundesnaturschutzgesetzes fallen. Das Gutachten über eine artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I) ist als Anlage 4 beigefügt. 43. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weilerswist zur Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Wohnbauflächen und Rücknahme von Wohnbauflächen zugunsten landwirtschaftlicher Flächen in den Ortsteilen Derkum-Hausweiler und Ottenheim Entscheidung über die Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und Auslegungsbeschluss Seite 3 von 3 Zur archäologisch-bodendenkmalpflegerischen Bewertung der geplanten Fläche (43.1) wurde eine archäologische Sachverhaltsermittlung durchgeführt; der Abschlussbericht ist als Anlage beigefügt. Das Ergebnis der Untersuchung der auf die Teilfläche 43.1 einwirkenden Verkehrsgeräuschimmissionen ist Anlage 6 beigefügt. Anlage 1: Abwägungsentscheidung Anlage 2: Begründung für die öffentliche Auslegung und Planzeichnung Anlage 3: Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung gemäß § 2a BauGB Anlage 4: Artenschutzrechtliche Vorprüfung Stufe I Anlage 5: Abschlussbericht der archäologischen Sachverhaltsermittlung Anlage 6: Schalltechnische Bearbeitung HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 05.12.2017 Aufgestellt Mitunterzeichner Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)