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Beschlussvorlage (Anlage 2 : BP72-7.Änderung Textteil § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
157 kB
Datum
12.10.2017
Erstellt
19.09.17, 18:02
Aktualisiert
19.09.17, 18:02
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Stadtplanung Pütz Gemeinde Weilerswist, Weilerswist Ort Textteil zum Bebauungsplan Nr. 72 - 7. Änderung Stand: 19.07.2017 - Satzungsbeschluss 1 Gemeinde Weilerswist – Weilerswist Ort Bebauungsplan Nr. 72 – 7. Änderung TEXTTEIL ZUM BEBAUUNGSPLAN A PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1Nr. 722) geändert worden ist, die Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert am 11.06.2013 (BGBI. I S. 1548), die Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert am 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) i.d.F. der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert am 20.05.2014 (GV. NRW. S. 294) sowie die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert am 03.02.2015 (GV. NRW. S. 208), jeweils in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung. 1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB) 1.1 Allgemeine Wohngebiete (WA) Im "Allgemeinen Wohngebiet" (WA 1 und WA 2) sind alle unter § 4 (3) Baunutzungsverordnung (BauNVO) genannten ausnahmsweise zulässigen Nutzungen Nr. 1 Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Nr. 2 sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Nr. 3 Anlagen für Verwaltungen, Nr. 4 Gartenbaubetriebe und Nr. 5 Tankstellen gem. § 1 (6) BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplans und somit nicht zulässig. 2. Höhe baulicher Anlagen (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 (2) und 18 (1) BauNVO) Bei den Gebäuden im Plangebiet ist die maximale Gebäudehöhe auf 9,5 m über der Bezugshöhe festgesetzt. Die maximale Gebäudehöhe bezieht sich auf die vorhandene Fahrbahnoberfläche der dem Baugrundstück erschließungstechnisch zugeordneten öffentlichen Verkehrsfläche. 3. Bauweise (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 BauNVO) Innerhalb des WA 1 - Bereichs ist gemäß § 22 (4) BauNVO die abweichende (a) Bauweise festgesetzt. Hier sind Gebäudelängen über 50 m zulässig. Stadtplanung Pütz Gemeinde Weilerswist, Weilerswist Ort Textteil zum Bebauungsplan Nr. 72 - 7. Änderung Stand: 19.07.2017 - Satzungsbeschluss 2 4. Garagen, Stellplätze, Carports und Nebenanlagen (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB i.V.m. §§ 12 und 14 BauNVO) Garagen, Stellplätze, überdachte Stellplätze (Carport) und Nebenanlagen sind ausnahmsweise auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Garagen müssen im Bereich der Zufahrt einen Abstand von mindestens 5 m zur Straßenbegrenzungslinie einhalten. B KENNZEICHNUNG (§ 9 (5) Nr. 1 BauGB) Das Plangebiet befindet sich in Erdbebenzone 2 in der Untergrundklasse T, gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1:350.000, Bundesland Nordrhein-Westfalen (Juni 2006); Karte zur DIN 4149. In der DIN 4149 (Bauten in deutschen Erdbebengebieten, Ausgabe April 2005, zu erwerben beim Beuth-Verlag GmbH, Berlin) sind die entsprechenden bautechnischen Maßnahmen aufgeführt. Diese sind zu berücksichtigen. C BAUORDNUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (gemäß § 9 (4) BauGB i.V.m. § 88 (4) BauO NRW) 1. Dachformen, Dachneigungen Innerhalb der "Allgemeinen Wohngebiete" (WA 1 und WA 2) sind bei den Gebäuden alle Dachformen mit Dachneigungen von 0° – 40° zulässig. D HINWEISE 1. Bodendenkmale Es wird auf die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NRW (DSchG NRW) und hier insbesondere auf die §§ 15 und 16 DSchG hingewiesen. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde Weilerswist als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 2. Bodenschutz Der im Plangebiet vorhandene humose belebte Oberboden ist gemäß § 202 BauGB zum Schutz des Mutterbodens und gemäß DIN 18915 (Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten, Ausgabe August Stadtplanung Pütz Gemeinde Weilerswist, Weilerswist Ort Textteil zum Bebauungsplan Nr. 72 - 7. Änderung Stand: 19.07.2017 - Satzungsbeschluss 3 2002, zu erwerben beim Beuth-Verlag GmbH, Berlin) von Bau- und Betriebsflächen gesondert abzutragen, zu sichern und zur späteren Wiederverwendung zu lagern und als kulturfähiges Material zur Anlage von Strauch- und Baumvegetation wieder aufzubringen. Sollten im Zuge der Baumaßnahmen vor Ort schädliche Bodenveränderungen festgestellt werden, ist die Untere Bodenschutzbehörde nach § 2 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) unverzüglich zu informieren. 3. Grundwasser Das Plangebiet befindet sich im Bereich der Grundwasserabsenkung für den rheinischen Braunkohlenbergbau. In Folge der bergmännischen Sümpfung kommt es zu Grundwasserabsenkungen bzw. zu Druckentspannungen der Grundwasserleiter, so dass während der Betriebszeit der rheinischen Braunkohlentagebaue sümpfungsbedingte Bodenbewegungen auftreten, die u.a. zu Senkungen und zur Schiefstellung der Geländeoberfläche führen können. Bei den anstehenden Planungen sollte daher berücksichtigt werden, dass die Grundwasserabsenkungen noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung durch steigende Grundwasserstände im Planungsgebiet ist nicht auszuschließen. Nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen wird sich ein Grundwasseranstieg einstellen, der erneut Bodenbewegungen zur Folge haben kann. 4. Wasserschutzgebiet Das gesamte Plangebiet liegt innerhalb der Zone III B des geplanten Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage ErftstadtDirmerzheim. Siehe hierzu in der Begründung unter Punkt 5.9. 5. Kampfmittelfunde Bei Kampfmittelfunden im Plangebiet während der Erd-/Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW Rheinland bei der Bez.Reg. Düsseldorf, Außenstelle Köln, Tel.: 0221-2292595 zu verständigen. 6. Niederschlagswasserbeseitigung Das anfallende Niederschlagswasser wird gemäß § 51a LWG in zentralen Versickerungsbecken innerhalb der öffentlichen Grünfläche entlang des östlichen Siedlungsrandes von "Weilerswist Süd" versickert. 7. DIN-Vorschriften DIN-Vorschriften, auf die in diesem Textteil zur 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 72 verwiesen wird, finden jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung Anwendung. Sie werden in der Gemeindeverwaltung Weilerswist, im Fachbereich Planen und Bauen, Bonner Straße 29, 53919 Weilerswist, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten. Stadtplanung Pütz Gemeinde Weilerswist, Weilerswist Ort Textteil zum Bebauungsplan Nr. 72 - 7. Änderung Stand: 19.07.2017 - Satzungsbeschluss 4 8. Aufhebung bisheriger Festsetzungen Mit der Rechtsverbindlichkeit dieser 7. Bebauungsplanänderung treten Teile der rechtsverbindlichen 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 72, den Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 72 betreffend, außer Kraft.