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Beschlussvorlage (Quarzsand- und Quarzkiestagebau Sandersmaar Rahmenbetriebsplan mit UVP gem. § 52 Abs.2a BBergG für die Erweiterung des Quarzsand- und Quarzkiestagebaus "Sandersmaar" hier: Ergänzung der Antragsunterlagen und Verkehrslärmprognose)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
186 kB
Datum
12.10.2017
Erstellt
02.10.17, 18:02
Aktualisiert
02.10.17, 18:02
Beschlussvorlage (Quarzsand- und Quarzkiestagebau Sandersmaar
Rahmenbetriebsplan mit UVP gem. § 52 Abs.2a BBergG für die Erweiterung des Quarzsand- und Quarzkiestagebaus "Sandersmaar" 
hier: Ergänzung der Antragsunterlagen und Verkehrslärmprognose) Beschlussvorlage (Quarzsand- und Quarzkiestagebau Sandersmaar
Rahmenbetriebsplan mit UVP gem. § 52 Abs.2a BBergG für die Erweiterung des Quarzsand- und Quarzkiestagebaus "Sandersmaar" 
hier: Ergänzung der Antragsunterlagen und Verkehrslärmprognose)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. M_6/2015 1. Ergänzung Geschäftszeichen AZ.: Termin Beschlusskontrolle: FB 6 61 28 02 Betreff Quarzsand- und Quarzkiestagebau Sandersmaar Rahmenbetriebsplan mit UVP gem. § 52 Abs. 2a BBergG für die Erweiterung des Quarzsand- und Quarzkiestagebaus "Sandersmaar" Hier: Verkehrslärmprognose und Ergänzung/Überarbeitung der Antragsunterlagen Adressat Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur Beratungsfolge Rat der Gemeinde Weilerswist (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung 12.10.2017 () Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: Die Bürgermeisterin wird beauftragt folgende Stellungnahme an die Bezirksregierung Arnsberg als federführende Gemeinde bei der Zulassung des Rahmenbetriebsplanes zu übermitteln: „Auch wenn nach TA Lärm Ziffer 7.4 aufgrund der Entfernung der nächsten Hofstelle von mehr als 500 m Wegstrecke keine Erfordernis für eine Verkehrslärmprognose besteht, war die vorgelegte Verkehrslärmprognose vom Antragsteller zu erstellen. Für das Jahr 2031 wurde prognostiziert, dass die Beurteilungspegel der Verkehrslärmschutzverordnung um 4 dB erhöht werden. Zur Reduzierung der Verkehrsgeräusche um 2 dB schlägt der Gutachter vor, die Fahrer der LKW-Transporte per Betriebsanweisung zur Fahrt nur mit 30 km/h durch die Ortslagen anzuhalten. Diese Betriebsanweisung gäbe es nach Aussage des Gutachtens bereits heute auf freiwilliger Basis. Die Gemeinde Weilerswist sieht dies nicht als ausreichenden Lärmschutz für Ihre Bevölkerung in den Orten Schwarzmaar und Müggenhausen. Bereits heute gibt es aufgrund des Ausbauzustandes der K3 und der Dichte der Häuser zu der befahrenen Straße massive Proteste gegen den bestehenden Verkehrslärm. Die prognostizierte Steigerung des Verkehrslärms ist nicht weiter zumutbar, zumal auch die vorgeschlagene Reduzierung der Geschwindigkeiten per Betriebsanweisung zwar löblich ist, aber nicht geprüft und ordnungsrechtlich durchgesetzt werden kann. Auch im Falle der konsequenten Befolgung der Betriebsanweisung würde ausweislich der im Gutachten vorgestellten Beurteilungspegel nach Tabelle 5 weiterhin an in weiten Teilen der Orte (Messpunkte Vernicher Str. 18 bis Rheinbacher Str. 37) der Schallimmissionsgrenzwert von 64 DB(A) immer noch überschritten.“ Abstimmergebnis: Quarzsand- und Quarzkiestagebau Sandersmaar Rahmenbetriebsplan mit UVP gem. § 52 Abs. 2a BBergG für die Erweiterung des Quarzsandund Quarzkiestagebaus "Sandersmaar" Seite 2 von 2 PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Mit Datum 14.08.2017 hat der Antragsteller der Bezirksregierung Arnsberg seine Antragsunterlagen über eine Verkehrslärmprognose ergänzt. Die Bürgermeisterin wurde von der Bezirksregierung Arnsberg gebeten, hierzu Stellung zu nehmen. Der Vorschlag der Bürgermeisterin ist als Beschlussvorschlag ausformuliert. Andere Änderungen der Antrages auf Zulassung des Rahmenbetriebsplanes –Grundantrag ausführlich beschrieben in M_6/2015- betrafen die Änderungen der Geltungszeiträume der Hauptbetriebspläne von 4 Jahren statt vorher 5 Jahren, was Auswirkungen auf dem Zuschnitt der Abschnitte für Gewinnung, Verkippung und Rekultivierung hat. Die vollständigen Änderungen der Antragsunterlagen können im FB 06 eingesehen werden. HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja nein € Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check durchgeführt ja nein nicht relevant 53919 Weilerswist, den 29.09.2017 Aufgestellt Mitunterzeichner Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)