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Beschlussvorlage (7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 72 der Gemeinde Weilerswist im Bereich Weilerswist Süd, Bernhard-Thywissen-Straße; 1. Entscheidung über das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 des Baugesetzbuchs; 2. Satzungsbeschluss )

Daten

Kommune
Weilerswist
Größe
193 kB
Datum
12.10.2017
Erstellt
19.09.17, 18:02
Aktualisiert
19.09.17, 18:02
Beschlussvorlage (7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 72 der Gemeinde Weilerswist im Bereich Weilerswist Süd, Bernhard-Thywissen-Straße; 1. Entscheidung über das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 des Baugesetzbuchs; 2. Satzungsbeschluss
) Beschlussvorlage (7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 72 der Gemeinde Weilerswist im Bereich Weilerswist Süd, Bernhard-Thywissen-Straße; 1. Entscheidung über das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 des Baugesetzbuchs; 2. Satzungsbeschluss
) Beschlussvorlage (7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 72 der Gemeinde Weilerswist im Bereich Weilerswist Süd, Bernhard-Thywissen-Straße; 1. Entscheidung über das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 des Baugesetzbuchs; 2. Satzungsbeschluss
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Inhalt der Datei

GEMEINDE WEILERSWIST DIE BÜRGERMEISTERIN BESCHLUSSVORLAGE Drucksachen Nr. V_17/2017 1. Ergänzung Geschäftszeichen AZ.: Termin Beschlusskontrolle: FB 6 61 26 09:072 7. Änderung 28.11.2017 Betreff 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 72 der Gemeinde Weilerswist im Bereich Weilerswist Süd, Bernhard-Thywissen-Straße; 1. Entscheidung über das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 des Baugesetzbuchs; 2 Satzungsbeschluss Adressat Rat der Gemeinde Weilerswist Beratungsfolge Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur 28.09.2017 Rat der Gemeinde Weilerswist 12.10.2017 (X) öffentliche Sitzung () nichtöffentliche Sitzung () Anlage(n) BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Entscheidung über das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 des Baugesetzbuchs Der Rat der Gemeinde Weilerswist prüft und bewertet die vorgebrachten Anregungen und stimmt den Beschlussvorschlägen der Bürgermeisterin, die der Vorlage V 17/2017 – 1. Ergänzung als Anlage 1 beigefügt sind, zu. Abstimmungsergebnis: 2. Satzungsbeschluss Der Rat der Gemeinde Weilerswist beschließt die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 72 der Gemeinde Weilerswist in der in der Sitzung vorliegenden Form entsprechend der unter 1. beschlossenen Abwägungen als Satzung. Die Planunterlagen liegen dieser Vorlage V 17/2017 – 1. Ergänzung als Anlage 2 (Begründung, Textteil, Planzeichnung) bei. Abstimmergebnis: 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 72 der Gemeinde Weilerswist im Bereich Weilerswist Süd, Bernhard-Thywissen-Straße; 1. Entscheidung über das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 des Baugesetzbuchs; 2 Satzungsbeschluss Seite 2 von 3 PROBLEMBESCHREIBUNG/BEGRÜNDUNG: Der Rat hat in seiner Sitzung am 09.02.2017 beschlossen, zur Erweiterung des Platzangebots der Kindertagesstätten in Weilerswist Süd an der Bernhard-Thywissen-Straße eine viergruppige Kindertagesstätte in Modulbauweise analog zur Ausführung in der Bertha-Benz-Straße zu errichten. Der ausgewählte Standort liegt im Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 72 der Gemeinde Weilerswist. Zur Realisierung dieses Vorhabens sind durch eine Bebauungsplanänderung die Festsetzung der geschlossenen Bauweise sowie die einer überbaubaren Fläche erforderlich. Zudem wird auf der Ostseite der Bernhard-Thywissen-Straße ein Parkstreifen zur Queraufstellung ausgewiesen, um dem enormen Parkplatzbedarf in diesem Quartier gerecht zu werden. Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur hat daher in seiner Sitzung am 30.03.2017 den Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 72 und zur Einleitung des vereinfachten Verfahrens gefasst. Die ebenfalls in dieser Sitzung beschlossene Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wurde durch einmonatige Offenlage der Planunterlagen vom 10.05.2017 bis 14.06.2017 durchgeführt. Die gemäß § 4 Absatz 2 BauGB vorgeschriebene Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte durch Anschreiben vom 09.05.2017 (einmonatige Frist zur Stellungnahme nach Anschreiben). Die vorgebrachten Anregungen sind in der dieser Vorlage beigefügten Anlage 1 zusammengefasst. Die Bürgermeisterin schlägt vor, wie in den Beschlussvorschlägen der Anlage 1 dieser Vorlage aufgeführt, zu den Anregungen entsprechend des Vorschlags des Städteplaners Stellung zu nehmen und den Satzungsbeschluss zu den dieser Vorlage beigefügten Planunterlagen (Anlage 2) zu fassen. Kopien der in der Anlage 1 zusammengefassten Anregungen werden den Fraktionen vor der Ausschusssitzung zur Verfügung gestellt. Anlage 1: Abwägungsentscheidung Anlage 2: Planunterlagen (Begründung, Textteil, Planzeichnung) 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 72 der Gemeinde Weilerswist im Bereich Weilerswist Süd, Bernhard-Thywissen-Straße; 1. Entscheidung über das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 des Baugesetzbuchs; 2 Satzungsbeschluss Seite 3 von 3 HAUSHALTSWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: ja ca. 3.000,00€ Finanzierungsbedarf gesamt: davon:  im Haushalt des laufenden Jahres €  in den Haushalten der folgenden Jahre - erstes Folgejahr € - zweites Folgejahr € - drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt / Kostenstelle / Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Demografie-Check nein durchgeführt ja nein über Treuhandkonto nicht relevant 53919 Weilerswist, den 31.08.2017 Aufgestellt Mitunterzeichner Bürgermeisterin Beigeordneter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)