Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
92 kB
Datum
09.11.2017
Erstellt
19.09.17, 18:02
Aktualisiert
04.12.17, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
MITTEILUNGSVORLAGE
Drucksachen Nr.
A_75/2017 1. Ergänzung
Geschäftszeichen
AZ.:
FB 6
Betreff
Möblierung der Bushaltestellen im Gemeindegebiet
Adressat
Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur
Beratungsfolge
Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur
28.09.2017
Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur
09.11.2017
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
() Anlage(n)
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur nimmt die Ausführungen der Vorlage
A_75/2017 1. Ergänzung zur Kenntnis.
SACHVERHALT:
Unzweifelhaft besteht bei dem Großteil der Bushaltestellen in der Gemeinde Weilerswist ein Nachholbedarf an Barrierefreiheit und verschiedenen Möblierungen. Gemäß der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes sollen die zuständigen Aufgabenträger (hier: Kreis Euskirchen) über
den Nahverkehrsplan (NVP) die Rahmenbedingungen für die zeitlichen und erforderlichen Maßnahmen treffen.
Wie bereits unter 11.1.1 „Konzept zum barrierefreien Aus- und Umbau von Haltestellen“ im Nahverkehrsplan angekündigt (siehe V 13/2017), erstellt der Kreis Euskirchen zusammen mit der RVK
derzeit das Haltestellenkataster; dabei werden auch die gesetzlich vorgeschriebenen weiteren Beteiligten (Behindertenbeiräte etc.) mit eingebunden. Selbstverständlich werden auch in einem weiteren Schritt die Straßenbaulastträger (Gemeinden) beteiligt. Das „Gesamtpaket“ wird dann in einer Fortschreibung des Nahverkehrsplans beschlossen. Vor weiteren Beschlüssen durch den Ausschuss oder den Rat sollte daher zumindest der Entwurf der Fortschreibung des Nahverkehrsplans
abgewartet werden. Weiter kann davon ausgegangen werden, dass für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Nahverkehrsplan auch entsprechende Fördermittel über den Nahverkehr Rheinland bereitgestellt werden.
Möblierung der Bushaltestellen im Gemeindegebiet
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53919 Weilerswist, den 19.09.2017
Aufgestellt
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)