Daten
Kommune
Weilerswist
Größe
193 kB
Datum
12.10.2017
Erstellt
19.09.17, 18:02
Aktualisiert
19.09.17, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE WEILERSWIST
DIE BÜRGERMEISTERIN
BESCHLUSSVORLAGE
Drucksachen Nr.
V_17/2017 1. Ergänzung
Geschäftszeichen
AZ.:
Termin Beschlusskontrolle:
FB 6
61 26 09:072 7. Änderung
28.11.2017
Betreff
7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 72 der Gemeinde Weilerswist im
Bereich Weilerswist Süd, Bernhard-Thywissen-Straße; 1. Entscheidung über das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 des Baugesetzbuchs; 2 Satzungsbeschluss
Adressat
Rat der Gemeinde Weilerswist
Beratungsfolge
Ausschuss für Gemeindeentwicklung
und Infrastruktur
28.09.2017
Rat der Gemeinde Weilerswist
12.10.2017
(X) öffentliche Sitzung
() nichtöffentliche Sitzung
() Anlage(n)
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1.
Entscheidung über das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 des
Baugesetzbuchs
Der Rat der Gemeinde Weilerswist prüft und bewertet die vorgebrachten Anregungen und stimmt
den Beschlussvorschlägen der Bürgermeisterin, die der Vorlage V 17/2017 – 1. Ergänzung als
Anlage 1 beigefügt sind, zu.
Abstimmungsergebnis:
2.
Satzungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 72 der
Gemeinde Weilerswist in der in der Sitzung vorliegenden Form entsprechend der unter 1. beschlossenen Abwägungen als Satzung.
Die Planunterlagen liegen dieser Vorlage V 17/2017 – 1. Ergänzung als Anlage 2 (Begründung,
Textteil, Planzeichnung) bei.
Abstimmergebnis:
7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 72 der Gemeinde Weilerswist im Bereich Weilerswist Süd,
Bernhard-Thywissen-Straße; 1. Entscheidung über das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz
2 und § 4 Absatz 2 des Baugesetzbuchs; 2 Satzungsbeschluss
Seite 2 von 3
PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 09.02.2017 beschlossen, zur Erweiterung des Platzangebots der
Kindertagesstätten in Weilerswist Süd an der Bernhard-Thywissen-Straße eine viergruppige Kindertagesstätte in Modulbauweise analog zur Ausführung in der Bertha-Benz-Straße zu errichten.
Der ausgewählte Standort liegt im Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 72 der Gemeinde Weilerswist. Zur Realisierung dieses Vorhabens sind durch eine Bebauungsplanänderung die Festsetzung
der geschlossenen Bauweise sowie die einer überbaubaren Fläche erforderlich. Zudem wird auf
der Ostseite der Bernhard-Thywissen-Straße ein Parkstreifen zur Queraufstellung ausgewiesen,
um dem enormen Parkplatzbedarf in diesem Quartier gerecht zu werden.
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur hat daher in seiner Sitzung am
30.03.2017 den Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 72 und zur Einleitung des vereinfachten Verfahrens gefasst.
Die ebenfalls in dieser Sitzung beschlossene Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2
BauGB wurde durch einmonatige Offenlage der Planunterlagen vom 10.05.2017 bis 14.06.2017
durchgeführt. Die gemäß § 4 Absatz 2 BauGB vorgeschriebene Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte durch Anschreiben vom 09.05.2017 (einmonatige
Frist zur Stellungnahme nach Anschreiben).
Die vorgebrachten Anregungen sind in der dieser Vorlage beigefügten Anlage 1 zusammengefasst. Die Bürgermeisterin schlägt vor, wie in den Beschlussvorschlägen der Anlage 1 dieser Vorlage aufgeführt, zu den Anregungen entsprechend des Vorschlags des Städteplaners Stellung zu
nehmen und den Satzungsbeschluss zu den dieser Vorlage beigefügten Planunterlagen (Anlage 2)
zu fassen.
Kopien der in der Anlage 1 zusammengefassten Anregungen werden den Fraktionen vor der Ausschusssitzung zur Verfügung gestellt.
Anlage 1: Abwägungsentscheidung
Anlage 2: Planunterlagen (Begründung, Textteil, Planzeichnung)
7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 72 der Gemeinde Weilerswist im Bereich Weilerswist Süd,
Bernhard-Thywissen-Straße; 1. Entscheidung über das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz
2 und § 4 Absatz 2 des Baugesetzbuchs; 2 Satzungsbeschluss
Seite 3 von 3
HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
ja
ca. 3.000,00€
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon:
im Haushalt des laufenden Jahres
€
in den Haushalten der folgenden Jahre
- erstes Folgejahr
€
- zweites Folgejahr
€
- drittes Folgejahr
€
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt / Kostenstelle / Sachkonto:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Demografie-Check
nein
durchgeführt
ja
nein
über Treuhandkonto
nicht relevant
53919 Weilerswist, den 31.08.2017
Aufgestellt
Mitunterzeichner
Bürgermeisterin
Beigeordneter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)