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Beschlussvorlage (Anlage 1 - BP 72 - 7. Änderung Abwägung Stellungnahmen 3(2)_4(2))

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
73 kB
Datum
12.10.2017
Erstellt
19.09.17, 18:02
Aktualisiert
19.09.17, 18:02
Beschlussvorlage (Anlage 1 - BP 72 - 7. Änderung Abwägung Stellungnahmen 3(2)_4(2)) Beschlussvorlage (Anlage 1 - BP 72 - 7. Änderung Abwägung Stellungnahmen 3(2)_4(2))

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Inhalt der Datei

1 Gemeinde Weilerswist Bebauungsplan Nr. 72 – 7. Änderung Auswertung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB), in der Zeit vom 10.05.2017 bis 14.06.2017 einschließlich und der mit Schreiben vom 09.05.2017 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB. A. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung Während der öffentlichen Auslegung wurden von Bürgerinnen und Bürgern keine Stellungnahmen eingereicht. B. Ergebnis der Behörden- und TÖB-Beteiligung 1. Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, 52349 Düren, Schreiben vom 02.06.2017 Rütger-von-Scheven-Straße 44, Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme: Aus landwirtschaftlicher Sicht bestehen keine Bedenken. Beschlussvorschlag der Bürgermeisterin: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 2. Kreis Euskirchen, Abt. 60.13 Kreisentwicklung und Planung, 53877 Euskirchen, Schreiben vom 06.06.2017 Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme: Seitens des Kreises Euskirchen bestehen gegen die Änderung des Bebauungsplanes keine grundsätzlichen Bedenken. Beschlussvorschlag der Bürgermeisterin: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 3. NABU Kreisverband Euskirchen e.V., 53925 Kall, Schreiben vom 14.06.2017 Wesentlicher Inhalt der Stellungnahme: Gegen die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 72 werden keine Einwendungen erhoben. Es wird darauf hingewiesen, dass Artenschutzmaßnahmen für in Gebäuden brütenden Tierarten berücksichtigt werden sollten. Die Bepflanzung von Freiflächen im Bebauungsplan bzw. von Gärten sollte mit einheimischen Pflanzen vorgenommen werden. Darüber hinaus ist die Flächenversiegelung (auch Steingärten!) auf ein Minimum zu beschränken. 2 Beschlussvorschlag der Bürgermeisterin: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Weitergehende Festsetzungen im Bebauungsplan sind im Zusammenhang mit den genannten Hinweisen nicht erforderlich. Weilerswist, 19. Juli 2017