Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
184 kB
Datum
12.10.2017
Erstellt
02.10.17, 18:02
Aktualisiert
02.10.17, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_48/2017
Geschäftszeichen
AZ.:
Termin Beschlusskontrolle:
FB 2
Betreff
Jahresabschluss zum 31.12.2015
Adressat
Rat der Gemeinde Weilerswist
Beratungsfolge
Rat der Gemeinde Weilerswist
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
12.10.2017
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Gemeinderat nimmt den Jahresabschluss zum 31.12.2015 zur Kenntnis und verweist ihn zur
Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Abstimmergebnis:
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Nach § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bzw. § 37
der Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Gemeindehaushaltsverordnung NRW - GemHVO NRW) ist zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres
ein Jahresabschluss aufzustellen. Hierin ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen.
Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.
Der Jahresabschluss besteht aus
• der Ergebnisrechnung,
• der Finanzrechnung,
• den Teilrechnungen,
• der Bilanz,
• dem Anhang.
Außerdem ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen.
Der Entwurf des Jahresabschlusses wird nach § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer aufgestellt
und der Bürgermeisterin zur Bestätigung vorgelegt. Die Bürgermeisterin leitet den von ihr bestätig-
Jahresabschluss zum 31.12.2015
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ten Entwurf grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Gemeindrat zur Feststellung zu.
Der Jahresabschluss ist nach § 95 Abs. 3 i.V.m. § 101 Abs. 1 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen und daher formal vom Rat an diesen Ausschuss zu verweisen.
Nach erfolgter Prüfung und Vorberatung im Rechnungsprüfungsausschuss wird der Jahresabschluss durch den Gemeinderat festgestellt und die Verwendung des Überschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages beschlossen. Ebenso ist über die Entlastung der Bürgermeisterin
zu beschließen.
Wegen seines Umfangs wird der Entwurf des gesamten Jahresabschlusses 2015 den Fraktionen
separat zugeleitet. Dieser Vorlage sind als Anlagen daher nur die Bilanz sowie die Ergebnis- und
die Finanzrechnung beigefügt.
Jahresabschluss zum 31.12.2015
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HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 29.09.2017
Aufgestellt
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)