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Beschlussvorlage (Erlass einer neuen Abfallgebührensatzung für die Gemeinde Weilerswist ab 01.01.2018)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
181 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
27.11.17, 18:01
Aktualisiert
27.11.17, 18:01
Beschlussvorlage (Erlass einer neuen Abfallgebührensatzung für die Gemeinde Weilerswist ab 01.01.2018) Beschlussvorlage (Erlass einer neuen Abfallgebührensatzung für die Gemeinde Weilerswist ab 01.01.2018)

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GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_59/2017 Geschäftszeichen AZ.: Termin Beschlusskontrolle: FB 6 70 20 01 Betreff Erlass einer neuen Abfallgebührensatzung für die Gemeinde Weilerswist ab 01.01.2018 Adressat Rat der Gemeinde Weilerswist Beratungsfolge Ausschuss für Abwasserbeseitigung und 06.12.2017 Entsorgung Rat der Gemeinde Weilerswist (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 14.12.2017 () Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat der Gemeinde Weilerswist nimmt die der Vorlage V_59/2017 beigefügten Kalkulation der Abfallgebühren (Anlage 2) zur Kenntnis und beschließt den Erlass der der Vorlage V 59/2017 beigefügten Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Weilerswist (Anlage 1) Abstimmergebnis: PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Die Neukalkulation der Abfallgebühren für das Jahr 2018 berücksichtigt, dass der Kreis Euskirchen seine Gebühren für das Jahr 2018 nicht erhöht und die Firma Schönmackers keine Preiserhöhung geltend macht. Weiter wurde der Gebührenüberschuss in Höhe von 21.350,00 EUR aus dem Jahr 2016 mit berücksichtigt, so dass die Restabfallgebühren um ca. 3 % und die Bioabfallgebühren um ca. 0,5 % gesenkt werden können. Die Bürgermeisterin empfiehlt daher, die beigefügte Abfallgebührensatzung zu beschließen. Erlass einer neuen Abfallgebührensatzung für die Gemeinde Weilerswist ab 01.01.2018 Seite 2 von 2 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein 53537100 Abfallwirtschaft nicht relevant 53919 Weilerswist, den 27.11.2017 Aufgestellt Bobrowski Mitunterzeichner Reichwaldt Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)