Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
181 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
27.11.17, 18:01
Aktualisiert
27.11.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_59/2017
Geschäftszeichen
AZ.:
Termin Beschlusskontrolle:
FB 6
70 20 01
Betreff
Erlass einer neuen Abfallgebührensatzung für die Gemeinde Weilerswist ab 01.01.2018
Adressat
Rat der Gemeinde Weilerswist
Beratungsfolge
Ausschuss für Abwasserbeseitigung und 06.12.2017
Entsorgung
Rat der Gemeinde Weilerswist
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
14.12.2017
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Rat der Gemeinde Weilerswist nimmt die der Vorlage V_59/2017 beigefügten Kalkulation der
Abfallgebühren (Anlage 2) zur Kenntnis und beschließt den Erlass der der Vorlage V 59/2017 beigefügten Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Weilerswist (Anlage 1)
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Die Neukalkulation der Abfallgebühren für das Jahr 2018 berücksichtigt, dass der Kreis Euskirchen
seine Gebühren für das Jahr 2018 nicht erhöht und die Firma Schönmackers keine Preiserhöhung
geltend macht. Weiter wurde der Gebührenüberschuss in Höhe von 21.350,00 EUR aus dem Jahr
2016 mit berücksichtigt, so dass die Restabfallgebühren um ca. 3 % und die Bioabfallgebühren um
ca. 0,5 % gesenkt werden können.
Die Bürgermeisterin empfiehlt daher, die beigefügte Abfallgebührensatzung zu beschließen.
Erlass einer neuen Abfallgebührensatzung für die Gemeinde Weilerswist ab 01.01.2018
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HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
53537100 Abfallwirtschaft
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 27.11.2017
Aufgestellt
Bobrowski
Mitunterzeichner
Reichwaldt
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)