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Beschlussvorlage (Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015; Feststellung und Entlastung gem. § 96 GO NRW)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
190 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
13.11.17, 18:01
Aktualisiert
04.12.17, 18:00
Beschlussvorlage (Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015; Feststellung und Entlastung gem. § 96 GO NRW) Beschlussvorlage (Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015; Feststellung und Entlastung gem. § 96 GO NRW) Beschlussvorlage (Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015; Feststellung und Entlastung gem. § 96 GO NRW)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_58/2017 Geschäftszeichen AZ.: Termin Beschlusskontrolle: FB 2 20 47 15 23.01.2018 Betreff Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015; Feststellung und Entlastung gem. § 96 GO NRW Adressat Beratungsfolge Rechnungsprüfungsausschuss 23.11.2017 Rat der Gemeinde Weilerswist 14.12.2017 (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung (X) Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat: a) den gem. § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer aufgestellten und von der Bürgermeisterin bestätigten Jahresabschluss 2015, b) den Prüfbericht der mit der Prüfung des Jahresabschlusses gem. § 103 Abs. 5 GO NRW beauftragten CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und c) den von der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses gem. § 101 GO NRW unterzeichneten Prüfungsbericht, der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk abschließt, zur Kenntnis zu nehmen. Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses: a) den Jahresabschluss 2015 gem. § 96 Abs. 1 GO NRW festzustellen, b) der Bürgermeisterin für das Jahr 2015 Entlastung zu erteilen und c) den Jahresüberschuss in Höhe von insgesamt 2.221.030,15 Euro in die Ausgleichsrücklage einzustellen. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015; Feststellung und Entlastung gem. § 96 GO NRW Seite 2 von 3 Der Gemeinderat hat den vom Kämmerer aufgestellten und von der Bürgermeisterin bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2015 zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen (s. V_48/2017). Nach § 101 Abs. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss. Dieser hat mit Beschluss vom 11.05.2017 von seinem Recht gem. § 103 Abs. 5 GO NRW Gebrauch gemacht und sich zur Prüfung Dritter bedient. Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 wurde die CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt (s. V_12/2017). Gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW ist der Jahresabschluss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In die Prüfung sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände einzubeziehen. Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde erwecken. Gemäß § 101 Abs. 3 GO NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss das Ergebnis der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Ein entsprechender Entwurf ist als Anlage 1 beigefügt. Der Prüfbericht und das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses werden in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 23.11.2017 durch den Prüfer der CURACON GmbH vorgestellt. Der Prüfbericht wird den Ratsmitgliedern per E-Mail zur Verfügung gestellt. Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlüsse zu fassen: a) Der Jahresabschluss 2015 wird gem. § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt, b) der Bürgermeisterin wird für das Jahr 2015 Entlastung erteilt und c) der Jahresüberschuss in Höhe von insgesamt 2.221.030,15 Euro wird in die Ausgleichsrücklage eingestellt. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2015; Feststellung und Entlastung gem. § 96 GO NRW Seite 3 von 3 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 09.11.2017 Aufgestellt Mitunterzeichner Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)