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Beschlussvorlage (1. Nachtragssatzung vom __12.2017 zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Weilerswist)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
200 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
04.12.17, 18:00
Aktualisiert
04.12.17, 18:00
Beschlussvorlage (1. Nachtragssatzung vom __12.2017 zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Weilerswist) Beschlussvorlage (1. Nachtragssatzung vom __12.2017 zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Weilerswist) Beschlussvorlage (1. Nachtragssatzung vom __12.2017 zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Weilerswist)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_66/2016 1. Ergänzung Geschäftszeichen AZ.: Termin Beschlusskontrolle: FB 6 66 40 00:03 31.12.2017 Betreff 1. Nachtragssatzung vom __.12.2017 zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Weilerswist vom 19.12.16 Adressat Rat der Gemeinde Weilerswist Beratungsfolge Ausschuss für Abwasserbeseitigung und Entsorgung 06.12.2017 Rat der Gemeinde Weilerswist 14.12.2017 (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung (x) Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat der Gemeinde Weilerswist nimmt die der Vorlage V 66/2016 – 1. Ergänzung beigefügte Kalkulation der Abwassergebühren (Anlage 1) zur Kenntnis und beschließt die 1. Nachtragssatzung vom __.12.2017 zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Weilerswist vom 19.12.2016 in der als Anlage 2 der der V_66/2016 1. Ergänzung beigefügten Fassung. Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Grundlage für die Neukalkulation der Abwassergebühren ist neben den Kostenpositionen für das Haushaltsjahr 2018 auch der Rechnungsabschluss des Haushaltsjahres 2016. Für das Rechnungsjahr 2016 waren Gesamtkosten in Höhe von 4.195.192,90 € prognostiziert. Leider hat sich bei der Aufteilung der Personalkosten ein Formelfehler ergeben, so dass anstatt der prognostizierten 208.311,00 € nur 65.249,66 € für die Berechnung der Kanalbenutzungsgebühren zugrunde gelegt wurden. Hierdurch entsteht ein Fehlbedarf von 143.061,34 EUR. Tatsächlich hätten Gesamtkosten also 4.338.254,24 € betragen. Darüber hinaus ergeben sich Mehrausgaben gegenüber der Gebührenkalkulation von 42.858,87 €. Weiterhin errechnet sich aus den tatsächlichen Einnahmen in Höhe von 4.295.606,66 € insbesondere aufgrund des erhöhten Frischwasserverbrauches für das Rechnungsjahr 2016 eine Überde- 1. Nachtragssatzung vom __.12.2017 zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Weilerswist vom 19.12.16 Seite 2 von 3 ckung in Höhe von 106.006,66 €, da hier ursprünglich Einnahmen in Höhe von 4.189.600,00 € prognostiziert waren. Weiter hat die Gemeinde Weilerswist für 2016 eine einmalige „Abwassergebührenhilfe“ in Höhe von 91.137,00 € erhalten. Somit ergibt sich für das Rechnungsjahr 2016 insgesamt eine Überdeckung in Höhe von 11.223,45 €, die in die Kalkulation der „Abwassergebühr 2018“ mit einfließt. Ebenso wurden bei der vorliegenden Kalkulation im Anlagevermögen für die Jahre 2017/2018 die zurzeit im Bau befindlichen Projekte Jünkerather Straße mit 1.200.000,00 €, Kölner Straße mit anteilig 1.000.000,00 € sowie Schwarzmaar, Horchheim, Maarweg u. „Lidl“ mit je 300.000,00 € und 1.500.000,00 € für Investitionen gem. Abwasserbeseitigungskonzept (z. B. Ottenheim) mit berücksichtigt, da diese auch im Jahr 2017 bzw. 2018 aktiviert werden. Nach derzeitigem Stand der Abwassergebühren für das Jahr 2017 und der weitgehend abgeschlossenen Bebauung in „Weilerswist Süd“ werden 765.000 m³ anrechenbare Frischwassermenge für die Schmutzwassergebührenkalkulation zugrunde gelegt. Für die Niederschlagswassergebühr wird eine voraussichtliche abflusswirksame Fläche von 2.250.000 m² zugrunde gelegt. Aus der Prognose für das Jahr 2018 hinsichtlich der Gesamtkosten für die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung errechnen sich somit folgende Gebührensätze: Schmutzwassergebühr: Niederschlagswassergebühr: 3,42 € 0,84 € Die Bürgermeisterin empfiehlt, die vorgelegte 1. Nachtragssatzung vom __.12.2017 zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Weilerswist vom 19.12.2016 zu beschließen. Anlage 1: Anlage 2: Gebührenkalkulation Gebührensatzung 1. Nachtragssatzung vom __.12.2017 zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Weilerswist vom 19.12.16 Seite 3 von 3 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 01.12.2017 Aufgestellt Mitunterzeichner Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)