Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
182 kB
Datum
08.06.2017
Erstellt
30.05.17, 18:02
Aktualisiert
30.11.17, 16:30
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_34/2017
Geschäftszeichen
AZ.:
Termin Beschlusskontrolle:
FB 3
40 30 10
31.12.2017
Betreff
Umgestaltung Schulhof Grundschulverbund Erft-Swist, Hauptstandort
Weilerswist
Adressat
Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales
Beratungsfolge
Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
08.06.2017
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales beschließt, die Umgestaltung des Schulhofs des
Grundschulverbundes Erft-Swist, Hauptstandort Weilerswist, gemäß des Planungsentwurfes der
Garten- und Landschaftsarchitekten Dalhaus und Engelmayer umzusetzen und die Tätigkeiten
auszuschreiben.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
In der Sitzung des Gemeinderates am 12.09.2016 hat der Leiter des Grundschulverbundes ErftSwist, Herr Müller-Schönborn, die neue pädagogische Konzeption der OGS erläutert.
Da es am Hauptstandort Weilerswist ohne bauliche Erweiterungen möglich ist, allen Kindern einen
Platz in der OGS zur Verfügung zu stellen, ist in der Konzeption vorgesehen, das pädagogische
Angebot und damit auch die Qualität der Betreuung zu verbessern.
Hierzu ist eine Umgestaltung des Schulhofs vorgesehen. Die Planung hierzu wird in der Sitzung
durch die Garten- und Landschaftsarchitekten Dalhaus und Engelmayer vorgestellt.
Die Investitionssumme ist bereits im Haushalt 2017 enthalten. Zudem ist eine Förderung aus dem
Programm „Gute Schule 2020“ vorgesehen. Damit mit der Umgestaltung zeitnah begonnen werden kann, wird vorgeschlagen, die Tätigkeiten auszuschreiben und die Investition zunächst aus
dem Gemeindehaushalt zu tätigen. Im Rahmen des Programms „Gute Schule 2020“ erfolgt hierzu
dann eine Förderung entsprechend der Konzeption unter TOP 10.
Umgestaltung Schulhof Grundschulverbund Erft-Swist, Hauptstandort Weilerswist
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HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
250.000 €
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
nein
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 19.05.2017
Aufgestellt
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)