Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
186 kB
Datum
12.10.2017
Erstellt
02.10.17, 18:02
Aktualisiert
02.10.17, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
M_6/2015 1. Ergänzung
Geschäftszeichen
AZ.:
Termin Beschlusskontrolle:
FB 6
61 28 02
Betreff
Quarzsand- und Quarzkiestagebau Sandersmaar
Rahmenbetriebsplan mit UVP gem. § 52 Abs. 2a BBergG für die Erweiterung des Quarzsand- und Quarzkiestagebaus "Sandersmaar"
Hier: Verkehrslärmprognose und Ergänzung/Überarbeitung der Antragsunterlagen
Adressat
Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur
Beratungsfolge
Rat der Gemeinde Weilerswist
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
12.10.2017
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Die Bürgermeisterin wird beauftragt folgende Stellungnahme an die Bezirksregierung Arnsberg als
federführende Gemeinde bei der Zulassung des Rahmenbetriebsplanes zu übermitteln:
„Auch wenn nach TA Lärm Ziffer 7.4 aufgrund der Entfernung der nächsten Hofstelle von mehr als
500 m Wegstrecke keine Erfordernis für eine Verkehrslärmprognose besteht, war die vorgelegte
Verkehrslärmprognose vom Antragsteller zu erstellen.
Für das Jahr 2031 wurde prognostiziert, dass die Beurteilungspegel der Verkehrslärmschutzverordnung um 4 dB erhöht werden. Zur Reduzierung der Verkehrsgeräusche um 2 dB schlägt der
Gutachter vor, die Fahrer der LKW-Transporte per Betriebsanweisung zur Fahrt nur mit 30 km/h
durch die Ortslagen anzuhalten. Diese Betriebsanweisung gäbe es nach Aussage des Gutachtens
bereits heute auf freiwilliger Basis.
Die Gemeinde Weilerswist sieht dies nicht als ausreichenden Lärmschutz für Ihre Bevölkerung in
den Orten Schwarzmaar und Müggenhausen. Bereits heute gibt es aufgrund des Ausbauzustandes der K3 und der Dichte der Häuser zu der befahrenen Straße massive Proteste gegen den bestehenden Verkehrslärm.
Die prognostizierte Steigerung des Verkehrslärms ist nicht weiter zumutbar, zumal auch die vorgeschlagene Reduzierung der Geschwindigkeiten per Betriebsanweisung zwar löblich ist, aber nicht
geprüft und ordnungsrechtlich durchgesetzt werden kann. Auch im Falle der konsequenten Befolgung der Betriebsanweisung würde ausweislich der im Gutachten vorgestellten Beurteilungspegel
nach Tabelle 5 weiterhin an in weiten Teilen der Orte (Messpunkte Vernicher Str. 18 bis Rheinbacher Str. 37) der Schallimmissionsgrenzwert von 64 DB(A) immer noch überschritten.“
Abstimmergebnis:
Quarzsand- und Quarzkiestagebau Sandersmaar
Rahmenbetriebsplan mit UVP gem. § 52 Abs. 2a BBergG für die Erweiterung des Quarzsandund Quarzkiestagebaus "Sandersmaar"
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PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Mit Datum 14.08.2017 hat der Antragsteller der Bezirksregierung Arnsberg seine Antragsunterlagen über eine Verkehrslärmprognose ergänzt. Die Bürgermeisterin wurde von der Bezirksregierung Arnsberg gebeten, hierzu Stellung zu nehmen. Der Vorschlag der Bürgermeisterin ist als Beschlussvorschlag ausformuliert.
Andere Änderungen der Antrages auf Zulassung des Rahmenbetriebsplanes –Grundantrag ausführlich beschrieben in M_6/2015- betrafen die Änderungen der Geltungszeiträume der Hauptbetriebspläne von 4 Jahren statt vorher 5 Jahren, was Auswirkungen auf dem Zuschnitt der Abschnitte für Gewinnung, Verkippung und Rekultivierung hat.
Die vollständigen Änderungen der Antragsunterlagen können im FB 06 eingesehen werden.
HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
nein
€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
durchgeführt
ja
nein
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 29.09.2017
Aufgestellt
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)